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Ausgeblendet

Beleuchtung/LED/Abblendlicht


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Das LED- Licht der Abblendscheinwefer ist nur rechts geschaltet. Der Austausch der Leuchtmittel wird im Handbuch nicht beschrieben, stattdessen auf die Werkstatt verwiesen. 

Ich finde die Einäugigkeit beim Abblendlicht einfach hässlich und praktisch wie rechtlich unnötig. Doppeltes Abblendlicht ist zulässig und wirkungsvoll. Ob die Steuereinheit den Strombedarf für ein weiteres Abblendlicht zuläßt, weiß ich nicht. 

Hat denn hier schon einmal jemand wenigstens das Leuchtmittel (Birne) gewechselt? Dann brauche ich mir die Finger nicht unnötig zu verbiegen. 

Fredis garage 

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Dass der komplette Scheinwerfer, bzw. die betreffende Einheit gewechselt werden muss, war mir nicht klar.

Bei meinen häufigen Auslandsreisen ein NO GO. 

Wenn wie bisher wenigstens ein zweites Abblendlicht vorhanden wäre.... So nicht. Einfach Mist. 

Fred 

bearbeitet von fredis-garage
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Lt. WHB muss der komplette Scheinwerfer getauscht werden. Die Mindest-Haltbarkeit von LED-Einheiten wird mit 15 Jahren angegeben.

Ob es Unterschiede im mechanischen Aufbau der Scheinwerfer bezüglich Rechts- und Linksverkehr gibt, ist mir nicht bekannt. Mit heutiger Technik wird wahrscheinlich nur die Steuereinheit gewechselt. Mal schauen, ob ich ET-Nummern finde .....

Austauschscheinwerfer habe ich bei triumphworld für die Tiger 900 nicht direkt gefunden. Aber die Preise für solche LED-Einheiten liegen zwischen 530,- und 890,- €.....

Theo

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vor 6 Stunden schrieb Koenigstiger:

Ob es Unterschiede im mechanischen Aufbau der Scheinwerfer bezüglich Rechts- und Linksverkehr gibt, ist mir nicht bekannt.

 

Das Abblendlicht ist symetrisch, daher gibt es keine speziellen Scheinwerfer für Rechts- oder Linksverkehr.

Geht da was kaputt, ist man mit etwa 550€ dabei.

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Bis dahin Danke. Mir erschließt sich vor diesem Hintergrund umso weniger, weshalb nicht beidseitig Abblendlicht verwendet wurde. 

Ob das bei der neuen TeX auch so ist? 

Fred

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Hast du die Nebelscheinwerfer dran? Lt meinem Händler sind das vollwertige Zusatzscheinwerfer, trotz des etwas irreführenden Namen. Wenn es dir um Redundanz geht, wäre das ggf. eine Option. Weil ich glaube nicht, dass Triumph in der laufenden Serie die Scheinwerfer ändern wird (obwohl es mir aus optischen Gründen auch besser gefallen würde, wenn das Abblendlicht von beiden Scheinwerferhälften käme). Und Nachrüsten / Modifizieren ist bei LED Modulen quasi nicht möglich.

 

Ich selbst hab noch keine Bedarf gesehen, den Hauptscheinwerfer abzudecken und zu schauen, was noch an Licht aus den Zusatzteilen rauskommt, könnte das Wochenende hin aber mal ausprobieren (bin unterwegs auf Dienstreise).

 

Josef

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Ist wohl von anderen Herstellern so übernommen worden, weil die Karl-Dall-Moppeds so erfolgreich sind. Schön ist anders. Bei meiner Fazer von 2001 leuchten beide Scheinwerfer. Serienmäßig.

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Die neueren Scheinwerfer bei Triumph sind tatsächlich symmetrisch aufgebaut, also kein zusätzliches Ausleuchten des Fahrbahnrandes durch den asymmetrischen Lichtkegel. Damit haben diese Motorräder, egal ob für Links- oder Rechtsverkehr, immer den gleichen Scheinwerfer. Trägt aber nicht gerade zur Sicherheit bei, da ich Hindernisse am rechten Fahrbahnrand somit effektiv später sehe.

An meinem Wagen kann ich im Bordcomputer das Licht umstellen, es wird also nur in die Lampensteuerung eingegriffen.

Was ich aber viel mehr vermisse, ist Kurvenlicht. Die Hell-Dunkel-Grenze beim Licht ist extrem und auf kurvenreicher Strecke im morgentlichen Dunkel sieht man nicht wirklich weit bzw. fährt in ein schwarzes Loch.

Theo

bearbeitet von Koenigstiger
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Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechender Wetterlage geschaltet werde. Der Händler hat keine Ahnung. Doch darum geht es nicht. Es ist einfach ein Unding, dass der 2te Scheinwerfer kein Abblendlicht ausstrahlen kann. Fernlicht wird von beiden ausgestrahlt.... 

Die bisherigen "großen Eulen" hatten dieses Problem nicht. Bin mal auf die Neue gespannt. 

Fred 

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vor 3 Minuten schrieb fredis-garage:

Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechender Wetterlage geschaltet werde. Der Händler hat keine Ahnung. Doch darum geht es nicht. Es ist einfach ein Unding, dass der 2te Scheinwerfer kein Abblendlicht ausstrahlen kann. Fernlicht wird von beiden ausgestrahlt.... 

Die bisherigen "großen Eulen" hatten dieses Problem nicht. Bin mal auf die Neue gespannt. 

Fred 

Ich nenne diese Scheinwerfer "Zusatzscheinwerfer". Ja, im Handbuch steht Nebelscheinwerfer, aber dafür sind sie zu hoch angebracht, Nebelscheinwerfer sollen ja gewissermaßen "unter dem Nebel hindurch" leuchten, weswegen sie beim Auto auch ziemlich tief angebracht sind, weiter oben wird das Licht vom Wasser reflektiert und die Sicht wird eher schlechter als besser, das hat bestimmt jeder von uns schon mal erlebt.

 

Viele Grüße

Ronald

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vor 44 Minuten schrieb fredis-garage:

Fernlicht wird von beiden ausgestrahlt.... 

 

Nope, der Fernscheinwerfer wird nur zugeschaltet.

Daher leuchten bei Fernlicht beide.

Macht man Lichthupe bei TFL geht glaube auch nur der eine an, Fernlicht.

 

Das Fernlicht ist für meinen Geschmack etwas hoch ausgerichtet, man hat zwischen Abblend- und Fernlicht ne dunkle Zone.

Merkt man nachts gut in Kurven.

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Du hast Recht. Noch bescheidener geht kaum. Abblendlicht bleibt an, Fernlicht kommt 1x dazu. ?

Fred 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb fredis-garage:

Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechender Wetterlage geschaltet werden

 

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer immer eingeschaltet werden.

Aber für mich sind das auch Zusatzscheinwerfer und keine Nebelscheinwerfer.

(Auch Triumph nennt sie im Zubehörkatalog LED-Zusatzlampen).

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vor 17 Stunden schrieb fredis-garage:

Du hast Recht. Noch bescheidener geht kaum. Abblendlicht bleibt an, Fernlicht kommt 1x dazu. ?

Fred 

 

 

Das ist eine Designentscheidung der Entwickler (und vermutlich genauer: der Controller). Geschmacklich kann man darüber trefflich streiten. Aber zwei getrennte Scheinwerfer, einer für Abblendlicht und einer fürs Fernlicht, sind allemal günstiger als in einem Scheinwerfer kombinierte Funktionen.

Früher hatte es  2 "Birnchen" in einem Scheinwerfer: die H4 (oder noch früher: die Bilux-) Birne und das 6W Birnchen fürs Standlicht. Die Zeiten sind ja gottseidank vorbei. Mit LED hast du jeweils eigene spezialisierte Leuchteinheiten. Auch das Tagfahrlicht ist eine eigene Einheit.
Gemäß meinem Händler sind die "Nebelscheinwerfer" vollwertige "Zusatzscheinwerfer", die Redundanz ist damit zumindest theortisch gegeben, praktisch habe ich es noch nicht ausprobiert und das Abblendlicht mal abgehängt.

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vor 38 Minuten schrieb joe115:

Gemäß meinem Händler sind die "Nebelscheinwerfer" vollwertige "Zusatzscheinwerfer", die Redundanz ist damit zumindest theortisch gegeben, praktisch habe ich es noch nicht ausprobiert und das Abblendlicht mal abgehängt.

 

Ich bin noch nicht in der Nacht gefahren, aber in dunklen Tunnels funktioniert die Kombination Ablendlicht mit den beiden Zusatzscheinwerfern sehr gut.

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Als ich das erste Mal in der Nacht gefahren bin, war ich vom Licht echt überrascht. So hell hatte ich das nicht erwartet. Ich habe mir in der Nacht angewöhnt auch mit der Hinterradbremse zu bremsen, damit das Bike keine zu starke Neigebewegung nach vorne macht und somit quasi nur noch das Vorderrad angeleuchtet wird. In der Nacht muß man sowieso total defensiv fahren.

 

Gruß

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Noch mal zum Nachdenken :

Bei einem so teuren Motorrad erwarte ich, dass die beiden vorhandenen Scheinwerfer wie bei den Vorgängern Abblendlicht ausstrahlen. 

Die zusätzlichen Leuchten sind Nebelscheinwerfer gem. § 52 StVZO. Sie unterliegen deutschen Schaltvorschriften für Einspurfahrzege. 

Es ist also ein Behelf, wenn man sie

(wie ich auch) zwecks besserer Erkennbarkeit und Ausleuchtung dauerhaft benutzt. 

Die Lichtausbeute der LED Haupt-  Scheinwerfer bezweifle ich überhaupt nicht, zumal ich zur Zeit auf Korsika auch bei Dunkelheit unterwegs bin. Ich muss nicht alles in Ordnung finden, was Triumph macht, nur weil ich seit Jahren ein Triumph - Modell (das 6te) fahre. 

Man darf sich gern verbessern. 

Fredis garage 

 

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Diese Einäugigkeit haben sie schon bei der 2020 Street Triple und jetzt auch bei der neuen Speed Triple so praktiziert. Ich finde das bei Triumph eigentlich als Stilbruch. Wobei sie es bei der neuen Rocket ja geschafft haben, das beide Abblendlichter und Fernlichter leuchten. 

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Die von mir selbst angezettelte Diskussion hat durch einige Antworten und Fragen bei mir eine genauere Recherche ergeben. 

Die Regeln für Krafträder und Zusatzleuchten finden sich wie erwähnt in § 52 StVZO und in den ECE 53 Richtlinien. Dazu kommen im Einzelfall weitere ECE Richtlinien zum Tragen. 

Die beiden Zusatzleuchten der Tiger sind in den NL hergestellt worden (E4) und 

lt. Ihrer im Glas eingeprägten Kennung KEINE NEBELSCHEINWERFER. 

Sie bleiben auch eingeschaltet, wenn das Fernlicht leuchtet. Es sind dann in Betrieb:

1x Abblendlicht

1x Fernlicht 

2x Zusatzleuchten

Dazu konnte ich keine Rechtsvorschrift finden, die diese Schaltung erlaubt, auch nicht in den speziellen Merkblättern des TÜV. 

Da mir das keine Ruhe läßt, werde ich kommende Woche bei der DEKRA anfragen. 

Der Vollständigkeit halber : Ein NSch. müsste zusätzlich zur ECE- Kennung den Buchstaben B aufweisen. So trägt jede Art von Beleuchtung einen eigenen Buchstaben. 

Fred 

 

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vor 15 Minuten schrieb fredis-garage:

Die beiden Zusatzleuchten der Tiger sind in den NL hergestellt worden (E4)

Ist das so? Ich dachte, dies würde zeigen, in welchem Land (hier Niederlande) die Genehmigung nach einer ECE-Regelung erteilt wurde, nicht das Herstellungsland.

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Gefunden:

Handreichung für die Sachverständigen der Prüforganisatonen zu Nebelscheinwerfern an Krafträdern...

Präzise : 93/92/EWG, § 52 STVZO.

Die elektrische Schaltung ist mit der Begrenzungs-, dem Abblend-und dem Fernlicht zulässig. 

Nach deutschem Recht für 1 NS, nach EG-Rili für 2 NS. 

Ende Zitat. 

Da die Tiger auf europäischem Recht basierend zugelassen ist, darf sie 2 NS haben. Die beiden Zusatzleuchten sind lt. HANDBUCH

NS, wenngleich ich den Kennbuchstaben "B" auf der Streuscheibe nicht gefunden habe. Die Leuchten sind also nach europäischen Recht als auch amerikanischem Recht (SAE - Norm) zugelassen. 

Es bleibt aber die Vorschrift aus § 17 Abs. 3 StVO, wonach die NS normalerweise nur bei starker Sichtbehinderung (Nebel, Regen, Schnee) eingeschaltet werden dürfen. Diese Vorgabe gilt unabhängig von europäischem Recht in Deutschland. 

Am Ende habe ich mir selbst ein Bein gestellt, weil ich es unbedingt wissen wollte. Wäre besser Moped gefahren.... 

Fred 

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vor 22 Stunden schrieb fredis-garage:

Die von mir selbst angezettelte Diskussion hat durch einige Antworten und Fragen bei mir eine genauere Recherche ergeben. 

Die Regeln für Krafträder und Zusatzleuchten finden sich wie erwähnt in § 52 StVZO und in den ECE 53 Richtlinien. Dazu kommen im Einzelfall weitere ECE Richtlinien zum Tragen. 

Die beiden Zusatzleuchten der Tiger sind in den NL hergestellt worden (E4) und 

lt. Ihrer im Glas eingeprägten Kennung KEINE NEBELSCHEINWERFER. 

Sie bleiben auch eingeschaltet, wenn das Fernlicht leuchtet. Es sind dann in Betrieb:

1x Abblendlicht

1x Fernlicht 

2x Zusatzleuchten

Dazu konnte ich keine Rechtsvorschrift finden, die diese Schaltung erlaubt, auch nicht in den speziellen Merkblättern des TÜV. 

Da mir das keine Ruhe läßt, werde ich kommende Woche bei der DEKRA anfragen. 

Der Vollständigkeit halber : Ein NSch. müsste zusätzlich zur ECE- Kennung den Buchstaben B aufweisen. So trägt jede Art von Beleuchtung einen eigenen Buchstaben. 

Fred 

 

Wer fragt bekommt antworten, ob die Meinung eines Einzelnen dann korrekt ist, steht wo ganz anders.

Ich verstehe nicht warum Du immer wieder auf den vermeintlichen Gesetzesvorschriften herumreitest (Hobby?)

 

Tatsache ist, dass fast alle die solche Zusatzscheinwerfer angebaut haben, die auch ständig einschalten; das mach ich auch schon immer.

Bin auch damit schon oft in eine Polizeikontrolle geraten, erst letztes Wochenende am Oberjoch-Pass = es gab nie eine Beanstandung.

 

Der Grund ist einfach die zusätzliche Sicherheit beim erkannt werden und das ist bewiesen.

bearbeitet von Edi
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vor 22 Stunden schrieb fredis-garage:

Die von mir selbst angezettelte Diskussion hat durch einige Antworten und Fragen bei mir eine genauere Recherche ergeben. 

Die Regeln für Krafträder und Zusatzleuchten finden sich wie erwähnt in § 52 StVZO und in den ECE 53 Richtlinien. Dazu kommen im Einzelfall weitere ECE Richtlinien zum Tragen. 

Die beiden Zusatzleuchten der Tiger sind in den NL hergestellt worden (E4) und 

lt. Ihrer im Glas eingeprägten Kennung KEINE NEBELSCHEINWERFER. 

Sie bleiben auch eingeschaltet, wenn das Fernlicht leuchtet. Es sind dann in Betrieb:

1x Abblendlicht

1x Fernlicht 

2x Zusatzleuchten

Dazu konnte ich keine Rechtsvorschrift finden, die diese Schaltung erlaubt, auch nicht in den speziellen Merkblättern des TÜV. 

Da mir das keine Ruhe läßt, werde ich kommende Woche bei der DEKRA anfragen. 

Der Vollständigkeit halber : Ein NSch. müsste zusätzlich zur ECE- Kennung den Buchstaben B aufweisen. So trägt jede Art von Beleuchtung einen eigenen Buchstaben. 

Fred 

 

Hallo Fred,

 

ich habe etliche Jahre eine dicke E-Glide von Harley-Davidson gefahren, die hat, wie auch die Heritage, Zusatzscheinwerfer serienmäßig. Das wäre die Analogie

zu unseren Tigern. Vielleicht kannst Du das Beispiel bei der Dekra anbringen, dafür muß es ja eine Vorschrift geben.

Viele Grüße 

Ronald

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Bitte meinen letzten Eintrag lesen. Da steht die Lösung, die bei der HU helfen könnte. 

Ob bei einer Kontrolle durch die Polizei eine Beanstandung erfolgt oder nicht ist eine Frage des Opportunitätsprinzips. D. h. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können, müssen aber nicht verfolgt werden. 

Fred 

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Am 9.10.2021 um 11:46 schrieb fredis-garage:

Gefunden:

Handreichung für die Sachverständigen der Prüforganisatonen zu Nebelscheinwerfern an Krafträdern...

Präzise : 93/92/EWG, § 52 STVZO.

Die elektrische Schaltung ist mit der Begrenzungs-, dem Abblend-und dem Fernlicht zulässig. 

Nach deutschem Recht für 1 NS, nach EG-Rili für 2 NS. 

Ende Zitat. 

Da die Tiger auf europäischem Recht basierend zugelassen ist, darf sie 2 NS haben. Die beiden Zusatzleuchten sind lt. HANDBUCH

NS, wenngleich ich den Kennbuchstaben "B" auf der Streuscheibe nicht gefunden habe. Die Leuchten sind also nach europäischen Recht als auch amerikanischem Recht (SAE - Norm) zugelassen. 

Es bleibt aber die Vorschrift aus § 17 Abs. 3 StVO, wonach die NS normalerweise nur bei starker Sichtbehinderung (Nebel, Regen, Schnee) eingeschaltet werden dürfen. Diese Vorgabe gilt unabhängig von europäischem Recht in Deutschland. 

Am Ende habe ich mir selbst ein Bein gestellt, weil ich es unbedingt wissen wollte. Wäre besser Moped gefahren.... 

Fred 

Vielen Dank Fred!!!

Ich persönlich finde es immer sehr sinnvoll die rechtlichen Grundlagen zu kennen! Ob ich mich daran halte liegt in meiner Verantwortung aber ich muss mich nicht beklagen wenn ich dann doch belangt werde. ....und die Ausrede "Das hat noch nie einer beanstandet." oder "....der fährt aber auch soooo rum!" zählen für mich einfach nicht! Deshalb nochmals meinen persönlichen Dank, ich finde es SEHR gut dass Du dich soooo ausführlich damit beschäftigst!

 

 

Gruß

 

Joe

bearbeitet von Explorer-Joe
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Die Zusatzscheinwerfer auf den Sturzbügeln der GT 900pro tragen die Kennung "F3". Das ist die international gültige Kennung für LED- Nebelscheinwerfer....

 

fred

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