Bei meinem Gespann ist, wie es schon beim Solomotorrad war, der Geschwindigkeitsindex V angegeben.
Wegen der längeren Haltbarkeit habe ich auf die Vorderradfelge einen Hinterreifen der entsprechenden Größe aufgezogen.
Die erhältlichen Hinterreifen haben, vermutlich wegen der Größe 110/80 auf einer 18 Zoll Felge, alle Geschwindigkeitsindex H.
Um keine Probleme zu bekommen habe ich den H-Reifen eintragen lassen.
Am Anfang hatte der TÜV-ler nur ein Kopfschütteln für mich übrig.
Nach seiner Aussage ist der Geschwindigkeitsindex komplett egal,
man darf nur nicht schneller fahren als es der Index vorgibt.
Diese Aussage ist vermutlich richtig.
Bei meinem PKW ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen niedriger als die Höchstgeschwindigkeit des Autos.
Um im Ausland mit meinem Gespann keine Probleme zu bekommen, trug mir der TÜV-ler den Reifen ein, verwies aber nochmals darauf, dass dies nicht erforderlich sei.