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Reifenfreigabe, Gesetz geändert


joe3l

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Hallo zusammen!

 

Es führt im Forum immer zu leidenschaftlichen Diskussionen, wenn es um Reifenfreigaben geht. Ganz neu ist nun gesetzlich geregelt, wie bei abweichenden Reifengrößen zu verfahren ist. Bisher hat eine Freigabe des Reifenherstellers zum entsprechenden Motorradmodell ausgereicht. Bisher.......

 

Im neuesten Verkehrsblatt, auch auf der App von "Motorrad" nachzulesen, steht beschrieben, dass ab 2020 eine abweichende Reifengröße eintragungspflichtig ist. Es muss bei TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet werden und eingetragen werden.

 

Die Regeleung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.

 

Wird dies nicht beachtet, führt die Missachtung unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

 

Viele Grüße

joe

bearbeitet von joe3l
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joe:

Ich glaube, du irrst dich ein wenig.

Der Reifenhersteller konnte die Reifengröße nicht freigeben. Es war ihm möglich, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, welche sind: Durchmesser; Breite im Verhältnis zur Reifenhöhe ab Felge; Karkasse (meint diagonal oder radial); Geschwindigkeitsindex; Loadindex einen Reifen frei zu geben, um zum Beispiel die Eintragung einer bestimmten Reifenmarke zu ändern.

Dagegen konnte der Fahrzeughersteller auch eine andere Größe (zuletzt bei Triumph mit Datum vom 18.12.2014 bei der Tiger 800 A08, Ao82) frei geben. Das war im Rahmen der Erteilung der ABE, bzw. COC so vorgesehen, damit in der laufenden Serie Änderungen einfließen konnten.

Die Abweichung von der bisherigen Regelung besteht darin, dass ein Schreiben des Herstellers nicht mehr ausreicht, um die rechtlich wirksame Freigabe zu bekommen.....

So ist meine Lesart.

fredis-garage

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So ist meine Lesart.

 

Also ich lese den Text anders, bin aber eher Reifenlaie - du bist näher am Geschehen.....

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bearbeitet von joe3l
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vor einer Stunde schrieb kleener:

Bei den Tigern ist sowas glaube eher ungewöhnlich

Gar nicht so sehr ungewöhnlich, speziell das Thema 90er oder 110er Vorderreifen beim 800er Tiger. Hier nur mal ein Beispiel aus diesem Forum: https://www.tigerhome.de/index.php?/topic/36527-reifenfreigaben-typ-c301/

Gruß joe

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vor 1 Stunde schrieb fredis-garage:

Der Reifenhersteller konnte die Reifengröße nicht freigeben. Es war ihm möglich, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, welche sind: Durchmesser; Breite im Verhältnis zur Reifenhöhe ab Felge; Karkasse (meint diagonal oder radial); Geschwindigkeitsindex; Loadindex einen Reifen frei zu geben, um zum Beispiel die Eintragung einer bestimmten Reifenmarke zu ändern.

 

Da liegst du falsch.

In nem mir bekannten Fall gibt es eine Freigabe von Pirelli zur Umrüstung von der Serienbereifung hinten 190/50R17 auf 190/55R17 für ein Modell der Yamaha R1.

In der Freigabe von Pirelli steht ausdrücklich, dass eine Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.

In dieser Freigabe sind sämtliche erlaubten Reifenkombinationen enthalten, mit Querschnitt 50 und 55, bei 55 mit besagtem Zusatzpunkt.

 

Hier besagte Freigabe

bearbeitet von kleener
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Es ist schon verdammt viel Unsinn aus dem BMV verzapft worden. Der von Joe hier eingestellte Text ( auch dann nicht mehr zulässig ist, wenn....)gibt die Auslegung her, dass Reifenhersteller vormals Freigaben für unterschiedliche Reifendimensionen erteilen durften. Da hat er Recht.

Jetzt wird es kompliziert, deshalb soll nur der weiterlesen, der bis zur Halskrause in dem Problem steckt.

Das ist eine Abhandlung, die ich seinerzeit für FHS verfasst und in meinem Blog einfacher dargestellt habe:

http://www.fredis-garage.de/2009-08-20/20-An-und-Umbauten-an-MotorraedernRecht-Stand-2016.html

Es gab schon vor der Zeit dieses Fachartikels daS Problem, dass sich Reifenhersteller anmaßten, Freigaben in einem ihnen nicht erlaubten Umfang zu erteilen. Es war also hoch an der Zeit, Klarheit zu schaffen- was nun geschehen ist.

In den Bundesländern wurde dieses Problem bei den damals zuständigen TüV auch unterschiedlich bewertet.

Erinnern möchte ich auch an das Dilemma mit den Winterreifen für Motorrädern, bei dem das BMV mehrfach gezwungen war, seine eigene Gesetzesgrundlage zu ändern.

Auch die von Kleener eingestellte "Freigabe" stellt klar, dass zunächst einmal die BE erlischt. Dann wird unter Bezug auf die EG-Richtlinie/Anhänge ausgesagt, dass der infrage stehende Reifen ohne weitere Abnahme unter Mitführung der Freigabebescheinigung montiert sein darf. Das muss ich selbstverständlich anerkennen- hier bricht europäisches Recht nationales Recht (was längst nicht immer der Fall ist).

Schlußfolgerung: Ich bin ein viel zu kleines Licht, um heute an solchen Ungereimtheiten etwas ändern zu können. Unser versierter, allgemein anerkannter Verkehrsminister mit angeborenem Sachverstand wird es schon richten.

Dem Motorradfahrer, der eine Freigabescheinigung für geänderte Reifendimensionen hat, ist jedenfalls nichts vorzuwerfen.

 

fredis-garage

 

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Was haben die für Langeweile im Verkehrsministerium, um sich um solche banalen (?) Sachen so ausgiebig zu kümmern.

Es ist natürlich richtig, dass man nicht wahllos irgendwelche Pellen aufziehen kann, aber manches wird sehr kleinlich gehandelt.

Anders als beim PKW, der meist mehrere Reifenfgrößen eingetragen hat, gibt es dass beim Motorrad nicht oder nur selten.

Sollten da die Hersteller nicht auch mal was für uns tun und mehrere vertretbare Größen serienmäßig mitliefern?

Die Reifenbindung ist schon schlimm, als könnte ein Ministerium entscheiden, welches Fabrikat geeignet ist . . . .

Gibts bei Autos auch nicht, aber auch da müssen abweichende Größen eingetragen werde, was meist problemlos geht.

Bei den Möppis sch.. en sich die Prüfer wieder in die Hose.

Ich bin davon z. Zt. nicht betroffen, aber wieder eine Gängelung nur für Moppeds.

Wie Tempolimits, Streckensperrungen, Sonderkontrollen und noch einiges.

Ich bin für ein einiges Europa, in dem überall die gleichen Gesetze gelten sollten.

Aber wir Deutschen regulieren uns zu Tode.

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Die ganze Geschichte ist am Ende eh nur Lobbyarbeit für die Prüforganisationen.

Mit einer Freigabe der Reifenhersteller verdienen sie nichts, nur um Reifen zu verkaufen bringen die Hersteller diese nicht raus, die garantieren damit auch die unbedenkliche Verwendung.

Was anderes machen die Prüforganisationen mit ihren Abnahme nach Paragraph xy am Ende auch nicht, nur dass sie damit Geld verdienen und die Reifenhersteller in ihrem Teich fischen.

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Am 16.8.2019 at 18:54 schrieb Düse:

Gibts bei Autos auch nicht,

Bist du dir sicher, dass bei den hochgezüchteten Sportwagen niemals eine Reifenbindung in den Papieren steht? Ich mir jedenfalls nicht.

Ja, bei den Motorrädern sind (oder waren) sie erheblich schissiger, was die Reifenbindung angeht. Heute steht ja bei EU-Zulassung in den Motorradpapieren auch nur noch die Größe drin, nicht mehr das Profil. Bei den meisten jedenfalls. Bei den hochgezüchteten Moppeten mit ca. 300 km/h Höchstgeschwindigkeit eventuell mehr?

Gruß Holger

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  • 1 year later...

Ich hole das Thema nochmal hoch, da ich kein Anderes dazu gefunden habe...

 

Ich habe die letzten Tage angefangen eine T400 wieder herzurichten, bei der Suche nach Reifen in Originalgröße (bei meiner alten, blauen T400 ist längst die Reifenbindung ausgetragen) bin ich über den Käse gestolpert...

 

Bedeutet das jetzt ernsthaft, dass ich JEDEN Reifen den ich zukünftig fahren werde einzeln eintragen lassen muss, auch wenn dieser Originalgröße hat?:kotz:

 

Also ich rede von einer T400 von 98...(noch mit Reifenbindung)

 

Grüße vom Hai

bearbeitet von Tiger-Hai
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Wenn die Reifenbindung ausgetragen ist, dann kannst Du jeden Reifen welcher der eingetragenen Größe, Bauart, Last und Geschwindigkeit entspricht montieren.

 

Gruß Andreas.

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vor 21 Minuten schrieb Tiger-Hai:

Ja, das betrifft eine meiner T400er.

Aber die andere T400 hat reguläre Eintragungen und das bedeutet nun, jeder Reifen muss einzeln eingetragen werden... richtig? 

 

 

fahr zum Graukittel des geringsten Misstrauens 

und lasse die Reifenbindung austragen 

auf dem Amt neue Papiere ausstellen lassen 

und nie wieder Probleme mit Reifenbindung 

 

Gruss 

Tom

 

 

 

 

 

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vor 8 Stunden schrieb FASchmidt:

Auch die alten Reifenbindungen gibt es nicht mehr, es sei denn diese sind bereits nach CoC festgelegt worden.

 

Gruß Andreas


Aber das ist genau die Krux! Wer ne CoC hat ist raus! Aber das gilt nur für Fahrzeuge jünger als ca. 2000! Die T400 hat eine ABE und eben dort sind die Reifen festgeschrieben.

Bis letztes Jahr (oder besser bis Reifen mit DOT xx19) war die „Reifenfreigabe“ der Reifenhersteller ausreichend.

Jetzt bedeutet es bei Motorrädern vor Bj 2000 mit einer ABE, jeder andere Reifen MUSS eingetragen werden! 

Steht bei dem Schrieb von Pirelli gaaanz unten ?

 

 

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bearbeitet von Tiger-Hai
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Ich sehe das so, das bei eingetragener Reifengröße jedes Fabrikat gefahren werden kann.

Nur bei Änderung der Reifengröße ist eine Eintragung nötig, wahrscheinlich nur wieder bei uns in Regulierungdeutschland.

Ich weis nicht, ob der TÜV uns da helfen kann und will, indem mehrere Reifen und Felgengrößen eingetragen werden können dürfen sollen.

Aber vor allem Wollen !!!

 

Düse

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Ich zitiere aus der Vorschrift des BMV die für den Fall wichtigen Passagen und mache darauf aufmerksam, dass sowohl das COC wie auch die deutsche Zulassungsbescheinigung genannt wird- damit sollte Klarheit geschaffen sein:

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

Fall 1b: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen

Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart,

  1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
  2. der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
  3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
  4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.

Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

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vor 45 Minuten schrieb fredis-garage:

Ich zitiere aus der Vorschrift des BMV die für den Fall wichtigen Passagen und mache darauf aufmerksam, dass sowohl das COC wie auch die deutsche Zulassungsbescheinigung genannt wird- damit sollte Klarheit geschaffen sein:

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

 


Das stimmt aber NUR für die Fahrzeuge die eine EU-Typgenehmigung (also nach 2000) haben! 

Also bitte nach 1 c) den relevanten Punkt 2 bitte auch noch lesen! 
 

Der Punkt 2 besagt: für Fahrzeuge ohne EU Typgenehmigung (also vor EZ 2000) gilt bei anderen Reifen als Eingetragen der Fall 1c nachdem eine Abnahme durch den TÜV UND eine Eintragung erforderlich ist!

 

Sorry - ich fahr halt gerne alte Möhren

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Moin @Tiger-Hai

 

Jonas ich bin da mal neugierig auf welche Größe willst denn wechseln?

Bei meiner Trident habe ich ja die gleichen sorgen, gerade mit dem 18 Zoll Hinterrad.

Deswegen habe ich den Wechsel auf die Speedy Felgen (17 Zoll vorne und hinten) wieder zu dem Akten gelegt.

Habe dafür aber meine Ruhe beim Tüv.

 

 

Triumphale Grüße

Marco

 

bearbeitet von volcano
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Die Eintragung des Reifenherstellers stellt keine rechtliche Bindung dar. Geänderte Technische Daten müssen eingetragen werden. Ausnahmen sind geänderte nach oben gerichtete Tragfähigkeit und Geschwindigkeit. Der Reifen hersteller darf keine Freigabe hinsichtlich technischer Daten mehr erteilen, der Inhaber der ABE (FAHRZEUGHERSTELLER oder Importeur) in begrenztem Rahmen. 

Fredis garage 

bearbeitet von fredis-garage
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vor 20 Stunden schrieb Tiger-Hai:

Aber die andere T400 hat reguläre Eintragungen und das bedeutet nun, jeder Reifen muss einzeln eingetragen werden... richtig? 

Kurz und knapp: Ja.

 

Aber mit den Papieren der anderen T400 dabei ist es vielleicht einfacher, diesen Unsinn auch da austragen zu lassen. Ich würds probieren.

Gruß Holger

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Rede ich Chinesisch? 
 

Also bislang konnte man die eingetragenen Reifen im Schein (ja die gibt es bei älteren Motorrädern) ignorieren und durfte einen anderen Reifen fahren, WENN man die dazu passende „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Reifenherstellers mitgeführt hat!

(Gleiche, originale Reifengröße und Tragfähigkeit etc!)

 

JETZT gibt es diese Unbedenklichkeitsbescheinigung NICHT mehr! Es gibt nur noch eine sogenannte „Herstellerbescheinigung“ mit der man beim TÜV eine Eintragung „versuchen“ kann. Ich bin nun gezwungen JEDEN anderen Reifen (also auch anderes Profil) als eingetragen beim TÜV abnehmen zu lassen! 
Das gilt für alle Motorräder vor Bj 2000! 
 

Ich will keine andere Größe - es geht auch um andere Reifen! 

bearbeitet von Tiger-Hai
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vor 2 Minuten schrieb Hasberger Tiger:

Kurz und knapp: Ja.

 

Aber mit den Papieren der anderen T400 dabei ist es vielleicht einfacher, diesen Unsinn auch da austragen zu lassen. Ich würds probieren.

Gruß Holger

Ahhh einer der mich versteht... ich hätte das sicher vor, ärgere mich jedoch durchaus über den Unfug... ich glaube da werden demnächst noch einige erwachen (wenn sie keine Plakette bekommen oder ärger mit der Polizei bei ner Kontrolle) 

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Ich habe das Thema zwar nicht bei meiner Tiger, sondern bei meiner Suzuki VX800 BJ 1991, auch ABE und seit zwei Wochen Reifen aus 2000, weil die alten fertig waren und im Mai der TÜV fällig ist. Bevor ich die Reifen gekauft habe, hatte ich mich auch informiert und 1c gefunden. Daraufhin beim TÜV angefragt, wie denn nun genau. Das war vor 4 Wochen, bis heute keine Reaktion. Ich bin gespannt auf den Termin im Mai.... 

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Am 14.3.2021 um 07:11 schrieb Olfuchs:

und seit zwei Wochen Reifen aus 2000

Also wenn das kein Tipfehler ist, solltest du dir mal überlegen, woran dein Leben beim Moped fahren hängt. Sind eigentlich hauptsächlich Reifen und Bremsen.

Mir wäre mein Leben mehr Wert wie ein Satz Reifen.

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Hallo Olfuchs,

wenn die Reifen Deiner VX tatsächlich aus dem Jahr 2000 sein sollten, dann kannst Du dir gleich Holzräder montieren. Die Dinger haben dann nur noch eine unterirdische Haftung. Wie Werner schon schrieb: wenn Dir Leben und Gesundheit wichtig sind, dann schmeiß die Dinger runter und zieh vernünftige Reifen aktuellen Datums auf.

Gruß

Wilfried

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  • 2 months later...

Eventuell hat hier jemand eine Idee dazu.

 

Im dem PDF mit den Reifenfreigaben (Reifenfinder) von Triumph auf der Webseite https://www.triumphmotorcycles.at/services/tyre-selector ist beider der Tiger 900 Rally der Scorpion Rally 150/70-17 69R angeführt.

Leider ist im COC Papier jedoch kein Diagonalreifen eingetragen. Sondern nur 150/70R 17 69V. (Bei einem geringeren Geschwindigkeitsindex mit Aufkleber).

Ich habe an Triumph geschrieben, ob nicht doch auch Diagonalreifen freigegeben sind. Hier sagte man mir, es sind keine Diagonalreifen freigegeben. Wenn ich einen Geländereifen verwenden möchte, soll ich den Scorpion Rally 150/70-17 69R.

Dann habe ich wieder geantwortet, der Scorpion Rally 150/70-17 69R ist ein Diagonalreifen.

Dann kam als Antwort, nein das ist ein Radialreifen, da hinten ein R für Radial steht.

Nun habe mich mir die Bestätigung von Pirelli geholt. Der Scorpion Rally 150/70-17 69R ist ein Diagonalreifen und das R am Ende ist der Geschwindigkeitsindex.

Lt der Zuständigen Behörde muss es ein Offizielles Dokument von Triumph geben, wo bestätigt wird, dass Diagonalreifen zugelassen sind. Ansonsten strafbar und auch keine Sondergenehmigung.

Von Triumph habe ich seitdem ich ihnen das Mail von Pirelli geschickte habe, nichts mehr gehört.

Ich gehe mal davon aus, dass der Tyre-Selector (PDF) von Triumph kein offizielles Dokument ist, dass eine Freigabe belegt.

Nur, darf mich jetzt den Scorpion Rally 150/70-17 69R montieren oder nicht?

Ein Adventure Bike ohne ordentliche Geländereifen macht halt nur halb so viel Spass.

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Entscheidend ist was in der Zulassung steht. (Das sollte Deckungsgleich mit dem COC sein.)

Das ist dann eindeutig. Alles andere geht mittlerweile nur über Einzelabnahme,...

 

[Einzige mir bekannte Ausnahme: Es gibt für die 800er Modelle mit dem 19er in der Front ein Schreiben vom Fahrzeughersteller Triumph über die Zulässigkeit einer weiteren Reifendimension vorn.]

 

Da nur wir in D am pingeligsten mit den Reifen (wegen der offenen BAB) sind glaube ich nicht das hier vom Hersteller für D noch was kommt.

bearbeitet von greinsen
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Da steht ja drin "Tiger 900 Rally, Tiger 900 Rally ProOn-/Offroad-Reifen (von Triumph nur in einigen Ländern für Offroad- und Straßengebrauch zugelassen). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für On-/Offroad-Reifen beträgt 100km/h"

Ich bin mir sicher, Deutschland gehört nicht zu diesen Ländern.

 

vor 9 Stunden schrieb hermannf:

Hier sagte man mir, es sind keine Diagonalreifen freigegeben. Wenn ich einen Geländereifen verwenden möchte, soll ich den Scorpion Rally 150/70-17 69R.

 

Dann habe ich wieder geantwortet, der Scorpion Rally 150/70-17 69R ist ein Diagonalreifen.

 

Dann kam als Antwort, nein das ist ein Radialreifen, da hinten ein R für Radial steht.

 

Vielleicht sollte Triumph in der Kundenbetreuung mal Leute einsetzen, die wenigstens rudimentäres Fachwissen haben...

Du liegt völlig richtig, 150/70-17 69R bezeichnet einen Diagonalreifen mit Geschwindigkeitsindex R.

Dieser Reifen muss eingetragen werden und dann mit Aufkleber für max. 170km/h.

Nur leider gibt es von Pirelli keine Freigabe, auf deren Basis man eine Eintragung vollziehen kann.

Wenn man einen vernünftigen Prüfer hat, kann man eventuell mit der Freigabe dieser Bauart auf der Tiger 900 eines anderen Herstellers das hinbekommen.

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Ich verstehe es nicht wieso ihr in Deutschland solche Regelung betreffend Reifenfeigaben habt.

Ich vermute das es daran liegt das die Autobahnen zum teil keine Geschwindigkeits Limits habt.

Ich habe denn Dunlop Meridian drauf und laut Dunlop Webseite kann man ein Papier runterladen, was auch immer das sein soll.

Was mich als Schweizer interessieren würde ist wenn ich mal ein Tour im Schwarzwald mache und ich mit Contis die keine Reifenfeigabe hat in die Kontrolle komme was dann passiert, in der Schweiz ist eine Reifenfreigabe kein Thema da wird die Profil tiefe gekuckt und sonst nichts.

 

 

 

 

 

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Es gibt wohl eine Unterscheidung in den Punkten die SEIN MÜSSEN . Im Grunde bist Du safe wenn Dein Mopped den Regelungen Deines Landes entspricht und Reifenprofil,Bremsen usw. voll funktionsfähig sind.

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So lange die Bereifung den Bestimmungen der Zulassung in deinem Land entspricht und nicht mit absoluten Verboten, wie zum Beispiel Spikes, kollidiert, hast du nichts zu befürchten.

Ist bei Auto's mit Umbauten ähnlich, hier in Deutschland muss ja jede andere Schraube ne ABE haben und am besten eingetragen sein.

Im Ausland ist es oft entspannter und eine Eintragung und so oft nicht nötig.

In Deutschland können sie dir dann nur Probleme machen, wenn sicherheitsgefährdende Mängel wie schleifende Reifen, scharfe Kanten und so vorliegen.

Ist das technisch aber alles einwandfrei, kann man da Umbauten fahren, die in Deutschland wenn überhaupt nur über Einzeleintragungen mit viel Geld und Papierkrieg zu legalisieren sind.

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