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Conti TKC70


Blake-Rockit
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Wäre noch interessant für die Ganzjahresfahrer, ob der TKC70 neben der M+S Kennung das Schneeflockensymbol hat. Dann gilt er nämlich erst als Winterreifen. M+S kann jeder dran schreiben.

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Es gibt keine Winterreifenpflicht für Motorräder. Daher darfst du auch mit oder ohne M+S oder Schneeflocken-Kennzeichnung fahren.

 

Kennst du einen Motorradreifen mit Schneeflocke? Ich hab noch keinen gesehen. 

 

 

Gruß,

Blake

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Gab es bis vor nicht all zu langer Zeit für Enduros. Gesetz hat sich wieder geändert, keine Winterreifenpflicht mehr für einspurige Fahrzeuge

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vor 4 Stunden schrieb Hasberger Tiger:

Wäre noch interessant für die Ganzjahresfahrer, ob der TKC70 neben der M+S Kennung das Schneeflockensymbol hat. Dann gilt er nämlich erst als Winterreifen. M+S kann jeder dran schreiben.

Keine Schneeflocke, nur "M+S"

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  • Solution

Das Alpine-Symbol ist bei Winterreifen Pflicht.

Zum Erhalt dieses Symbols ist ein Test nötig, der gemäß der Regelung ECE 117 durchzuführen ist.

Ein solcher Test lässt sich mit Motorradreifen allerdings gar nicht durchführen.

Daher ist es gar nicht möglich, dass Motorradreifen das Alpine-Symbol angesichts der aktuellen Vorschriften und Testmethoden jemals erhalten können.

Quelle: https://www.winterreifen.net/winterreifen-fuer-motorrad/

 

 

bearbeitet von TigerWest
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vor 5 Stunden schrieb Blake-Rockit:

Zur Information, dass der Hersteller die Kombination getestet hat und keine negativen Auffälligkeiten auftraten. 

 

....das ist ja unsinnig. Ein Reifen muss per se funktionieren wenn er gewisse Eigenschaften aufweist (Größe, Traglast, Speedindex).

Deshalb werden ja Reifengrößen für Fahrzeuge homologiert und im COC Dokument erfasst.

Haben die bei Conti zuviel Geld?

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vor 3 Stunden schrieb greinsen:

 

....das ist ja unsinnig. Ein Reifen muss per se funktionieren wenn er gewisse Eigenschaften aufweist (Größe, Traglast, Speedindex).

Deshalb werden ja Reifengrößen für Fahrzeuge homologiert und im COC Dokument erfasst.

Haben die bei Conti zuviel Geld?

 

Das macht nicht nur Conti, sondern fast jeder Hersteller. 

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vor 51 Minuten schrieb Blake-Rockit:

 

Das macht nicht nur Conti, sondern fast jeder Hersteller. 

 

.....und warum ?

 

weil es immer noch genügend Forianer, Mopedfahrer, Polizisten und sogar TüV.ler gibt, die diese unnötigen Papiere sehen wollen !

?  

 

 Gruß  

Tom

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@TT900Rally... das haben wir hier und anderswo schon tausendmal durchgenommen. Und es ändert nichts daran das man keine Freigabe braucht wenn der aufgezogene Reifen deiner Zulassung entspricht. Auch wenn jeder zweite gute Deutsche auch in dem Falle am liebsten noch 3 Zettel dafür dabei hat. Und es ändert auch nichts daran das es leider genug Kontrolletties gibt die kleine Ahnung von den aktuellen Zulassungsbestimmungen haben. Deshalb bleibe ich bei der Formulierung "...alles Unwissende..."

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@TT900Rally....ich glaube wir reden aneinander vorbei. Einen extra Zettel mitnehmen für die Bereifung eines Fahrzeuges die laut Zulassung genau so für das Fahrzeug vorgeschrieben ist ist weder intelligent, noch vorbeugend noch sonst irgendwie irgendwas. Es ist einfach unnötig. Lies mal was du kopiert hast, das steht genau so wie ich es sage ab Zeile 18. Da sitzt keiner am längeren Hebel, schon garnicht ein Kontrollbeamter der nicht up to date ist.

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Meine Kenntnis der Sachlage:

 

Wenn in den Papieren (früher Brief und KFZ Schein) keine Reifenbindung eingetragen ist, dann kann einem aus rechtlichen Gründen niemand am Zeug flicken, wenn man einen Reifen aufgezogen hat, der zwar keine Freigabe vom Reifenhersteller hat, aber bezüglich 

  • Reifengröße
  • Geschwindigkeitsindex
  • Tragfähigkeitsindex

den Vorgaben in den oben genannten Papieren entspricht. Mein aktuell aufgezogener Pirelli Scorpion II hat auch (noch) keine Freigabe von Pirelli für die V301. 

Anders sieht es nur aus, wenn der Reifen einer oder mehrerer der oben genannten Kriterien nicht entspricht. Dann hilft auch keine Freigabe des Reifenherstellers, dann ist man illegal unterwegs. 
Daher muss auch m.E. eine „Freigabe“ des Reifenherstellers nicht mitgeführt werden, wenn der Reifen den Vorgaben in Brief und Schein entspricht. 

Sollte allerdings eine Freigabe vom Reifenhersteller vorliegen, dann drucke ich diese auch aus und führe sie mit, nicht weil ich dazu verpflichtet wäre, sondern um unnötige Diskussionen bei einer Kontrolle zu vermeiden. Aber das ist meine persönliche Entscheidung. Das muss Jede:r für sich selbst entscheiden. 

 

Anders sieht es m.E. aus, wenn man den Reifenhersteller bei einem Unfall zivilrechtlich in Regress nehmen wollte, wenn man davon ausgeht, dass die Reifeneigenschaften für den Unfall verantwortlich wären. Dann wird man wohl beim Reifenhersteller und ggf. auch vor Gericht schlechte Karten haben, wenn keine Freigabe des Reifenherstellers vorliegt. 
 

Gruß

Wilfried

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Wilfried liegt grundsätzlich völlig richtig. Der Hersteller des Fahrzeuges entscheidet, welche Kriterien eines Reifens in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Dies nach Genehmigung durch die behördliche Zulassungsstelle eines Landes (Deutschland das KBA) der EU. Triumph greift häufig auf Schweden (E5) zu, weil GB nicht mehr der EU angehört. Das ist legitim. Triumph hat es bei der Tiger 800 leider versäumt, bei dem 110 Vorderreifen diese sog. Homologation zu erwirken. Das führt zu den bekannten Schwierigkeiten bei der Behandlung durch Prüforganisationen.

Meine Aussage bezieht sich auf Fahrzeuge mit COC. Ein Problem kann es geben, weil in diesem COC Paper weitere erlaubte Reifendimensionen eingetragen sein können. Diese dürfen ebenfalls aufgezogen sein, ohne in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stehen. Das ist besonders bei PKW häufig der Fall. TÜV und Dekra verfügen über entsprechende Datensätze für die Durchführung der HU.

 

fred

 

bearbeitet von fredis-garage
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Das ist Unsinm. Es kann da überhaupt keine unnötige Diskussion geben. Wo kommen wir denn hin wenn wir schon vor ner Verkehrskontrolle kuschen, obwohl wir absolut rechtskonform handeln, nur weil wir vielleicht Angst vor einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem Kontrollorgan haben? Der Kontrolleur steht weder über dem geltenden Recht noch ist er es.

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vor 11 Stunden schrieb TT900Rally:

Und wer fährt jetzt den

TKC 70?

 

Gute Frage. Ich noch nicht … aber vielleicht hat ja jemand mal einen Enduro-Reifen auf einer Straßenmaschine gefahren, denn nichts anderes ist die kleine Tiger. 

 

Btw: That escalated quickly und  jetzt ist das Popcorn auch noch alle ?‍♂️

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....im ThruxtonForum hab ich mal gelesen das jemand den Heidenau K60 Scout auf einer SpeedTwin oder T120 hatte. Die Optik war schon cool. Und grundsätzlich geht damit auch mehr Gemüse als mit Straßenreifen. Aber man opfert halt Straßenperformance für OffRoadPerformance. Ob das so sinnvoll mit dem kleinen TIger ist?

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Na ja, hinten habe ich den Rocks drauf. Der hat auf den 2.500km Norwegen schon einiges an Fleisch gelassen. Wenn ich an die 10.000komm, wäre ich super zufrieden. Vorne eher normaler Verschleiß. 

 

Aber ich glaub, ich habe im 900er-Reifenthread schon was dazu geschrieben. Will hier die 600er Fraktion nicht verprellen.:)

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