Raubtierbaendiger Geschrieben am Juli 22, 2008 Share Geschrieben am Juli 22, 2008 Hi In der Schweiz ist es nicht nur verboten, auf dem Navi Gefahrenpunkte einzurichten, es ist der Polizei auch erlaubt uneingeschaltete Geräte zu kontrollieren. Falls Poi's installiert sind, wird das Navi konfisziert und die Busse kann über 1'000 Euro sein. Uebrigens gilt das für alle, die mit ihrem Navi die Schweiz durchquehren. Umso begehrter sind die kleinen, separaten Geräte. In der Schweiz heisst das "Amigo" und in Deutschland "GPS Reminder". Das kleine Ding ist mit bluetooth ausgerüstet. Ich hab lang gepröbelt, es aber nicht geschafft, den bluetooth mit dem Helm (bluetooth eingerichtet) oder mit dem Zumo 550 zu pairen. Hat da jemand schon Erfahrung gemacht oder weiss Rat? Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Groucho Geschrieben Juli 22, 2008 Share Geschrieben Juli 22, 2008 Konsequent sein und die Schweiz umfahren. Das ist meine "Abhilfe".Grüezi mitanand! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben Juli 22, 2008 Autor Share Geschrieben Juli 22, 2008 Hi Grouche Zwischen Weiss und Schwarz gibt's auch noch Grau. Es gibt auch in der Schweiz Pässe, wo Du innerhalb der gesetzlichen Grenzen viel Spass haben kannst. Wenn Du willst, geb ich Dir gerne ein paar Tipps. Ich fahr übrigens trotz Sperrung der tollen Schauinslandstrecke für Biker noch in den Schwarzwald...Auf diesen kleinen Geräten sind übrigens alle Punkte von ganz Europa drauf, inkl. Nicht-EU-Ländern. Vor allem in Städten ist das schon hilfreich. Und gerade da wäre es ehr hilfreich, eine Warnung per bluetooth im Helm hören zu können. Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben November 2, 2008 Share Geschrieben November 2, 2008 Das ist nicht ganz korrekt, POIs und Gefahrenpunkte dürfen in & von der Schweiz auf den Navis sein. Hier zu lesen unter: Zum Thema Radarwarngeräte auf GPS-Basis Zitat: Allerdings dürfen Sie gemäss Auffassung des ASTRA KEINE POIs mit Standorten von Geschwindigkeitsmessanlagen (Radarkästen/Blechpolizisten) und Lichtsignalanlagen mit Rotlichtkamera schweizerischer Standorte ins Gerät laden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raubtierbaendiger Geschrieben November 2, 2008 Autor Share Geschrieben November 2, 2008 Hi Tom Das was Du meinst war ein Gerichtsurteil aus dem kleinen Kanton Schaffhausen NACH meinem Eintrag vom Juli. Allerdings ist das Ganze sehr umstritten und in allen anderen Kantonen inkl. Bundesgericht besteht noch kein Urteil. Die Unsicherheit soll demnächst mit einem neuen Gesetz geschlossen werden, welches in der ganzen Schweiz gilt. Tigergrüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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