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Von Dave1972 · Geschrieben
Nein, man muss da nichts wieder austragen lassen. Warum auch? Wenn man in Winter andere Reifengrößen fährt und sich seine großen Sommerreifen vom Auto eingetragen lassen hat, muss man diese auch nicht extra im Winter austragen lassen. Und man muss eine ABE nicht in Papierform mitführen. Auch eine Ablichtung (Kopie auf dem Handy oder eine PDF auf dem Handy) ist zulässig. Aber mitführen/vorzeigen muss man die halt. Und eben der TÜV sich nur für die Nummer interessiert ist das schön. Bei mir wollte es aber auch unbedingt die ABE dazu sehen. Schließlich kann es ja auch Auflagen geben, welche er nur mit der Nummer nicht erkennt. -
Von Outdoorer · Geschrieben
ein schelm wer böses denkt, aber als 2. post kommt demnächst sicherlich nen link zu irgendwas -
Von rosenzausel · Geschrieben
Also WENN du MIR hier die Telefonnummer deiner Versicherung nennen tätest, würde ich mich doch glatt dafür breitklopfen lassen, dort mal anzurufen und bzgl. deiner hier angeführten Problemwelt nachzufragen. Nur so für den Fall, dass du dich diesbezüglich selbst nicht dazu trautest! *mann hülft doch eben immer gerne* -
Von Dave1972 · Geschrieben
Es gibt auch Versicherungen, da kann man gegen einen geringen Aufpreis, einen eigenen Schaden im Jahr haben ohne hochgestuft zu werden. Mal so als Tipp. Ansonsten haben wir hier auch keine Glaskugel, kennen die Schadenssumme nicht und auch deine jetzige Einstufung nicht. Davon hängt das ja schließlich alles ab. Also Summe feststellen, Selbstbeteiligung abziehen und dann Schauen. -
Von TMA · Geschrieben
Hi Gerhard, nimm einfach diesen ABE-Nachtrag, da steht deine DD01 drin. abe_nachtrag_362_yss_2024.pdf Und für die mit einer DD04 gibt es diese Bescheinigung: yys_undenklichkeitsbescheinigung_speedtwin_euro_5.pdf Fragt halt das nächste Mal jemanden der sich auskennt....
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