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Ausgeblendet

Fahrerflucht


MG011

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Hey Leute,

wie sind Eure Erfahrungen bei zu ermittelnden Fahrerflüchtigen nach Unfall.

Schilderung: mein geparktes Motorrad wurde gestern Abend umgefahren.

Ein Nachbar schelte an der Tür und fragte ob das Motorrad, welches auf den Bürgersteig liegt, mir gehöre. Ich fragte wieso liegt? :blink:

Da ist doch Tatsache einer in die Tiger gefahren und hat sich aus den Staub gemacht. :motz: Alles wurde polizeilich gemeldet und der Polizist sagte, da würde sich einer bei mir melden der solche Sachen ermittelt. Es lagen einige Beweisstücke (Lackteile, Plastikteile) rum. Die haben sie eingetütet.

Meine Frage ist nun, wer hat dies auch erlebt und wurde der Flüchtige ermittelt? Wie hoch sind die Chancen den Fahrerflüchtigen zu ermitteln?

Es ist schon einiges an Schaden entstanden. Sturzbügel, Lenker, Lenkerenden, Spiegel, Zündschloss, Seitenständer, Lackschäden etc.

Fotos habe ich gestern Abend und heute bei Tageslicht noch gemacht.

Das verrückte ist, ich wohn hier seit einigen Monaten in einer kleinen Gemeinde und das ganze ist mir vor 4 Monaten schon einmal passiert, dies mit den Firmenfahrzeug und da konnte der Fahrer ermittelt werden. Es lagen auch Lackteile rum und die Polizei ist einfach mal ein paar Ecken um die Gemeinde gefahren und hat den Halter des Fahrzeugs gefunden.

Gruß Markus :bang:

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In einer kleinen Gemeinde und wenn's nicht gerade ne große Durchgangsstraße ist sollte das Arsc*loch eigentlich zu ermitteln sein! wenn's beim Ein-/Ausparken passiert ist war er/sie vielleicht sogar beim Nachbarn zu Besuch.

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Hallo,

Also das sollte zu lösen sein, d.h. der Täter sollte da zu ermitteln sein.

Ich hab mal das Gegenstück erlebt, als ein Fußgänger mich beschuldigte, ihn im Vorbeifahren angefahren zu haben. Da war ich dann mal kurzfristig zur Ringfahndung ausgeschrieben (!) gewesen. Die Polizei hat dann mein Auto auf dem Firmenparkplatz "ermittelt" und die Sache aufgenommen. Ging dann aus wie das Hornberger Schießen, weil an meiner Karre absolut keine Spuren eines Zusammenpralls mit einem Fußgänger zu finden waren und der Fußgänger sich dann auch in Widersprüche verwickelte.

Fazit: Wenn Teile rumlagen und es sich um ein Wohngebiet handelt, dann sollte das Tatfahrzeug recht schnell ermittelt sein.

Fahrerflucht ist übrigens kein Kavalierdelikt und man ist ratz-fatz dabei - schon nach einem Unfall mal schnell die Karre auf einen Parkplatz fahren oder umparken kann als FF ausgelegt werden und dann wirds schnell unangenehm.

Kannst natürlich auch selbst mal durchs Dorf tigern und schauen, wo eine Karre etwas versteckt und beschädigt rumsteht.

Gruß,

Frank

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Guten Tag

Würde mir auch mal Gedanken machen, wo ich in Zukunft meine Fahrzeuge hinstelle. Lieber immer ein paar Meter laufen, als stets Ärger zu haben weil meine Vehikel anderen im Wege stehen. Man verkennt als die Situation. Wendeplatz, enge Fahrbahn, schlecht beleuchtet u. s. w.

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Hallo

klar kann man sich Gedanken machen, wo man seine Karre parkt.

Aber, wenn man dort parkt, wo ansonsten auch die Dosen parken dürfen,

wieso sollte man als Biker lieber wo anders parken,

nur weil die Dosenfahrer beim rückwärts Ausparken nicht ihre Spiegel benutzen können.

Als Biker hast du die gleichen Rechte (und Pflichten) wie ein Dosenfahrer.

Jetzt macht also bitte nicht das Opfer zum Täter, nur weil er sein Bike ordentlich geparkt hat,

und der Dosenfahrer zu dämlich ist, seine Karre zu bewegen.

Wie schon erwähnt wurde: Unfallflucht ist KEIN Kavaliersdelikt !!!

Sowas MUSS hart bestraft werden.

Uwe

bearbeitet von Gunny
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Hallo, überlegen wo ich parke... mach ich das nicht jeden Tag.

Ok, habe die Maschine gerade mal gestartet, die dreht auf Vollgas ohne das ich am Hahn drehe. Was kann das sein? :blink: Fahren kann ich da eh nicht mit weil der Lenker voll verzogen ist. Aber das mit dem Vollgas macht mir Sorgen. Ich habe keine Ahnung. Der Gaszug ist völlig normal ohne Spannung oder so.

Kann mir einer sagen was das sein mag?

Gr Markus

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Hallo,

Schätze mal, das sich da die Drosselklappe auf Vollgas verklemmt hat, weil beim Sturz der Gaszug gespannt / überdehnt wurde.

Aber da würde ich jetzt aktuell nix dran machen, sondern den FTH :D anrufen, der soll die Maschine abholen und / oder vor Ort begutachten.

Weil wenn da ein zusätzlicher Schaden entstanden ist, und du den jetzt mal schnell selbst richtest, dann ist das später dem Verursacher schwerlich anzuhängen, sprich du wirst den Teil des Schadens plus ggf. Spätfolgen nicht ersetzt bekommen.

Und wenn der Lenker verzogen ist, kannst du eh nicht damit fahren - daher den FTH erstmal seinen Senf dazu geben lassen und dann ggf. auf eigene Kosten richten lassen und die Rechnungen aufheben.

Man könnte hier auch erwägen, einen Sachverständigen zu beauftragen, den Schaden zu beurteilen. Problem: Wird der Verursache nicht gefunden, bleibst du auf diesen Kosten sitzen. Richten lassen musst du den Tiger aber quasi sowieso, diese Kosten fallen also immer an.

Gruß,

Frank

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Hallo ich wünsche Dir viel Glück bei der Auffindung des Verbrechers!

Mir wurde mein Bike schon umgestoßen von irgendwelchen Vollpfosten und dann natürlich im Richtung Straße auf ein parkendes Fahrzeug. -Prima- durfte ich dann bezahlen (Haftpflicht)

Der Freundliche mit der Mütze wollte den Schaden erst gar nicht aufnehmen, sein Argument "hat bestimmt der Wind umgestoßen " naja kein Stürm in Sicht und dann noch nach rechts??

Das Verfahren wurde eingestellt .

:angry:

wenn du Lackspuren sichern konntest hast du vielleicht eine Chance.

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Wenn Lacksplitter gefunden wurden hast du garnichtmal so schlechte Karten.

Voraussetzung ist das die Polizei nicht gerade überfordert ist und Zeit hat für deine "Bagatelle" .....ist ja schließlich keine Person zu schaden gekommen.

Bei mir wurde mal eingebrochen und weil die Polizei gerade unterbesetzt war wurde der "Fall" nicht mal ordentlich aufgenommen .

Wenn die Beamten wollen und Zeit haben können die so einiges ermitteln.

Fahrerflucht ist in meinen Augen das aller Letzte . Nur wegen der mickrigen Erhöhung vom Schadenfreiheitsrabat nimmt der Täter in Kauf das der unschuldige Geschädigte tausende Euros berappen muss. .....pfui !!

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Zum Thema Fahrerflucht fällt mir auch noch was ein.

Ein Kumpel wurde in einem Tunnel in München touchiert und von der Maschine geholt. Überall Kameras, Radarüberwachung, andere Verkehrsteilnehmer,etc. Der Unfallverursacher ist einfach abgehauen. Nun hat mein Kumpel zwar ein super Video von der Aktion, aber die Nummernschilder werden gepixelt und der Täter konnte nie ermittelt werden.

Ausser Blechschaden ist meinem Kumpel zum Glück nix passiert.

Gruss,

Udo

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Hallo Markus,

mein Sohn hat solche Fälle schon 2 Mal gehabt (mit dem Auto).

Beim ersten Mal war es ein Schaden von ca.4000.-€!

Lackteile waren ebenso wie Kunststoffteile an der Unfallstelle.

Wir haben dann bei allen Nachbarn nachgefragt, ob Jemand etwas gesehen hat. Und siehe da, der Erste hat ein Auto bemerkt und konnte das Modell beschreiben, der Zweite wusste, aus welchem Grund und zu welcher Zeit Jemand in der Straße war. Die Kombination aus diesen Informationen war die Lösung und Sache der Polizei.

Fazit nach dem Gerichtstermin: 8 Monate Führerscheinentzug für den Täter und der Schaden wurde reguliert.

Zweiter Fall:

Parkschaden in einer Einbahnstraße in Düsseldorf.

Lackspuren am Fahrzeug, Polizei eingeschaltet und ähnliche Reaktion wie bei Dir.

Dann ist mein Sohn jeden Abend in dem Viertel "Streife gelaufen" und hat dann das Fahrzeug mit dem Schaden gefunden. Höhe und Lackspuren und Dellen passten. Der Rest war Sache der Polizei, der Schaden wurde reguliert (2500.-€).

Ich kann Dir aus den Erfahrungen nur raten, hilf selbst bei der Aufklärung mit. Nachbarn helfen in der Regel gerne.

Gruß und viel Erfolg

Karsten

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Hallo Karsten, hallo Leute,

ja, genau das hab ich gestern schon gemacht. Streife gefahren, alle Nebenstrassen durchfahren aber leider bisher ohne Erfolg. Habe der Gemeinde den Fall geschildert, die werden das in ihrem Blättchen veröffentlichen, in der Hoffnung das sich Zeugen melden.

Bin mal gespannt. Auf jeden werde ich die Augen aufhalten.

Thanks für Eure Ratschläge. Halte Euch auf den laufenden...

Gr. Markus :bang:

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Lauf nochmal Streife, aber genau eine Woche später zur gleichen Zeit, zu der Dein Motorrad umgefahren wurde. Schau mal, ob noch Lacksplitter für Dich übrig geblieben sind oder ob die Polizei alle aufgesammelt hat. Laufe ruhig einen großen Radius ab, frage alle Nachbarn und klingel wirklich an deren Tür und klage Dein Leid.

Mein Roller wurde auch mal am hellichten Tag umgefahren, zum Glück sah es der Nachbar von oben und rief mich gleich an. Ich konnte noch Fotos machen, bevor die Alte sich gerade aus dem Staub machen konnte :D

Kopf hoch, den packst Du!

Schweinerei sowas....

Gruß, Robin

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Lauf nochmal Streife, aber genau eine Woche später zur gleichen Zeit, zu der Dein Motorrad umgefahren wurde.

Und stell Dein Mopped nicht dort ab, das verschreckt den Täter, der muss sich sicher fühlen ;)

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Hey Leute,

es steht heute in der Zeitung, klein aber fein. Polizei war heute auch nochmal vor Ort, ich war zwar nicht da, aber meine Frau sagte, die haben das Mootorrad vermessen und sie fragte die Herren, wie denn die Aussichten seien, den Täter zu überführen. Der Polizist meinte, wir haben da unsere Tricks. Er könnte mir aber erst nächste Woche mitteilen ob die Tricks auch greifen. Hört sich ja schon mal gut an. Hoffentlich klappts.

Gr Markus :bang:

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Ich würde die Nachbarn mal fragen ob sie an dem Tag etwas von einem Paketdienst bekommen haben oder vielleicht eine Pizza oder ein Döner.

Wenn es wirklich nur ein Dorf ist wird der Täter schon ermittelt werden, ich Drück dir die Daumen!

Viel Erfolg :thumbup:

Ollo

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Hallo Leute es gibt Neuigkeiten in meinem Fall,

den Drecksack haben die Staatsdiener erwischt. ;) Ich bin ja so froh das ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. Yes, ab un zu, gibt´s doch noch Gerechtigkeit.

Den Typ habe ich sofort nach bekanntgabe der Daten angerufen und ihm die Fahrzeugdaten für seine Vers. mitgeteilt.

Dann hatte ich ihn gefragt; Hand auf´s Herz, haben sie wirklich nichts vernommen. Er meinte nicht so wirklich, nur einen kleinen Schlag. Und auf meine Frage nach den Schaden an seinem Fahrzeug, meinte er doch glatt, das seine Stossstange leicht beschädigt sei. Darauf ich, meine Lenker ist völlig verzogen und ich glaube nicht sie ihn mit der Stossstange erwischt haben. Er meinte ja, auf Höhe der Windschutzscheibe hätte er auch eine Macke. Und sie haben nichts gemerkt...? :totlach:

Ne is klar. Vollrauschjankie... hab ich natürlich nicht gesagt. So ein Hornochse.

Maschinchen ist gez beim Freundlichen und er kann seine Arbeit aufnehmen :D

Gruß Markus :bang:

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Moin Markus,

dann wird ja wieder alles gut. Der nette Mensch muß wohl wirklich völlig merkbefreit sein. Und ein Tiger ist nicht so mickerig, daß man den Klumpen beim Aufschlag nicht bemerkt.

Dein Tiger wird wieder gerichtet und der Dosentreiber kommt bei der Rennleitung wegen Fahrerflucht in Argumentationsnot. Für den ist es mit den Kosten deiner Reparatur noch nicht rum......

Schöne Grüße

Jens

PS: für kleinere Bastelarbeiten plane ich wieder in Neckarsulm einen Schraubertag - kommst wieder vorbei ???

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Super, das Wochenende ist gerettet! :prost2:

Über die Lautstärke, die entsteht, wenn man ein Motorrad umfährt, kann er dann hoffetnlich mit dem Richter diskutieren :judge::judge::judge:

Gute Fahrt mit deiner frischlackierten Tiger!

Gruß, Robin

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Hallo,

das freut mich für dich .

Hat die Polizei verraten wie sie das gemacht haben ??

Pssst....wenn es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommt wäre ich an deiner Stelle ein wenig vorsichtig. Von wegen öffentliches Forum und so .....

bearbeitet von 100wasser
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Hallo Friedensreich ;)

also wieso soll ich vorsichtig sein? Habe ich mich falsch verhalten? Öffentlich hin oder öffentlich her, es kann nicht angehen, und darüber bin ich noch zusätzlich sauer, dass der Fahrzeugführer es noch nicht einmal für nötig hält, den Schaden bei seiner Versicherung zu melden.

Ich habe es um zehne von der Polizei erfahren, wer der Täter ist, am späten Nachmittag bei der Versicherung nachgefragt, wie ich mich zu verhalten habe. Die wußten überhaupt noch nichts, dass scheint mir ja eine Schlaftablette zu sein, dieser Fahrerflüchtige. So ein Hallodri... Kruzifix...

Meines Wissens ist man dazu verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden, und in seinem speziellen Fall z z.

Manchmal frage ich ich wo wir leben. Es wird immer schlimmer.

Aber einst kannst mir glauben ich habe den schwarzen Peter weiter gegeben. Und freue mich das ich nicht auf der Kohle sitzen bleibe. So long.

Gr Markus :bang:

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Hallo, herzlichen Glückwunsch zu dem Fahndungserfolg.

Der Unfallverursacher ist natürlich verpflichtet den Schäden zu melden.

Da man sowas ja mal vergessen kann, schreibt die Versicherung ihn an er möge Stellung nehmen.

Ich glaube mich zu erinnern das er dann 2 Wochen Zeit hat bis die Versicherung sich nochmal rührt.

:(

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Erst mal Glückwunsch zur erfolgreichen Fahndung.

Weil ich seit Jahren Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung habe, schlage ich mich weder mit Unfallgegnern, noch mit deren Versicherungen rum, das lasse ich alles den Anwalt machen und zum Schluss hole ich den Scheck ab.

Im vorliegenden Fall geht das natürlich auch ohne Rechtsschutz, da deinen Anwalt auch die gegnerische Versicherung zahlen muss.

Also mein Rat, gehe zum Anwalt und lass dich nicht von einer Versicherung übern Tisch ziehen, das tun nämlich ganz gerne...

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Schön das sie den Fahrerflüchtigen ausmachen konnten.Der ist jetzt auch ein paar Monate ohne Pappe und eine erhebliche Geldstrafe wird er auch noch bekommen.Das er das der Versicherung nicht gemeldet hat,ist doch klar.Er hatte gedacht das er nicht erwischt wird.Leider nimmt die Frechheit auch immer mehr zu!!

Gruß Jürgen

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@MGO 11: wenn der den Schaden noch nicht gemeldet hat, ist das für dich auch kein Problem.

Nachdem die Sache polizeilich aufgenommen wurde, und du sicher auch das Kennzeichen des Verursachers hast, rufst du jetzt folgende Nummer an:

0800-2502600

Das ist der Zentralruf der KFZ-Versicherer, die nehmen die Sache auf und so erfährt seine Versicherung von dem Schadensfall. Ist so zu sagen das Pferd andersrum aufzuzäumen.

Das spart Zeit und Nerven. Wenn der Schaden über 750 Euronen ist, kannst du dir einen Sachverständigen deiner Wahl nehmen und musst nicht einen seiner Versicherung akzeptieren.

An deiner Stelle würe ich mir jedoch nen Anwalt nehmen und die Angelegenheit abgeben. So kommste schneller zu deiner Kohle und hast keinen Ärger und keine Kosten (deinen Anwalt zahlt der Gegner).

Wenn du mehr brauchst, dann einfach PM

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Ahoi,

hab früher in Heidelberg gewohnt - und mir ist auf einem Sackgassenparkplatz das Gleiche passiert.

Die Nachbarn haben ein Rumpeln gehört und ein weg fahrendes Auto.

Die Polizei hat sich eigentlich nicht bemüht - hat zwei Nachbarn befragt und das wars.

Trotz der vielen Kunststoffteilchen am Boden sind die im Stadtteil never ever rumgefahren um passende Fahrzeuge zu finden. (Und das wäre schon "einfach" gewesen - weil wir die Stoßstangen- und Blinkerhöhe + Farbe wussten)

2 Mille für die Katz... und die Teilkasko natürlich auch nix wert...

Seitdem ist ein Lärmsensor unterm Sitz, damit wirklich jeder oder im Bestfalle ich selbst aus dem Fenster gucke... so ein Scheppern lockt halt niemand vor die Tür...

justmy2cents..

bearbeitet von shalu
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Seitdem ist ein Lärmsensor unterm Sitz, ...

Nur mal rein informativ und auch OT, ich weiss. Aber ...

Du hast einen Lärmsensor und der macht was ausser bei einem eingestellten Lärmpegel etwas zu schalten ?

Deine Hupe ?

Oder wie muss ich das verstehen ?

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Hallo Leute,

so, alles im grünen Bereich. Fahrerflüchtige hat mir die Schadensfallnummer seiner Versicherung mitgeteilt. Läuft also alles Richtung Schadensregulierung. :D

Jetzt aber mal eine andere Frage, bei der Fahrerflucht gibt es doch ein anhängiges Verfahren, oder?

Beim ersten Mal (wie Anfangs beschrieben, passierte mir das ja vor ein paar Monaten mit meinem Firmenfahrzug auch) sollte ich auch als Zeuge im Januar vor Gericht erscheinen. Kurz vorher bekam ich eine Schreiben vom Gericht, dass sich das erledigt hat, ohne genaue Infos. Vermtl. haben die das Verfahren eingestellt, weil der Flüchtige ein Schuldeingeständnis abgegeben hat, oder? Ich meine der war eh schon Anfang/Mitte 80 und mußte mit Sicherheit seinen Lappen for ever abgeben. Was soll da noch verfahren werden, der bekommt seine Strafe und gut ist.

Nur bin ich jetzt mal gespannt, ob die das Verfahren jetzt auch wieder einstellen, wenn der Übeltäter geständig ist.

Gr Markus :bang:

Danke nochmal für alle guten Worte, Gedanken und Unterstützungen... ich liebe dieses Forum :wub:

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Moin Markus,

es gibt immer ein anhängiges Verfahren, da Fahrerflucht ein Straftatbestand ist und das Bußgeld nach Katalog über 40 Euronen liegt.

Wenn es ein minder schwerer Fall (kein Personenschaden) und der Fahreflüchtige geständig ist, kann das zuständige Gericht ein fomales Verfahren ohne öffentliche Verhandlung und Zeugenbefragung durchführen, da die Fakten schon klar sind. So wird es auch bei deinem früheren Fall gewesen sein. Der "große Film" wird erst nötig, wenn es Wiedersprüche in den Aussagen, Unschuldbeteuerungen der des ermittelten Täters usw. gibt.

Sofern du keine weitere Klage gegen den Tater erhoben hast (seelische Grausamkeit, Nutzungsausfall über den gesetzlichen Satz hinaus, Schadensersatz für entgangenes Geschäft usw.), wird das Ding vom Gericht "leise" abgewickelt und der Täter bekommt eine Geldstrafe und wird vorübergehend Fußgänger....

Schöne Grüße

Jens

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Seitdem ist ein Lärmsensor unterm Sitz, ...

Nur mal rein informativ und auch OT, ich weiss. Aber ...

Du hast einen Lärmsensor und der macht was ausser bei einem eingestellten Lärmpegel etwas zu schalten ?

Deine Hupe ?

Oder wie muss ich das verstehen ?

Hallo,

das ist nur eine kleine Alarmanlage mit Neigungs- und Erschütterungssensor. Die hat ihre eigene Sirene. D.h. bei Bewegung macht sie Radau und nur wenn der Dieb zuvor sehr sorgfältig den Sitz abmontiert bekommt wäre er in Sicherheit. Aber das ist nahezu unmöglich.

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Hallo Leute,

so, alles im grünen Bereich. Fahrerflüchtige hat mir die Schadensfallnummer seiner Versicherung mitgeteilt. Läuft also alles Richtung Schadensregulierung.  :D

Jetzt aber mal eine andere Frage, bei der Fahrerflucht gibt es doch ein anhängiges Verfahren, oder?

Beim ersten Mal (wie Anfangs beschrieben, passierte mir das ja vor ein paar Monaten mit meinem Firmenfahrzug auch) sollte ich auch als Zeuge im Januar vor Gericht erscheinen. Kurz vorher bekam ich eine Schreiben vom Gericht, dass sich das erledigt hat, ohne genaue Infos. Vermtl. haben die das Verfahren eingestellt, weil der Flüchtige ein Schuldeingeständnis abgegeben hat, oder? Ich meine der war eh schon Anfang/Mitte 80 und mußte mit Sicherheit seinen Lappen for ever abgeben. Was soll da noch verfahren werden, der bekommt seine Strafe und gut ist.

Nur bin ich jetzt mal gespannt, ob die das Verfahren jetzt auch wieder einstellen, wenn der Übeltäter geständig ist.

Gr Markus  :bang:

Danke nochmal für alle guten Worte, Gedanken und Unterstützungen... ich liebe dieses Forum  :wub:

Du verkennst da etwas, eine Einstellung ist ganz was anderes als ne Hauptverhandlung.

Nur weil du abgeladen wurdest zur Hauptverhandlung heisst das nicht gleichzeitig Freispruch.

Das ist wie Äpfel und Birnen.

Die Sache läuft so:

Anzeige der Polizei schon von Amts wegen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 StGB ist nen Offizialdelikt), da der Gesetzgeber keine Möglichkeit lässt was anderes zu tun.

Das Ding geht dann an die Staatsanwaltschaft und da liest sich das jemand durch.

Bei meiner Staatsanwaltschaft wird dann nur was eingestellt (nach 170 / II StPO), wenn der Schaden unter 50 Euro liegt (dann ist es rechtlich kein Unfall) oder wenn der Böse das absolut nicht gemerkt haben kann (super Beispiel: Lkw-Hängerzug streift beim Abbiegen mit der letzten Achse nen Leitpfosten).

Sollte der Schaden über 1500 Euro liegen, bekommt der Böse einen Strafbefehl zugestellt (sowas wie nen Bußgeldbescheid, nur viel teuerer). Da steht dann drin wieviel Tagessätze (Monatseinkommen durch 30 = 1 Tagessatz) er zu zahlen hat.

Bei mir meist zwischen 30 und 60 Tagessätze !!!!

Bei nem Schaden unter 1500 Euro bekommen se meist 15 Tagessätze pauschal.

Zahlt er, isses vorbei, wenn nicht weiterlesen.

Sollte dem Bösen das nicht gefallen, legt er Einspruch ein und es gibt ne Hauptverhandlung.

Da wurdest du geladen.

So, nun fragt der Böse irgend nen Spetzl oder Bekannten oder Anwalt usw und der sagt ihm dann, dass er nen Super-Sonderangebot bekommen hat und das zahlen soll, weil es erfahrungsgemäß in der Hauptverhandlung teurer wird oder sowas.

Dann erklärt der Böse Einspruchrücknahme und muss zahlen. Hierbei entfällt die Notwendigkeit einer Hauptverhandlung.

Die 7 Punkte in Flensburg bekommt er dann auch automatisch verbucht. Ggf. kann als Massregel der Besserung und Sicherung auch noch ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen.

Erklärt er keine Rücknahme gehts zur Hauptverhandlung.

Wenn das Verfahren z.B. gegen Geldauflage, Geringfügigkeit usw (also das ganze §153 ff StPO Gedöns) eingestellt wird, steht das aber auch genau so in deinem Strafnachrichtenblatt. Wenn er verknackt wird bekommst du als normalo nur ne Mitteilung dass er bestraft wurde, aber nicht darüber wie hoch. Bei Vollständiger Einstellung steht §170 / II drauf.

Hoffe ich konnte dir das Rechstsystem, also das Wesentliche verständlich und einfach erklären.

Da gibts zwar noch ne ganze Menge drumrum (Nebengesetze usw, das ist aber hier nicht von Belang), das würde die Sache aber zum Verstehen noch erschweren.

bearbeitet von JML
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Hallo JML,

Wollte nur sagen, das ich deinen Beitrag bzw. die Erklärungen sehr gut finde! :bang:

So solls sein in einem Forum - der eine kann schweißen, der andere erklärt wie ne ECU funktioniert und wieder andere sind in Jura fit. :thumbup:

Nur eine Anmerkung noch: Nach der Ramsauerschen Punktereform gibts für FF meines Wissens "nur" 3 Punkte. Reicht aber auch, da man ja "nur" noch 8 haben darf.

Gruß,

Frank

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