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Ausgeblendet

"geblitzt" Sensormessung und Foto


Tigers

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Hallo zusammen,

 

heute habe ich einen netten Brief von der Behörde bekommen. Anhörung im Bußgeldverfahren.

Tatbestand: Außerorts bei erlaubten 100 um 23 km/h (inkl. Toleranzabzug) überschritten.

Geschätzt: 70€uro aufwärts und ein Punkt.

Auf dem Brief ist ein Bild vom Fahrer zu sehen (bzw. das was man mit Helm so sieht). Ergo wurde wohl von vorne und gleichzeitig von hinten geblitzt? Kannte ich so noch gar nicht....

 

Ich selbst bin nicht gefahren, aber die Karre ist auf mich zugelassen.

 

Nun meine Frage: Hat das schon jemand so erlebt? Was habt Ihr auf den Anhörungsbogen vermerkt und wie gings weiter?

 

Ich habe jetzt mal meinen Rechtsschutz eingeschaltet und den ADAC befragt, mal sehen was kommt....

 

Gruß

Tigers

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vor 30 Minuten schrieb Tigers:

Ich selbst bin nicht gefahren, aber die Karre ist auf mich zugelassen.

 

... dann soll der Fahrer/Verursacher auch zu seiner Verantwortung stehen - Fertig!! 

 

Alles andere ist Schwachsinn - seit erwachsen!!

 

DlzG -styrkeproven

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na das ist ja nicht das Problem. Der andere "Fahrer" steht mir zufällig sehr, sehr nah :wistle:, also wirklich sehr nah...

also der, bzw. die liegt praktisch direkt neben mir wenn sie nicht mal gerade hinter mir fährt......

 

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:rolleyes:  zum Glück gibt's Rechtsschutz und Gerichte. Die langweilen sich bis weilen.

So eine hundsverreckte Gemeinheit, nimmt der einfach dein Motorrad. 

 

Nicht von mir, hab ich von einem Bekannten.

Der sieht mit auch sehr ähnlich. Ich bin da andrer Meinung. Vermutlich darfst du trotz dieser Ungerechtigkeit zahlen

 

VG.Friedrich

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Moin,

 

da gibt es jetzt ein Problem, sofern keine nachweisbare Fehlmessung vorliegt (Radargeräte brauchen vorne eine senkrechte Fläche). Machst du Aussagen zum Fahrer/Fahrerin, schlägt es bei deiner Frau ein. Machst du keine Angaben, bist du der Gewinner der Punkte wegen Halterhaftung. Beides blöd, aber du kannst nicht gezwingen werden deine Frau zu verpfeifen.

 

Übrigens wird die Meß- und Dokumentationstechnik immer weiter verbessert. So gibt es Anlagen, die das Fahrzeug auf den Fotos halbrund biegen, sodaß beide Kennzeichen ausgewertet werden können.

 

Schöne Grüße

Jens

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Ja das von vorne und hinten blitzen ist inzwischen technischer Standart, und die alten Geräte werden nach und nach ausgemustert. 

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Und was sagt eigentlich deine dir sehr sehr sehr nahestehende Person dazu ?

Wahrscheinlich, Dumm gelaufen. Zahlen, Punkt akzeptieren, nächstesmal besser aufpassen.

 

23 km/h zu schnell und 70 EURO. Eigentlich schon günstig, oder ?:D

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Also ich würde zahlen und gut ist es . Ich hoffe das Du oder die Dir nahestehende Person sich noch den Punkt leisten kann :wistle:.

Bevor Du da noch ein Fass aufmachst und die Behörden dir ein Fahrtenbuch aufbrummen.

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Hat keinen Sinn den anderen Fahrer nicht anzugeben. Meine Frau war mal mit meinem Auto zu schnell unterwegs. Wir haben zwar nichts zahlen müssen wegen des Zeugnisverweigerungsrechtes und auch den Schein musste sie nicht abgeben, aber ich bin dennoch zur Führung eines Fahrtenbuches für ein Jahr lang verdonnert worden. Grund: mangelnde Mitwirkung bei der Aufklärung.

Pünktlich zum Ablauf des Jahres musste ich dann das Fahrtenbuch der Behörde zur Kontrolle vorlegen.

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Also eine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es nicht in Deutschland.

Grundsätzlich hast Du das Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Fall, falls Ihr verheiratet oder verlobt seid.

Die Behörde muss die Fahrereigenschaft nachweisen. Möglich ist die Fahrtenbuchauflage grundsätzlich schon, jedoch fraglich ist es ob das beim ersten Verstoß schon durchgezogen wird.

 

Gruß Carsten

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@CarstenMasselDu kannst das gerne probieren. Wirst ja sehen, ob Du recht behältst. Ich selbst habe werder Punkte noch sonst irgendwelche Auffälligkeiten bei der Behörde und dennoch die Auflage zum Fahrtenbuch bekommen. Da konnte dann auch der Anwalt nichts machen.

Die Polizei hatte damals einfach frech behauptet mich auf dem Blitzerfoto wiederzuerkennen und wollte mir die Strafe aufbrummen. Aber da hat selbst der Richter eindeutig anerkennen müssen, dass die abgebildete Frau mir rein gar nicht ähnlich sieht. Meine Frau konnte wegen der Verjährung nicht mehr zur Kasse gebeten werden.

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Keine Sorge, wir werden das schon so wie es sich gehört erledigen.

Fahrtenbuch habe ich schon einmal beruflich geführt, nach einem Jahr hab ich das aber beendet, grausig so was.

 

Noch ergänzend zum "Tatbestand". Meine Gattin fährt meistens hinterher, jeder weiß, dass der/die Hinterman/n/frau

immer schneller fahren muss um dran zu bleiben. Daher war ich vorne wohl zu schnell......

 

Somit liegt die Schuld dann wohl bei mir :unsure:

 

Letztendlich ist´s egal, ich muss sowieso zahlen.

Ich warte trotzdem noch die Rückmeldung vom Juristen ab, bin gespannt.

 

Unser Kontostand in Flensburg sthet ja nach wie vor bei Null, noch.....:wistle:

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123 km/h ausserorts netto und nur 70 Euro und ein kleines Pünktchen. Von sowas träumen wir hier in der Schweiz, das würden wir mit einem Lächeln begleichen. Hier würdest Du mindestens ein paar Monate zu Fuss gehen und die Busse wäre je nach Deinem Einkommen locker bis zu ein paar Tausend Euros. Ünd dem Rechtsschutz anrufen brächte auch nichts, wir haben Halterhaftung.

Du Glückspilz Du!

Gruss

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Ich hatte in einem ähnlich Fall einmal einen dieser Internet-Rechtsanwälte bemüht. Haben vorher angegeben wie eine "Tüte Mücken" was alle möglich ist. Nachher war nur "leere Luft". 

Eine Menge Aufwand und Steuergelder verbraten, nachher musste ich doch zahlen. Gewonnen hat nur der Rechtsanwalt. Ist halt ein Geschäftsmodell...

Ich rate zu zahlen.

 

Gruß Uwe

 

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Omeiomei .... was wäre ich im Februar froh gewesen, wenn ich lieber bissel langsamer gefahren wäre und dann statt 400 Euro nebst einen Monat Fahrverbot mit Punkten .... nur 70 Euro zu zahlen und einen Punkt bekommen hätte .

 

Grüße gerhard

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Ja Gerhard alter Verkehrsraudi...............Lol :nono1: Hab mir noch ein 2.Mopet angeschaft da muß ich auch aufpassen bei der Leistung.

bearbeitet von Stefan1959
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Am 17.5.2019 at 23:04 schrieb Tigers:

Geschätzt: 70€uro aufwärts und ein Punkt.

Dafür würde ich mir auch kein Bein ausreißen. Ob gleich beim ersten Mal ein Fahrtenbuch kommt ist nicht sicher, beim nächsten Mal auf jeden Fall, also nicht einen möglichen Freischuss vergeuden. Tatsächlich ist es ohne Haltermitwirkung schwierig, den wahren Übeltäter zu verknacken.

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vor 8 Stunden schrieb Rheinweiss:

 

Oha, nach welchem Bußgeldkatalog ist das denn berechnet worden?

 

....es kommt manchmal Verdoppelung der Buße durch eindeutigen Vorsatz. 

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Zitat

23 km/h zu 70€

 

Da würde ich direkt zahlen, denn in Belgique wären das 550,-€, bei Vorsatz, Gefährdung, usw. gleich mal 2 und dann über 1000,-€.

Dabei können diese Steigerungen auch noch multipliziert werden:

23 zu viel 0 550,-€, x2 wegen Vorsatzt, mal 2 wegen Gefährdung, wenn da evt. eine Kreuzung, Einmündung war, mal 2, wenn da an der Einmündung auch noch jemand raus wollte oder gar ein Fußgänger die Fahrbahn queren wollte (4.400,-€ ist schon ne Hausnummer).

Monatsgehälter sind da schnell weg. Rechtschutzversicherung gibt es dagegen nicht. UND: der Halter haftet immer (! egal on In- oder Ausländer!), kann es sich im Innenverhältnis ja vom Schädiger zurück holen.

 

Tron

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hier noch die Rückmeldung vom ADAC, hätte ich mir eigentlich sparen können.

Dann werde ich mal flux den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken.....

 

Sehr geehrter Herr ,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Bevor wegen eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeldbescheid verschickt wird, ist dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich zum Sachverhalt zu äußern. Dies geschieht entweder durch persönliche Vorsprache bei der Bußgeldbehörde oder durch das Versenden eines sog. Anhörungsbogens. Dabei wird dem Betroffenen mitgeteilt, welches konkrete Fehlverhalten ihm vorgeworfen wird.

 

Im Anhörungsbogen wird zwischen den Angaben zur Person und den Angaben zur Sache unterschieden. Während die Personalien als Pflichtangaben anzugeben sind, steht es dem Betroffenen frei, sich zum Tatvorwurf selbst zu äußern. Macht der Betroffene hier von seinem Schweigerecht Gebrauch, so dürfen hieraus keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Ist der Sachverhalt einer Ordnungswidrigkeit hinreichend geklärt und wurde dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, so entscheidet die Bußgeldstelle über das weitere Vorgehen. Erscheint der Tatvorwurf nach Aktenlage unbegründet, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls ergeht ein Bußgeldbescheid.

Wird eine gerichtliche Überprüfung gewünscht, so ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei der Bußgeldbehörde einzulegen. Diese Frist beginnt mit Zustellung bzw. mit Niederlegung des Einschreibens bei der Post und Benachrichtigung des Betroffenen. Auch wenn keine Begründungspflicht besteht, empfiehlt es sich doch darzulegen, worauf sich der Einspruch stützt.

 

Sofern die Bußgeldstelle dem Rechtsmittel nicht abhilft, wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben, in dessen Bezirk die vorgeworfene Tat begangen wurde. Das Gericht ordnet regelmäßig das persönliche Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung an. Nur auf Antrag kann man in bestimmten Fällen von dieser Pflicht entbunden werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Verkehrsrecht

Juristische Zentrale

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Hi,

also ich hatte mal den Fall, dass ich einen Zeugenfragebogen bekam, obwohl das Fahrzeug auf mich zugelassen war und ich auch am Steuer saß. War mir gar nicht bewußt gewesen, dass ich geblitzt worden war, war wohl eine feste Anlage, da es Nachts um 3 auf der Autobahn war.

 

War auch nur ein Bild vom Nummernschild dabei, nicht vom Fahrer.

Habe ich dann einfach ignoriert. einen Monat später kam dann der Hinweis, dass ich verpflichtet wäre Angaben zur Person zu machen, auch wenn ich mich nicht zur Sache äußern wollte. Habe ich auch ignoriert und dann nie wieder was davon gehört. Hätte sich schon gelohnt, waren glaube ich 60m/h zu schnell. 

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vor 46 Minuten schrieb wernerz:

Hi,

also ich hatte mal den Fall, dass ich einen Zeugenfragebogen bekam, obwohl das Fahrzeug auf mich zugelassen war und ich auch am Steuer saß. War mir gar nicht bewußt gewesen, dass ich geblitzt worden war, war wohl eine feste Anlage, da es Nachts um 3 auf der Autobahn war.

 

War auch nur ein Bild vom Nummernschild dabei, nicht vom Fahrer.

Habe ich dann einfach ignoriert. einen Monat später kam dann der Hinweis, dass ich verpflichtet wäre Angaben zur Person zu machen, auch wenn ich mich nicht zur Sache äußern wollte. Habe ich auch ignoriert und dann nie wieder was davon gehört. Hätte sich schon gelohnt, waren glaube ich 60m/h zu schnell. 

Servus,

dann warst Du im Auto unterwegs. Bei uns war nur das Bild vom Helm zu sehen, mehr nicht.

 

Scan_20190520 (2).jpg

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Gab es ned den Fall eines Motorrad Fahrers, wo das Gericht eine wohnungsdurchsuchung anordnete, um Motorrad Kleidung zu beschlagnahmen wegen fahrerindentifizierung? Da war mal was. Und der war ned mal allzu schnell unterwegs, soviel ich noch weiß. ?

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Also ich hätte schon längst den fälligen Betrag überwiesen, als soviel Energie in irgend eine Bezahlvermeidungstaktik zu investieren, bei der übereinstimmend nicht viel gewonnen werden kann.

Zeit und Nerven für so ein laufendes Verfahren zu investieren, wäre mir die Sache nicht wert, außer man betreibt dies als Zeitvertreib.  

 

so long

Kurvenswinger

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Moin.

 

Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall.

Dabei fuhr ein Familienangehöriger mit meinem Auto. 100 waren erlaubt. 22 war er nach Abzug der Toleranz zu schnell.

Ein mehr oder weniger gutes Foto als Beweis war auch vorhanden.

Auch ich bekam einen Anhörungsbogen. Habe mich dann mit meinem Anwalt abgesprochen. Der meinte ich solle widersprechen.

Und da ich weder mich selbst, noch nähere Angehörige belasten muss, müsse ich ich keine Angaben zum Fahrer machen.

Von da an began eine Frist zu laufen (sechs Wochen) in welcher die Behörde reagieren muß. Lässt die Behörde diese Zeit

verstreichen ohne nochmals tätig zu werden dann ist die Sache durch. Also verjährt.

Bei mir kam ein neues Schreiben zwei Tage vor Ablauf dieser Frist. Hier bekam ich eine Vorladung zu einem Gerichtstermin

bei welchem ich persönlich zu erscheinen hatte. Dieser Termin war aber erst in einige Wochen. (ich glaube 10 Wochen)

Ich dann also mit meinem Anwalt zum Gericht. Die Richterin verglich das Foto mit meiner Person und kam zum Schluss, ich war es nicht.

Da nun aber bereits über drei Monate ab dem Vergehen verstrichen waren war die Sache ansich bereits verjährt.

Somit konnte weder ich noch sonst jemand weiter belangt werden.

Ich wurde also von der Anklage frei gesprochen und der Fahrer/ die Fahrerin konnte nicht mehr belangt werden. Selbst wenn man sie/ihn überhaupt

hätte ausfindig machen können.

Womit man bei so einer Sache allerdings u.U. rechnen muss ist, dass man verdonnert wird künftig ein

Fahrtenbuch zu führen.

 

 

 

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Die ganze bisherige Arbeit (Recherche usw.),

dann Anhörungsbogen, Widerspruch,

ggf. noch den Anwalt aufsuchen,

dann einen Tag Urlaub nehmen, um bei Gericht zu erscheinen,

letztendnlich in Zukunft auch noch ein drohendes Fahrtenbuch führen müssen ...

Das ist nun wirklich nur meine Meinung, welche ggf. durch die hohen Strafen in Belgien beeinflusst wird,

 

ABER: Ich verstehe es nicht, nicht bei 70€.

 

Tron

 

P.S.:

Und wenn der Punkt (so was gibt's bei uns nicht) stört, dann würde ich den auf denjenigen verteilen, der ihn besser verkraften kann.

Entweder selber tragen oder halt den Fahrer benennen.

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im großen und ganzen kann man solch Verhalten als Prozesshanserl bezeichnen.  Häufig wird von selbigen dann in anderen Zusammenhängen dann wider dem eigenen Verhalten, wahrscheinlich der Satz " als ob wir keine anderen Probleme hätten.... " gebracht?

 

 

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vor einer Stunde schrieb Tron:

P.S.:

Und wenn der Punkt (so was gibt's bei uns nicht) stört, dann würde ich den auf denjenigen verteilen, der ihn besser verkraften kann.

Entweder selber tragen oder halt den Fahrer benennen.

 

Um die 70.-€ ging es nicht. Es ging um den Punkt. Der Fahrer braucht seinen Schein beruflich.

Klar hätte ich den Punkt auf mich nehmen können. Aber damit mache ich mich strafbar. Das kann meines Wissens mit Fahrverbot geahndet werden wenn`s raus kommt.

bearbeitet von NEXO
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vor 1 Minute schrieb NEXO:

Klar hätte ich den Punkt auf mich nehmen können. Aber damit mache ich mich strafbar. Das kann meines Wissens mit Fahrverbot geahndet werden wenn`s raus kommt.

Kann ich verstehen,

glaube jedoch nicht, dass es raus kommt, bei dem Foto.

 

Tron

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vor 1 Minute schrieb Tigers:

ist doch längst erledigt. Alle Angaben wahrheits- und pflichtgemäß gemacht.

 

Wußte nur nicht, dass wir in Deutschland schon so weit sind ;-)

 

In der Nähe des Rursees steht so ne stationäre Blitze, das sind dann zwei Starenkästen. Die wurde, weil die Strecke bei bikern beliebt ist, extra auf dem Hinweg zu einem biker-Treff dort installiert.

Begründung: Gefahrenzone.

In AC sind auf den Bundes-/Landstraßen oft die heute Blauen (früher Grünen) mit Lasergeräten (Leisten, knapp über dem Boden, auf beiden Fahrbahnseiten) unterwegs. Bei diesen "Fallen" gehören ebenfalls zwei Kameras zum Standard. Vorteil für die Blauen, sie messen gleich beide Spuren, den kommenden und abfließenden Verkehr.

 

Bei uns in Belgien, so auch in den Niederlanden, wird von hinten gebltzt, weil grds. der Halter haftet (hatte ich ja mal erklärt, Abrechnung im Innenverhältnis).

Gelegentlich werden bei uns dann auch mal Fotos an solchen Kästen von vorne geschossen, weil die Blitze beide Spuren kontrolliert.

Da in Belgien grds. nur von hinten geblitzt werden darf, versuchen einige, sich gegen das Frontfoto zu wehren.

Und dabei gibt es Richter in Eupen, die berufen sich darauf, dass nur von hinten knipsen erlaubt sei und erkennen das Frontfoto als Beweis nicht an,

anderen Richtern ist dies wiederum egal, denn Verstoß ist Verstoß.

 

Und noch was, in NL gibt es auch noch section control, da fährste an einer kaum sichtbaren Cam vorbei und irgendwann nach definierter Strecke blitzt es dann.

 

Und in allen Ländern meines Heimatdreiecks (Luxembourg inkl.) sind die Strafen saftig.

Deshalb fahren die Niederländer zum Heizen in die deutsche Eifel.

 

Tron

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vor 2 Stunden schrieb NEXO:

 

Um die 70.-€ ging es nicht. Es ging um den Punkt. Der Fahrer braucht seinen Schein beruflich.

Klar hätte ich den Punkt auf mich nehmen können. Aber damit mache ich mich strafbar. Das kann meines Wissens mit Fahrverbot geahndet werden wenn`s raus kommt.

wegen 1 Punkt bekommt man auch kein Fahrverbot! es sei den, es ist der letzte der noch fehlt zum Auffüllen, damit es zum Fahrverbot kommt. Das hat man sich dann aber auch redlich verdient, denn wer seinen Lappen beruflich braucht, sollte auch seinen Fahrstil mal überdenken als Punktejäger- und Sammler.

 

Ich werde auch alle 2-4 Jahre mal geblitzdingsbummst, aber nie ein Problem damit... 

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