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  1. Hallo zusammen! Es führt im Forum immer zu leidenschaftlichen Diskussionen, wenn es um Reifenfreigaben geht. Ganz neu ist nun gesetzlich geregelt, wie bei abweichenden Reifengrößen zu verfahren ist. Bisher hat eine Freigabe des Reifenherstellers zum entsprechenden Motorradmodell ausgereicht. Bisher....... Im neuesten Verkehrsblatt, auch auf der App von "Motorrad" nachzulesen, steht beschrieben, dass ab 2020 eine abweichende Reifengröße eintragungspflichtig ist. Es muss bei TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet werden und eingetragen werden. Die Regeleung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen. Wird dies nicht beachtet, führt die Missachtung unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Grüße joe
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