Es gibt neuerdings wie ich schrieb eine Kurzzulassung f.d. Käufer wenn das FZG ausgeführt wird.Fahren mit dem alten Schild geht nicht da es eingezogen wird.
Selbst wenn,es mal draufbeibt,ich habe eins,wird man erwischt ist das ein Verstoß ,Versicherung,keine Steuer bezahlt,Ausländer mit fehlender Berechtigung.
Da gibts noch ein paar Details.die die Polizei gerne erläutert....)))).
Alles auf der RDW Seite einzusehen.Sollte es so sein das Anhänger bis 750jg ohne Zulassung,Papiere in NL existieren rate ich v. Kauf ab aussr es handelt sich um einen Markenanhänger.Da könnte man wiederrum den Hersteller anschreiben wg. technischen Daten
Ansonsten gilt,MWST oder auch Rückerstattung gilt nur für Fahrzeuge und Güter die als NEU zu betrachten sind und gegen Rechnung eingekauft wurden.
Von Privat an Privat ist es egal.Das allerdings muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen..GB ist auch wenn es keinen Euro hat ein EU Land.NOCH,Brexit comes wie ein Freund in London der im Finanzwesen tätig ist mir jüngst sagte.
Also bei Gebrauchtkauf auch keine Einfuhrsteuern/Zölle.In dem origilnal Brief ist ein Tag der EZ vermerkt der das Fzg als Gebraucht ausweist.
Bei Neukauf eben wie überall in der EU.Steuer vor Ort oder vom Händler abziehen/ausweisen lassen und dann an der Grenze b. Zoll die deutsche MWST entrichten.Keinen ZOLL!Der wird nur bei Importen Gebraucht & Neu aus Nicht EU Staaten fällig.