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    • Wir diskutieren hier über ein Thema, dass in insgesamt 3 besonders wichtigen Bestimmungen der StVZO zur Betriebserlaubnis, die im Laufe der vergangenen 20 Jahre ständig Änderungen erfahren haben. Dennoch sind die die Regelung nicht wirklich abschließend. Kurze Erläuterung: § 19 StVZO regelt zunächst nur Regelungen zur Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen § 22 StVZO regelt die Möglichkeit der Erteilung einer Betriebserlaubniserteilung für Fahrzeugteile (sofern diese eine Einheit bilden). Diese Bestimmung nimmt lediglich Bezug zu § 19 StVZO- insbesondere zur Mitführpflicht und zur Form der BE (Abdruck/Ablichtung). Fahrzeugteile können aber auch durch Prüforganisationen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden- womit die zusätzliche Mitführpflicht entfällt. § 22a StVZO regelt abschließend, welche Teile eine Bauartgenehmigung haben müssen (zählt diese Teile auf). Das sind die Teile, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung/Gefahr oder Konstruktion besonders geprüft und gekennzeichnet werden. So muss selbst eine Anhängerkupplung für ein Fahrrad eine BAG haben- natürlich alle lichttechnischen Einrichtungen ebenso. ?: Die Pflicht zur Aushändigung- genauer "Vorlegung" .  Sowohl der Führerschein als auch der "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist berechtigten Personen auszuhändigen. Beispiel: Polizeikontrolle. Zu diesem Problem gibt es entsprechende Gerichtsurteile- sie lauten stets "aushändigen- in die Hand geben- nicht aus Wut auf den Boden werfen usw. Es ist etliche Jahre her, da hatte der Gesetzgeber bezüglich der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile zwar die Mitführpflicht geregelt- nicht jedoch das Vorlegen. Das ist vorbei. Für mich bedeutet Vorlegen- das Vorlegen eines Papiers. Gerichtsentscheidungen, die das "Vorlegen" eines Handys legalisieren, sind mir nicht bekannt. Ich glaube aber eher, dass das nicht lange auf sich warten läßt.  
    • Dann schnell noch ein weiteres Foto:
    • Sorry, aber man kann auch  vieles Tod reden. Ob die ABE bei einer Kontrolle wie gerade diskutiert digital, oder gar nicht vorliegt ist wahrscheinlich zu 99% kein Problem, wenn man mit dem Gegenüber anständig umgeht und das Papier dann bei der nächsten Polizeistation einfach vorzeigt.  Gruß Manfred
    • Hallo zusammen,   hab nicht die richtige Info gefunden. Wie baue ich die Kofferschlösser aus? Wir haben jetzt welche aus dem Givi Programm und da benötige ich die Seintenkoffer nicht, ergo verkaufen.   Nur sollte das Schloß schon raus. Also wenn einer schon einen zielführenden Tipp hat bin ich dankbar. Sonst muss ich wieder wurschteln und hätte gerade Zeit......    
    • Aloha nach Heidelberg - viel Freude mit der Entdeckerkatze  
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