Hier mal die Antwort eines Polizisten aus einem anderen Forum:
Was in der Story steht ist aber praktisch falsch:
"Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden."
Führt Person A keinen Führerschein mit sich besteht grundsätzlich der Verdacht, dass er keinen solchen besitzt. Praktisch führt dies dazu, dass eine Einsichtnahme durchgeführt wird. Diese wird in der Regel umgehend geschehen.
Der Führerschein ist das physische Dokument dafür, derzeit eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Polizei kann zwar im System nachsehen, ob die Person A jemals eine Fahrerlaubis gemacht hat, jedoch nicht, ob diese derzeit eingezogen wurde oder ob ein Fahrverbot besteht. Dies geht auch nur Tagsüber per Nachfrage an die örtlich zuständige Behörde per Telefon. Um eben einen bestehenden Verdacht auszuräumen wird im Falle der Fahrerlaubnis eine direkt nachfolgende Einsicht vor Ort vorgenommen. Wohnt der Betreffende zu weit entfernt, wird ein Mängelschein mit der Auflage die Fahrerlaubnis umgehend (am gleichen Tage) vorzulegen. Anderfalls wird ein Strafverfahrern wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Daher ist das, was dort im Link steht zwar nett zu lesen (und ja, so einen Fall gab es letztens im Corradoforum), von der Mitführpflicht entbunden sollte man sich dennoch nicht fühlen, weil dies zu noch mehr Problemen und Schwierigkeiten führen kann. Beispielsweise könnte bei ernsthaften Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit das Private Fahrzeug des Betroffenen direkt vor Ort stehenbleiben und er im Streifenwagen zum Zwecke der Führerscheineinsicht mit zu seiner Wohnung oder dem Aufbewahrungsort seines Führerscheins mitfahren. Liegt der Schein dort vor kann der Betroffene mit dem Taxi direkt zu seinem Auto zurück fahren. Liegt er dort nicht vor wird die o.g. Anzeige geschrieben.
Also machts euch nicht zu einfach.
Fahrzeugschein ist natürlich was anderes und man sollte immer überlegen, ob man ihn dabei hat.
Ach ja und noch eins: Im begründeten Verdacht einer Straftat kann, darf und wird die Polizei in der Dienststelle eine körperliche Durchsuchung, zumindest nach dem Personalausweis durchführen. Eine Straftat wäre zum Beispiel hier das Führen des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und ggf. unter dem Einfluß berauschender Substanzen. Können die Personalien sonst, auch im Rahmen einer Durchsuchung von Person und Sachen nicht festgestellt werden, gibt es ein Festhalterecht zur Personalienermittlung von 48h ab dem Zeitpunkt des Ausprechens der vorläufigen Ingewahrsamnahme.
Ich hatte sowas selbst schon einmal. Der Fahrer war ein aus dem Knast entwichener Straftäter, der noch 1 Jahr abzusitzen hatte. Aufgefallen im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Das Passbild im Führerschein sah irgendwie komisch aus. Dokument war gefälscht und nicht von ihm.