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smithers_72

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    Tiger 800 (2012)
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    Entspannt...
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    Je nach Aussentemperatur.
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  1. Es ist richtig, dass meine Lampe nicht bei Motorradlampen gelistet ist. Ich würd mal annehmen, dass das nicht kriegsentscheidend sein dürfte, wenn du nicht laufend im Gelände oder auf Schotterpisten unterwegs sein solltest. Die Werbung verspricht bei den Motorradbirnen etwas mehr Haltbarkeit, aber ich wittere hier Geldschneiderei... 😜. Kurz nochmal zur Frage H4/H7: Die H4-Lampen haben zwei Glühfäden und können Abblend-und Fernlicht in einer Lampe verschicken, H7 hat nur einen Glühfaden und braucht fürs Fernlicht eine zweite Lampe (was ja i.d.R. bei Autos der Fall ist).
  2. Hallo Ralli, es müssen H4- Leuchten in die Tiger. Findet man im Doppelpack auf jeden Fall im Internet... Nach dem Einbau solltest du auf jeden Fall auch die Scheinwerfereinstellung überprüfen, kann man aber auch easy selbst machen. Tutorials dazu gibt's zuhauf auf YouTube. Viel Erfolg und schöne Ostern! Holger
  3. CAR-Freitag... Da ist ausnahmsweise mal das Auto dran. Leuchtmittel getauscht und Scheinwerfer aufpoliert (links vorher/rechts nachher). Lifehack aus dem Internet probiert und mit Zahnpasta und Küchenrolle poliert. Tadellos!
  4. Moin, ich hab im letzten Jahr die WhiteVision Ultra von Philips in meiner 800er Tiger eingebaut: https://www.philips.de/c-e/au/autolampen/scheinwerfer/whitevision-ultra.html Wollte helleres und besser wahrnehmbares Licht, hatte aber keine Lust auf Generve wg. illegaler LED-Lampen. (....sooo oft fahre ich auch nicht Nachts) Was soll ich sagen- Erwartungen mehr als erfüllt. Ein deutlicher Unterschied zur vorherigen Leuchte, schönes weißes Licht. Hab schon tagsüber mehrfach Lichthupe vom Gegenverkehr bekommen, selbst nachdem ich die Scheinwerfer nochmal korrekt hab einstellen lassen. Insofern Ziel erreicht - ich werde gesehen. VG Holger P.S.: Unser Fahrlehrer hat uns vor drei Jahren allen Ernstes geraten, einfach bei Tag mit Fernlicht zu fahren - Motto: Besser die Anderen nerven als nicht gesehen zu werden...🤪
  5. Da ich die Aufzeichnung für Pausen nicht extra unterbrochen und anschließend neu gestartet habe, gehe ich davon aus dass Kurviger erkennt ob längere Zeit gehalten wurde und dann nur die Zeit rechnet wo das Tigerchen auch tatsächlich in Bewegung ist...?
  6. Moin, für die anstehende Urlaubsplanung nach Südfrankreich haben wir jetzt verschiedene Etappen bei Kurviger gebastelt. Da die angezeigten Fahrzeiten in Relation zu den KM doch teilweise krass lang erscheinen, habe ich gestern mal probeweise eine längere Rundtour durch Norddeutschland gemacht: - 432 km lt. Kurviger, vorauss. Fahrzeit 9h 37 min Gefahren: - 425 km gefahren, 7h 18 min tatsächliche Fahrzeit (kleine Abweichung wg. Umleitung) Wenn ich jetzt die Aufzeichnung der Strecke als Tour speichere und diese wieder neu als Route lade, sagt er wieder eine Fahrzeit von 9h 38 min voraus. Wir sind übrigens "normal" gefahren, fast nur Land- und Kreisstrassen, keine BAB, Verkehr war relativ normal, keine nennenswerten Staus und auch keine Raserei. Viele Ortschaften und 70er-Zonen, eine Fähre über die Weser. Viele Variablen- trotzdem: ÜBER ZWEI STUNDEN Abweichung??? Jetzt traue ich irgendwie den Angaben zur Fahrzeit nicht mehr richtig - daher würde mich mal interessieren, ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt? Viele Grüße, Holger
  7. Das Kälbchen ❤️
  8. ja, die hatte ich auch schon gesehen, genau wie den Vorschlag von Willem... vielen Dank erstmal, aber die Frage ging eher dahin, ob schon jemand sowas im Einsatz hat? Wenn ja - wie fällt ein Fazit aus? Taugt das was fürs Motorrad? Wenn nein - warum nicht?
  9. Moin, Ich sehe im abendlichen Verkehr ab und zu mal Radfahrer mit vollständig weiss fluoreszierenden Westen oder Jacken, die strahlend hell leuchten wie ein Weihnachtsbaum. Motorradfahrer hab ich mit sowas noch nicht gesehen, wobei das ja genauso funktionieren sollte. Bin am Überlegen, ob man sich sowas nicht unter die Sitzbank legt, falls es mal wieder später wird auf einer Tour. Bevor die Frage kommt: Auf normale Warnwesten hab ich keine Lust... Hat jemand von euch da Erfahrungen oder Kaufempfehlungen? Grüsse aus Oldenburg, Holger
  10. Moin Stefan, du musst den ganzen Südlichtern hier wahrscheinlich noch dazuschreiben, wo das Ammerland liegt… Viele Grüße aus Oldenburg - vielleicht sieht man sich ja mal! Gruss, Holger
  11. Ich glaube, dass viele Biker den immer größer und immer schwerer werdenden Dickschiffen a la GS & Co. nach und nach den Rücken zudrehen und gerade im „Adventure“-Segment durchaus eine Nachfrage nach mittleren Motoren ist. Was ich mich allerdings immer frage: Ist es eigentlich wirklich so, dass die Kunden tatsächlich diesen ganzen Elektronik-Schnickschnack heutzutage erwarten? Keyless-Go, Handy-Connectivity, Tempomat mit Abstandsradar, Sitzheizung, Tieferlegung zum Einstieg, tausend einstellbare Fahrmodi, Quickshifter usw… Bin ich eigentlich der Einzige, der das alles nicht braucht? Oder werde ich (51) einfach nur alt und nostalgisch?
  12. … dann kannst du ja einfach drüberwegscrollen. Mir ging es darum, die geltende Regelung EXAKT darzustellen, da in dem Thread hier (den ich mehrfach durchgelesen habe) z.T. widersprüche und mittlerweile falsche Aussagen stehen, die eher verwirren als zur Klarheit beitragen. Viele Grüße, Holger
  13. Moin, nachdem ich meiner 2012er Tiger neue Reifen spendieren will und auch einen 110/80er aufziehen lassen möchte, bin ich (nach intensivem Studium der vorgenannten Diskussion hier, die ja insgesamt sehr widersprüchlich ist) zum hiesigen TÜV gefahren und habe mir das lang und breit erklären lassen. Nach Aussage des Prüfers hat es eine Übergangsfrist gegeben, die am 01.10.2024 abgelaufen ist. Jetzt ist es so, dass bei neuen Reifen zwingend immer die Eintragung in den Fahrzeugschein erforderlich ist, was mit kurzem Gutachten des TÜV (die Triumph-Freigabe hilft hierbei) unproblematisch möglich ist. Der Freundliche hat mir das lang und breit anhand seines Schemas erklärt (wo er sich aber selbst nochmal einlesen musste). Also hier noch einmal abschließend die korrekte Gesetzesbasis (freundlich geklaut aus dem Internet): https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html Da unsere Engländer alle eine EU-Typgenehmigung haben, spare ich mir mal den zweiten Teil, für unsere Bikes gilt folgendes: Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage von Bereifungen mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen. Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden: Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen viele Hersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von ihnen empfohlenen Reifenkombinationen für euer Fahrzeug hervorgehen. Diese Service-Informationen könnt ihr bei der Reifensuche nach eurem Motorradmodell einfach und komfortabel gleich mit herunterladen. Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft euch eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung. Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar! Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein. Für meine 2012er Tiger gilt also (wie wahrscheinlich für die Meisten hier) der Fall 1c), d.h. prinzipiell hätte eine Nichteintragung strenggenommen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Also - egal was der wohlmeinende Prüfer aus Kamen oder sonstwo meint - ihr werdet um die Eintragung definitiv nicht herumkommmen, wenn ihr den 110/80er Reifen ohne Ärger mit der Rennleitung fahren wollt. Viele Grüße und einen sonnigen Herbst, Holger
  14. Nochmal dazu: Wenn ich das richtig verstehe, müssen die Beläge seit 2016 nur eine ECE-Nummer haben, die nach der ECE-R90-Norm die ABEs in diesem Teilebereich abgelöst hat. Dies ist der Fall, also dürfte das passen. Wenn man sich mal in den Kaninchenbau der Normen und Vorschriften begibt, kommt man da echt schwer wieder raus... DlHzG, Holger
  15. Das hat mich auch verwirrt, aber der Katalog ist von 2019. Die Carbonbeläge sind da noch gar nicht drin…
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