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Ausgeblendet

Nachrüstauspuff für die Tiger1050


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Na ja, sagen wir es mal mit Rudi Assauer:

Nur gucken, nicht anfassen

Wenn du eine Ware bestellt hast, kannst du sie gem. Fernabsatzgesetz zurückgeben. Voraussetzung ist, dass die Ware noch neu ist, d.h. du hast die gleichen Rechte wie ein Kunde der eine Ware in Laden besichtigt. In deinem Fall heisst das, gucken ja - anbauen und evtl sogar den Motor laufen lassen - nein.

Nicht zuletzt aus diesem Grund ist dieser Thread 13 Seiten lang und Käufer berichten von den Erfahrungen mit ihrer Anlage. Die Community profitiert davon und wird vor möglichen fehlinvestitionen bewahrt.

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hallo an alle,

natürlich ersparen uns die beiträge im auspuff-fred -und auch den anderen- eventuelle fehlkäufe. :thx1:

was ich ech cool finden würde, wenn die besitzer der verschiedenen esds nicht nur die bilder einstellen würden sondern auch mal ihren sound präsentieren würden- das wäre für die unentschlossenen (zähl ich mich auch dazu) eine riesenhilfe.

der schönste auspuff nutzt doch eigentlich nichts wenn ich hinterher feststellen muss, dass ich nur heiße luft gekauft habe!? :cry:

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@tom123Hallo Tom!Was den Sound des LeoVince im unteren Drehzahlbereich angeht, bin ich persönlich vollkommen zufrieden. :D Die Tiger brabbelt ganz schön sonor vor sich hin; jedenfalls weit besser als mit dem Original.Ich habe leider keinen direkten Vergleich mit anderen Endtöpfen (z. B. Remus) anstellen können... deswegen kann ich auch nur meine eigenen Eindrücke und den Vergeich mit dem Originaltopf anstellen.ServusEdi

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@Harald1050

Wenn dein Packet da ist und dein Bohrer bereits warm geworden :smoke1: .... müsste es so aussehen 

Eingefügtes Bild

:judge:  :thumbup:

  SnowTigger

@snowtigger:

Danke für das Bild! Jetzt weiß ich, was Ihr mit Weiten des dB-eaters meint!

Das haben die ja lustig zusammengezwackt.....

:respect: ..... ;)

bearbeitet von Harald1050
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was ich ech cool finden würde, wenn die besitzer der verschiedenen esds nicht nur die bilder einstellen würden sondern auch mal ihren sound präsentieren würden- das wäre für die unentschlossenen (zähl ich mich auch dazu) eine riesenhilfe.

Hi,

auf Youtube findest Du Klangproben vom Tiger 1050 mit z.B.

Thunderbike, Remus Powercone, Zard, Quill, Sebring, Shark usw.

Guckst Du !

Viel Spass beim Probehören :biken2:

bearbeitet von Ablederer
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hi werner, vielen dank für den tipp -deinen sebring habe ich mir schon oft angeguckt, oder besser angehört- jedenfalls solange bis meine frau meinte ich soll doch den pc nicht immer über die stereoanlage laufen lassen :rolleyes: mir fehlt noch für meine endgültige entscheidung der berühmt-berüchtigte remus revolution und der leovince - die will ich ja meiner finanzministerin ja auch noch vorspielen :wackout: gruß an allesteve

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Hi, alle zusammenhabe mal reingehört in you tube, ablederers sound und andere, wie remus und was sonst noch. Über Geschmack lässt sich wohl nicht streiten, aber für mich steht fest: Der "offene" von Triumph - und wenn er noch so :blink: bollig aussieht - klingt einfach am geilsten. Das ist mir auch die drohende Strafe wg. ohne ABE und so wert!lgHakuin :biken2:

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ob du das auch noch sagst, wenn die die bußgelder jede zweite tankfüllung fällig werden?andere sache: ein sebring / remus GANZ ohne db-eater klingt ähnlich wie die triumph racecan... aber du hast den db-eater jederzeit einsatzbereit unter der sitzbank liegen...grußhawk

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moinBekannt oder was Neues? 

MMhhhhh,Aber ich weiss was Du meinst, Ich merke immer wieder , bei genau diesem Bild verweile ich zuweilen ein wenig länger als bei den anderen Pots..... kann mir einer sagen warum ? ;-)Gibts denn da auch ein Foto einer anderen Perspektive ? z.B. von hinten ?Sowas sollte eindeutig Original dran sein....:thumbup: Gruss aus ZürichKeno
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an Hawk:ob du das auch noch sagst, wenn die die bußgelder jede zweite tankfüllung fällig werden?andere sache: ein sebring / remus GANZ ohne db-eater klingt ähnlich wie die triumph racecan... aber du hast den db-eater jederzeit einsatzbereit unter der sitzbank liegt...Nun, soviel dazu: ein grüner Mann (oder auch Frau ) ist nicht immer doof. Wenn der DB eater fehlt, dann hast du ihn VORSÄTZLICH entfernt. Das kommt gar nicht gut und dem netten Mann (oder Frau ) in Grün ist das dann auch egal, ob du einen solchen unter dem Sitz hast oder nicht. Wobei wir wieder beim Thema wären: ... jede zweite Tankfüllung.liebe Grüße vom Blödenhakuin :prost2::biken2:

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Gast einszweidrei

Hallo zusammen,mal ne allgemeine Frage, von welchen Strafen reden Ihr hier eigentlich? Da gibt es einen Berich aus Frankfurt: Motorrad zu laut, Anlage hat die tolle EG-Nummer und ist natürlich zu laut. Folge: Motorrad weg! Begründung: Man will dem Hersteller der Anlage ans Leder. Kann das jemand bestätigen?Gruß Peter

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an Hawk:ob du das auch noch sagst, wenn die die bußgelder jede zweite tankfüllung fällig werden?andere sache: ein sebring / remus GANZ ohne db-eater klingt ähnlich wie die triumph racecan... aber du hast den db-eater jederzeit einsatzbereit unter der sitzbank liegt...Nun, soviel dazu: ein grüner Mann (oder auch Frau ) ist nicht immer doof. Wenn der DB eater fehlt, dann hast du ihn VORSÄTZLICH entfernt. Das kommt gar nicht gut und dem netten Mann (oder Frau ) in Grün ist das dann auch egal, ob du einen solchen unter dem Sitz hast oder nicht. Wobei wir wieder beim Thema wären: ... jede zweite Tankfüllung.liebe Grüße vom Blödenhakuin :prost2:  :biken2:

ich ging auch eher davon aus, dass man den beiliegenden db-eater vor ausflügen in besonders "gefährliche" gegenden (umfeld nürburgring am sonnigen wochenende) mit hilfe eines kleines inbusschlüssels in 30 sekunden montiert hat.selbiges mag auch nach dem dritten bußgeld in einem monat attraktiv erscheinen.sogar zur vorführung beim TÜV (HU oder mängelkarte nach polizeikontrolle) erscheint es mir ein bequemer weg zu sein.schöner gruß an den blöden,hawkps: die sache mit dem VORSATZ hat seit märz 2007 ihre bedeutung verloren. (deutsche) STVZO wurde durch (europäisch-harmonisierte) FZV ersetzt. seit dem zählt nur noch was hinten raus kommt - egal ob zufall oder absicht.http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm bearbeitet von Hawk
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Mein lieber Hawk,Du solltest das Kleingedruckte der neuen FZO mal genau lesen und im Zweifel mal Deinen Rechtsberater zur Auslegung konsultieren. Wer den DB-eater nur mit sich führt und diesen nicht einbaut, wo er hingehört, so ist das Vorsatz! Da hat auch die neue Rechtsverordnung nichts dran geändert!!! Es droht die volle Ordnungsmacht, incl. Punkte, etc. Gleiches gilt bei Anbau einer Auspuffanlage ohne ABE bzw EG-Zulassung!Leider haben die Herren der Rennleitung in der Übergangsphase, wahrscheinlich aus Unkenntniss der überarbeiteten Rechtslage, einige Fehlentscheidungen getroffen, die zu manch Ammenmärchen in einigen Foren geführt hat. Wenn Du bisher so davon gekommen bist, Glückwunsch, ein Freibrief ist dies allerdings nicht!In unserer Gegend wird dies scharf geahndet und man kann sein Flensburger Konto recht schnell füllen, wenn man das Risiko des guten Klanges liebt. Auch die Rennleitung wird regelmäßig geschult, dauert halt immer nur ein wenig ....GrußMartin

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dreh- und angelpunkt ist das erlöschen der BE - denn dafür gibt es punkte in flensburg.nach StVZO hat ein zu lauter auspuff zum erlöschen der BE geführt - bei strenger auslegung war es egal ob vorsatz oder rostschaden, bei freundlicher auslegung konnte man bei rostschaden auf milde hoffen.aktuell nach FZV erlischt die BE nur noch bei "sicherheitsrelevanten" mängeln. dazu zählt ein lauter auspuff NICHT.wenn es ein bußgeld geben sollte, dann ist es egal ob wegen vorsatz oder rostschaden. diese info habe ich von einem polizisten, der privat eine ducati mit offenen termignonis fährt und sich verständlicherweise für das thema interessiert. die info wurde mir vom motorradspezialisten meiner TÜV-stelle bestätigt.lieber gruß,hawkPS: aber das geht jetzt auch am thema vorbei. zu laut ist zu laut und letzten endes entscheidet das messmikrofon.ich wollte eigentlich nur auf die vorteile einer flexiblen umrüstung (abe-topf mit leicht zu montierenden oder entnehmbaren db-eater) gegenüber einer reinen race-can hinweisen.

bearbeitet von Hawk
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punkte gibt es aktuell bei keiner der drei genannten varianten. (keine verkehrsgefährdung)das bußgeld beträgt zur zeit 25 €.dazu kommt allerdings die mängelkarte, die innerhalb einer woche zur vorführung beim TÜV zwingt. kostet auch noch mal und das bike muss natürlich "leise" vorfahren.wer häufiger mit derselben ordungswidrigkeit auffällt muss mit erhöhten "beitragssätzen" rechnen.bei extremen lärm kann die polizei die weiterfahrt verbieten (ermessenssache)dieser zustand der behördlichen "zahnlosigkeit" wird von vielen beteiligten als unhaltbar empfunden. es steht zu erwarten, dass die gesetzeslage in absehbarer zeit "nachgebessert" wird. (sagte mir mein polizist)gruß,hawk

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Moin Hawk,Deine Kontakte in allen Ehren, ich bin mit meiner Anwältin verheiratet, :wub: die hat in ihrer täglichen Praxis leider ganz andere Erfahrungen gemacht, Sorry!Trotzdem hast Du recht, irgendwann ist es bestimmt zu laut. Wenn man schon nicht immer ganz vorschriftsmäßig fährt :biken2: , sollte man zumindest dies seiner Umwelt nicht noch mit einer zu lauten vorher Trompete verkünden :horn: . Aber was wäre die Welt ohne die Evolution, eine Spezies muß halt immer dran glauben... :totlach: Geräuschlose GrüßeMartin

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Soderle, das Kartönchen mit der Aufschrift Remus Sportauspuff ist heute gekommen und ich geh gleich in den Keller zum Schrauben ....lalalala :D Bis die Tage!

In den Keller ???Meine Nachbarn würden durchdrehen wenn ich jeden Tag die Kellertreppe rauf und runterfahren würde :totlach: Die regen sich ja schon auf wenn ich im Hausflur parke weils in der Garage so kalt ist :wistle:
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Soderle, das Kartönchen mit der Aufschrift Remus Sportauspuff ist heute gekommen und ich geh gleich in den Keller zum Schrauben ....lalalala  :D

Gratuliere zu deiner "geschmackvollen" Wahl

Bis die Tage!

???? ...na hoffe so lange geht der Anbau nicht , auch wenn die Büchse ab Werk nicht passt :wistle: vergess aber den 3,5er Bohrer nicht :smoke1::smoke1: SnowTigger
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N'abend!Hat doch nicht so lange gedauert.... :D ...nur mit dem Kofferträgergeraffel habe ich ein paar Minuten mehr verbracht.... :angry: ....Aber sonst: von wegen, paßt nicht! 1A passgenauigkeit, nichts feilen, nicht sägen nichts bohren.... :wub: Klingt einfach lecker, bin auf die erste Fahrt gespannt :bang: Aber ich habe noch eine Extrarunde in Sachen Airbox gedreht und da ist mir doch glatt ein Stück Gummi in die Hände gefallen :rolleyes::sh: Und zum Thema Keller: es gibt Häuser, da ist es hinten raus deutlich tiefer als vor dem Haus, deswegen kann ich sogar im Winter ( Heizung incl. !!! ) schrauben.... :respect: ...und wenn der Vermieter auch noch der Schwiegervater ist, der für seine spinnerten Kinder sehr viel übrig hat..... :wistle:

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Moin,@Horsberg,Hattech? Nach deinen optischen Vorstellungen??Das klingt ja äääuuußerst interessant.Wie sind denn deine Vorstellungen? In wie weit kann man da Wünsche äußern?Und kostet es dann mehr??Grüßetom

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Aber sonst: von wegen, paßt nicht! 1A passgenauigkeit, nichts feilen, nicht sägen nichts bohren.... :wub:

...du bist aber sicher daß Remus draufsteht :wistle:;) also ne Montage ganz ohne Probleme....klingt dann Remusungewohnt und langweilig der "Harte Schrauber" braucht den Kick :smoke1: auf alle Fälle :prost2::biken1: SnowTigger
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...du bist aber sicher daß Remus draufsteht :wistle:;) also ne Montage ganz ohne Probleme....klingt dann Remusungewohnt und langweilig der "Harte Schrauber" braucht den Kick :smoke1:

Ja, doch doch, steht Remus drauf....hatte ja schon auf den Moment gewartet, wo etwas nicht paßt und ich ins Schwitzen komme, aber nöö, war alles gut. OK, den rechten Fersenschoner habe ich ein wenig nach aussen biegen müssen, aber das wars, also nix für harte Kampfschrauber.....Und diese komische Niete lass ich noch drin.... :innocent: Kanns kaum erwarten Morgen mit dem Töff zur Arbeit zu Fahren und danach noch ein Kurventraining.... :evil:
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Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll....Die Restkilometeranzeige mit dem neuen Racetune funzt, geht zwar später an als vorher ( ca bei ->55 Km, vorher -> 80 Km ), dafür bleibt bei Restweg 30 KM noch die eiserne Reserve unangetastet und nach einschalten der Zündung ist auch noch alles wie vorher. Prima. Nach dem Volltanken hats bei mir genau 500 Meter gebraucht und die RRWA meldete 280KM. Auch Prima.Nun zum Remus: geiles Teil, Hammersound im Stand, geniales Röhren und Trompeten unter Last und beim Gaszumachen dieses herrliche Gegrummel und Geknalle, Perfekter Sound für ein ( fast ) perfektes Motorrad!Und zum Thema Leistung: ja, sie hat mehr, ich merke es beim Durchzug im 6. Gang, deutlich mehr Elan aus allen Drehzahlen heraus und auf der Autobahn mit Flattertextil und einem Koffer läßt der Vortrieb auch über 210 Km/h nicht mehr so nach wie mit dem Originaltopf und Tune....So ist das richtig spaßig, jetzt paßt alles wunderbar zusammen! Und das vorher zu spürende KFR ist auch weg! Was will man mehr????Sonne, 20 Grad im Schatten und einen Tag lang Kurven ....das wärs.....grinse-

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Hi Hawk,

Danke für den Link.

Bei genauer Betrachtung der darin aufgeführten bzw. zitierten Verordnungstexte und Beachtung der Länderhoheit bei diesem Thema hast Du meine Ausführungen eigentlich nur bestätigt. Auch als Nichtjurist mit nur angeheirateter Fachkenntnis kann ich jedem Zweifler nur raten sich nicht auf das Spiel mit dem DB-eater oder einer Race can einzulassen.

Es existiert im Moment kein Freibrief für solche Aktionen! auch wenn dies von einigen propagiert wird.

Hier eine kleine Nachhilfe:

Fahrzeuge dürfen im öVR nur in Betrieb genommen werden, wenn sie für diesen zugelassen sind (§ 3(1) Satz 1 FZV)

Voraussetzung der Zulassung ist u.a., daß es sich bei dem Fahrzeug um einen genehmigten Typ handelt oder es eine Einzelgenehmigung hat. Die Erteilung der BE ist nicht mehr Bestandteil der Zulassung, sie ist Voraussetzung der Zulassung (siehe amtliche Begründung zu § 3 FZV, VkBl. 2006, 603).

Die BE muss also vorhanden sein, damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann.

Gemäß § 19(2) StVZO (der ja bekannterweise nicht gestrichen wurde) bleibt die BE grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wirksam, sie erlischt jedoch vorzeitig, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist oder durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (was ja bei einer Brülltüte unstrittig der Fall ist).

Nach einer solchen Änderung handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen genehmigten Typ, es muss eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfolgen, die bestehende Betriebserlaubnis erlischt.

Die Betriebserlaubnis ist jedoch, wie bereits gesagt, Bedingung für die Zulassung des Fahrzeugs. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine sogenannte auflösende Bedingung i.S.d. § 36(2) Nr. 2 VwVfG mit der Folge, daß beim Eintritt der auflösenden Bedingung (also dem Erlöschen der BE) die Grundlage für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs entfällt. Das hat zur Folge, daß das Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb gesetz wurde. Somit liegt eine OWi nach § 3(1) FZV i.v.m. § 48 Nr. 1a FZV vor.

Dies entspricht der Tb-Nr. 330606 ->50 Euro + 3 Punkte.

Allzeit punktefreie Fahrt

Martin

bearbeitet von triumphmartin
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Hi Hawk,

Danke für den Link.

Bei genauer Betrachtung der darin aufgeführten bzw. zitierten Verordnungstexte und Beachtung der Länderhoheit bei diesem Thema hast Du meine Ausführungen eigentlich nur bestätigt. Auch als Nichtjurist mit nur angeheirateter Fachkenntnis kann ich jedem Zweifler nur raten sich nicht auf das Spiel mit dem DB-eater oder einer Race can einzulassen.

Es existiert im Moment kein Freibrief für solche Aktionen! auch wenn dies von einigen propagiert wird.

Hier eine kleine Nachhilfe:

Fahrzeuge dürfen im öVR nur in Betrieb genommen werden, wenn sie für diesen zugelassen sind (§ 3(1) Satz 1 FZV)

Voraussetzung der Zulassung ist u.a., daß es sich bei dem Fahrzeug um einen genehmigten Typ handelt oder es eine Einzelgenehmigung hat. Die Erteilung der BE ist nicht mehr Bestandteil der Zulassung, sie ist Voraussetzung der Zulassung (siehe amtliche Begründung zu § 3 FZV, VkBl. 2006, 603).

Die BE muss also vorhanden sein, damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann.

Gemäß § 19(2) StVZO (der ja bekannterweise nicht gestrichen wurde) bleibt die BE grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wirksam, sie erlischt jedoch vorzeitig, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist oder durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (was ja bei einer Brülltüte unstrittig der Fall ist).

Nach einer solchen Änderung handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen genehmigten Typ, es muss eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfolgen, die bestehende Betriebserlaubnis erlischt.

Die Betriebserlaubnis ist jedoch, wie bereits gesagt, Bedingung für die Zulassung des Fahrzeugs. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine sogenannte auflösende Bedingung i.S.d. § 36(2) Nr. 2 VwVfG mit der Folge, daß beim Eintritt der auflösenden Bedingung (also dem Erlöschen der BE) die Grundlage für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs entfällt. Das hat zur Folge, daß das Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb gesetz wurde. Somit liegt eine OWi nach § 3(1) FZV i.v.m. § 48 Nr. 1a FZV vor. 

Dies entspricht der Tb-Nr. 330606 ->50 Euro + 3 Punkte.

Allzeit punktefreie Fahrt

Martin

Moin Martin,

schlüssig im Gutachtenstil rübergebracht, auch wenn mir als Nicht-Jurist das Juristendeutsch nicht völlig eingängig ist.

Wegen der fehlenden Betriebserlaubnis mit Racecan ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig. Also streng genommen "fahren ohne Zulassung".

Besten Dank.

Schöne Grüße

Jens

bearbeitet von Technikfan
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Gast WienerwaldTiger

@ Harald1050

wenn Du hier trennst merkst Du in Zukunft ob der Motor an ist oder nicht ...

Eingefügtes Bild

:smoke1:  :smoke1:

  SnowTigger

@harald1050 & snowtiger

Ich möchte mich hier ja keinesfalls als der mit dem erhobenen Zeigefinger aufspielen, aber SO würde ich sicher nicht modifizieren :vogel: . Jeder minderbemittelte Landgrünrock kann mit einem einfachen Blick ins A-Loch erkennen, dass du illegal unterwegs bist und dir (zumindest in Österreich) das Blech an Ort und Stelle abschrauben.

Da gibts elegantere (und sogar klangmäßig weit reizvollere :wub:) Lösungen - gell Werner ;)

meint

Manfred :biken1:

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Da gibts elegantere (und sogar klangmäßig weit reizvollere :wub:)  Lösungen - gell Werner ;)meint Manfred  :biken1:

jetzt mach´ halt´ mal kein so großes geheimnis d`raus ............<_< sag´ lieber, wie das funktionieren soll .............. !!!!!!!!!!! :judge: lggunta bearbeitet von gunta
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