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Von rosenzausel · Geschrieben
1. Kurven-ABS, genauso wie Traktionskontrolle, greifen und helfen aber schon bei deutlichem Angststreifen. Beides ist absolut nicht dafür entwickelt worden, dem "wilden Max" im Straßenverkehr entgegen dessen Vernunft die Haut retten zu sollen. 2. Wer seinen Angststreifen (dämliches Wort, weil's nix mit Angst zu tun hat) als "sicherheitsrelevante" Reserve einschätzt, kann sich schnell ÜBERschätzt haben: Wenn[!!!] zuvor nie bis an die Grenze geübt und gereizt, wird er diesen "Sicherheitsstreifen" nicht abrufen können, sich eher angstvoll verspannen. OK, dafür gibt es Fahrtrainings. Andererseits fahre ich alltags bevorzugt auch nur gefühlte 70-80 % des Möglichen und bin so auch wieder ganz bei @Kallebadscher -
Von Kallebadscher · Geschrieben
Die Frage was der Angststreifen damit zu tun hat zeigt dass ihr entweder ohne Reserve fahrt oder voll auf die Elektronic vertraut. Für mich bedeutet ein (kleiner) Angststreifen, dass ich noch Reserve habe und im Ernstfall (statt zu bremsen) weiter dricken kann. Wer wirklich alle Elektronichelfer benötigt sollte sich eventuelle um eine Goldwing kümmern.....die gibts sogar schon mit Airbag .....oder zumindest an ne Airbagweste denken 😉 -
Von Dave1972 · Geschrieben
Nichts. Aber scheinbar ist die Funktionsweise bzw. der Sinn vom Kurven-ABS nicht bekannt. -
Von greinsen · Geschrieben
Was hat denn der "Angststreifen" damit zu tun ??? -
Von kleener · Geschrieben
Ich wiederhole mich ungern, aber die gesetzliche Gewährleistung und gegebene Garantien beziehen sich immer auf den Auslieferungszustand der Sache des Gewährleistungs-/Garantiegeber. Bei jeglicher Änderung an der Sache, die relevant in Bezug eines Mangels ist, liegt die Verantwortung beim Besitzer und die Nachweispflicht über den nicht durch die Veränderung herbeigeführten Mangel ebenso. In meiner Berufslaufbahn habe ich schon bei verschiedenen Herstellern gearbeitet und bei jedem war es bei besonderen Fällen immer wichtig, ob bestimmte Veränderungen am Fahrzeug waren. Gab es relevanten Änderungen, wurde der Antrag gnadenlos zu 100% abgelehnt. Da spielte ob Gewährleistung oder Garantie keine Rolle. Das würden die Hersteller mit Sicherheit nicht machen, wenn es rechtlich nicht wasserdicht wäre. Auch habe ich keinen Fall erlebt, wo ein nachträgliches Vorgehen auf dem Rechtsweg Erfolg hatte. Davon mal abgesehen, außer man ist Vielfahrer und reinigt selbst oder hat weitere Verbesserungen am Luftstrom gemacht. Aber bei einer Tiger 900 kann der Motor garnicht so tief atmen, dass der Luftfilter selbst zur Drossel wird.
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