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Von Dave1972 · Geschrieben
Auch nach BGB ist das schriftlich. Nach Paragraph 126 BGB ist die Unterschrift auf dem Fax ist aber nur gültig, wenn sie den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift entspricht. Somit ist das Problem dort die Unterschrift und nicht das Fax an sich. Wenn ich das Fax aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehe, sieht das auch nach dem BGB anders aus. Aber hier geht es ja auch im eine Ablichtung. Und in der StVZO steht nicht Mal, dass diese z.B. Beglaubigt sein muss. Somit ist die Anforderung daran nicht so hoch, wie beim Fax im BGB. -
Von DerChef · Geschrieben
oh doch das kann es.... nur ein Beispiel unter vielen: nach der ZPO ist ein Fax schriftlich, nach dem BGB aber gerade nicht.... -
Von Silver Rider · Geschrieben
So kann man auch mit kleinen Sachen .... dem Gerhard eine Freude machen.
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