Hallo zusammen,
ich bin gerade in einer vergleichbaren Situation, allerdings betrifft es hier das Auto meiner Frau. Die stand an einer roten Ampel, hinter ihr ein weiterer PKW. Dann kam ein dritter PKW, dessen Fahrer scheinbar noch nicht ganz wach war, prallte auf das Auto hinter meiner Frau, welches dann auf unseren Wagen geschoben wurde. Polizei wurde hinzugezogen, allein schon wegen drei leicht verletzten Personen (meine Frau glücklicherweise nicht), Schuldfrage eigentlich klar.
Mein erster Weg war zur Werkstatt meines Vertrauens, wo ich schon jahrzehntelang hinfahre. Dort wurde mir geraten, in jedem Fall einen Gutachter und einen Rechtsanwalt ins Boot zu holen. Als nächstes dann bei der Rechtschutzverdicherung angerufen und die erste kleine Überraschung erlebt: zunächst fragte mich die Dame, warum ich in dem Fall überhaupt einen RA einschalten will. Allein die Frage fand ich schon etwas befremdlich, hat jedenfalls bei mir den Eindruck erweckt, die Versicherung möchte sich da nur ungern mit beschäftigen. Dann kam der Hinweis, dass ich meine 250€ Selbstbeteiligung in jedem Falle zu zahlen habe, selbst wenn der Unfallgeger zu 100% Schuld hat. Aber ich könne ja erstmal abwarten wie sich die Dinge entwickeln und gegebenenfalls später noch einen RA hinzuziehen.
Ich habe dann ein Gutachter und Rechtsanwalt hinzugezogen, gegnerische Versicherung hat den Gutachter schon nach wenigen Tagen zu 100% bezahlt. Der Rechtsanwalt wertet dies als Schuldanerkenntnis. Wenn es so bleibt, brauche ich auch die Rechtschutzversicherung nicht bemühen, weil der Anwalt sein Geld von der gegnerischen Versicherung bekommt.
Ich kann nur raten einen RA in Anspruch zu nehmen, es geht ja nicht nur um die Schuldfrage, sondern auch um die Höhe des Schadens, da sind die Versicherungen schnell mit Kürzungen.
Gruß
Jürgen