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Beiträge
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Von minischda · Geschrieben
Ja servus Eddi Du auch hier? Alles gut bei dir? Griasle von dr Alb -
Von fredis-garage · Geschrieben
Das ist lediglich eine Grundlage, welche dem entsprechend qualifizierten Prüfer erlaubt, die Scheibe einzutragen und diese so zum Bestandteil der ABE des Fahrzeuges zu machen. Vergleichbar mit einem Festigkeitsgutachten- mehr nicht. Nur eine ABE des Fahrzeugteils (also der Scheibe)) mit genauer Bezeichnung der Motorräder, an welchen die Scheibe verwendet werden darf, wäre geeignet, um die Scheibe ohne zusätzliche Abnahme zu montieren.... -
Von Dave1972 · Geschrieben
Sollte es eine ABE geben, ist die ABE Nummer ja auf der Scheibe eingraviert oder es gibt einen Aufkleber. Ich bezweifel das aber, da es nirgends steht. -
Von Trompetenmann · Geschrieben
Abschließend kann ich das Ergebnis mitteilen. Inzwischen habe ich eine ordentliche Testfahrt gemacht. Und jetzt läuft alles wie es soll. Dreht auch im 6. schön aus. Danke für die Hilfe von Euch -
Von Silver Rider · Geschrieben
Servus Achim. Ich bewundere deine Ausrüstung , nebst dein Wissen. Vor allem dieses von weiter oben. Ich bin mehr der Hobby Schreiner, Gärtner , Haussanierer und Frauenversteher. Mit dem Motorrad komme ich bei den einfachen mechanischen Dingen zurecht. Wenn mal nicht, frage ich beim Dealer. Grüße Gerhard P.s. Die Garage gehört mir nicht. Aber in meinen Keller habe ich einen kleinen Flaschenzug fürs E bike damit ich mich nicht dauernd bücken muss
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