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Ausgeblendet

Reifenfreigabe nötig oder nicht?


Hasberger Tiger

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Ich habe mal etwas im Netz recherchiert und so einige Dinge gefunden, aber so die absolute Sicherheit kann wohl nur ein Gerichtsentscheid bringen... :unsure:

ist die momentan gültige Richtlinie.
Dort wird auf Seite 12 unter Punkt 29 auf die Richtlinie 97/24/EG verwiesen:

Im Amtsblatt RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

steht , dass zur Erteilung einer Betriebserlaubnis eines Motorrades bei den Reifen auch die
Fabrikmarke oder Handeslbezeichnung aufzuführen ist. (Seite 37 dieser Richtline).
Da gibt es aber wohl die Ausnahme, dass das nur für Fälle in Anhang III Abschnitt 1.2.4 gilt.
Nun, jetzt danach gesucht. Gibt es aber nicht in dieser Richtlinie. Muss sich also auf eine andere beziehen... ;)
Es steht aber drin, dass die Reifen der ECE-Regelung 75 entsprechen müssen. Andere Reifen dürfen aber in der EU nicht verkauft werden, da sind wir also auf der sicheren Seite (Seite 3 Artikel 4. An Seite 6 wird ausführlich beschrieben, wie eine Bauartgenehmigung für Motorradreifen zu beantragen ist).
Auf Seite 7 Ist ein Hinweis auf die EG-Richtlinie 92/61/EWG.
In Artikel 2 Punkt 5 ist ein Bauteil definiert. Dazu gehört auch ein Reifen.
Unter Punkt 7 ist die Bauartgenehmigung definiert, die dann in Richtlinie 97/24/EG genau spezifiziert ist.
Damit hat der Reifen an sich eine Bauartgenehmigung, siehe auch ECE-Regelung 75.
In der Richtlinie 2002/24/EG ist dann auf Seite 21 der Hinweis auf die Rad-Reifen Kombination gegeben (Punkt 5.2).
Was ich für mich als Fazit aus diesen ganzen Bestimmungen heraus ziehe:
Es gibt nirgendwo einen Hinweis, dass es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Reifenfreigabe von einem Reifenhersteller oder Fahrzeughersteller gibt.
Einzige Vorgaben:
- Die Reifen müssen nach Größe, Speedindex und Lastindex die Mindestanforderungen erfüllen, die in der EG-Typisierung angegeben ist bzw. in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
- Die Reifen müssen eine EG Zulassung haben, zu erkennen an dem E-Prüfzeichen, dass wir schon alle kennen.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, ist alles in Ordnung.
Gruß Holger
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Hallo Holger,

du hast sicherlich Recht, das wir keine Reifenfreigabe brauchen.

... solange nichts passiert.

Ich wollte auf meiner alten Q auch einen Reifen neuerer Bauart montieren lassen. Der Reifenspezi wies mich darauf hin, dass es für mein Modell keine Freigabe gibt. Ich sagte ihm, dass ich ja keine Reifenbindung habe. Er erklärte mir, dass das egal wäre, dann wäre ich für eventuelle Folgeschäden selber verantwortlich.

Ich glaubte das natürlich nicht, weil ich den Reifen ja fahren wollte und wandte mich an den deutschen Hersteller. Ich wurde mit irgendeinem Ingenieur verbunden und der erklärte mir, dass es keine Freigabe für diesen Reifen mit meinem Modell gibt, weil es bei den Fahrversuchen in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen immer wieder zu eigenartigem Fahrverhalten kam.

Wenn ich den Reifen jetzt trotzdem fahre, ist das in Ordnung, weil er ja der Größe und dem Geschwindigkeitsindex entspricht, sprich, ich kann deswegen keine Knolle bekommen. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt und jemand kommt auf die Idee, dass es mit dem Reifen zu tun hat, so muss ich nachweisen, dass es nicht am Reifen gelegen hat.

Und diesen Nachweiß zu führen, könnte schwer werden, mal abgesehen von den Kosten.

Mich wundert eigentlich, dass sich hier "Fachleute", die von Berufs wegen im Recht unterwegs sind, nicht äußern.

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Moin,

weil mal wieder 2 verschiedene Sachen in einen Topf geworfen werden.

Für die nach EU-Recht in Verkehr gebrachten Mototrräder gilt der Beitrag von Holger. Es sind nur die Mindestanforderungen, Größe, Radlast und Geschwindigkeitsindex vorgeschrieben. Wer im Unglücksfall die Haftung hat, muß ermittelt werden.

Bei älteren Moppeds, die nach nationalem Recht (KBA) in Verkehr gebracht wurden, z.B. Tiger 955i, gilt grundsätzlich die Reifenbindung. In dem Fall ist die Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erforderlich. Haftungsrechtlich ergibt sich im Unglücksfall kein Unterschied, da die Ursache auch ermittelt werden muß. Bei diesen Moppeds wird durch die Austragung der Reifenbindung der Zustand wie bei der EU-Zulassung erreicht.

Schöne Grüße

Jens

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Hallo Jens,

bei meiner Q war nie eine Reifenbindung eingetragen! Hatte ich aber auch oben schon geschrieben.

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Wir deutschen sind da auch etwas festgefahren, keine Reifenbindung..trotzdem wird zur Sicherheit drauf bestanden.

Andere tragen Teile die eine ABE haben ein, zur Sicherheit.

Das kann man so immer weiter so treiben, unser Land ist einfach etwas konservativ.

Ich persönlich mische sogar verschiedene Hersteller und das schon früher mitm Supersportler und jetzt kommts,es hat immer alles gut funktioniert.

Und wenn es hart auf hart kommt, werden wir uns auch mit einer Freigabe für alles verantworten müssen, wir wohnen schliesslich in Deutschland. Oder habt ihr schon mal erlebt das sich hier ein großes Konzern für irgendwas verantworten müsste? ???

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weil mal wieder 2 verschiedene Sachen in einen Topf geworfen werden.

Eigentlich nicht, denn deshalb habe ich das extra nicht im Benzingerede, sondern im 1050er Reifenbereich geschrieben.

Nach meinen Informationen sind alle 1050er Tiger mit europäischer Zulassung gesegnet.

Demnach gilt für die dann auch das EU-Recht.

Ich wollte auf meiner alten Q auch einen Reifen neuerer Bauart montieren lassen. Der Reifenspezi wies mich darauf hin, dass es für mein Modell keine Freigabe gibt. Ich sagte ihm, dass ich ja keine Reifenbindung habe. Er erklärte mir, dass das egal wäre, dann wäre ich für eventuelle Folgeschäden selber verantwortlich.

Hier ist tatsächlich eine andere Voraussetzung, denn auch wenn die Q keine Reifenbindung hat, gilt für sie doch deutsches Recht, nicht EU-Recht (es sei denn, in deinem Fahrzeugschein steht eine EG Typgenehmigung, was ich mir aber bei der R75/6 nur schwer vorstellen kann).

Da kann und wird das mit der Freigabe durchaus relevant und richtig sein. Ist aber auf die 1050er Tiger mit EG-Typzulassung nicht übertragbar.

Gruß Holger

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  • 3 months later...

.....mal einer etwas anderen Frage zu den Freigaben allgemein .

Bis jetzt hatte ich immer den Roadsmart 2 von Dunlop.

Heute hab ich mir hinten einen neuen Reifen montieren lassen und zuhause erst gemerkt das fälschlicherweise der Sportsmart von Dunlop montiert wurde.

Frage: darf ich vorne einen Roadsmart und hinten den Sportsmart fahren.

....und wen ja : hat das irgendwelche Nachteile in der Praxis?

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.....mal einer etwas anderen Frage zu den Freigaben allgemein .

Bis jetzt hatte ich immer den Roadsmart 2 von Dunlop.

Heute hab ich mir hinten einen neuen Reifen montieren lassen und zuhause erst gemerkt das fälschlicherweise der Sportsmart von Dunlop montiert wurde.

Frage: darf ich vorne einen Roadsmart und hinten den Sportsmart fahren. Eine Dunlop Reifenfreigabe gibt es für diese Kombination nicht. Da es aber keine Reifenfreigabe für die Tiger1050 mit EU-Zulassung braucht sehe ich da kein Problem.Die Größe passt ja.

....und wen ja : hat das irgendwelche Nachteile in der Praxis? Kann ich mir auch nicht vorstellen, außer das der hinten recht schnell runter gerubbelt ist. Auf das Fahrgefühl wirkt sich der Vorderreifen mehr aus als der Hinterreifen. Im Grenzbereich beim heftigen angasen hat der Hinterreifen dann aber mehr Reserve als der Vorderreifen und der würden dann etwas eher nachgeben (rutschen) als der Hinterreifen. Das könnte dann evtl. unangenehm werden. Aber wirklich nur im absoluten Grenzbereich.

Gruß Holger

bearbeitet von Hasberger Tiger
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