HelleERH Posted April 16, 2024 Posted April 16, 2024 Hallo Zusammen, ich habe in der Motorrad Klassik einen Artikel zu den Neuerungen bzgl. Reifen gelesen. So wie ich den Artikel gelesen habe, ist eine ABE vom Reifenhersteller in Zukunft nicht mehr ausreichend. Jede Abweichung muss jetzt abgenommen und eingetragen werden. Bei mir steht im Fzg-Schein: . . . gemäß Betriebserlaubnis beachten. Da ich keine Betriebserlaubnis zur T400 habe, weiß ich natürlich auch nicht, welche Reifen von Triumph 1994 angegeben wurden. Kann mir da jemand helfen? Gruß Andreas Quote
fredis-garage Posted April 16, 2024 Posted April 16, 2024 (edited) 1) Von den Reifenherstellern gab es eine sog. "Freigabebescheinigung" -das ist keine ABE 2) Normalerweise müsste in den Zulassungsbescheinigungen (Fzg-Schein und Brief) eine Reifendimension eingetragen sein. Die darf natürlich verwendet werden 3) Die Neuregelung zur Verwendung von Reifen entstammt dem Erlaß des Bundesministers für Verkehr (BMVI). 4) Hier ist der Erlaß: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html Auf deine Maschine zutreffend ist der dort genannte Fall 2. und die Schlußfolgerung. Das heißt, wenn du eine andere Reifenkombination fahren möchtest als die, die in deinem Fzg.-Schein steht (damit ist nicht die Marke gemeint) mußt du zum TÜV oder zur Dekra um diese Reifen eintragen zu lassen- späer zum Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle. Übergangsweise gilt bis 2025 noch, dass Reifen, die vor dem 31.12.2019 hergestellt wurden, noch unter die alte "Freigaberegelung" fallen. Edited April 16, 2024 by fredis-garage Quote
Stefan62 Posted April 11 Posted April 11 (edited) Hallo Urtiger-Fahrer! Haben wir jetzt alle ein Problem https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html ???? Oder gibt es etwa noch einen der Reifen aus unserer Betriebserlaubnis? Besorgten Gruß, Stefan Edited April 11 by Stefan62 Quote
made Posted April 11 Posted April 11 (edited) Ja , wir haben nun eine neuer Herausforderung. Da wurde letztes Jahr sogar eine Petition gestartet. Diese findet sich sogar hier im Forum verlinkt. Nütze aber auch nichts. Ein Arbeitskollege ist stinksauer deswegen. Er war in Magdeburg bei der Dekra und konnte wieder abtreten. Sein TÜV hat am Ende 120 Euro Extra gekostet, da die neuen Reifen erst fest im Schein eingetragen werden mussten. Die Erklärung: Lieber 25 Jahre alte Reifen legal fahren, statt moderne neue Reifen illegal fahren. Ist so vorgeschrieben. Der TÜV stand vor einingen Jahren der deutsche Gesetzgebung beratend zur Seite und hat aus technischer Sitz, um die Sicherheit auf den Straßen zu steigern, zu diesen Regeln geraten. (Böse Zungen sagen: Sie wollten nur eine neue Einnahmequelle generieren) Beim nächsten TÜV sind zu neuen Reifen, eine Abnahme und ein Besuch in der Zulassungsstelle für einen neuen Schein notwendig. Und dann kannst du die Reifen wieder legal benutzen. Aber bitte nach runter fahren der Reifen, nicht gleich noch den nächsten Satz Reifen testen wollen. Das bedeutet deine Betriebserlaubnis erlischt erneut. @Stefan62 Es gibt so tolle neue Reifen. Du willst doch nicht Reifen fahren, die vor über 30 Jahren entwickelt wurden. Selbst wenn diese noch bis heute produziert werden würden. Da hat sich in Hinsicht Materialzusammensetzung und Herstellung einiges verbessert. Aus dem Grund werden diese auch nicht mehr produziert. (Letzter Punkt ist nur eine Mutmaßung) Edited April 11 by made Quote
Gummikuhfan Posted April 12 Posted April 12 Hallo Adrian, stimmt nicht ganz. Aktuell kannst du dir die Reifenbindung beim TÜV austragen lassen. Dann ist nur noch die Größe zu beachten. Quote
BZGler Posted April 12 Posted April 12 Verstehe ich das richtig. Wenn ich nur die Reifengröße (Bsp. 90/90 R 21) in der Zulassung eingetragen habe dann kann ich jeden Reifenhersteller der eingetragenen Größe aufziehen? Gruß Björn Quote
BZGler Posted April 12 Posted April 12 Wer ist dafür verantwortlich das ein Reifenfabrikat eingetragen wird? Sowas macht doch überhaupt keinen Sinn. Wer möchte gerne uralt Reifentypen fahren? Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen 😳 Quote
Stefan62 Posted April 29 Posted April 29 Am 12.4.2025 um 09:53 schrieb Gummikuhfan: Hallo Adrian, stimmt nicht ganz. Aktuell kannst du dir die Reifenbindung beim TÜV austragen lassen. Dann ist nur noch die Größe zu beachten. ... wie? Der TÜV kann doch nicht die eingetragene Reifenbindung des Herstellers austragen ... da würde doch die Betriebserlaubnis erlöschen, oder? Das ist ja genau das, womit sich der TÜV rausredet. Belehre mich GERNE eines Besseren!! Gruß, Stefan. Quote
Gummikuhfan Posted April 29 Posted April 29 Hallo Stefan, schau mal HIER. Wenn dir das nicht weiterhilft, gib mal in die Suche "Austragung der Reifenbindung" ein. Dann bekommst du weitere Informationen zu dem Thema. 1 Quote
Dave1972 Posted April 29 Posted April 29 vor 22 Minuten schrieb Stefan62: ... wie? Der TÜV kann doch nicht die eingetragene Reifenbindung des Herstellers austragen ... da würde doch die Betriebserlaubnis erlöschen, oder? Das ist ja genau das, womit sich der TÜV rausredet. Belehre mich GERNE eines Besseren!! Gruß, Stefan. Natürlich kann der TÜV oder jede andere Prüforganisation das, solange der jeweilige Prüfer die nötige Qualifikation dafür hat. Habe ich selber schon so mit dem Prüfer abgesprochen. Ich soll einen Termin machen, weil die Austragung bzw. die Prüfung etwas Zeit braucht, und dann trägt er die Reifenbindung aus. Die eingetragene Reifengröße bleibt natürlich. Warum sollte das auch nicht möglich sein. Es wird ja nur die Reifenmarke und nicht die Reifengröße ausgetragen. 1 Quote
Stefan62 Posted April 29 Posted April 29 Tolle Sache!!! Hört sich allerdings so an, als müssten die Technischen Prüfstellen dieses "Hüllkurvenverfahren" anbieten/beherrschen, um die Reifenbindung austragen zu lassen. Was ich daran nicht verstehe: Das Hüllkurvenverfahren stellt ja nur fest, ob "die Ausdehnung des Reifens und die Freigängigkeit gegenüber Bauteilen" gewährleistet sind. - Und wenn die Dimensionen gleich bleiben (was ja auch weiterhin im Schein stehen bleibt), ist das doch per se so ... ?! Was sollen Sie da also testen? Quote
Dave1972 Posted April 29 Posted April 29 (edited) vor 1 Stunde schrieb Stefan62: Tolle Sache!!! Hört sich allerdings so an, als müssten die Technischen Prüfstellen dieses "Hüllkurvenverfahren" anbieten/beherrschen, um die Reifenbindung austragen zu lassen. Was ich daran nicht verstehe: Das Hüllkurvenverfahren stellt ja nur fest, ob "die Ausdehnung des Reifens und die Freigängigkeit gegenüber Bauteilen" gewährleistet sind. - Und wenn die Dimensionen gleich bleiben (was ja auch weiterhin im Schein stehen bleibt), ist das doch per se so ... ?! Was sollen Sie da also testen? In erster Linie geht es halt darum, dass nicht jeder Prüfer alles darf. Wer Autos/Motorräder prüft, darf nicht automatisch nach Paragraph 19 bzw. 21 abnehmen. Der Prüfer misst halt den Platz und schaut dann in seine Tabelle nach, ob der Platz ausreichend ist. Warum ist mir auch schleierhaft, wenn doch die Größe bleibt. Bei den heutigen Motorrädern macht das vielleicht schon der Hersteller. Am Ende ist wichtig, dass die Bindung ausgetragen wird. Und so teuer sollte es hoffentlich nicht werden. Für die Prüfung/Änderung auf Einsitzer meiner Bobber habe ich 45 Euro bezahlt. War für mich in Ordnung. Edited April 29 by Dave1972 Quote
Stefan62 Posted April 29 Posted April 29 Alles klar, danke. Das werde ich meinem TÜVer mal erzählen. Quote
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