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Beiträge
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Von SiLEnZeR · Geschrieben
Herzlich willkommen und viel Spass hier mit uns ! Gruß Sile -
Von SiLEnZeR · Geschrieben
Herzlich willkommen und viel Spass hier mit uns ! Gruß Sile -
Von DerChef · Geschrieben
nochmal zur ABE in Papier: man findet da allerhand, aber im Gesetz steht doch "Abdruck oder Ablichtung", also ist doch eine Ablichtung kein Abdruck, ein Abdruck ist etwas ausgedrucktes, dann muss die Ablichtung in dem konkreten Zusammenhang etwas anderes sein als ein "Abdruck", damit muss mE. das PDF aufdem Handy reichen. Das nennt man Auslegung nach dem Wortlaut... Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter. (J. W. v. Goethe, Zahme Xenien 2) Rückschlüsse aus der Gesetzesbegründung zu einem völlig anderen Thema gehen mE. am Problem vorbei.
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