Flugechse Geschrieben am September 6, 2012 Share Geschrieben am September 6, 2012 Liebe Triumph-Freunde, nach dem ich meine Explorer eine Woche hatte und sie am Vortag von der Erstinspektion holte bin ich letzte Woche an einer roten Ampel von hinten abgeschossen worden. Bis auf ein paar Kleinigkeiten bin ich glimpflich davongekommen. Kann mir einer von euch sagen, ob ich gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Anspruch auf eine neues Motorrad habe? Man weiß ja nicht, was bei einem solchem Unfall für Vorschädigungen auftreten können, die bei einer äußerlichen Begutachtung nicht zu Tage treten. Gruß aus dem Westzipfel von der humpelnden Flugechse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dragon Geschrieben September 6, 2012 Share Geschrieben September 6, 2012 Hallo Flugechse Erst mal gute Besserung und verd.. Glück dass dir scheinbar nichts Schlimmeres passiert ist Aber zu deiner Frage würde ich die Versicherung oder einen Rechtsberater fragen, ausser es ist hier im Forum jemand der sich wirklich auskennt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tigerbeat Geschrieben September 6, 2012 Share Geschrieben September 6, 2012 Hallo Flugechhse, eine Abrechnung auf Neufahrzeugbasis ist nur dann möglich, wenn: -das Fahrzeug nicht über 1000 km Laufleistung hat -nicht über 1 Monat alt ist -ein erheblicher Fahrzeugschaden im Sinne eines Eingriffs in das Fahrzeuggefüge ( Rahmenschaden oder ähnlich schwerwiegend) vorliegt -Anschaffung eines Neufahrzeugs auch tatsächlich erfolgt. Ich hoffe du kannst damit was anfangen. Anwaltschaftliche ilfe ist sinnvoll, zumal die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten als Schadensposition zu erstatten hat. Grüße Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordraste Geschrieben September 6, 2012 Share Geschrieben September 6, 2012 Für alles, was Du nicht auf Anhieb selbst siehst, kommt der vereidigte Gutachter ins Spiel. Und den, den die gegnerische Versicherung Dir schickt, mußt Du nicht nehmen. Dir steht ein "eigener" Gutachter zu. Tip: ADAC Mitglieder erhalten 1 Stunde kostenlose Rechtsberatung zu diesem Thema. Viel Erfolg! Gruß, Robin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flugechse Geschrieben September 12, 2012 Autor Share Geschrieben September 12, 2012 Danke für Eure Antworten. Ich habe jetzt einen Hinweis vom Sachverständigen. Er sagte mir, noch nicht schriftlich, dass der Rahmen auf jeden Fall gewechselt werden soll, da hierauf ein Schlag erfolgte. Und tragende Teile in so einem Fall immer gewechselt werden. Trotzdem wird es wohl kein wirtschaftlicher Totalschaden sein, auch wenn das Motorrad noch keine 1000km auf der Uhr hat und gerade mal eine Woche alt war. Eine andere Frage: Weiß jemand von Euch, ob der Motor mittragendes Teil bei der Explorer ist? Gruß aus dem Westzipfel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Technikfan Geschrieben September 12, 2012 Share Geschrieben September 12, 2012 Moin, da ALLE Tiger einen unten offenen Brückenrahmen haben ist der Motor immer ein mittragendes Teil....... Schöne Grüße Jens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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