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ABE für ARROW PR3023 Auspuff Tiger Sport 2013 gesucht!


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Hallo, hatte mir letztes Jahr eine gebrauchte Tiger 1050 Sport BJ. 2013 mit werkseitig verbautem ARROW PR3023 gekauft. Auspuff hat auch eine E-Nummer.

Bei einer Verkehrskontrolle wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich auch eine schriftliche ABE mitführen muss. War leider beim Kauf keine dabei.

Habe auch im Internet keine gefunden.

Hat vielleicht jemand von Euch diese ABE und könnte mir ein PDF zusenden?

 

Vielen Dank schonmal?

 

Gruß aus dem Saarland

Michael 

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vor 18 Minuten schrieb michaelm:

Auspuff hat auch eine E-Nummer.

Bei einer Verkehrskontrolle wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich auch eine schriftliche ABE mitführen muss.

Also in Bayern ist das nicht nötig. E-Nummer reicht.

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vor 4 Stunden schrieb michaelm:

Bei einer Verkehrskontrolle wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich auch eine schriftliche ABE mitführen muss.

 

Die sagen auch mal was falsches.

Dieser Arrow Puff ist orginales Triumph WerksZubehör.

Das geht auch aus den etwas versteckt angegebenen / eingelaserten Angaben hervor.  Ich hatte auch keine ABE. Zu was auch, für den orginalen Serientopf brauchst du ja auch keine.

Du brauchst meines Wissens nur dann eine ABE wenn du einen Zubehör Topf nicht von Triumph hast.

 

Grüße Gerhard

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Wenn werksseitig für ein bestimmtes Modell verschiedene Auspuffanlagen eingebaut werden, sind diese mit dem Modell grundsätzlich Teil der ABE des Fahrzeuges (d.h. wahlweise verwendbar). Es bedarf dann keiner gesonderten ABE für das Fahrzeugteil. In der Fachsprache heißt das, dass verschiedene Fahrzeugteile für ein und das selbe Fahrzeug homologiert wurden. In solchen Fällen ist meist (99,9%) das Teil mit einer entsprechenden Kennung (e plus Nr. innerhalb der EU) versehen.

Diese Regelung gilt bundesweit.

vor einer Stunde schrieb Silver Rider:

Du brauchst meines Wissens nur dann eine ABE wenn du einen Zubehör Topf nicht von Triumph hast.

Das kann ich nur bestätigen. Diese ABE muss dann auch in Papierform mitgeführt werden. Sie enthält dann auch oft auf mehreren Seite eine lange Liste von Fahrzeugen, an denen das Teil verwendet werden darf (z,B. auch Lenker, Verkleidungen u.ä.)

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Noch eine kleine Ergänzung/Klarstellung bezüglich Auspuffanlagen:

Auch Anlagen aus dem Zubehör können eine EG-BE haben. Sie ist zu unterscheiden von der ABE (rein deutsche Vorgabe), die mitgeführt werden muss. Bei der EG-BE genügt die eingelaserte oder geätzte Nr. auf dem Produkt.  Hersteller solcher Anlagen geben dem Kunden häufig ein Kärtchen mit, auf dem die korrekte Verwendung der Anlage bestätigt wird. Vorgeschrieben ist das nicht.

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