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Frage zu DB Eintragung Alpine oder Dessert


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Hallo, bei meiner Alpine sind im Schein 92 DB eingetragen mit dem von Werk montierten Arrow. Am Bike selber stehen auf der Plakette 97 DB. Hat da jemand schonmal Erfahrungen bei Kontrollen gemacht? Ich möchte gerade bei Fahrten in Österreich keine unangenehme Überraschung erleben. Was zählt hier und gabs da was von Seiten Triumph zu? Mein Händler vertritt leider nicht mehr die Marke und konnte mir keine Auskunft geben.

Danke für Hinweise.

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Hallo, auf welcher Plakette denn? 

Habe selber eine Desert. Aus meiner "Berufserfahrung" heraus kann ich Dir sagen, dass bei solchen Kontrollen nur das zählt, was im Fahrzeugschein eingetragen ist UND ggf. was vor Ort aktuell gemessen wird.

Gruß

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Hallo,

tatsächlich, der Aufkleber auf der rechten Seite des vorderen Hilfsrahmens, weißt auch bei meiner Alpine 97 dB aus.

Wenn du mich nach Erfahrungen fragst, dann kommt noch vor dem Fahrzeugschein das Wissen des Prüfers. Das hat man allerdings nun gar nicht mehr in der Hand.

Als Beispiel stehen im Zulassungsschein meiner Bonnie seit 8 Jahren völlig falsche Rad- und Reifendimensionen. Hat noch keinen Prüfer gestört. Ist schließlich alles im Originalzustand.

Gruß

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schlampige Arbeit von Triumph was bei den Arrow- Auspuff ja auch schon Probleme beim TÜV gemacht hatte (Daten zum Arrow als Serienteil fehlten dort)

Ich würde das Schild wechseln lassen um Problemen vorzubeugen (klar gilt der Fahrzeugschein aber sicher ist sicher)

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Entscheidend ist rechtlich gesehen zunächst einmal die Zulassungsbescheinigung (Fzg. Schein). Die auf dem Rahmen befindlichen Daten werden grundsätzlich (Ausnahmen) nicht geändert. Aus dem COC ergeben sich weitere Daten der Homologation, die entscheidend sein können (z.B. verschiedene Rad-Reifenkombinationen). Darüber hinaus können im Zuge der Serie  Veränderungen durch den Hersteller oder Importeur im Rahmen der Betrieberlaubnis in die Serie einfließen (z.B. Auspuff). Das ist im Falle des Arrows aus der Plakette, bzw. den eingestanzten Details auf der Innenseite der Anlage erkenn- und abrufbar. Das sollte ein Prüfer wissen.

 

fred

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Bei meiner ehemaligen XCX von 18 war es umgekehrt. Da waren auf dem Lenkkopf 92 Db drauf, und im Schein eben die 97 Db. Hatte dann noch auf Arrows umgerüstet und konnte mit der Bescheinigung von Triumph die 92 eintragen lassen.

Ich finde das ganze schon ein wenig komisch das ganze.

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Moin,

Papier ist leider geduldigt. Was In den Papieren steht ist für die Österreicher nicht relevant, was auch logisch ist, da man meistens die DB-Killer entfernen kann. Es werden bei Verdacht Messungen vor Ort gemacht und u.U. die Karre stillgelegt. Die greifen rigoros durch.

Andere Länder wollen da wohl nachziehen, irgendwann.

 

Gruß Emma

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erscheint mir auch logisch da so viel mit den Maschinen und Papieren getrickst wurde und die Mopeds eben doch zu laut waren.

 

Direkt vor Ort messen, dann ist klar was Sache ist und den Krawallmachern wird es dann auch warm ums Herz.

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homertom, halte uns bitte auf dem Laufenden. Meine ist ja auch betroffen, danke für Deine Initiative!

Gruß Dieter

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Ich meine gelesen zu haben, dass in der Schweiz das Standgeräusch gar nicht in den Papieren steht und nur auf dem Typenschild. Von daher schwierig zu sagen, woran sich die österreichischen Kontrollorgane imZweifelsfall halten. Und ob man vor Ort mit einer Grundsatzdiskussion über europäisches Zulassungsrecht weiter kommt?

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Moin,

von Diskussionen würde ich abraten, dann gucken die i.d.R. noch genauer hin.

Es geht im Grunde ja nur um die manipulierten Krawalltüten, die man nicht mehr haben will.

Ich denke die sehen das, ob da jemand dran rumgeschraubt hat.

In Italien ist das viel schlimmer, die sind bei Touris nicht zimperlich. Flip-Flops und Kippe auf'm Mopped is nich :lol:.

 

Gruß Emma

 

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Am 20.3.2021 um 18:10 schrieb DKW-Dieter:

homertom, halte uns bitte auf dem Laufenden. Meine ist ja auch betroffen, danke für Deine Initiative!

Gruß Dieter

Vielleicht sollten sich alle Betroffenen an T wenden, damit die das nicht als Einzelfall abtun können.

 

Am 20.3.2021 um 18:45 schrieb shorty:

Ich meine gelesen zu haben, dass in der Schweiz das Standgeräusch gar nicht in den Papieren steht und nur auf dem Typenschild. Von daher schwierig zu sagen, woran sich die österreichischen Kontrollorgane imZweifelsfall halten. Und ob man vor Ort mit einer Grundsatzdiskussion über europäisches Zulassungsrecht weiter kommt?

War es nicht eher anders herum? Dass die Schweizer das nur im COC stehen haben und deshalb keinen Nachweis über die legale Lautstärke vor Ort haben?

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vor 2 Stunden schrieb Thom:

 

 

War es nicht eher anders herum? Dass die Schweizer das nur im COC stehen haben und deshalb keinen Nachweis über die legale Lautstärke vor Ort haben?

Habe mal nachgelesen. laut 1000PS ist es so:

 

Im Schweizer Fahrzeugschein, dem Äquivalent unseres Zulassungsscheins, ist kein Standgeräusch eingetragen. Erst ab 1996 gibt es eine verpflichtende Plakette, die das Standgeräusch ausweist. Zwischen 1981- 1995 wurde die Lautstärke eines Motorrads in der Schweiz ausschließlich mittels der 7 Meter Abstandsmessmethode ausgewiesen. Dies führt zu ungeklärten Fragen in Bezug auf das Tiroler Fahrverbot. Welcher Wert gilt? Und was gilt wenn gar kein Wert eingetragen ist?

Nachdem wir die Anfrage an die Tiroler Landesregierung weitergeleitet und um einige Punkte ergänzt hatten, erhielten wir rasch eine überraschende Antwort: In Schweizer Fahrzeugscheinen sind, wie Sie korrekt angemerkt haben, keine Werte angegeben. Somit muss hierbei das von Ihnen erwähnte Typenschild hergenommen werden. Sollte es auch kein Typenschild geben (da noch nicht vorgeschrieben), so wird die Weiterfahrt nicht untersagt. Die gute Nachricht für unsere Freunde aus der Schweiz lautet also: Ist das Motorrad 1996 oder früher erstmals zugelassen, darf er in jedem Fall fahren egal wie laut das Motorrad ist.

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Die Tiger in der Schweiz haben das Typenschild vorne rechts, etwas unter der Verkleidung versteckt. Man kann es schlecht lesen, aber mit einer Smartphonephoto geht das locker. Dort stehen die 92 DB drauf. Kein Problem also.

Gruss. Peter

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Ob die 92dB bei allen Tigern ab 2018 drauf stehen, glaube ich nicht. Gemäss Auszug aus der Typengenehmigung der Schweiz gelten die 92dBnur für XRT und XCA (siehe auch https://motoriker.info/de/coc/swiss/6tb748-triumphtiger1200xrt)

Typgenehmigung XRT.PNG

bearbeitet von Luckyluke
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Interessant ist ja, dass die Schlüsselnummer "55" zwei mal aufgeführt ist.

In Zeile 4 für die XRT und die XCA jeweils mit 92 db/A und in der Zeile 8 genau die anderen Werte; jeweils mit 97 db/A.

Welches greift denn nun ?

Von verschiedenen Auspuffsystemen wird ja hier nicht gesprochen; aber das werden die Unterschiede sein.

Einmal Serientüte und dann die Werte vom Arrows-Topf, oder ?

 

Die Welt ist verwirrend ;-)

 

Gruss Alpenschleicher

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Am 20.3.2021 um 09:45 schrieb Emma:

 Was In den Papieren steht ist für die Österreicher nicht relevant ...

Sehe ich in diesem Fall (>95dB) auch so.

 

Kommst du in dieser 95dB-Gegend bei einer Kontrolle vielleicht an den Falschen (wie immer "Falsch" definiert werden mag ;)) würde ICH mich nicht darauf verlassen, dass du durch die

o.g. Unstimmigkeiten bzgl. Standgeräusch "ohne Ärger" durch diese Kontrolle kommst.

Auch auf eine Messung vor Ort kannst du nicht bestehen. (machen die üblicherweise nur, wenn sie feststellen, dass an der Auspuffanlage manipuliert wurde)

 

Somit:

Hat dein Motorrad <95, dann weiterfahren / hat dein Motorrad >95, dann EUR 200,- bezahlen und umkehren

(klar kann man hinterher mit Rechtschutz alles anfechten, bekommt vielleich auch noch Recht, aber Ärger vor Ort ist vorhanden und ggf. die Reise/der Tag arg versaut.

 

Somit idealerweise Typenschilde erneuern und bis dahin eine Kopie vom Typenschein (resp. EU-Übereinstimmungsbescheinigung) im Smartphone mitführen.

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  • 2 months later...

Hatte heute die 1000km Inspektion und habe direkt nachgefragt, warum auf dem Typenschild 97db und auf dem Schein92db steht.

Antwort: Der Arrow ist leiser als der Triumph Auspuff.

Arrow Info.pdf

bearbeitet von M727
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der Händler kann die Frage auch nicht beantworten, sollte das aber bei Triumph eindeutig klären, ist seine Aufgabe :rolleyes:

bearbeitet von Edi
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  • 3 weeks later...
  • 4 weeks later...
Am 15.6.2021 um 14:40 schrieb homertom:

Zur Info, Thema erledigt. Nach Schilderung der Lage per Mail wurde von Triumph D ein neuer korrekter Aufkleber bei einem Händler hinterlegt und den habe ich mir dann anbringen lassen.

 

 

Same here. Meine Alpine ist gerade zur Inspektion, dabei wurde das gleich mit erledigt.

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  • 3 weeks later...
  • 2 weeks later...

Moin habe einen Tiger 1200 xrx von 2019.Habe denn Orginal Triumph Ausspuff.Habe im Fahrzeugschein 97 dB und auf Meinen Typenschild am Motorrad 92 dB.Mit dem Arrow kann ich ja 92 dB eintragen lassen.Meine Frage ist ist er deutlich hörbarer leise.Wie ist das Fahrgeräusch?Finde so mit Orginal nicht schlecht Schönes brummiges Geräusch?Würde mir sonst  eine Arrow holen wegen denn DB Grenzen.Bin gespannt auf eure Erfahrungen.Gruß Hagen.

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Hallo zusammen

 

Da ich nächstes Wochenende auf der geplanten Tour auch die betroffenen Strassen in Tirol befahren möchte, habe ich mich mal schlau gemacht.
Ich wohne in der Schweiz und daher ist meine Tiger auch hier immatrikuliert. Wie schon geschrieben wurde, steht im Schweizer Fahrzeugausweis nichts zu Lärm- oder Geräusch-Emissionen.

Bei meiner Tiger 1200 Alpine steht auf dem Typenschild 97 dB, wobei dies nicht korrekt ist, da ab Werk der Arrow Schalldämpfer montiert war und der korrekte Wert 92 dB ist. Da dies bei einer Kontrolle aber zu Diskussionen führen könnte, habe ich der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung eine Anfrage geschickt und folgende Antwort erhalten:

 

Zitat

vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen kann festgestellt werden, dass Ihr Fahrzeug, solange es gemäß Schreiben von Triumph Suisse mit dem Zubehörauspuff mit der Kennzeichnung e9 und der Nummer 2205395 ausgestattet ist, ein Standgeräusch von max. 92db(A) aufweisen wird. Somit ist unter diesen Umständen Ihr Motorrad nicht von den Fahrverboten betroffen.

Ich würde Ihnen empfehlen, für allfällige Kontrollen, diese Unterlagen auf Ihre Fahrten durch das Lechtal mitzunehmen, um das reduzierte Standgeräusch nachweisen zu können.

 

Bei den erwähnten Unterlagen handelte es sich um meinen Fahrzeugausweis, der Zubehör Erklärung von Triumph Schweiz und ein Foto des Typenschildes an meiner Tiger.

 

Vielleicht ist diese Information für andere auch interessant.

 

Liebe Grüsse

philipp

Tiger1200_Auspuff_Db.pdf

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