Tigers Posted January 24, 2025 Posted January 24, 2025 vor 8 Stunden schrieb Jel: Jetzt muss ich aber doch mal alle Musikhörer fragen: Was stimmt denn mit euren Moppeds nicht ? *wegduck seit über 12 Jahren stimmt mit meinen Triples alles! Und dazu gibt es ordentlich was als Unterstützung auf die Ohren... es gibt keine Steigerung! 02 - I Want A New Drug.mp3 Quote
Doodle Posted January 25, 2025 Author Posted January 25, 2025 10 hours ago, Jel said: Jetzt muss ich aber doch mal alle Musikhörer fragen: Was stimmt denn mit euren Moppeds nicht ? *wegduck Einer der 'Trompeter' bläst immer zur falschen Zeit in sein Rohr (T-Plain). Da hilft nur Metal! 1 hour ago, Tigers said: seit über 12 Jahren stimmt mit meinen Triples alles! Und dazu gibt es ordentlich was als Unterstützung auf die Ohren... es gibt keine Steigerung! 02 - I Want A New Drug.mp3 1984 "I Want a New Drug" von Huey Lewis... Schätze du bist Mitte 50. Danke euch Allen sehr für die interessanten Antworten. Hätte nicht gedacht, dass so viele unterschiedliche Nutzungen gemacht werden. 1 Quote
Willem51 Posted January 25, 2025 Posted January 25, 2025 Moin in die Runde. Ich nutze ein Sena 30K für die Navigation und ggf. zum Anruf entgegennehmen. Keine Musik. Die liefert die Tiger je nach Gasgriffwinkel Eine Kopplung mit einem Cardo ist bisher nicht gelungen, weil mein Dorfkumpel ein Cardo ohne Mesh gekauft hat Mit Bluetooth ist es anscheinend sehr knifflig/tricky eine Verbindung zwischen uns beiden herzustellen. Weil er gerne ein paar Worte wechseln möchte während der Ausfahrten. Gruß Willem Quote
Technikfan Posted January 26, 2025 Posted January 26, 2025 Moin Kommunikationsfreunde, Meine Frau (Selbstfahrerin) und ich haben mittlerweile beide Schuberth C4 Helme mit den vorgerüsteten SC1 Sprachsätzen (made by Sena). Wir nutzen sie für Naviansagen, Telefonate und Hinweise untereinander. Für Musikgenuss sind die Lautsprecher zu schlecht, aber für unseren Einsatz ist es aber gut. Schöne Grüße Jens Quote
Erzi Posted January 27, 2025 Posted January 27, 2025 (edited) Am 24.1.2025 um 14:41 schrieb Jel: Jetzt muss ich aber doch mal alle Musikhörer fragen: Was stimmt denn mit euren Moppeds nicht ? Ich höre auch sehr gerne Musik beim Motorrad fahren, da ich prinzipiell sehr gerne Musik höre. Vor allem bei längeren Touren oder bei Autobahnfahrten ist es mir oft zu eintönig und die Musik da sehr hilfreich. Es gibt nur einen kleinen Nachteil, mein Fahrstil passt sich der Musik an. Ich habe das SLR 3 System von Sena in meinem Shoei Neotec 3 verbaut. Da gibt es nie Probleme mit der Zulassung. Die Funktionen sind echt top und ich nutze alle Funktionen (Musik hören, Navigation und telefonieren) und dieses Jahr werde ich das erste Mal die Mesh Funktion probieren, den mein Mitstreiter sich auch ein neues Sena kaufen will, vielleicht das neuste Model. Was mir auch sehr positiv bei den SLR 3 Sena aufgefallen ist, da ich unterschiedlich laut und gut höre, gleicht es das System sehr gut aus und ich verstehe auf beiden Ohren alles gleich gut und laut. Ich weiß zwar nicht, wie es das System hinbekommt, da ich nichts einstellen musste. Oder ob es sich die Einstellung meiner Samsung Köpfhören übernimmt, wo ich jede Seite separat eingestellt habe von der Lautstärke. Edited January 27, 2025 by Erzi 1 Quote
fredis-garage Posted January 27, 2025 Posted January 27, 2025 Zur Frage der Anwendung der neueren Helmnorm ECE 22.06 und der Verwendung von Kommunikationssystemen: 1 Helme, die nach ECE 22.05 (alte Norm) verkauft wurden, sind weiterhin zulässig- selbstverständlich auch, wenn mit Kommunikationssystem (z.B. Sena) nachgerüstet wurde. Ab 2024 kann der Verkauf der Helme dieser Norm verboten werden 2 Helme, die z.T. schon ab 2021 nach der neuen ECE 22.06 produziert wurden, unterliegen einem deutlich verschärften Prüfverfahren (bezieht u.a. Sonnenblenden mit ein), verbietet aber keinesfalls die Nachrüstung mit Kommunikationssystemen, die nicht fest mit dem Helm verbunden sind. Sena- wie auch andere- werden angeklemmt- sind damit nicht "dauerhaft" verbunden. 3 Die Rechtsauslegung zu 2 entspricht damit auch der herkömmlichen Praxis bei der Nachrüstung von Zubehörteilen an Fahrzeugen -z.B. Sturzbügel, Gepäckträger an Motorrädern- sofern diese die BE der Fahrzeuge nicht beeinträchtigen. Quelle; FEMA (Federation of European Motorcyclists’ Associations) , Zu 3: eigene Auslegung Schlußfolgerung sollte sein, dass man beim Kauf eines neuen Helms auf die aktelle Norm achtet. Ist es ein Helm, in dem das Kommunikationssystem fester Bestandteil (eingebaut) ist, muss er auf jeden Fall der ECE 22.06 entsprechen. Quote
Thom Posted January 27, 2025 Posted January 27, 2025 Deine Rechtsauslegung nützt dir aber nix, wenn der luxemburgische Schupo dich dafür belangen will. Wie in anderen Foren schon zu lesen ist. Quote
fredis-garage Posted January 27, 2025 Posted January 27, 2025 Belangen will heißt nicht belangen können. Nr. 2 (angeklemmtes Sena, Cardo usw. sei weiter zulässig) ist die überwiegende derzeitige Rechtsmeinung, der ich mich anschließe, so lange es keine gegenteilige Rechtsprechung in Deutschland gibt. Mein gerade erworbener Helm nach neuer Norm ist für die Aufnahme eines anklemmbaren Systems vorbereitet. Ein Beweis der Zulässigkeit?? Quote
Dave1972 Posted January 28, 2025 Posted January 28, 2025 Ich zitiere noch einmal: "Sobald die ECE 22-06 als einzig gültige Zulassungsnorm in Kraft sein wird, muss die Montage von Kommunikationssystemen und anderem Nachrüst-Zubehör unbedingt vom Hersteller des Helms genehmigt werden, basierend auf der Liste mit Zubehör, mit dem der Helm zugelassen wurde." Somit macht es sogar Sinn, wenn der Helm für die Aufnahme vorbereitet ist. Es muss dann halt nur ein KommSystem aus der Liste mit Zubehör sein, mit dem der Helm zugelassen wurde. Einfach mal den Hersteller vom Helm anschreiben, dass er so eine Liste zur Verfügung stellen soll. Mal schauen was er dann dazu sagt. Quote
fredis-garage Posted January 28, 2025 Posted January 28, 2025 Eine Quelle, bei der man gut nachlesen kann: https://www.motorradonline.de/ratgeber/helmnorm-ece-22-06/ Quote
sbfjoe Posted February 2, 2025 Posted February 2, 2025 Verwenden bei uns in der Gruppe alle das Sena 30k oder 50s wegen Mesh. Fürs Reden, Musikhören, Navi usw. Immer top. Als Tipp kann man sich auch ein BMW Connected Ride U holen. Das hat auch Sena Mesh und ist zudem günstiger....BMW-Schriftzug kann man mitm Edding weg machen 1 Quote
Maxxy Posted May 2, 2025 Posted May 2, 2025 Hi Audienz, war bei den üblichen Dealern in der Motorradszene und dort war alles auf Cardo & Sena ausgerichtet. Demnach bedurfte es mir kein Intercom, denn die Priese haben mir die Sprache verschlagen. Folgend eines Tests bin ich bei Momann H2E gelandet und das dürfte für 2 Fahrer mehr als die Basics abdecken. Um was gehts denn? Wo biste? Muss Klo! Habe Hunger. Achtung Geisterfahrer. Kommunikative Grüße M. Quote
Thom Posted May 3, 2025 Posted May 3, 2025 Solange du keinen neuen, nach ECE 22.06 zugelassen Helm hast und nicht ins Ausland fährst, ist ja alles gut. 1 Quote
fredis-garage Posted May 3, 2025 Posted May 3, 2025 Wir bewegen uns bei Kommunikationssystemen zumindest in einer Grauzone- solange die Systeme nur angeflanscht und nicht nachträglich fest installiert werden. Zitat dazu aus einem Fachartikel: Offen bleibt dabei bislang, wie es sich mit Anbauteilen beispielsweise für Action-Cams oder Kommunikationssystemen verhält. Dieses Feld war aber auch schon bislang eine Grauzone. Experten gehen aber davon aus, dass es hier keine Einschränkungen geben wird, solange diese Teile nicht fest mit der Helmschale verbunden werden und sich so bei einem Anprall lösen können. Das entspricht meiner Auffassung als ehemaliger Dozent für Zulassungsrecht- wobei die Reaktionen bei Kontrollen im Ausland tatsächlich unvorhersehbar sind. Bei meinen Aufenthalten in Frankreich gehe ich ein Restrisiko ein, indem ich mit meinem Helm und einem neuen Sena (angeflanscht) unterwegs bin. Analog gilt auch bei Kfz., dass Bauteile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und ungefährlich sind, die Zulassung bzw. die Betriebserlaubnis unberührt lassen (Beispielsweise Gepäckträger). 1 Quote
Maxxy Posted May 3, 2025 Posted May 3, 2025 vor 5 Stunden schrieb Thom: Solange du keinen neuen, nach ECE 22.06 zugelassen Helm hast und nicht ins Ausland fährst, ist ja alles gut. Hallo, mhh, es scheint sich wie eine Reifendiskussion zu entwickeln. Wieder wird viel diskutiert und falsche Aussagen halten sich hartnäckig. Schade und dennoch gute Fahrt. Quote
Thom Posted May 3, 2025 Posted May 3, 2025 Du, ist dein Risiko. Mehr als darauf aufmerksam machen, dass die Gefahr besteht, kann man nicht. Und die Hinweise von abkassierten Bikern häufen sich. Aber jeder hat das Recht, eigene Erfahrungen zu sammeln. Quote
fredis-garage Posted May 3, 2025 Posted May 3, 2025 Die Regel gilt seit 2021- ab Juni 2022 für jeden neu hergestellten Helm/Klapphelm. Mich würde ernsthaft interessieren, wer in welchem europäischen Land bei einem nicht fest mit dem Helm neuer Prüfnorm verbundenen Headset angezeigt- bzw. mit Geldbusse belegt wurde. Ich arbeite in diesem Forum nicht mit, um Recht zu haben- sondern auch, um selbst zu lernen. In diesem Fall geht es um eine Frage aus einem meiner ehemaligen Fachgebiete. Ein Grund, weshalb ich gerne Nachfolgendes weiter gebe: Aus "Motorrad und Reisen" Keine Änderung bei Anbauteilen Lange war unklar, ob Anbauteile wie Actionkameras oder Kommunikationsgeräte auch weiterhin zulässig sein werden. Nach längerer Beratung dürfen diese aber wie bisher verwendet werden, solange sie nicht fest mit der Helmschale verbunden sind und sich im Falle eines Sturzes lösen können. 1 Quote
Af-Chapman Posted May 5, 2025 Posted May 5, 2025 (edited) Manchmal hilft es in den Standard selbst zu gucken. Der Standard ist auf der Homepage von UNECE verfügbar (https://unece.org/transport/documents/2021/08/standards/un-regulation-no-22-rev5-06-series). Para 7.3.1.3.5 sagt: "7.3.1.3.5. Helmets placed on the market with accessories shall be examined to assess that the supplementary equipment has no adverse effect and that in any case the protective helmet and/or visor still complies with all the requirements. 4 Helmets of sizes not listed in paragraph 7.3.3.2. shall be tested with the next smaller headform listed. Note: The evaluation shall be done with and without the accessory and their support with particular attention, as example, to energy absorption, sharp edges and field of vision. No helmet shall be modified from its original specification as manufactured. Accessories must be fitted in accordance with the helmet manufacturer’s instructions. Only accessories tested during the type approval procedure of the helmet keep the type approval valid." Der Begriff "Accessory" ist in Para 2.22. folgendermaßen definiert: "2.22. "Accessory" means any object intended to integrate the secondary functionalities of the helmet (e.g. tear off inner visor, electronic devices and their support)." Das ist erst mal ziemlich eindeutig, das Anbauteil muß also mit dem Helm getestet sein. Wie immer bei UN Resolutionen, sie gelten durch Umsetzung und Interpretation in nationales Recht durch die jeweilige nationale Verwaltung. In Deutschland steht aber in der StVO nach wie vor nur, dass man einen "geeigneten" Helm tragen muß, bei meiner kurzen Suche in "Gesetze im Internet" konnte ich kein Kriterium für "geeignet" finden. Der Bußgeldkatalog sagt auch nur "geeignet", es gibt vermutlich das ein oder andere Urteil dazu. Aber vermute mal, dass in anderen Ländern nicht nur ein geeigneter Helm sondern ein nach der Norm geprüfter Helm verlangt wird, dann wird es bei einer Kontrolle wohl schwieriger. Edited May 5, 2025 by Af-Chapman Quote
Thom Posted May 5, 2025 Posted May 5, 2025 In Deutschland ist das noch kein Thema. Im europäischen Ausland allerdings schon. Quote
fredis-garage Posted May 5, 2025 Posted May 5, 2025 1) Die Experten legen diese Vorschrift so aus, dass Zubehör nur dann dem Prüfverfahren zusammen mit dem Helm unterzogen werde muss, wenn es fest verbunden wird, bzw. die gewollte Schutzwirkung verloren geht. Das ist bei mit Klemmvorrichtungen versehenen Kommunikationssystemen nicht Der Fall, weil die Schutzwirkung erhalten bleibt und die Helmschale unversehrt bleibt(z. B. Nicht angebohrt wird). 2) Die StVO ist eine Verhaltensnorm. Sie regelt nicht die Bauweise von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Zubehör. Die Auslegung, was geeignet ist, erfolgt in Bauvorschriften, wie insbesondere den EG /ECE Regelungen, der StVZO und anderen. So wäre z. B. ein Stahlhelm nicht geeignet, weil er ganz einfach nicht zertifiziert ist. Quote
Af-Chapman Posted May 6, 2025 Posted May 6, 2025 (edited) Am 3.5.2025 um 15:48 schrieb fredis-garage: Die Regel gilt seit 2021- ab Juni 2022 für jeden neu hergestellten Helm/Klapphelm. Mich würde ernsthaft interessieren, wer in welchem europäischen Land bei einem nicht fest mit dem Helm neuer Prüfnorm verbundenen Headset angezeigt- bzw. mit Geldbusse belegt wurde. Ich arbeite in diesem Forum nicht mit, um Recht zu haben- sondern auch, um selbst zu lernen. In diesem Fall geht es um eine Frage aus einem meiner ehemaligen Fachgebiete. Ein Grund, weshalb ich gerne Nachfolgendes weiter gebe: Aus "Motorrad und Reisen" Keine Änderung bei Anbauteilen Lange war unklar, ob Anbauteile wie Actionkameras oder Kommunikationsgeräte auch weiterhin zulässig sein werden. Nach längerer Beratung dürfen diese aber wie bisher verwendet werden, solange sie nicht fest mit der Helmschale verbunden sind und sich im Falle eines Sturzes lösen können. Wo steht denn nun, dass ein Helm in D ECE geprüft sein muß um geeignet zu sein? Es ist schon klar, ECE 22-06 ist Stand der Technik und wenn ein Helm den Stand der Technik erfüllt, wird er sicherlich als geeignet angesehen. Aber gibt es eine rechtsverbindliche Mindestanforderung die ein Helm in D erfüllen muß? Ich habe nichts gefunden. Das Ding mit dem Stahlhelm ging damals breit genug durch die Medien, und wenn ich mich recht erinnere, war es ein Gericht, dass einen Stahlhelm schlußendlich als nicht geeignet eingestuft hat. Edited May 6, 2025 by Af-Chapman Quote
Thom Posted May 6, 2025 Posted May 6, 2025 vor 4 Stunden schrieb Af-Chapman: Wo steht denn nun, dass ein Helm in D ECE geprüft sein muß um geeignet zu sein? Schreibt doch keiner. Mal richtig lesen. Hier steht, dass im europäischen Ausland Motorradfahrer deswegen belangt wurden, weil sie Anbauten, die die ECE22-06 verletzen, montiert waren. In Deutschland ist es „noch“ erlaubt! Quote
Dave1972 Posted May 6, 2025 Posted May 6, 2025 vor 5 Stunden schrieb Af-Chapman: Wo steht denn nun, dass ein Helm in D ECE geprüft sein muß um geeignet zu sein? Es ist schon klar, ECE 22-06 ist Stand der Technik und wenn ein Helm den Stand der Technik erfüllt, wird er sicherlich als geeignet angesehen. Aber gibt es eine rechtsverbindliche Mindestanforderung die ein Helm in D erfüllen muß? Ich habe nichts gefunden. Das Ding mit dem Stahlhelm ging damals breit genug durch die Medien, und wenn ich mich recht erinnere, war es ein Gericht, dass einen Stahlhelm schlußendlich als nicht geeignet eingestuft hat. Hier findet man Informationen. https://kanzlei-voigt.de/stichworte/verkehr-recht/motorradhelm/ Quote
fredis-garage Posted May 6, 2025 Posted May 6, 2025 Dem letzten zitierten Beitrag (eine ausgezeichnete Zusammenfassung) den Dave eingestellt hat, füge ich nur den Hinweis auf den Bußgeld Katalog zu: 15 €, wenn kein geeigneter Helm getragen wird. Quote
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