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fredis-garage

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  • Website URL
    http://www.fredis-garage.de

Profile Information

  • Ich fahre
    Triumph Tiger 900 Gt pro 2024
  • und
    900 Gt pro, 2019
  • Fahrweise
    Tourer
  • Geschlecht
    Ja, ist vorhanden.
  • Wohnbereich
    velbert
  • Interessen
    Alles rund um das Motorrad, Laufen/ Wandern, Werkstatt, Tüfteln, Navigation
  • Hier zum:
    Helfen und Helfen lassen

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  1. Zeit- und Kilometerintervall werden von den Mechanikern eingestellt.Leider schon mal falsch. So ist es auch mir passiert. Deshalb kontrolliere ich das wie alles andere sofort und rede mit den Mechanikern.
  2. Nein. Ich habe noch 2 Tiger 900 GT aus 2019 und eine neue 2024er. Diese sind mit Seilzug-Kupplung ausgerüstet- sehr leichtgängig- und ohne Fehl- und Tadel. Aber auch meine 1200 XRT hatte kein Kupplungsproblem. Es gibt also auch 1200er ohne Kupplungsproblem. Meine war allerdings eine der Ersten, die ausgeliefert wurden. Sie hatte nicht die versprochenen und eingetragenen 141 Ps, sondern "nur" gemessene 130. Ein Erfahrungsbericht: https://www.fredis-garage.de/2024-03-05/510-Noch-ne-Neue-die-1200-Tiger-XRT-Bj.-2018.html
  3. Zum Jahrgang 2024 auch in meinem Blog mit Foto (Anschuss über Y-Kabel vor der hinteren Steckdose/innen Strom nur wenn der Motor läuft) https://www.fredis-garage.de/2024-03-05/493-Die-Tiger-900-GTpro-ab-Bj.-2024.html Hier findest du im Forum verschiedenste Vorschläge zum Anschluss eines Navigationsgerätes an der 900er ab 2019
  4. Nach meiner Ansicht ist es auch stets eine Frage der persönlichen Empfindlichkeit. Da kenne ich andere Foren, in denen es deutlich heftiger zugeht. Hier wird zwar schon einmal gelästert- aber auch stets geholfen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Unangemessene Kritik kann man - sollte man- an sich abperlen lassen. Mir macht es immer noch Spaß, hier zu helfen- und sich auch gelegentlich helfen zu lassen. fred
  5. Ich lese dort "Tüv-zertifiziert" mit einer entsprechenden Code-Nr. und eine Zuordnung zu bestimmten Motorrädern.- also nicht nur die DOT-Nr. Das -plus korrekter Anbringung- dürfte für die Abnahme nebst Bericht reichen. Bliebe die Eintragung beim Straßenverlehrsamt...
  6. Weil wir im Land der 1000 Vorschriften leben Im Ernst: Eine Scheibe (Windscreen am Motorrad) muss natürlich splitterfest und je nach Größe durchsichtig sein. Sie kann überdies erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten haben, den Lenkeinschlag beeinträchtigen usw. Schließlich kann aber auch vorher der Hersteller für teures Geld in einem aufwendigen Verfahren eine ABE erwirken und beim Verkauf mitliefern. Ein Zertifikat auf EU Ebene (kleines oder großes E im Kreis/Viereck mit entsprechender Kennung des ausstellenden EU-Landes tut es auch). Bei Scheiben meist die Regel. Schau dir die Scheiben an deinem Auto genau an.... Die Fahrt zum Tüv ist ratsam- ebenso die vorherige Anfrage eben dort. Greinsen war schneller
  7. Das Auslösen des Kontaktes zur Bremsleuchte erfolgt über einen einstellbaren Mechanismus unter anderem über den Fußbremshebel. Dieser verbirgt sich hinter der Plastikabdeckung über dem Bremspedal... Nach deiner Schilderung könnte die zu stramme Einstellung ursächlich sein.
  8. Das ist lediglich eine Grundlage, welche dem entsprechend qualifizierten Prüfer erlaubt, die Scheibe einzutragen und diese so zum Bestandteil der ABE des Fahrzeuges zu machen. Vergleichbar mit einem Festigkeitsgutachten- mehr nicht. Nur eine ABE des Fahrzeugteils (also der Scheibe)) mit genauer Bezeichnung der Motorräder, an welchen die Scheibe verwendet werden darf, wäre geeignet, um die Scheibe ohne zusätzliche Abnahme zu montieren....
  9. Steuerkette und Jaulen? Wäre sehr ungewöhnlich, denn das würde sich eher durch ein Rasseln bemerkbar machen- und das besonders beim Kaltstart.... Da tippe ich nach deiner Beschreibung eher auf die Kupplung
  10. Ich habe das Kabel unterhalb des gelben Rechtecks zwischen Tank und Rahmen in Fahrtrichtung links zur Lüfteröffnung, dann oberhalb des Kühlers zum Lenkkopf geführt. Fixiert mit Kabelbindern...
  11. Wenn man ebenfalls eine 800er Sport fahren würde, könnte man eine Aussage treffen. Ich kann das nicht- dafür aber durchaus für die verschiedensten Triumph. Je nach Modell sind 15.000 km für den Verschleiß der hinteren Bremsbeläge nicht unnormal- bei den von Triumph verwendeten Belägen. Das heißt, allein daraus würde ich nicht auf ein verbesserungswürdiges Fahrverhalten schließen und schon gar keinen Bezug zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer herstellen. Das ist kontraproduktiv und wenig hilfreich. Fred
  12. Ich könnte mir denken, dass dieser Stopfen nur eine Bohrung verschließt, die eine Hilfsfunktion bei der Montage des Motors im Werk hatte. So sind ähnliche Stopfen auch vorhanden, um Gewindebohrungen zu verschließen, die ggf. der Anbringung von Sturzbügeln dienen....(es ist nur eine Vermutung)
  13. Zur Frage des Bedarfs einer "Zulassung" für Kotflügel am Motorrad: Ja, rechtlich lautet die Bezeichnung " Radabdeckung". Wie bei Pkw mit nachträglicher Kotflügelverbreiterung muss grundsätzlich eine z.B. Teilebetriebserlaubnis auch für die veränderten/anderen Kotflügel vorhanden sein. Beispiel auch : Abdeckung hinten mit integriertem Kettenschutz. Dabei wird nicht jeder Prüfer diese Veränderung beanstanden.
  14. Manche Dinge ändern sich auch im Lauf von Jahrzehnten. Als Jungspund war ich mit einer Triumph Boss BDG unterwegs. War schon mehr als ein Moped. Mangels Kleingeld kam erst gar nicht der Wunsch nach einem Hotel auf. Ein Zelt aus Stoff (schwer, musste imprägniert werden) Spirituskocher - war schön- trotzdem St. Malo/Atlantik erreicht und in einer Bucht wild gezeltet. Unvergesslich. Alukoffer, Regenbekleidung? Nein- umgebaute Mülleimer für das Gepäck, Friesennerz genügten. Der Verdienst stieg- die Triumph Boss ging, eine umgebaute BMW R 69s kam, das Zelt wurde durch etwas leichteres ersetzt. Der Spaß am Camping blieb. Anfang der Siebziger mit Suzuki GT 250 ram-air mit Sozius ins damalige Jugoslawien- mit Campingausrüstung über die Alpen/Felbertauern. Die Suzi war etwas asthmatisch- hats aber geschafft. Ziele wie die Insel Pag oder Plitwice- alles einfach toll. Eine Kawasaki 750 H2 Mach 3 eine der esten 5 in Deutschland- damals von Louis importiert- wer sagt, dass ein solches Geschoss für Fernreisen ungeeignet ist? Wenn man es nicht weiß, geht alles. Erstmals unterwegs in einem kleinen Hotel übernachtet- man hatte auch schon Lederklamotten. Dann stellte man fest, dass in Italien und in Frankreich auf den Campingplätzen Zelte gebucht werden konnten (z.B. Eurocamp). Das erleichterte im Sinn des Wortes die Gepäckmitnahme. Die Motorräder wurden reisetauglicher (vorher wusste man es ja nicht besser). Es wurden diverse Suzukis (VX 800) Yamahas (Diversion 900, Fazer usw.) Die Länge der Etappen dehnte sich aus- im Ernstfall auch mal 1100 km bis Livorno. Zu diesem Zeitpunkt schon häufig: Buchung auf den jeweiligen Campingplätzen- dort Mobilheime- keine Zelte. Der Mensch wird bequemer. Um es kurz zu machen: Bis zum heutigen Tag folgte die Ära der Triumph- Motorräder- erst immer schwerer und stärker, dann die Besinnung auf das, was für Gartenzwerge auf Abwegen leichter zu beherrschen ist: Tiger 800 und 900 (GT pro) . Camping? Sicher doch. Aber auch kleine Hotels - gerne abgelegen. Gepäck ?: Solide Givi Koffer...Ziele: Nach ca. 30 mal Korsika und Sardinien gerne Südfrankreich- da, wo der Tourismus noch nicht ausgeprägt ist- auch abhängig von der Jahreszeit. Trailer? Ja- Autobahnen sind langweilig, dafür die Straßen in den Zielgebieten um so schöner- also sind PKW und Trailer eine Möglichkeit, die mir früher nicht in den Sinn gekommen wären. Wenn denn jemand fragt, ob das derzeitige Motorrad reisetauglich ist (Triumph 900 GT pro/2024) Logo- sonst hätte ich es nicht gekauft. Am Rande sei erwähnt: In den Zielgebieten fahre ich selten weniger als 3000 km- da muss es keine Autobahn sein. Was sonst: Ich bin auch etliche Kilometer im schönen Deutschland unterwegs, gerne in den Mittelgebirgen, Im Altmühltal, Spessart usw. selten in den Alpen. Das Leben auf und mit dem Motorrad ist schön.... fred www.fredis-garage.de
  15. Ich ordne das einmal rechtlich ein, denn es gibt einen Unterschied zwischen dem, was der Prüfer machen kann- und dem, was die Polizei bei einer Kontrolle darf : Fakt ist, dass bei einer Veränderung eines betriebserlaubnis- oder bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeuges- oder Fahrzeugteils die Betriebserlaubnis erlischt- sofern daraus eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist . Der Prüfer handelt je nach Falllage im Rahmen des Ermessens und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wiedervorführung verlangen, weil die Stabilität der Verkleidung bei höheren Geschwindigkeit beeinträchtig wäre (sein könnte). Je nach Motorrad auch z.B. Befestigungen, Spiegel usw. nicht mehr konform wären. Ähnlich ist es mit einem Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe eines Pkw, bei dem der Prüfer entscheiden muss, ob sich daraus größere Schäden (Risse usw.) ergeben könnten, die Scheibe gewechselt- oder eine Reparatur ausreicht. Der Prüfer ist rechtlich gesehen ein "Beliehener", d.h. er hat über die Prüfung und deren Folgen hinaus keine hoheitlichen Aufgaben. Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit oder die Gefahrenabwehr nach den Polizeigesetzen der Länder ist er nicht zuständig. Die Polizei hat hingegen umfassende "hoheitliche" Befugnisse. Sie kann (angefangen vom Verbot der Weiterfahrt/Sicherstellung bis zur Vorführung per Mängelkarte beim Sachverständigen oder einer Polizeidienststelle) wesentlich tiefgreifendere Maßnahmen treffen. Insbesondere ist sie aber auch Verfolgungsbehörde, d.h., sie kann- oder muss die Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgen. Selbstverständlich gibt es auch für die Polizei Grenzen der Entscheidungsspielräume. Insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten (Volkstümlich: nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen). Nur beim Vorliegen einer Straftat unterliegt sie dem Legalitätsprinzip/Verfolgungszwang ( § 163 StPO) -. Diese Prinzip ist bei Veränderungen am Fahrzeug nicht der Fall. Verständlich?? Aus meiner Sicht als als Motorradfahrer: Es gibt Änderungen am Fahrzeug, die ich nicht vornehmen würde -z.B. die Demontage der Verkleidungsscheibe an der Tiger 800 Sport- ebensowenig wie die Verwendung einer Scheibe ohne Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung, mindestens aber Prüfbericht. Warum unter anderem: Ich hatte um 1973 bei über 200 km/h die durch Vibrationen abgebrochene ungeprüfte Lenkerhälfte meiner Kawasaki 750 H2 an der Hand. Daraus kann man lernen, wenn man Glück hat und überlebt. Zu guter letzt: Die TüV- Prüfstelle, die ich aufsuche, hat Personal, das auf kleinere Mängel hinweist und auch noch die Scheinwerfer nachjustiert. Andere Prüfer kenne ich aber auch. Fred www.fredis-garage.de
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