Dann fange ich den Ball in meinem Spielfeld mal auf:
Meine Meinung:
Der richtig zitierte Sternchenvermerk bezieht sich auf den kompletten ersten Fall, betrifft also u.a. Krafträder mit EU-Typgenehmigungen.
Grundsatz:
Wer z.B. für seine Maschine mit einem COC-Paper neben den Zulassungsbescheinigungen ausgestattet wurde, hat diese Typgenehmigung. Natürlich auch dann, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Brief) die Überschrift "Europäische Gemeinschaft" trägt - also ganz einfach.
Der Verordnungsgeber ist der BMVI (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur). Somit darf er rechtlich gesehen auch verbindliche Erläuterungen zu den Verordungen abgeben, bei denen er eine "Ermächtigungsgrundlage" hat.
Die Reifen sehe ich als "Bauteil" an, welches über eine Genehmigung (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) verfügt. Das kann ich hier nicht prüfen, gehe aber davon aus, dass die Genehmigung vorliegt.
Veränderungen am Fahrzeug, die die Verwendungsfähigkeit der Reifen in Frage stellen würden, dürfen nicht vorgenommen worden sein. Bei einem Motorrad könnte das z.B. ein "Hugher" -Innenkotflügel- sein, der den Freiraum zum Reifen zu weit einschränkt.
Generelle Anmerkung: Bisher wurde nur nach Diagonal- oder Radialreifen unterschieden (siehe dazu § 36 StVZO). Das hat Auswirkungen bezüglich der sogenannten Mischbereifung, die bei einem Kraftrad nur dann vorliegt, wenn z.B. vorn Radial- hinten aber Diagonalreifen verbaut werden. Es wird mit Sicherheit die Frage auftauchen, wie die gemischte Bauweise in dieser Hinsicht zu werten ist. Mit M&S-Reifen hat das nichts zu tun- ein anderes Kapitel.
Zusammenfassung lt. Sternchenvermerk:
Reifen, die eine -B- anstelle einer -R- Kennung haben, sonst aber bezüglich der für die Betriebserlaubnis relevanten Details (Geschwindigkeit, Reifengröße, Tragfähigkeit, sowie der zu Fall 1a und 1b genannten Parameter) keine Abweichung aufweisen, dürfen verwendet werden. Eine Abnahme ist nicht erforderlich. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Demzufolge dürfte es auch kein Problem bei der HU geben.
In meinem Blog habe ich schon vor Jahr und Tag auch den historischen Hintergrund dieser Entwicklung beleuchtet. Die Technik schreitet fort- der Gesetzgeber hinkt hinterher.
fred