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Showing content with the highest reputation on 27.01.2016 in allen Bereichen

  1. Es gibt neuerdings wie ich schrieb eine Kurzzulassung f.d. Käufer wenn das FZG ausgeführt wird.Fahren mit dem alten Schild geht nicht da es eingezogen wird. Selbst wenn,es mal draufbeibt,ich habe eins,wird man erwischt ist das ein Verstoß ,Versicherung,keine Steuer bezahlt,Ausländer mit fehlender Berechtigung. Da gibts noch ein paar Details.die die Polizei gerne erläutert....)))). Alles auf der RDW Seite einzusehen.Sollte es so sein das Anhänger bis 750jg ohne Zulassung,Papiere in NL existieren rate ich v. Kauf ab aussr es handelt sich um einen Markenanhänger.Da könnte man wiederrum den Hersteller anschreiben wg. technischen Daten Ansonsten gilt,MWST oder auch Rückerstattung gilt nur für Fahrzeuge und Güter die als NEU zu betrachten sind und gegen Rechnung eingekauft wurden. Von Privat an Privat ist es egal.Das allerdings muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen..GB ist auch wenn es keinen Euro hat ein EU Land.NOCH,Brexit comes wie ein Freund in London der im Finanzwesen tätig ist mir jüngst sagte. Also bei Gebrauchtkauf auch keine Einfuhrsteuern/Zölle.In dem origilnal Brief ist ein Tag der EZ vermerkt der das Fzg als Gebraucht ausweist. Bei Neukauf eben wie überall in der EU.Steuer vor Ort oder vom Händler abziehen/ausweisen lassen und dann an der Grenze b. Zoll die deutsche MWST entrichten.Keinen ZOLL!Der wird nur bei Importen Gebraucht & Neu aus Nicht EU Staaten fällig.
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  2. Habe mir eine Halterung fürs Navi ( TomTom Rider) selbst gemacht. Klein aber fein
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  4. Bo, der Abend wird preiswert! Francesco Totti von AS Roma. Bis dann und bring nen Schein mehr als sonst mit.
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  5. Als ehemaliger Bewohner der Aachener Grenzregion habe ich schon alles mögliche aus den NL eingeführt. Im vorliegenden Fall geht es aber nicht umirgendetwas, schon gar nicht um ein Kfz -sondern um einen Anhänger. Der unterliegt aber in den NL wesentlich vereinfachten Zulassungsvorschriften, sprich er braucht bis 750 kg (das ist unsicher- könnten heute auch 500 kg sein) gar keine Zulassung und ist nur über das ziehende Fahrzeug versichert und trägt auch dessen Wiederholungskennzeichen. Deshalb ist es so wichtig, ob es tatsächliche technische Unterlagen dafür gibt. Selbst FG-Nr. oder Typschilder (Aufbau und Zugvorrichtung) sind nicht vorgeschrieben. Ein dickes Problem kann auch das deutsche Kfz.Steuergesetzt werden, weil es dem Deutschen (sind alle Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in D. haben) gem. §§ 1-3 Kfz.StG eine Steuer für die sog. "Widerrechtliche Benutzung auferleigt", denn ein Inländer darf hier grundsätzlich (Ausnahme z.B. ein Mietwagen, der im Ausland zur Rückreise gemietet wurde) kein solches Fahrzeug führen oder mitführen. Bei einem Verstoß kann das Ganze als Ordnungswidrigkeit- schlimmstenfalls als Vergehen nach der AO geahndet werden. Die einfachste Möglichkeit wäre das Aufladen der Trailers und sein Transport als "Transportgut". Weiter Ausnahmen gibt es z.B. wenn er als sog. Umzugsgut angesehen werden könnte. fredis-garage
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  6. Die die hier dazu schreiben..........wenn man zum Thema nichts zu sagen hat, dann einfach mal die F..... halten
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  7. https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Triumph+tiger+800+werkstatthandbuch+download der erste Treffer könnte ein "Bisschen" günstiger sein.... (Allerdings in Englisch)
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  8. Hi ! Dagegen spricht das wenn das Bienenwachs die Poren im Leder verschließt damit kein Wasser rein kommt, sind auch die Poren zu die die Feuchtigkeit von innen durch die Mambran herauslassen. Wie das genau funktioniert weiß ich auch nicht. Aber es gibt spezielle Pflegemitte für Textilien und Leder mit Membrane. Einfach bei den großen 3 fragen. Gruß Michael
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