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Battlax AX41


Spencer

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Spencer:

   ...   das "B17" ist doch ein Druckfehler,    ...  

 

Hallo Volker,

 

muss nicht unbedingt sein. Auf meiner Q habe ich in der letzten Zeit den Pilote Active von Michelin gefahren. Leider wird der nicht mehr hergestellt. Der Nachfolger ist auch ein Reifen mit einem "B" in der Größenbezeichnung, sprich, es ist ein sogenannter "Beltet Tire". Da ist wohl ein zusätzlicher Gürtel im Reifen verbaut. Auf Grund dieses "B"s darf ich aber den Reifen nicht fahren. Hoffentlich ist das bei den Brückensteinen nicht auch so, weil das nämlich eine andere Reifenbauart und damit eintragungspflichtig ist.

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Genau so ist es!

Es handelt sich um einen Gürtel- und nicht Radial-Reifen.

Und da Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller nicht mehr ausreichen, muss der Reifen eingetragen werden.

Da hat der TÜV eine goldene Kuh zum melken gefunden. Die Erklärung die mir ein Dienststellenleiter gegeben hat, fand ich jedenfalls lächerlich. Er meinte doch tatsächlich, dass die Ings des TÜVs, auf einer Probefahrt in Blaukittel und KollektivFlugmütze ums Gebäude, besser beurteilen ob dieser Reifen sicher ist, als ein Prüfingenieur des Herstellers in wochenlangen Versuchsreihen.

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vor einer Stunde schrieb JLine:

wie wäre es mit dem neuen AT41, der sieht auch nicht schlecht aus:


Eben, Jürgen… der sieht nur nach Gelände aus. Schreibt BS ja selbst. Ich möchte einen Reifen, der auch wirklich gut auf unbefestigtem Geläuf funktioniert.

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Hai,

 

HIER sind übrigens die Unterschiede der verschiedenen Bauarten recht gut erklärt. Demzufolge ist ein Reifen, der ein "B" in der Bezeichnung hat, ein Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse.

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Hier eine Beurteilung des BMVi zum Thema, Demnach ist für diesen Fall ( im Bericht 1a= Gleiche Größe, unterschiedliche Bauart) keine TÜV-Abnahme notwendig:

Click

 

Zitat: „

*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.“

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Super!

 

Dann werde ich mich mal schlau machen, ob das bei meiner Q anzuwenden ist!  :D

 

Denn den Road Classic gibt es sowohl in metrischen wie auch in zölligen Größen.

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Dann fange ich den Ball in meinem Spielfeld mal auf:

Meine Meinung:

Der richtig zitierte Sternchenvermerk bezieht sich auf den kompletten ersten Fall, betrifft also u.a. Krafträder mit EU-Typgenehmigungen.

Grundsatz:

Wer z.B. für seine Maschine mit einem COC-Paper neben den Zulassungsbescheinigungen ausgestattet wurde, hat diese Typgenehmigung. Natürlich auch dann, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Brief) die Überschrift "Europäische Gemeinschaft" trägt - also ganz einfach.

 

Der Verordnungsgeber ist der BMVI (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur). Somit darf er rechtlich gesehen auch verbindliche Erläuterungen zu den Verordungen abgeben, bei denen er eine "Ermächtigungsgrundlage" hat.

 

Die Reifen sehe ich als "Bauteil" an, welches über eine Genehmigung (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) verfügt. Das kann ich hier nicht prüfen, gehe aber davon aus, dass die Genehmigung vorliegt.

Veränderungen am Fahrzeug, die die Verwendungsfähigkeit der Reifen in Frage stellen würden, dürfen nicht vorgenommen worden sein. Bei einem Motorrad könnte das z.B. ein "Hugher" -Innenkotflügel- sein, der den Freiraum zum Reifen zu weit einschränkt.

 

Generelle Anmerkung: Bisher wurde nur nach Diagonal- oder Radialreifen unterschieden (siehe dazu § 36 StVZO). Das hat Auswirkungen bezüglich der sogenannten Mischbereifung, die bei einem Kraftrad nur dann vorliegt, wenn z.B. vorn Radial- hinten aber Diagonalreifen verbaut werden. Es wird mit Sicherheit die Frage auftauchen, wie die gemischte Bauweise in dieser Hinsicht zu werten ist. Mit M&S-Reifen hat das nichts zu tun- ein anderes Kapitel.

 

Zusammenfassung lt. Sternchenvermerk:

Reifen, die eine -B- anstelle einer -R- Kennung haben, sonst aber bezüglich der für die Betriebserlaubnis relevanten Details (Geschwindigkeit, Reifengröße, Tragfähigkeit, sowie der zu Fall 1a und 1b genannten Parameter) keine Abweichung aufweisen, dürfen verwendet werden. Eine Abnahme ist nicht erforderlich. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Demzufolge dürfte es auch kein Problem bei der HU geben.

 

In meinem Blog habe ich schon vor Jahr und Tag auch den historischen Hintergrund dieser Entwicklung beleuchtet. Die Technik schreitet fort- der Gesetzgeber hinkt hinterher.

 

fred

 

 

 

 

 

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....manch Händler leider aber auch. Ich habe schon Diskussionen darüber erlebt das Reifen nicht aufgezogen werden wenn es dafür keine Freigabe gibt. Bei Fahrzeugen mit EuZulassung ohne jegliche einschränkende Einträge zum Thema Bereifung .....

 

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Bei Motorrädern mit EU-/Typgenehmigung ist sind die Reifendetails ohne Markenbindung im COC-Paper aufgeführt.( siehe Ziff. 6.18.1.1 des COC). Was will denn da der Händler sonst noch- außer bei einer relevanten Umbereifung?

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Da die Rally eine EU-Typgenehmigung hat, bedarf es keiner Freigabe durch einen Reifenhersteller (sie kann bestenfalls als Hinweis verstanden werden). Es müssen die Regeln des MMVI eingehalten werden. Siehe dazu den Sternchenvermerk der Verordnung - das war`s. Andererseits ist es manchmal ähnlich wie auf hoher See- nicht jeder Prüfer ist ein erfahrener Kapitän.

fred

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vor 7 Stunden schrieb fredis-garage:

Bei Motorrädern mit EU-/Typgenehmigung ist sind die Reifendetails ohne Markenbindung im COC-Paper aufgeführt.( siehe Ziff. 6.18.1.1 des COC). Was will denn da der Händler sonst noch- außer bei einer relevanten Umbereifung?

 

....ich weiß es nicht. Aber es gibt Kollegen bei Händlern und reinen Reifendiensten, die ziehen Reifen "für die es keine Freigabe gibt" nicht oder nur widerwillig auf. Ich kann da auch nur den Kopf schütteln,.....

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Hallo Kurt,

 

das kann ja sein, wenn der Reifen vor dem 31.12.2019 gebaut wurde und dein Mopped ein "deutsche Zulassung"  hat. Dann haben die Reifen noch Welpenschutz. Allerdings ist das auch nur eine Übergangslösung. Ab, ich glaube 2025, müssen alle abweichenden Reifen eingetragen werden.

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Hat jetzt nix mit dem Battlax zu tun.

Ich verfolge die Reifendiskussionen im Thruxton Forum, Im T700 Forum, im BMW Forum und jetzt auch hier. Immer wieder prallen "Meinungen" aufeinander, die einen gut fundiert, die anderen weniger. Leider setzen sich die gut fundierten nicht immer durch. Aber Rechtssicherheit dazu gibt es heute nicht mehr, das ist eine Illusion, obwohl es fundierte und eindeutige Auslegungen dazu ja gibt. Auch ich habe schon mehrmals erlebt, dass sogenannte Fachhändler aufgrund Ihre Auslegung der bestehenden Richtlinien, die Lieferung und Montage von Reifen verweigert haben.

How ever:

Und weil mir das alles auf den Sack geht und ich schon immer die Verantwortung für alle meine Handlungen auf dieser Welt selbst übernommen habe, werde ich in Zukunft meine Reifen selbst montieren, die vorhandenen "Freigaben" oder was auch immer für Erklärungen des Herstellers mitführen und gut is. Es gibt da ein sehr brauchbares Werkzeug von max2H zur Reifenmontage, einen Kompressor habe ich eh gebraucht (50l Hyundai Silent) und los geht es. Die RS braucht neue Schlappen, da werden die ersten 60 Euro gespart.

 

Und vielleicht hat das ja dann doch irgendwie mit dem thread hier zu tun, den adventure cross kann ich dann auch einfach ausprobieren.

Immer oben bleiben

VG

Michael

 

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Hi,

 

das ist nicht gekippt worden und gilt noch immer. Da hast du beim TÜV Glück gehabt und der Prüfer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn das allerdings von der Trachtengruppe überprüft wird und einer von denen kennt sich aus, dann wird dir das Mopped stillgelegt (Betriebserlaubnis erloschen) und es kommen etliche Kosten auf dich zu.

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  • 1 year later...

Hallo zusammen, 

 

habe jetzt ca. 5.000 km mit dem AX 41 hinter mir auf der Rally Pro, davon 90% onroad, ca. 2.000 km auf Sardinien mit sehr rauhem, griffigen Asphalt). 

Positiv:

- auf der Straße (für meinen zügigen Fahrstil) keine wirklichen Einschränkungen (gutes Feedback in Kurven, sehr stabil beim Bremsen, auch gut nässetauglich)

- Geländeperformance ganz große Klasse (auch bei grobem Schotter, im Matsch und auf feuchter Wiese)

 

Negativ:

- Hinterreifen baut viel schneller ab als Vorderreifen; bin jetzt hinten bei 2 mm Restprofil (also praktisch durch ?) und vorne bei 4 mm

- jetzt zum Ende heult er immer lauter (ab 50 km/h)

 

Fazit: bin gut zufrieden (4/5) und bei mir kommt er wieder drauf. 

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