Outdoorer Geschrieben am 5. Februar Share Geschrieben am 5. Februar Folgendes: meine Frau hat den rosa Lappen von 1994. Mit 1a (und1b) eingetragen. Unser Wissenstand war, dass sich das automatisch nach 2 Jahren in 1 umwandelt. Jetzt muss sie ihren Führerschein in Scheckkarte umtauschen und die Frau aufm Amt sagt: Nein, wandelt sich nich in A um, da muss man noch ne Prüfung machen.. ich irgendwie erfolglos im Netz gesucht, da steht nämlich beides... Ist jemand hier so erleuchtet und kann das beantworten? Ich meine das ist hier schon mal diskutiert worden, finde den Thread aber nicht mehr... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kallebadscher Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar hy na.....wie lange hat deine Frau den 1a (34 oder 48Ps) spätestens mit der 48Ps-Version ist eine Aufstiegsprüfung verbunden worden. Ob nach so langer Zeit eine Umschreibung des (damals 27/34PS.)Lappens noch ohne Prüfung machbar ist wage ich mal zu bezweifeln. Richtige Auskunft kann dir hier eventuell ein kompetenter Fahrlehrer geben! .............der dann aber eventuell auch eine Gelddruckmöglichkeit sieht und lieber ein paar Fahrstunden und ne Prüfungsfahrt verkauft 🤔 zu meiner Zeit (1986 Prüfung mit 27Ps abgelegt) reichte es 2 Jahre später ne eigene Unterschrift als Bestätigung der Fahrpraxis vorzulegen......da gabs danach aber auch wieder nen rosa Lappen. Ich denke, dass du (bzw. deine Frau) da wirklich Pech haben wird Gruß Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wernerz Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar Hi, habe gerade mit meinem Kumpel von unserer Führerscheinstelle gesprochen. Hier findest du Rechtsgrundlagen, da gibt es dann kein Halluzinieren: Anlage 3 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Da müsste die Lfd. Nr. 6 auf deine Frau passen. 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
greinsen Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar Weiß das @fredis-garage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Outdoorer Geschrieben 5. Februar Autor Share Geschrieben 5. Februar ich glaub mit wernerz tabelle ist die Frage beantwortet die aufm amt hat keine ahnung, meine frau wird ihr mal diesen link unter die nase halten mit verweis auf Zeile 6 mal gucken was sie sagt danke 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wernerz Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar vor 23 Minuten schrieb Outdoorer: ich glaub mit wernerz tabelle ist die Frage beantwortet die aufm amt hat keine ahnung, meine frau wird ihr mal diesen link unter die nase halten mit verweis auf Zeile 6 mal gucken was sie sagt danke Also nach dieser Tabelle werden bei uns in der Stadt die Führerscheine umgeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar Da die von Werner eingestellte Tabelle vom Bundesministerium für Justiz auch so im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat sie bundesweite Bindungswirkung. Im Klartext: Weisungswirkung für sämtliche Behörden, die mit Führerscheinen/Fahrerlaubnissen befaßt sind, haben sich daran zu halten. (sogar in Bayern). Wenn also die FE-Kl. 1a nach altem Recht nach dem 31.12.88 erworben wurde, ist sie entsprechend der Tabelle umzuschreiben (auf -A, A2, A1, AM, L3) . Weder die Kopfziffer3 noch die L 174 ändern etwas daran. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Close1086 Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar Also tatsächlich ist die Rechtsgrundlage die Anlage 3 FEV. Ich habe gerade noch in meiner dienstlichen App nachgeschaut, da steht das genauso drin, wie unter der Nr. 6 der Anlage 3 FEV aufgeführt. Die Klasse 1a war ja beim rosa Lappen das Gegenstück zum ehem. A (beschränkt). Max. 34 PS, Max 0,16 kw/kg, etc. Allerdings musste man damals 2 Jahre warten UND 4000km Fahrpraxis nachweisen. Das ist natürlich weggefallen, sodass bei einer Umschreibung die Klasse A (ohne weitere Beschränkungen) gewährt wird. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Outdoorer Geschrieben 5. Februar Autor Share Geschrieben 5. Februar Daankee! Klasse Forum hier! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
greinsen Geschrieben 5. Februar Share Geschrieben 5. Februar .....dann unbedingt darauf achten das im neuen FS auch alle andere Klassen korrekt "übersetzt" werden. Gern werden mal einige Inhalte aus dem alter 3er "vergessen", ich sage nur HängerKennziffer 96 oder C1E usw. Diese im Nachhinein nachtragen zu lassen ist ein Aufwand nahe Raketenwissenschaft oder Musiktheorie.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wernerz Geschrieben 6. Februar Share Geschrieben 6. Februar vor 11 Stunden schrieb greinsen: .....dann unbedingt darauf achten das im neuen FS auch alle andere Klassen korrekt "übersetzt" werden. Gern werden mal einige Inhalte aus dem alter 3er "vergessen", ich sage nur HängerKennziffer 96 oder C1E usw. Diese im Nachhinein nachtragen zu lassen ist ein Aufwand nahe Raketenwissenschaft oder Musiktheorie.... Ja, dass Problem ist aber auch alt. Hatte meine Frau schon als Sie vom Rosa FS auf die Karte umgestiegen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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