Hallo TLaxxx,
das ist eine ganz üble Geschichte mit den Versicherungen. Da kann ich auch ein Lied von singen. Aber eine kleine Richtigstellung hätte ich für Dich.
Du darfst hier nicht Straf- und Zivilrecht in einen Topf schmeissen. Wenn dein Unfallgegner einen Strafbefehl bekommt, hast du noch lange nicht deinen Schaden bezahlt. Das hast du richtig erkannt.
Deine Ansprüche an die gegnerische Versicherung haben mit der strafrechtlichen Verfolgung deines Unfallgegners (hier wegen fahrlässiger Körververletzung) nichts zu tun.
Versicherungsansprüche sind immer Zivilrecht und auf dem Privatklageweg zu erstreiten (vorzugsweise durch einen GUTEN Rechtsanwalt). Auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze behaupte ich, es gibt nur wenig gute Zivilrechtsanwälte. Denn Zivilrecht ist Dschungelrecht. Der stärkere gewinnt. Das musste auch ich leidlich erfahren. Ein versäumter Antrag...ein anzweifelbares ärztliches Gutachten und rum ists.
Die Versicherungen gehen immer öfter dazu über Ansprüche zu kürzen. Kleinbeträge meist. Aber genau die können eine Versicherung in Schieflage in der Summe ganz schnell wieder sanieren. Beispiele gibts dafür zu Hauf (musst mal googeln, da fallen Dir die Augen aus). Der neuste Schrei ist Gegengutachten der Versichung zu erstellen und das Gutachten deines Sachverständigen auszuhebeln...und das ist sogar legal und höchstrichterlich abgesegnet, denn du sollst ja nach dem Unfall nicht besser dastehen als vorher.
Die Masche...kürze an jedem Gutachten 10%. das ist im Einzelfall nicht viel und der Geschädigte wird sich nicht wehren. In der Summe aller Schäden aber bringt dieses Spiel Millionen Gewinne in die Kassen der Versicherung und die werden dann vom Vorstand in Thailand verhurt und versoffen...liebe xxxx-Versicherung...Sorry der musste jetzt raus!
Schmerzensgeld wird nach Tabellen bezahlt, die sich die Versicherungswirtschaft größtenteils selbst erstellt haben. Da werden Summen aus vergleichbaren Zivilgerichtsverfahren als Anhaltpunkte genommen. Und wenn eine Versicherung der Meinung ist, dass die Anspürche zu hoch sind, dann kürzt sie halt oder kommt mit der von Dir beschriebenen Betriebsgefahr. Du bist diesen Versicherungen einfach nahezu machtlos ausgeliefert.
In meinem Fall muss ich mir z. B. seit Jahren anhören, dass ich die Kasko-Versicherung nur gnädigerweise mit Einschränkungen und Aufschlägen bekomme. Grund...ich habe in einem Jahr drei Kaskoschäden gemeldet die bedingt durch einen Brandschaden natürlich höher waren als mein Jahresbeitrag. Ich stelle "O-Ton" des Sachbearbeiters ...von nun an für die Versichrung ein wirtschaftliches Risiko dar... NOCH FRAGEN? Kündigen? Fehlanzeige! Du musst die Vorschäden der neuen Versicherung mitteilen und wenn du Pech hast kriegst du dort gar keine Kasko mehr.
Ich wünsche Dir einen guten Ausgang deines Unfalls und dass du zu deinem Recht kommst.
Schöne Zeit!
VG
Michael