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Reifenfreigabe


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Hallo zusammen,

 

kann mir irgendwer erklären wie das nun mit den Reifenfreigaben läuft? 

Es hat sich ja zu Ende 2019 was geändert. 

 

Entweder bin ich zu dumm, oder ich versteh es einfach nicht .... 

 

Hier die Fragen:

 

1. Reicht eine Reifenfreigabe noch aus? Oder muss eingetragen werden? 

2. Kann ich einen Reifen mit den selben Date auch ohne Freigabe drauf machen --> per Eintragung? 

3. Aktuell habe ich eine Reifen drauf, welcher vor dem neuem Gesetz in der Freigabe war und nun nicht mehr... was jetzt? 

 

Grüße 

 

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vor 4 Minuten schrieb Tiger98:

Moin,

Du musst nur die Größe beachten,eingetragen werden muss nichts.

Egal welcher Hersteller,wenn die Angabe in Schein mit den reifen übereinstimmt ist alles ok.

Gruß gerd

 

Also ist es mittlerweile egal ob sie eine Reifenfreigabe haben oder nicht? 

D.h wenn die Daten aus dem Schein mit den Daten des Reifens übereinstimmen, kann ich sie drauf machen? 

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vor 20 Minuten schrieb Exitus1007:

 

Also ist es mittlerweile egal ob sie eine Reifenfreigabe haben oder nicht? 

D.h wenn die Daten aus dem Schein mit den Daten des Reifens übereinstimmen, kann ich sie drauf machen? 

So ist das. Meine Tiger 1200 hatte Metzeler drauf.Fahre jetzt Michelin.

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Hai,

 

bei Moppeds mit EU-Zulassung kann man seit dem 01.01.2020 jeden Reifen montieren, der der Größe, Bauart, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex der Reifen in den CoC-Papieren mindestens entspricht oder besser ist. Alles andere muss eingetragen werden.  :oldguy2:

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  • 1 year later...

Wie sieht aus mit verschiedenen Kombinationen aus? Ich habe Conti TKC70 drauf, der Hinterreifen ist noch ziemlich gut aber vorne ist Sägezahn Bildung deutlich, ich will jetzt nur vorne wechseln, muss ich wieder einen TKC70 drauf machen oder könnte ich jetzt mischen und vorne bsp. Trailattack 2 drauf ziehen ? 

Vielen Dank

Und allen gute Fahrt ?

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ich habe solche Mischungen immer "ausgefahren" da es Quatsch ist einen halbwegs guten Reifen, ob vorne oder hinten" wegen Markenwechsel weg zu schmeissen (ist auch Umweltschutz).

 

Ganz gleich welche Maschine es war, es gab nie irgend ein Problem (Fahrbarkeitseinfluss).

 

Zudem ist es gesetzlich nicht verboten solange keine Markenbindung in den Papieren der Maschine steht.

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  • Danke 1
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Am 10.7.2021 um 19:12 schrieb derbusfahrer:

Wie sieht aus mit verschiedenen Kombinationen aus? Ich habe Conti TKC70 drauf, der Hinterreifen ist noch ziemlich gut aber vorne ist Sägezahn Bildung deutlich, ich will jetzt nur vorne wechseln, muss ich wieder einen TKC70 drauf machen oder könnte ich jetzt mischen und vorne bsp. Trailattack 2 drauf ziehen ? 

Vielen Dank

Und allen gute Fahrt ?

Nabend,

ein Kollege von mir meinte mal die Reifen sind Achsbezogen. Also wie beim Auto.

D.h da deine Achse ja nur einen Reifen pro Achse hat, sollte es egal sein das du zweierlei Reifen auf dem Bike hast. 

 

Grüße  

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Nachdem mich die Rennleitung vor ca. 2 Wochen kontrolliert hatte und genau dieses Thema aufkam, hier was ich dabei gelernt habe.

 

Sind die Reifen bis Ende 2019 produziert (erkenntlich an der DOT Nummer, die Kalenderwoche und Jahr der Reifenproduktion angibt) benötigt man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung/Reifenfreigabe des Herstellers. Kann übrigens auch digital auf dem Handy sein, so zumindest meine Rennleitung.

Ab Reifenproduktion ab dem Jahr 2020 entfällt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung; dann ist nur noch ausschlaggebend dass die Reifengröße, Tragfahigkeitsindex, .... korrekt ist.

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Das muss man nicht auswendig lernen, weil man es bis ins Detail hier offiziell nachlesen kann:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

 

Wer damit nicht klar kommt, findet hier auch eine Erklärung des Werdegangs und Beispiele:

http://www.fredis-garage.de/2020-02-13/415-Neue-Vorgaben-fuer-Reifen-veraenderungen-an-Motorraedern.html

 

fredis-garage

 

 

bearbeitet von fredis-garage
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wieder sowas typisch deutsches, so ein Schwachsinn.

Wir deutschen schaffen es immer wieder den Spaß an einer Sache zu versauen.

 

Zumindest gilt das in Zukunft für uns nicht mehr, wie wenn die neuen Reifen heute diesen Punkt unkritischer behandeln würden :totlach:

bearbeitet von Edi
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  • 5 months later...
vor einer Stunde schrieb Rasch:

Also ich finde diese Regelung mittlerweile ist eine völlige Erleichterung. Früher mußte mal bei jedem Markenwechsel immer eine Freigabe besorgen und mitschleppen. Da finde ich es mittlerweile ne Verbesserung.

Sehe ich auch so!

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Am 24.7.2021 um 19:14 schrieb Atze79:

In Brüssel erdacht. 

In Deutschland gemacht, 

Der Rest von Europa lacht...... 

Lässt sich auf viele Bereiche und Mitgliedsstaaten anwenden. Damit kann man ganze Enzyklopädien füllen.

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  • 2 months later...

Hallo,
ich hänge mich mit meiner Frage mal an.
Wollte mir die Pirelli Scorpion Trail II aufziehen lassen.
Allerdings sagt mein Händler, das es dafür keine Freigabe seitens Pirelli/Triumph gibt.
Ist das so? Ich dachte, wenn im Schein nichts weiter steht, wäre das egal.

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Sofern es sich um ein Motorrad mit EU-Typgenehmigung handelt und die Reifendimension, Geschwindigkeitsindex usw. identisch ist, ist diese Aussage des Händlers Schnee von Gestern. Der Reifenhersteller spielt dann keine Rolle mehr. Hier nachlesen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

 

ausführliche Erläuterung auch in meinem Blog.

Gruß

fred

bearbeitet von fredis-garage
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>(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.<

 

Da gibt z.B. Heidenau Beiblätter heraus, dass ein Gürtelreifen ebenso zulässig sein, wenn auch ausschlißlich Radialreifen in der CoC stehen.

Ist das dann eine Fehlinformation des Herstellers?

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Hi Alex,

 

nach meinem Wissenstand wird ein Radialreifen auch Gürtelreifen genannt, sprich zwei Bezeichnungen für ein und dasselbe.

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vor 20 Minuten schrieb Gummikuhfan:

Hi Alex,

nach meinem Wissenstand wird ein Radialreifen auch Gürtelreifen genannt, sprich zwei Bezeichnungen für ein und dasselbe.

Das ist nicht richtig:

150/70 R 17 ist ein Radial, 150/70 B 17 ein "Belt" sprich Gürtelreifen.

Vor allem bei straßenzugelassenen OffRoad Reifen findet man heute diese Bauart.

 

Ich ging bislang immer davon aus, dass dies als andere Bauart zu sehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Nun habe ich aber schon mehrfach entsprechende Schreiben von Heidenau, Mitas, usw. in den Händen gahabt und weiß nicht, was ich davon halten soll. 5 befragte TÜV-ler haben dazu 6 verschiedene Meinungen.

bearbeitet von TigerBengel
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Der Link von Fred zum BMVI ist doch eindeutig. Amtlicher geht´s nicht.

Das schließt natürlich nicht aus, dass einige TÜVler das nicht wissen…

bearbeitet von Spencer
aargh! BMVI sollte es heißen…
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Bei Reifen mit Radialkarkasse und obligatorischem Gürtel (sogenannte Radialreifen) folgt ein R,

Reifen mit Diagonalkarkasse und Gürtel ("Diagonalgürtelreifen") kennzeichnet an dieser Stelle ein B (wie "belt", englisch für Gürtel).

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hat sich mit dem Kommentat von Limotandler überschnitten

Der Sternchenvermerk in der Verlautbarung des BMVI erklärt verbindlich die Zulässigkeit der R-Karkasse (radial- tradtionell auch Gürtelreifen genannt) und der B-Karkasse bei EU-typgeprüften Motorrädern bei sonst glechen Parametern. Die B-Karkasse stellt eine neuere Reifenbauart dar, die zwar auf Diagonalkarkassen aufbaut- aber eben zusätzlich andere Wicklungen aufweist. Diese Reifenbauart hat mit den alten Diagonalreifen (eigentlich nur noch bei Olttimern) eigentlich nichts mehr zu tun und trägt deshalb die Zusatzbezeichnung -B- anstelle des -R-.

 

Das ist -wie so oft- hinreichend unklar in der Verordnung dargestellt, weil es auf den ersten Blick nur für Motorräder mit EU-Typgenehmigung (COC) gilt.

Bösartig gesagt: Fachleute (BMVI), die sich zu Recht so nennen, sind eine aussterbende Rasse.

 

fred

 

 

bearbeitet von fredis-garage
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vor 2 Stunden schrieb TigerBengel:

Das ist nicht richtig:

150/70 R 17 ist ein Radial, 150/70 B 17 ein "Belt" sprich Gürtelreifen.

Vor allem bei straßenzugelassenen OffRoad Reifen findet man heute diese Bauart.

 

Ich ging bislang immer davon aus, dass dies als andere Bauart zu sehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Nun habe ich aber schon mehrfach entsprechende Schreiben von Heidenau, Mitas, usw. in den Händen gahabt und weiß nicht, was ich davon halten soll. 5 befragte TÜV-ler haben dazu 6 verschiedene Meinungen.

 

Hallo Alex,

 

dein technisches Verständnis trügt dich nicht. Der "beltet" Reifen ist eine Sonderform, eine Mischung zwischen Diagonal- und Radialreifen.

 

Wird HIER sehr schön von Goodyear beschrieben.

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vor 12 Stunden schrieb Gummikuhfan:

 

Hallo Alex,

dein technisches Verständnis trügt dich nicht. Der "beltet" Reifen ist eine Sonderform, eine Mischung zwischen Diagonal- und Radialreifen.

Wird HIER sehr schön von Goodyear beschrieben.

Leider nichts Neues!

Die Frage bleibt, ob diese "B"s nun eingetragen werden müssen, oder einfach gefahren werden dürfen?

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Der Link BVMI ist doch eindeutig- ja, er darf gefahren werden und ist nicht eintragungspflichtig- lese doch auch den Sternchenvermerk.........

fred

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Gerade der Sternchentext ist so verwirrend:

- Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus.

- Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird.

Was denn jetzt? Setzt die Anwendung die gleiche Bauart voraus, oder ist sie auch anwendbar bei Reifen anderer Bauart?

Für mich und offensichtlich auch für so manchen Prüfer ein Widerspruch innerhalb zweier aufeinanderfolgender Sätze.

 

Ich werde mich definitiv nicht dem Ärger aussetzen und in solchem Fall, einem Kunden einen "Bias Belted" verkaufen.

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Satz 2 ergänzt den Geltungsbereich von Satz 1. 

In Gesetzestexten oder anderen amtlichen Schriftstücken darf man beim lesen nicht einfach Sätze weglassen. 

Was Du draus machst bleibt Dir unbenommen. Allerdings könnte ein Kunde sich nach Gesprächen mit anderen falsch beraten fühlen. 

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vor 11 Minuten schrieb Spencer:

Satz 2 ergänzt den Geltungsbereich von Satz 1. 

In Gesetzestexten oder anderen amtlichen Schriftstücken darf man beim lesen nicht einfach Sätze weglassen. 

Was Du draus machst bleibt Dir unbenommen. Allerdings könnte ein Kunde sich nach Gesprächen mit anderen falsch beraten fühlen. 

Ich lasse ja keinen Satz aus. Nach Satz 1 folgt 2 und die widersprechen sich nach meinem Verständnis.

Wie schon gesagt, bin ich damit nicht alleine. Und wenn dich der TÜV ohne Plakette nachhause schickt, und ich dir solch einen Gummi verkauft habe, brauche ich nicht viel Fantasie, bei wem du wütend aufschlägst.

 

Am besten mache ich noch ein Jurastudium und werfe jeden Skrupel über Bord.

Hauptsache der Kunde zahlt.

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Moin Alex,

 

ist halt Juristendeutsch.

Ist in den Fahrzeugpapieren ein R-Reifen vorgeschrieben so muß mindestens ein R-Reifen verwendet werden und zwar bei ALLEN Rädern eine Einheitliche Bauart.

 

Ist das betreffende Fahrzeug mit einer KBA-Zulassung auf die Straße gekommen, z.B. wie dein Tiger 955, so mußt du R- oder B- Reifen fahren (ZR-Reifen werden nach meinen Erfahrungen nicht beanstandet). Eine Eintragungpflicht entfällt bzgl. der Bauart. Eine Reifenfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinung) von Triumph oder dem Reifenhersteller bleibt erforderlich. Gibt es keine Freigabe, so ist eine Eintragung erforderlich.

 

Ist das Fahrzeug mit EU-Zulassung auf die Straße gekommen, z.B. Tiger 1050 ff., so sind alle Bauarten  außer den uralten D-Reifen eintragungsfrei verwendbar bzgl. der Bauart.

 

Gesetzt den Fall, du willst deinen Tiger 955 auf Voll-Cross-Diagonalreifen stellen, so mußt du dir jemanden suchen, der dieses gut findet und einträgt, auch wenn alle anderen Werte stimmen.

B-Reifen oder R-Reifen (ZR-Reifen) auf der 955 mit den passenden Werten (angegebene Werte oder besser) sind da problem- und eintragungsfrei mit Reifenfreigabe.

 

Ich hoffe die Verwirrung ist jetzt komplett.

Schöne Grüße

Jens

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vor 22 Stunden schrieb fredis-garage:

Der Sternchenvermerk in der Verlautbarung des BMVI erklärt verbindlich die Zulässigkeit der R-Karkasse (radial- tradtionell auch Gürtelreifen genannt) und der B-Karkasse bei EU-typgeprüften Motorrädern bei sonst gleichen Parametern.

So habe ich es erklärt und als Dozent für Zulassungsrecht unterrichtet -

 

vor 2 Stunden schrieb Technikfan:

Ist das Fahrzeug mit EU-Zulassung auf die Straße gekommen, z.B. Tiger 1050 ff., so sind alle Bauarten  außer den uralten D-Reifen eintragungsfrei verwendbar bzgl. der Bauart.

und so ist es auch richtig.

 

Wirklich offen ist nur die Frage, weshalb es bei einem Motorrad mit deutscher ABE zum Erlöschen der BE und damit zur Abnahmepflicht  kommt (oder nicht). Die dazu entscheidende Bestimmung ist § 19 Abs. 2, Ziff 2 StVZO:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
 
Ich sehe das so, dass bei einem Motorrad mit alter ABE ebensowenig eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist wie mit Motorrädern, die EU-Typgenehmigt sind. Das Lesen und die Interpretation von Gesetzestexten sowie Verordnungen ist nicht jedermanns Sache. In jüngerer Zeit ausgebildete TüV- Prüfer haben aber teilweise zusätzliche Seminare besucht, um besser mit der Prüfung von Besonderheiten  bei Motorrädern umgehen zu können. Also- nicht verzweifeln.
 
fred
 
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