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Ausgeblendet

Gerichtsurteil in Bayreuth


harald n.

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Das einzige, was ich an dieser Meldung positiv finde, ist der Ton und die Intention des Presseartikel-Verfassers. Endlich wird einmal klar ausgeprochen, dass ein(e) Autofahrer(in) einen Motorradfahrer umgebracht hat.

Das Bewährungsurteil kann ich beim besten Willen bei den Umständen des Vorfalles nicht nachvollziehen. Wer sich mit 3 Promille ans Steuer setzt, der nimmt billigend Schwerverletzte und Tote in kauf. Und dann auch noch das Kind auf dem Beifahrersitz. Außerdem weist der Umstand, dass trotz des hohen Alkoholspiegels die Volltrunkenheit nicht auf den ersten Blick erkennbar war (siehe Polizeibeamter) darauf hin, dass die Frau eine Gewohnheitstrinkerin war. Hier wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung angebracht gewesen.

Das ist jetzt reine Spekulation, aber ich vermute bei dem Automodell, dass die Frau gefahren hat, ist sie oder ihr Mann so vermögend, dass das Urteil durch das Tätigwerden eines entsprechend teuren Rechtsanwaltes zu Stande gekommen ist.

Gruß

Wilfried

bearbeitet von waxman
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Moin,

unter den genannten Sachverhalten könnte ein Staatsanwalt ganz locker auf "vorsätzlichen Todschlag" plädieren. Da wäre sicher eine Haftstrafe drinnen und nix mit Bewährung.....

Schöne Grüße

Jens

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Lieber Jens, da irrst Du Dich wohl leider. Was Staatsanwälte beantragen, hat nix zu tun mit dem, was die Richter entscheiden. Wenn Du die Presse verfolgst, so siehst Du schnell, dass es inzwischen zur Regel geworden ist TÄTER zu schützen und mit Bewährungsstrafen nach Hause zu schicken. Abschreckung und Sühne war gestern.

Beispiele gefällig?

http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihr...otgetreten.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/juge...er-1626019.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamb...s-a-802130.html

und hier: http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/gerich...4,11958504.html

Ist nur eine klitzekleine Auswahl. Besonders der zweite Link führt zu einem aufschlussreichen Artikel: die Gewaltorgien nehmen zu.

So long, nicht zu viel drüber nachdenken, sonst wird einem ganz anders, lieber das gute Wetter nutzen und fahren, fahren, fahren!

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Moin,

ich war nur auf die Idee gekommen, daß der Staatsanwalt so plädieren könnte nach § 212 StGB (Haft nicht unter 5 Jahre , in schweren Fällen Lebenslang). Ich kann aus der jounalistisch einwandfreien Darstellung keinen Sachverhalt erkennen, der der komatös gesoffenen Fahrerin eine Strafmilderung bzw. Bewährung eröffnen würde.

Das Richter die Sache anders sehen, liegt in der Natur der Sache.

Das Problem mit dem Jugendstrafrecht ist noch schwieriger, da dort Erkenntnis und Erziehung vor Strafe gesetzt wird. Leider sind auch einige Jugendlich zu blöd für Erkenntnis und Erziehung.

Schöne Grüße

Jens

bearbeitet von Technikfan
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Es ist jetzt gut 10 Jahre her, da hat eine ältere verdattere Dame einen damals sehr guten Kumpel von mir auf seinem Mopped tot gefahren, auf gerader Strecke ist sie einfach auf die Gegenfahrbahn gezogen und hatte ihn forntal gerammt.

Bei der Verhandlung kam für uns heraus, das ihr das schon mal 4 Jahre vorher passiert ist, damals war es ein Zusammenstoß mit einem PKW - "nur" 2 Schwerverletzte, beide mal machten sie und ihr Anwalt einen Schwächeanfall geltend.....2 Jahre nach dem tötlichen Unfall hat sie ihren Lappen zum 2. mal wieder bekommen, mit Ende 70 und wurde wieder auf den Verkehr losgelassen.

Nicht nachvollziehbare Fälle gibt es viele, aber es wird ja oftmals nicht mit gesundem Menschenverstand verurteilt, sondern nach individueller Auslegung der Gesetze.

bearbeitet von Batzen
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Also ich finde sowieso 0Promille für Leute die am Steuer sitzen.

Im Moment bin ich in Belgien in einer Nato Kaserne und hab mit 28 verschiedenen Nationen zu tun und was mir da morgens um 10 Uhr für Leute gegenüber sitzen... Da wird mir von der Fahne die manche haben schon schlecht. Und das ist bei vielen nicht nur Restalk. Ich habe auch einen Chef einer anderen Nation und da geht es zum Frühstück schon mit Alkohol los. :kotz: Aber ich kenne auch Deutsche hier die ein massives Alkoholproblem haben und auch oft betrunken fahren.

Ich hab auch mehrere Kumpels denen ich schon die Schlüssel abgenommen hab. Die waren dann zwar immer übelst angepisst und wollten mir am liebsten eine verpassen, aber am nächsten Tag haben sie sich dann bei mir bedankt.

Wie mann an diesem oben génannten Bespiel sieht, trifft es meist die Unschuldigen und die Schuldigen bekommen eine Strafe die meines erachtens nicht gerechtfertigt ist.

Im Endefekt bringt auch eine Haftstrafe der Familie des Opfers nichts. Deshalb sollte meiner Meinung nach überall 0 Promille gelten wenn man fährt.

Gruß Martin

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Tach zusammen,

kenne ich aus eigener Erfahrung solche Situationen wie in den angeführten Urteilen.

Passierte mir Mitte vorigen Jahres in Köln. Ich war von einem Stammtischtreffen auf den Weg zur U-Bahn als mich zwei Spacken anquatschten ob ich Zigaretten für sie hätte. Nun sehe ich nicht aus als würde ich mich von solchen Typen aufs Maul hauen lassen, aber es war dunkel und schon spät und sie hatten mich nicht so genau angeschaut und vielleicht nur einen alten Sack in mir gesehen den man abziehen konnte.

Ich verneinte ihre Frage nach Zigaretten und ging weiter. Aber dann ging es auch schon los, wie ich es mir bereits gedacht hatte. "Bleib stehn wenn wir mit dir reden, stehts wohl auf was in die Fresse usw..

Ich merkte dann das sie hinter mir herkamen. Ich wollte aber unbedingt meine Bahn kriegen und hatte keine Lust mit den Trotteln die Nacht zu verbringen.

Also griff ich mir meinen kleinen Freund den ich immer mitführe und auch benutzen werde, wenn es den notwendig ist. Es ist ein hübsches schwarzes scharfes Tantomesser von 32cm Länge, drehte mich mit dem Ding in der Hand um und fragte die beiden Spacken wieviel Schmerz sie den so vertragen und wem ich zuerst die Eier abschneiden soll.

Die beiden hielten inne, sahen sich kurz an und flitzten davon.

Ich provoziere bestimmt keine Streitigkeiten, ich schaue aber auch nicht weg, wenn Menschen angegangen werden und niemand bereit ist zu helfen. Einsetzen würde ich den Zacken wohl nur im äußersten Notfall, der Anblick dieses Dosenöffners senkt die Angriffslust doch wohl gegen Null. Natürlich weis ich das es nicht Gesetzeskonform ist diesen Zacken mitzuführen ,habe aber auch keine Lust daran vom irgendwelchen Schwachmaaten zum Krüppel oder totgeprügelt zu werden. Da nehme ich doch eine Strafe billigend in Kauf bevor solche Vögel Bewährung bekommen, von einer Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld oder Renten mal ganz abgesehen. :judge:

Tschüss

Kurt

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Hallo,

mir fehlen die Worte, wenn ich ein solches Urteil lese. Anscheinend ist der Entscheidungspielraum der Richter wohl grenzenlos.

Vor einigen Jahren ging in Hamburg ein Autozerkratzer ohne Bewährung ins

Gefängnis. In der Schweiz, so liest man jetzt, ist man da auch ganz schnell, bei

einer entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich bin kein Jurist und auch kein Psychologe. Vielleicht fehlt mir ja hier der

nötige Sachverstand um dies zu verstehen.

Trotzdem allen ein Frohes Osterfest

Gruß aus dem Westerwald

Joachim

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Deshalb sollte meiner Meinung nach überall 0 Promille gelten wenn man fährt.Gruß Martin

+ 1 Unterschreibe ich sofort !

Grüße Eugen

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Deshalb sollte meiner Meinung nach überall 0 Promille gelten wenn man fährt.Gruß Martin

+ 1 Unterschreibe ich sofort !

Grüße Eugen

Das unterschreibe ich auch, hätte im o.g. Fall aber auch nicht geholfen.

Wer mit 3 Promille fährt, den interessiert es sicherlich wenig wo die Grenze liegt;

bei 0,8 0,5 oder 0,0 Promille.

Wenn dann hilft hier, wenn überhaupt, nur Abschreckung. Ist bei solchen Urteilen allerdings nicht gegeben.

Gruß

Joachim

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@ Kurt: Wer mit entsprechender Statur ausgerüstet ist, hat Glück.

Ich bin was kleiner und schmächtiger, ich hätte auch mit Messer auf die Fresse bekommen, uns dann mit Sicherheit auch mehr...

Bei mir helfen nur extrem schnelle Füße, was mit 48 auch nicht so einfach ist :(

Zur Sache: Ob 0,0, 0,5 oder 0,8 Promille ist hier nicht wirklich entscheidend.

Es fehlt die Abschreckung. Wer so alkoholisiert unterwegs ist muss sofort die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, und zwar für mindestens 10 Jahre. Dann noch eine ziemlich strenge MPU, das ist das mindeste.

Einen längeren Haftaufenthalt bei Unfall, egal wie schwer der nun war, halte ich auch für zwingend nötig. Sonst lernen es die Leute nie.

Ausnahmen wegen beschissener Kindheit oder anderen dämlichen Ausreden darf es nicht geben.

Bei Unfällen mit Todesfolge darf es nur einen Tatbestand geben: Totschlag.

Meine persönliche Meinung.

Gruß Holger

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Es ist nun leider mal ein Faktum.. bei Gericht bekommt man ein Urteil .. keine Gerechtigkeit. Die Richter entscheiden ...das heisst ein Mensch entscheidet. Das muss man zur Kenntnis nehmen ob man will oder nicht.

Persönlich halte ich von solch milden Urteilen herzlich wenig. Wer sich in so einem Zustand hinters Steuer setzt der hat meines erachtens kein Recht mehr auf das Lenken eines Fahrzeuges. Führerscheinentzug auf Lebzeiten wenn man da noch so einen Unfall verursacht wo einer sein Leben lassen musste weil man zu blöd war sich ein Taxi zu rufen. Leider ist es halt so das unsere Geräte herzlich wenig Knautschzone haben und wir immer draufzahlen bei so etwas...deshalb Hirn einschalten und lieber noch nen Meter weiter vorrausschauen. Manche Sachen kann man nicht verhindern--->siehe Artikel aber man kann durch umsichtiges Fahren und Aufmerksamkeit vieles vermeiden.

lG

Martin

bearbeitet von Tigerheld
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Zur Sache: Ob 0,0, 0,5 oder 0,8 Promille ist hier nicht wirklich entscheidend.

Es fehlt die Abschreckung. Wer so alkoholisiert unterwegs ist muss sofort die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, und zwar für mindestens 10 Jahre. Dann noch eine ziemlich strenge MPU, das ist das mindeste.

Einen längeren Haftaufenthalt bei Unfall, egal wie schwer der nun war, halte ich auch für zwingend nötig. Sonst lernen es die Leute nie.

Ausnahmen wegen beschissener Kindheit oder anderen dämlichen Ausreden darf es nicht geben.

Bei Unfällen mit Todesfolge darf es nur einen Tatbestand geben: Totschlag.

Sehe ich ganz genauso.

Leider ist es aber so das Du auf See und vor Gericht in Gottes Hand bist,

hatte vor 3 Jahren trotz anders lautender Gesetzgebung dies selbst am eigenen Leib erfahren müssen,

meine Ex hatte mich zum wiederholten Male wg. Unterhaltszahlungen vor den Kadi gezerrt

und Recht bekommen...

Denke mal das Marianne Bachmeier hier richtig gehandelt hat und werde dies im Falle eines Falles ebenfalls tun...

Nachdenkliches Grüßle aus dem sonnig-kalt Allgäu,

wumi

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