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Schweizer Fahrzeugausweis, wer erklärt's mir?


kerides

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Guten Abend, Tigeristi,

da steht er nun, der Flüchtling aus der Schweiz. Hat keinen Fahrzeugbrief und keinen Fahrzeugschein, sondern nur einen schweizer Fahrzeugausweis. Sieht schon irgendwie anders aus.

Vor allen Dingen irritiert mich die eingetragenen Leistung. Da steht doch tatsächlich unter 76, Leistung, kW: 32.2. Ist das jetzt ein kastrierter Tiger?

Bei der Demontage der Vergaser ist mir aber nix aufgefallen, was eine Leistungsreduktion machen könnte????

Viele Grüße und Danke für die Aufklärung.

Andreas

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das kommt auch aufs Baujahr an. Oft sind ältere Mopeds für die damals strengen Lärmvorschriften gedrosselt worden. So hatt eine 900SS statt ca. 68 PS in der Schweiz offiziell auch nur deren 50, oder eine 1000er Guzzi aus 1778 gar nur noch 35 ;-( Aber meistens stehen diese Leistungen auch nur noch in den Papieren und die Dinger werden illegal bewegt.

Hast Du Dir denn ein Moped aus der Schweiz gekauft??

Gruss

Christoph

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Hier gibt es auch nicht mehr als den Fahrzeugausweis.

Zur Leistung: 1999/2000 hat sich die CH der EU angepasst und praktisch alles im Zusammenhang mit Fahrzeugen von der EU übernommen. Was ist deine denn für ein Baujahr?

Vorher ist die CH ein Sonderzug gefahren: der CH-Markt war durch die damals geltende Gesetzgebung in sich geschlossen, was besonders die hiesigen Händler gefreut hat. Es herrschen für Töffe die weltweit schärfsten Abgas- und Lärmvorschriften und fast ausnahmslos jeder neu zugelassene Töff war damals kastriert, zum teils so massiv, dass die quasi unfahrbar waren. Die Drosselung führte so weit, dass eigens für den CH-Markt ab Werk andere Nockenwellen und spezielle Auspuffanlagen verbaut wurden. Fast ausnahmslos jeder hat die damals entdrosselt, teils bevor auch nur ein Meter damit gefahren wurde. Da hat auch die Polizei nie Probleme gemacht, auch heute juckt das kein Mensch, ausser wenn nicht zugelassene Tröten montiert wurden oder werden, da waren und sind die ganz besonders scharf darauf.

Als dann die ersten Töffe mit Einspritzung und Kat auf den Markt kamen wurde die Sinnlosigkeit des Treibens erkannt. Ab 2000 haben wir Fahrzeugmässig jede Freiheit der EU, was diesbezüglich massive Vorteile gebracht hat: dank COC-Papier fallen Einzelabnahmen vollständig weg. Plötzlich fahren wir alle "offen" und können sämtliche EU-Puffe dranbauen :lol: MIttlerweile fahren hier Konstruktionen legal rum, dafür wäre man früher wohl gleich exekutiert worden..

Ob deine Tiger noch gedrosselt ist, bemerkst du sicher bei einer Probefahrt. Über die genauen Teile der Drosselung können die nur die entsprechenden Microfishes Auskunft geben. Häufig wurden engere Ansauggummis verbaut in Verbindung mit "Anpassungen" an Vergaser und Auspuffanlage.

bearbeitet von Maddan
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Guten Tag, ihr lieben Nachbarn,

es geht um eine T400, EZ 12.1995, die wohl neu in die Schweiz ging. Drauf gekommen bin ich durch die Frage von Brülli nach den Schlüsselnummern. Da hab ich mal den Fahrzeugausweis gesucht und darin die Schlüsselnummern. Die gibt es dort so nicht.

Und eben dabei bin ich über die Leistungsangabe gestolpert.

Die Vergaser sind draußen und sehen normal aus. Auch die Ansauggummis haben den normalen Querschnitt. Dann vermute ich, das Ding war nur in den Papieren gedrosselt.

Wie ist das in der Schweiz mit Schlüsselnummer u.s.w.??

Siehe dazu auch Brüllis Umfrage ungter Allgemeiner Technik.

Dankeschööön und viele Grüße

Andreas

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Die Schlüsselnummern weiss wohl nur noch das Triumph Werk resp. der damalige CH-Triumph Importeur anhand der Rahmennummer. Hier werden diese nicht speziell vermerkt resp. im Fahrzeugausweis eingetragen. Evtl. waren die mal in anderen Unterlagen vermerkt, die dem Erstbesitzer abgegeben wurden.

Mit Jg. 1995 ist ja wohl auch keine Wegfahrsperre verbaut. Sollte noch ein Schlüssel vorhanden sein, kann man den ja bei jedem Schlüsseldienst für ein paar Fränkli auf einen neuen Rohling kopieren lassen.

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Hallo Maddan,

es geht nicht um die Schlüsselnummer für den Schlüssel im Zündschloß. Die Schlüssel hab ich alle bekommen.

Nein, es geht um die Schlüsselnummer, die in Deutschland für die Kategorisierung des Fahrzeugs verwendet wird. In deutschen Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen steht ganz oben unter den Nummern 1, 2, 3 eine Nummernfolge, die den Fahrzeugtyp (Krad, PKW, LKW), den Hersteller und den Typ (Ausführung) identifiziert.

In der Schweiz wir das wohl anders gemacht.

In den schweizer Papieren steht eine Stammnummer und eine Nr. für die Typengenehmigung. Diese Zahlen finden sich wiederum nicht in den deutschen Papieren.

Viele Grüße

Andreas

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Hier gibt es auch nicht mehr als den Fahrzeugausweis.

Zur Leistung: 1999/2000 hat sich die CH der EU angepasst und praktisch alles im Zusammenhang mit Fahrzeugen von der EU übernommen. Was ist deine denn für ein Baujahr?

Vorher ist die CH ein Sonderzug gefahren: der CH-Markt war durch die damals geltende Gesetzgebung in sich geschlossen, was besonders die hiesigen Händler gefreut hat. Es herrschen für Töffe die weltweit schärfsten Abgas- und Lärmvorschriften und fast ausnahmslos jeder neu zugelassene Töff war damals kastriert, zum teils so massiv, dass die quasi unfahrbar waren. Die Drosselung führte so weit, dass eigens für den CH-Markt ab Werk andere Nockenwellen und spezielle Auspuffanlagen verbaut wurden. Fast ausnahmslos jeder hat die damals entdrosselt, teils bevor auch nur ein Meter damit gefahren wurde. Da hat auch die Polizei nie Probleme gemacht, auch heute juckt das kein Mensch, ausser wenn nicht zugelassene Tröten montiert wurden oder werden, da waren und sind die ganz besonders scharf darauf.

Als dann die ersten Töffe mit Einspritzung und Kat auf den Markt kamen wurde die Sinnlosigkeit des Treibens erkannt. Ab 2000 haben wir Fahrzeugmässig jede Freiheit der EU, was diesbezüglich massive Vorteile gebracht hat: dank COC-Papier fallen Einzelabnahmen vollständig weg. Plötzlich fahren wir alle "offen" und können sämtliche EU-Puffe dranbauen :lol: MIttlerweile fahren hier Konstruktionen legal rum, dafür wäre man früher wohl gleich exekutiert worden..

Ganz so ist es eben leider noch nicht. Als ich 2006 meine Duc aus D eingeführt habe, hat die Prüfung 2 Stunden gedauert, weil eben keine Schweizer Beiblätter in meinem Besitz waren. Am Ende war ich zumindest so gut informiert, dass der Kittelträger das Moped zulassen MUSS, weil es den deutschen Bestimmungen entsprach und es als Umzugsgut eingeführt wurde. Die Prüfung hat mich echt um Jahre altern lassen.

Und wenn man etwas spezielles vor hat, geht das auch nicht so einfach ;-( Ich hätte sehr gerne das Gespann vom Pässetiger gekauft - aber dafür gibt es keine Zulassungschance in der Schweiz. Jetzt habe ich noch ein Bonni von Meinem Dad hier stehen und wollte da ein Boot dran schrauben.... Keine Chance -nicht mal bei Armec. Die haben eine America mit Boot stehen, die sie nicht zugelassen bekommen. Angeblich - so der Gesetzgeber - muss der Hersteller eine entsprechende Freigabe geben und die liegt nicht vor. Aber es gibt Bonnevilles und Tiger mit Beiwagen in ganz Europa verstreut. Nur nicht in der Schweiz ;-( Die einzige Triumph, die eine Zulassung für Beiwagenbetriebin der Schweiz hat, ist die Rocket.

Jetzt werde ich Die Bonni verkaufen und muss wohl irgendwann ei e BMW kaufen, denn die 1100er bis 1200er haben alle eine Zulassung für Gespannbetrieb :-(

Gruss

Christoph

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Hallo Maddan,

es geht nicht um die Schlüsselnummer für den Schlüssel im Zündschloß. Die Schlüssel hab ich alle bekommen.

Nein, es geht um die Schlüsselnummer, die in Deutschland für die Kategorisierung des Fahrzeugs verwendet wird. In deutschen Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen steht ganz oben unter den Nummern 1, 2, 3 eine Nummernfolge, die den Fahrzeugtyp (Krad, PKW, LKW), den Hersteller und den Typ (Ausführung) identifiziert.

In der Schweiz wir das wohl anders gemacht.

In den schweizer Papieren steht eine Stammnummer und eine Nr. für die Typengenehmigung. Diese Zahlen finden sich wiederum nicht in den deutschen Papieren.

Viele Grüße

Andreas

Die Stammnummer ist die Nummer unter der das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis zugeteilt bekommen hat. Die ist bei jedem baugleichen Fahrzeug gleich. Wenn ein Töff oder auch ein Auto nicht vom offiziellen Importeur eingeführt wurde, wird dort ein X eingetragen, damit auf alle Zeit ersichtlich ist, dass der Besitzer ein schlechter Schweizer ist und die hiesigen Preise nicht bereit war zu bezahlen.

Teilweise ist es sogar - zumindest bei Skoda - so, dass die deutsche Ausführung mit gleicher Bezeichnung (z.B. Octavia Elegance) höherwertig ist. Aber wenn du es wieder verkaufen willst, wird ein Abschlag gemacht, weil es ja nicht den hiesigen Ausstattungen entspricht. Ist klar ne! ein höherwertiges Gerät muss billiger sein, weil nicht über den Generalimporteur eingeführt *fg

Gruss

Christoph

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Ganz so ist es eben leider noch nicht. Als ich 2006 meine Duc aus D eingeführt habe, hat die Prüfung 2 Stunden gedauert, weil eben keine Schweizer Beiblätter in meinem Besitz waren. Am Ende war ich zumindest so gut informiert, dass der Kittelträger das Moped zulassen MUSS, weil es den deutschen Bestimmungen entsprach und es als Umzugsgut eingeführt wurde. Die Prüfung hat mich echt um Jahre altern lassen.

Gruss

Christoph

Zwei Stunden? Du weisst ja nicht, wie schlimm das früher war. Ich habe in den 80er Jahren eine 100% originale Harley Super Glide JG 1976 (1200er Shovel) aus den Staaten importiert und hier zugelassen. Das war lustig ;-) Die Sache hat sich Monate hingezogen. Diese Maschine gab's hier offiziell nie zum kaufen. Da war dann auch ein X im Fahrzeugausweis, das Typenschild habe ich selber angefertigt und an den Rahmen genietet! Ich hatte für damalige Verhältnisse etwas Besonderes, besonders viel zum schrauben nämlich ;-)

544520640_o.jpg

bearbeitet von Maddan
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