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Vorfahrtsverletzung mit fatalen Folgen


Groucho

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Überschreitet ein Fahrzeugführer in erheblichem Maße die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so ist er selbst dann weit überwiegend für die Folgen eines Unfalls verantwortlich, wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23. Februar 2016 entschieden (9 U 43/15).

http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/vorfahrtsverletzung-mit-fatalen-folgen-125668.php?vc=newsletter&vk=125668

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Da der Abbiegende (welcher dann angeblich die Vorfahrt nimmt) von einer theoretischen Grundgeschwindigkeit von z.B. 100 km/h auf Landstraßen ausgeht und dort jemand mit 140 km/h ankommt ist das m.M.n. okay.

Ich persönlich schaue mir als Abbiegender/Einbiegender immer ziemlich genau die Geschwindigkeiten der anderen Teilnehmer an um niemanden zu behindern und nicht selbst zum Unfallopfer zu werden.

/shitstorm on...

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Im Grunde mehr als verständlich und gilt für jede Verkehrssituation, insbesondere auf/mit Motorrad.

Als "Einäugige" ist unsere reale Geschwindigkeit für das nichtgeübte Auge eh fast nicht einschätzbar, in Frontalansicht auch für den Geübten nicht mehr bewertbar.

Sobald ich einen Quereinsteiger oder Kreuzungswilligen auch nur vermuten kann, gehe ich deutlich vom Gas. Präventivdenken. Zuweilen hilft der Blick auf das fremde Vorderrad. Dort wird jeder Bewegungsansatz am ehesten sichtbar. Hat mich so schon vor manch unschöner Situation bewahren können, bin deshalb dennoch nicht zwangsläufig zum Schleicher geworden.

 

Ich find's gut, dass dies hier nochmal angesprochen wird, so als Anpieker an den Motorradfahrer und seiner möglichen Sichtbarkeit/Einschätzbarkeit durch Dritte.

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Meine Meinung dazu:

Mehr als siebzig km/h zu schnell ist ja schon mal ne Hausnummer, das ganze dann bei einmündenden Straßen in meinen Augen einfach nur saudumm. Und wenn dazu dann dort noch Fahrzeuge erkennbar sind, hab ich nur Kopfschütteln für übrig. 

Fahrzeuge, die auf meine vorfahrtberechtigte Straße einbiegen wollen, veranlassen mich jedenfalls dazu, bremsbereit zu sein und im Zweifel meine Geschwindigkeit zu reduzieren. Aber wer weiß, wie schnell die Dame vorher unterwegs war...?

Für mich geht der Richterspruch in Ordnung. 

Gruß 

Jürgen 

 

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Leider muss man der Tage auch wieder die schwarzen Schafe "unter uns" beobachten, die Motor- und Auspuffanlagenschreiend durch die Ortschaften rasen...Bei uns soll nun auch die erste Strecke für Motorradfahrer gesperrt werden. Es handelt sich dabei um eine Straße um den Werbelinsee (nördlich von Berlin). Diese ist schön kurvig aber nur 60 km/h erlaubt. Es gibt halt ein paar...die dort mit 100 km/h und mehr lang fahren, was grundsätzlich physikalisch funktioniert aber durch Badegäste, Fahrradfahrer etc. gefährlich sein kann und vor kurzem auch wieder zu einem Unfall geführt hat...Ein Mopedfahrer hat eine Gruppe von Motorradfahrern überholt und ist als Ergebnis in der nächsten Kurve geradeaus gefahren...

Schade, den solche Ergebnisse fallen auf uns alle zurück...

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War das nicht schon immer so, dass wenn man doppelt so schnell wie erlaubt fährt, man bei solchen Vorfahrtsverletzungen die Schuld hat? Zumindest habe ich es mir vor einigen Jahren mal so gemerkt.

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Ich bin da äußerst egoistisch:

ICH denke da zuvorderst und ausschließlich an meine eigene Gesundheit, weniger an das mir im Nachhinein und ggfls (wenn Glück) dann im Rollstuhl zugesprochene Recht ;) 

....selbst wenn ich dann eine Wallfahrt nach Lourdes geschenkt bekäme :P

 

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Auch so!

Zitat

ICH denke da zuvorderst und ausschließlich an meine eigene Gesundheit,

und die meiner Sozia. Zudem an die Familie, hier insbesondere an meine Tochter, die nicht als Halbwaise aufwachsen soll.

Rollstuhl und Recht. Völlig richtig, was bringt mir das?
Und noch schlimmer, wenn aus irgend einem Grund noch nicht mal ein vernüftiger materieller Ausgleich da ist, dann haste einen Titel, den de Dir an die Wand nageln kannst. Nur zu holen ist vlt. nix.

Gesundheit, die ist wichtig! Bin auch so ein Egoist:D

Tron

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Weil das Thema gerade am laufen ist,

ca. 250m von meiner Arbeitsstelle hat es um kurz vor 10 einen ttödlichen Motorradunfall gegeben, PKW hat den vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer beim einbiegen auf die Umgehungsstraße übersehen:huh:

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Sch...die Saison hat begonnen und viele Autofahrer (auch Motoradfahrer) sind noch nicht darauf vorbereitet...Wenn ich so manchen Autofahrer- in beim selber Autofahren beobachte, wundert mich leider gar nichts mehr...Zu Hause bekomme ich dann immer zu hören, welch gefährliches Hobby ich doch habe...

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Gruseliges Bild und gruselige Vorstellung, Wolfgang!

Wenn ich in unserem Ducato sitze, verdeckt die A-Säule bereits bestens die Umrisse eines nahenden Motorrads. Bei manchen modernen PKWs dürfte dies nicht groß anders sein. Ich weiß darum und schaue dann sehr bewusst daran vorbei.

Und heute, so bei bestem Sonnenschein, verleitet ein eigener "bester Blick" schnell zu der vermeintlichen Überzeugung, dass man DESHALB dann auch gut gesehen werden muss. NEIN! eher das Gegenteil!!

Für viele Normal-Autofahrer sind wir sichtlich einfach nicht da, Vorfahrt hin oder Vorfahrt her. Ich wünsche allen hier, dass sie sich dessen beständig bewusst sein mögen und heil über diese so genial beginnende Saison kommen werden!

bearbeitet von rosenzausel
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......und im Unfallbericht steht garantiert dass der Motorradfahrer űberhőhte Geschwindigkeit hatte 

:wacko:

 

......ein Bekannter wurde vor ein paar Jahren an der roten Ampel stehend von Hinten von einem betrunkenen PKW-Fahrer abgeschossen

die hinzugerufene Polizei sah das vőllig lädierte Moped (VT750c) und promt sofort den Leitsatz "Motorrad mit űberhőhter Geschwindigkeit" in den Bericht

 

3 Jahre und zig Gerichtsverhandlungen später wurde dieser Satz endlich aus den Akten gestrichen und die gegnerische Versicherung somit endlich zahlungspflichtig !

 

ok.....dies ist das absolute Negativbeispiel.....aber auch die Presse ist bei Motorradunfällen schnell reißerisch......da ist das Wort Raser/gerast noch recht harmlos.

 

man darf nicht alle űber einen Kamm scheren

es gibt Zweiradraser, aber es gibt auch verdammt viele unaufmerksame Blechbűxentreiber die sich dann als Unschuldslamm ausgeben

 

 

Gruss

Tom

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Update: es war keine überhöhte Geschwindigkeit,  das Opfer war ein 79-jähriger auf seiner 125er, der Verursacher ein 77-jähriger. Es war sofort ein Ersthelfer des BRK zur Stelle,  welcher Unfallzeuge war, aber der Motorradfahrer konnte nicht gerettet werden.

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vor 21 Stunden schrieb Kallebadscher:

......ein Bekannter wurde vor ein paar Jahren an der roten Ampel stehend von Hinten von einem betrunkenen PKW-Fahrer abgeschossen

die hinzugerufene Polizei sah das vőllig lädierte Moped (VT750c) und promt sofort den Leitsatz "Motorrad mit űberhőhter Geschwindigkeit" in den Bericht ...

Wurde mit dem PKW auf einem Supermarkt-Parkplatz - wartend auf eine Parklücke - von einem anderen, rückwärts ausparkenden PKW "abgeschossen". Ergebnis: Hälftige Teilung. Begründung: Aus Prinzip nach §1..
Ich denke, wer in die Fänge der Versicherungen/Justiz gerät, erlebt nicht nur als Biker eine neue und manchmal überraschende Lebensrealität.

Gruß Rheinweiss

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