HelleERH Geschrieben am 16. April Share Geschrieben am 16. April Hallo Zusammen, ich habe in der Motorrad Klassik einen Artikel zu den Neuerungen bzgl. Reifen gelesen. So wie ich den Artikel gelesen habe, ist eine ABE vom Reifenhersteller in Zukunft nicht mehr ausreichend. Jede Abweichung muss jetzt abgenommen und eingetragen werden. Bei mir steht im Fzg-Schein: . . . gemäß Betriebserlaubnis beachten. Da ich keine Betriebserlaubnis zur T400 habe, weiß ich natürlich auch nicht, welche Reifen von Triumph 1994 angegeben wurden. Kann mir da jemand helfen? Gruß Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben 16. April Share Geschrieben 16. April (bearbeitet) 1) Von den Reifenherstellern gab es eine sog. "Freigabebescheinigung" -das ist keine ABE 2) Normalerweise müsste in den Zulassungsbescheinigungen (Fzg-Schein und Brief) eine Reifendimension eingetragen sein. Die darf natürlich verwendet werden 3) Die Neuregelung zur Verwendung von Reifen entstammt dem Erlaß des Bundesministers für Verkehr (BMVI). 4) Hier ist der Erlaß: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html Auf deine Maschine zutreffend ist der dort genannte Fall 2. und die Schlußfolgerung. Das heißt, wenn du eine andere Reifenkombination fahren möchtest als die, die in deinem Fzg.-Schein steht (damit ist nicht die Marke gemeint) mußt du zum TÜV oder zur Dekra um diese Reifen eintragen zu lassen- späer zum Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle. Übergangsweise gilt bis 2025 noch, dass Reifen, die vor dem 31.12.2019 hergestellt wurden, noch unter die alte "Freigaberegelung" fallen. bearbeitet 16. April von fredis-garage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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