Dave1972 Posted December 23, 2024 Posted December 23, 2024 vor 4 Stunden schrieb Sitzriese: Ja, die meisten sagen, sie wären entweder nicht danach gefragt worden oder als pdf hätte auch gereicht…die hatten halt „Glück“. Fakt ist leider, dass man sie ausgedruckt dabei haben muss. Dieser Fakt ist Falsch! Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geschrieben, dass ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE mitzuführen ist. Und gemäß Gesetzgeber ist eine Ablichtung auch ein Foto oder ein eingescanntes Dokument (PDF). Somit ist Fakt, dass sie nicht ausgedruckt mitgeführt werden muss. Das Thema ist aber auch nicht neu, nur leider Glauben viele immernoch, dass man eine ABE ausgedruckt mitführen muss. Alles auf dem Handy speichern und bei Bedarf vorzeigen. Das Handy hat man ja normalerweise immer dabei. Es würde auch ein Link reichen und bei Bedarf einfach auf die Herstellerseite gehen, wo die ABE abgelegt ist. 1 Quote
Doodle Posted December 23, 2024 Posted December 23, 2024 Was genau ist der Unterschied zwischen ABE und ABG. '-Erlaubnis' und '-Genehmigung' Es gibt doch solche Leuchten von Philips, Osram und auch in unterschiedlichen Evolutions Stufen. Kann jemand von euch sagen, welche besser, heller oder langlebiger ist? Quote
fredis-garage Posted December 24, 2024 Posted December 24, 2024 Unterschied: ABE -das ist die Allgemeine Betriebserlaubnis nach der deutschen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung). Sie kann- bzw. muss- für komplette Fahrzeuge oder Fahrzeugteile erteilt werden. Sie enthält eine genaue Beschreibung der Fahrzeuge, bzw. der Fahrzeugteile und der Zuordnung, wo sie verwendet werden dürfen. Ein Auspuff kann als Fahrzeugteil eine eigene BE haben- darf aber dennoch nur an bestimmten Fahrzeugen verwendet werden. Das erkennt man in diesem Fall an einer eingeschlagenen Nummer oder einem Typschild. Bei Triumph z.B. auf der dem Reifen zugewandten Seite des Auspuffs. Fehtl diese, erlischt die Betriebserlaubnis des gesamtenFahrzeuges. Übergeordnet ist z.B. die Europäische Betriebserlaubnis- nachgewiesen durch COC (Certificate of Conformity). Sie dient mit ihren technischen Daten der Zulassung eines Fahrzeuges auch in Deutschland und hat die ABE weitgehend abgelöst. Die ABG ist eine Bauartgenehmigung für bestimmte Fahrzeugteile, die einem besonderen Verfahren unterliegen. Diese Teile sind genau benannt- z.B. alle lichttechnischen Einrichtungen- unabhängig davon, ob sie sich an einem zulassungpflichtigen Fahrzeug oder einem zulassungfreien Fahrzeug (also auch einem Fahrrad) befinden. Sie tragen eine Zuordnung in Form eines kleinen oder großen E mit einer Zahl, die das Land Europas ausweist (und weitere Ziffern) in dem das Teil produziert oder geprüft wurde. Eine insgesamt kurze Erläuterung komplizierten deutschen Rechts (dem Land, mit einer überbordenden Bürokratie). 1 Quote
Sitzriese Posted December 24, 2024 Posted December 24, 2024 vor 12 Stunden schrieb Dave1972: Dieser Fakt ist Falsch! Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geschrieben, dass ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE mitzuführen ist. Und gemäß Gesetzgeber ist eine Ablichtung auch ein Foto oder ein eingescanntes Dokument (PDF). Somit ist Fakt, dass sie nicht ausgedruckt mitgeführt werden muss. Das Thema ist aber auch nicht neu, nur leider Glauben viele immernoch, dass man eine ABE ausgedruckt mitführen muss. Alles auf dem Handy speichern und bei Bedarf vorzeigen. Das Handy hat man ja normalerweise immer dabei. Es würde auch ein Link reichen und bei Bedarf einfach auf die Herstellerseite gehen, wo die ABE abgelegt ist. Ja, das, was du schreibst, wird immer wieder wiederholt. Es ist nicht richtig, dass ich „Fakt“ geschrieben habe, denn 100-% weiß ich es nicht. Es ist aber wohl eine Auslegungssache, also das Wort Ablichtung. Jeder würde darunter ein Foto verstehen, aber im Beamtendeutsch ist auch eine Kopie eine Ablichtung. Da die ABE für die Federbeine meiner Vespa 47 Seiten umfasst, habe ich mal lange nach ner eindeutigen Antwort gesucht. Da am Ende in irgendeinem Forum jemand eine Antwort einer Polizeistelle gepostet hat, in der steht, dass digitale Dokumente manipuliert sein können und daher der Ausdruck mitzunehmen ist, mache ich es so. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut bei dir, dass ein PDF oder Foto im realen Leben 2024 absolut ausreichen MUSS. Ich möchte aber nicht vom letzten deutschen Korinthenkacker angehalten und gemaßregelt werden. Edit: habs gefunden: https://v4-forum.de/threads/abe-auch-digital-gültig.19707/ Quote
larsausbernau Posted December 24, 2024 Posted December 24, 2024 vor 20 Stunden schrieb Sitzriese: Was mich allerdings jetzt schon nervt, ist die mitzuführende ABE. Wäre dann die 3. nach der für Federbeine und Lenkererhöhung🤬 Ich habe keine ABE von meinen Federbeinen dabei. Beim TÜV hat keiner danach gefragt 😉. Quote
Dave1972 Posted December 25, 2024 Author Posted December 25, 2024 Am 24.12.2024 um 12:23 schrieb Sitzriese: Ja, das, was du schreibst, wird immer wieder wiederholt. Es ist nicht richtig, dass ich „Fakt“ geschrieben habe, denn 100-% weiß ich es nicht. Es ist aber wohl eine Auslegungssache, also das Wort Ablichtung. Jeder würde darunter ein Foto verstehen, aber im Beamtendeutsch ist auch eine Kopie eine Ablichtung. Da die ABE für die Federbeine meiner Vespa 47 Seiten umfasst, habe ich mal lange nach ner eindeutigen Antwort gesucht. Da am Ende in irgendeinem Forum jemand eine Antwort einer Polizeistelle gepostet hat, in der steht, dass digitale Dokumente manipuliert sein können und daher der Ausdruck mitzunehmen ist, mache ich es so. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut bei dir, dass ein PDF oder Foto im realen Leben 2024 absolut ausreichen MUSS. Ich möchte aber nicht vom letzten deutschen Korinthenkacker angehalten und gemaßregelt werden. Edit: habs gefunden: https://v4-forum.de/threads/abe-auch-digital-gültig.19707/ Sorry, aber dann muss ich diese Aussage von dir "Fakt ist leider, dass man sie ausgedruckt dabei haben muss. " falsch verstanden haben. Aber für mich ist das Wort "Fakt" (Tatsache) eindeutig. Hier mal MEINE Begründung: §19 StVZO Absatz regelt die Sache mit dem Mitführen der ABE: (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, 2. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt. Wie auch in deinem Link bereits geschrieben, steht dort Ablichtung. Jetzt ist die Frage, was eine Ablichtung ist und da wird es leider etwas komplizierter. Im Entwurf zum Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises steht unter B. Besonderer Teil zu Nummer 11 (§ 20 PAuswG): "§ 20 Absatz 2 PAuswG-E reguliert deshalb das Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen von Personalausweisen. Etwaige Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet." Wie man dort lesen kann, ist Fotografieren und Einscannen auch eine Form der Ablichtung. Das Problem ist aber, dass der Entwurf mit B. Besonderer Teil natürlich nicht veröffentlicht ist, sondern nur das eigentliche Bundesgesetzblatt Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017. Teil B. ist ein Art Erläuterung für die Abgeordneten, was man jeweils darunter versteht. Und wer kennt schon diesen Teil? Somit kann es sicherlich zu "Problemen" kommen. Rein rechtlich gesehen, ist aber eine Ablichtung (Foto/Scan) auch möglich. Ich habe aber meine ABE's auch immer dabei. Diese liegen im Tankrucksack und stören nicht. Quote
Sitzriese Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 vor 21 Stunden schrieb Dave1972: Sorry, aber dann muss ich diese Aussage von dir "Fakt ist leider, dass man sie ausgedruckt dabei haben muss. " falsch verstanden haben. Aber für mich ist das Wort "Fakt" (Tatsache) eindeutig. Hier mal MEINE Begründung: §19 StVZO Absatz regelt die Sache mit dem Mitführen der ABE: (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, 2. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt. Wie auch in deinem Link bereits geschrieben, steht dort Ablichtung. Jetzt ist die Frage, was eine Ablichtung ist und da wird es leider etwas komplizierter. Im Entwurf zum Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises steht unter B. Besonderer Teil zu Nummer 11 (§ 20 PAuswG): "§ 20 Absatz 2 PAuswG-E reguliert deshalb das Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen von Personalausweisen. Etwaige Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet." Wie man dort lesen kann, ist Fotografieren und Einscannen auch eine Form der Ablichtung. Das Problem ist aber, dass der Entwurf mit B. Besonderer Teil natürlich nicht veröffentlicht ist, sondern nur das eigentliche Bundesgesetzblatt Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017. Teil B. ist ein Art Erläuterung für die Abgeordneten, was man jeweils darunter versteht. Und wer kennt schon diesen Teil? Somit kann es sicherlich zu "Problemen" kommen. Rein rechtlich gesehen, ist aber eine Ablichtung (Foto/Scan) auch möglich. Ich habe aber meine ABE's auch immer dabei. Diese liegen im Tankrucksack und stören nicht. Ich nehme ABE/ABG auch mit (bisher in Hipbag, aber demnächst wohl auch unter Sitzbank) und sollte ich tatsächlich mal angehalten werden, zeige ich erst das Foto. Mal sehen, was dann kommt 🤪 In dem von dir gepostetem Link zu dem Vergleich Philips/Osram steht am Ende übrigens folgendes: 1 Quote
DerChef Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 nochmal zur ABE in Papier: man findet da allerhand, aber im Gesetz steht doch "Abdruck oder Ablichtung", also ist doch eine Ablichtung kein Abdruck, ein Abdruck ist etwas ausgedrucktes, dann muss die Ablichtung in dem konkreten Zusammenhang etwas anderes sein als ein "Abdruck", damit muss mE. das PDF aufdem Handy reichen. Das nennt man Auslegung nach dem Wortlaut... Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter. (J. W. v. Goethe, Zahme Xenien 2) Rückschlüsse aus der Gesetzesbegründung zu einem völlig anderen Thema gehen mE. am Problem vorbei. Quote
Dave1972 Posted December 26, 2024 Author Posted December 26, 2024 vor 13 Minuten schrieb DerChef: Rückschlüsse aus der Gesetzesbegründung zu einem völlig anderen Thema gehen mE. am Problem vorbei. Warum? Der Gesetzgeber beschreibt in dieser Erläuterungen was eine Ablichtung ist. Und eine Ablichtung kann ja in einem anderen Gesetzt/Verordnung nicht plötzlich was anderes sein. Somit führt das nicht am Problem vorbei. In der StVZO ist nun einmal nicht erklärt, was eine Ablichtung ist. Und das ist hier halt wichtig. Rein vom Wort her wäre eine Ablichtung ansonsten für mich zwar kein Abdruck (was gedrucktes), aber eine Kopie (am Kopierer erstellt). Also auch ein Stück Papier was ich mitführen muss. Und somit muss man Wissen, was der Gesetzgeber nun genau darunter versteht. Quote
Dave1972 Posted December 26, 2024 Author Posted December 26, 2024 vor 29 Minuten schrieb Sitzriese: Ich nehme ABE/ABG auch mit (bisher in Hipbag, aber demnächst wohl auch unter Sitzbank) und sollte ich tatsächlich mal angehalten werden, zeige ich erst das Foto. Mal sehen, was dann kommt 🤪 In dem von dir gepostetem Link zu dem Vergleich Philips/Osram steht am Ende übrigens folgendes: Naja, ob Philips das schreibt oder nicht spielt erst einmal keine Rolle, da Philips keine Gesetze erlassen kann. Somit ist das ein netter Hinweis. Mal schauen, ob ich es bei einer Kontrolle auch mal darauf anlege. Wenn es dann zu einem Bußgeld kommt, könnte man das vor Ort verweigern und anschließend bekommt man ja die schriftliche Aufforderung das Bußgeld zu bezahlen. Dann kann man Einspruch einlegen und diesen Einspruch auch ordentlich begründen. Vor Ort wird das wahrscheinlich schwer werden. Quote
Maenix Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 Sorry, aber man kann auch vieles Tod reden. Ob die ABE bei einer Kontrolle wie gerade diskutiert digital, oder gar nicht vorliegt ist wahrscheinlich zu 99% kein Problem, wenn man mit dem Gegenüber anständig umgeht und das Papier dann bei der nächsten Polizeistation einfach vorzeigt. Gruß Manfred 2 Quote
fredis-garage Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 Wir diskutieren hier über ein Thema, dass in insgesamt 3 besonders wichtigen Bestimmungen der StVZO zur Betriebserlaubnis, die im Laufe der vergangenen 20 Jahre ständig Änderungen erfahren haben. Dennoch sind die die Regelung nicht wirklich abschließend. Kurze Erläuterung: § 19 StVZO regelt zunächst nur Regelungen zur Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen § 22 StVZO regelt die Möglichkeit der Erteilung einer Betriebserlaubniserteilung für Fahrzeugteile (sofern diese eine Einheit bilden). Diese Bestimmung nimmt lediglich Bezug zu § 19 StVZO- insbesondere zur Mitführpflicht und zur Form der BE (Abdruck/Ablichtung). Fahrzeugteile können aber auch durch Prüforganisationen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden- womit die zusätzliche Mitführpflicht entfällt. § 22a StVZO regelt abschließend, welche Teile eine Bauartgenehmigung haben müssen (zählt diese Teile auf). Das sind die Teile, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung/Gefahr oder Konstruktion besonders geprüft und gekennzeichnet werden. So muss selbst eine Anhängerkupplung für ein Fahrrad eine BAG haben- natürlich alle lichttechnischen Einrichtungen ebenso. ?: Die Pflicht zur Aushändigung- genauer "Vorlegung" . Sowohl der Führerschein als auch der "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist berechtigten Personen auszuhändigen. Beispiel: Polizeikontrolle. Zu diesem Problem gibt es entsprechende Gerichtsurteile- sie lauten stets "aushändigen- in die Hand geben- nicht aus Wut auf den Boden werfen usw. Es ist etliche Jahre her, da hatte der Gesetzgeber bezüglich der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile zwar die Mitführpflicht geregelt- nicht jedoch das Vorlegen. Das ist vorbei. Für mich bedeutet Vorlegen- das Vorlegen eines Papiers. Gerichtsentscheidungen, die das "Vorlegen" eines Handys legalisieren, sind mir nicht bekannt. Ich glaube aber eher, dass das nicht lange auf sich warten läßt. Quote
Dave1972 Posted December 26, 2024 Author Posted December 26, 2024 vor 40 Minuten schrieb Maenix: Sorry, aber man kann auch vieles Tod reden. Ob die ABE bei einer Kontrolle wie gerade diskutiert digital, oder gar nicht vorliegt ist wahrscheinlich zu 99% kein Problem, wenn man mit dem Gegenüber anständig umgeht und das Papier dann bei der nächsten Polizeistation einfach vorzeigt. Gruß Manfred "Wahrscheinlich zu 99% kein Problem" ist eine sehr verlässliche Aussage. Nichts ist ein Problem, solange ein anderer daraus kein Problem macht. Die Frage ist halt, möchte man diese wahrscheinlich 1% haben oder nicht. Aber Kontrollen sind sehr selten, außer man wohnt in "besonderen Gegenden" und selbst bei der HU wird oft sehr sehr oberflächlich geprüft. So wollte bei meinem letzten Motorrad die Prüferin nicht eine von den zahlreichen ABE sehen. Am Ende auch mein Glück, da ich eine Lenkererhöhung + einen anderen Lenker montiert hatte. Und in dem Fall heben sich die beiden ABE quasi gegenseitig auf und man benötigt eine Einzelabnahme. Diese habe ich, nachdem mir das bewusst wurde, schnell nachgeholt und die Einzelabnahme eintragen lassen. Diese 1% wären mir da zu "gefährlich" gewesen und die Betriebserlaubnis war ja quasi erloschen. 1 Quote
Sitzriese Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 vor 5 Stunden schrieb Dave1972: Naja, ob Philips das schreibt oder nicht spielt erst einmal keine Rolle, da Philips keine Gesetze erlassen kann. Somit ist das ein netter Hinweis. Mal schauen, ob ich es bei einer Kontrolle auch mal darauf anlege. Wenn es dann zu einem Bußgeld kommt, könnte man das vor Ort verweigern und anschließend bekommt man ja die schriftliche Aufforderung das Bußgeld zu bezahlen. Dann kann man Einspruch einlegen und diesen Einspruch auch ordentlich begründen. Vor Ort wird das wahrscheinlich schwer werden. Ich meinte das so, dass man zuerst nur ein Foto zeigt und behauptet, dass das reicht und BEVOR es zum Bußgeld kommt, man den Wisch unterm Sitz hervorzaubert und alle beteiligten drüber lachen. Und ja, was Philips sagt, juckt nicht. Ich bin nur so naiv und glaube, die haben sich bestimmt mal schlau gemacht😏 Quote
Sitzriese Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 vor 4 Stunden schrieb Maenix: Sorry, aber man kann auch vieles Tod reden. Ob die ABE bei einer Kontrolle wie gerade diskutiert digital, oder gar nicht vorliegt ist wahrscheinlich zu 99% kein Problem, wenn man mit dem Gegenüber anständig umgeht und das Papier dann bei der nächsten Polizeistation einfach vorzeigt. Gruß Manfred Genau das eben möchte ich nicht, also das Papier dann bei der nächsten Polizeistation vorzeigen. Ich möchte die ABE‘s entweder digital oder als Papier vorzeigen können und auf Wiedersehen und gute Fahrt. Quote
Sitzriese Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 Naja, um das Thema abzuschließen: es ist zumindest schwammig. Eigentlich seltsam, wenn man mal bedenkt, dass in Summe die Umbauten an Moppeds und Autos so selten ja nicht sind. Ein gutes Beispiel für die irrsinnige Bürokratie Quote
Dave1972 Posted December 26, 2024 Author Posted December 26, 2024 vor 12 Minuten schrieb Sitzriese: Ich meinte das so, dass man zuerst nur ein Foto zeigt und behauptet, dass das reicht und BEVOR es zum Bußgeld kommt, man den Wisch unterm Sitz hervorzaubert und alle beteiligten drüber lachen. Und ja, was Philips sagt, juckt nicht. Ich bin nur so naiv und glaube, die haben sich bestimmt mal schlau gemacht😏 Naja, dass mit dem Schlau machen ist in dem Fall ja nicht so einfach. Wir diskutieren ja auch, was nun möglich ist oder nicht. Meiner Meinung, ich begründe es auch, reicht das Dokument auf dem Handy (Ablichtung) aus. Deshalb würde ich es bei einer Kontrolle darauf ankommen lassen. Danach erfolgt alles schriftlich und wir schauen mal, ob meiner Argumentation dann gefolgt wird. Ich habe schon einmal wegen einer Kleinigkeit (10 Euro Bußgeld) Einspruch eingelegt und am Ende Recht bekommen. Ein Versuch wäre es wert. Quote
DerChef Posted December 26, 2024 Posted December 26, 2024 vor 8 Stunden schrieb Dave1972: Warum? Der Gesetzgeber beschreibt in dieser Erläuterungen was eine Ablichtung ist. Und eine Ablichtung kann ja in einem anderen Gesetzt/Verordnung nicht plötzlich was anderes sein. Somit führt das nicht am Problem vorbei. oh doch das kann es.... nur ein Beispiel unter vielen: nach der ZPO ist ein Fax schriftlich, nach dem BGB aber gerade nicht.... Quote
Dave1972 Posted December 26, 2024 Author Posted December 26, 2024 vor 18 Minuten schrieb DerChef: oh doch das kann es.... nur ein Beispiel unter vielen: nach der ZPO ist ein Fax schriftlich, nach dem BGB aber gerade nicht.... Auch nach BGB ist das schriftlich. Nach Paragraph 126 BGB ist die Unterschrift auf dem Fax ist aber nur gültig, wenn sie den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift entspricht. Somit ist das Problem dort die Unterschrift und nicht das Fax an sich. Wenn ich das Fax aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehe, sieht das auch nach dem BGB anders aus. Aber hier geht es ja auch im eine Ablichtung. Und in der StVZO steht nicht Mal, dass diese z.B. Beglaubigt sein muss. Somit ist die Anforderung daran nicht so hoch, wie beim Fax im BGB. Quote
Sitzriese Posted Tuesday at 09:27 AM Posted Tuesday at 09:27 AM (edited) Allen Forenmitgliedern ein frohes, gesundes und unfallfreies Jahr 2025! Mir war so richtig langweilig und ich habe mal das KBA in Flensburg angeschrieben😎 Hier die Antwort! Da mir zwar nicht mehr langweilig ist, mich das Thema aber weiterhin interessiert, schreibe ich die Zulassungsstelle auch noch an! Edited Tuesday at 09:29 AM by Sitzriese 1 1 Quote
Tigers Posted Tuesday at 11:12 AM Posted Tuesday at 11:12 AM wenn schon das KBA nicht weiter weiss..... 1 Quote
Doodle Posted Tuesday at 11:22 AM Posted Tuesday at 11:22 AM ... das Zulassungsamt sagt: 'Fragen sie die Polizei!' Die Polizei... Quote
Thom Posted Tuesday at 11:34 AM Posted Tuesday at 11:34 AM Ich denke auch, der Polizei in Ba-Wü wird es egal sein, was eine örtliche Zulassungsstelle in S-H schreibt. Somit sind Papierkopien immer noch der sichere Weg. Quote
SiLEnZeR Posted Tuesday at 12:09 PM Posted Tuesday at 12:09 PM Erst einmal danke an @Sitzriese, dass du dir die Mühe machst und versuchst, eine schriftliche Aussage zu bekommen. Viele sind leider schon sehr obrigkeitshörig geworden. Die eigene Komfortzone nicht zu verlassen, gehört da dazu. Ist ja auch einfacher zu sagen, das wird schon so in Ordnung sein, Herr Wachtmeister Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden, danke! Quote
Sitzriese Posted Tuesday at 01:36 PM Posted Tuesday at 01:36 PM vor 1 Stunde schrieb Thom: Ich denke auch, der Polizei in Ba-Wü wird es egal sein, was eine örtliche Zulassungsstelle in S-H schreibt. Somit sind Papierkopien immer noch der sichere Weg. Die ABE‘s ausgedruckt mitzuführen, wird am Ende die einzig vernünftige Option sein. Oder, und so könnte ich mir die Antwort der Zulassungsstelle vorstellen, die Teile in die Papiere tragen lassen. Mit dem entsprechenden Aufwand und Kosten. Quote
Sitzriese Posted Tuesday at 01:37 PM Posted Tuesday at 01:37 PM vor einer Stunde schrieb SiLEnZeR: Erst einmal danke an @Sitzriese, dass du dir die Mühe machst und versuchst, eine schriftliche Aussage zu bekommen. Viele sind leider schon sehr obrigkeitshörig geworden. Die eigene Komfortzone nicht zu verlassen, gehört da dazu. Ist ja auch einfacher zu sagen, das wird schon so in Ordnung sein, Herr Wachtmeister Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden, danke! Danke und mach ich👍 Quote
Dave1972 Posted Tuesday at 03:19 PM Author Posted Tuesday at 03:19 PM Da steht ja nichts neues drin. Die Frage ist halt, was wird unter einer Ablichtung genau verstanden? Ist ein Foto auf dem Hand auch eine Ablichtung? Reicht ein Auszug in digitaler Form? Wir werden es wohl nie genau erfahren. Quote
DerChef Posted Tuesday at 04:30 PM Posted Tuesday at 04:30 PM tja die Antwort ist 42... I think the problem, to be quite honest with you, is that you've never actually known what the question is. (Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide to the Galaxy) Quote
fredis-garage Posted Tuesday at 05:59 PM Posted Tuesday at 05:59 PM vor einer Stunde schrieb DerChef: I think the problem, to be quite honest with you, is that you've never actually known what the question is. Ehrlich gesagt glaube ich, dass das Problem darin liegt, dass Sie nie wirklich gewusst haben, was die Frage ist. So kommt es mir auch langsam vor. Das Problem habe ich in meinem Beitrag vom 24.12.24 und noch einmal präzieser am 26.12.24 beim Namen genannt. Ehrlich gesagt- ich war u.a. Dozent im Fach Verkehrs- Zulassungs- und Verkehrsstrafrecht. Es galt stets nur die Vorlage- besser gesagt die Aushändigung- des Papiers. Ich nehme jede anderslautende Meinung hin, wenn sie auf einem anerkannten Fachkommentar oder einem OLG-Urteil beruht. Kommentare beispielsweise Conrads oder Becks. Andererseits: Die Digitalisierung wird sicher kommen und- ich lerne gerne dazu. 1 2 Quote
Sitzriese Posted Tuesday at 06:13 PM Posted Tuesday at 06:13 PM vor 1 Stunde schrieb DerChef: tja die Antwort ist 42... I think the problem, to be quite honest with you, is that you've never actually known what the question is. (Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide to the Galaxy) Ich hatte mir die Mail auch 2-3 Mal durchgelesen und ich muss auch sagen, dass die Antwort wohl nicht ganz die Frage trifft. Auch der fettgedruckte Teil sagt ja nur aus, dass dem gekauften Teil ein Abdruck oder Ablichtung beiliegen muss. Aber was das dann heißt…🤷🏼♂️Nervt irgendwie. Naja, die Polizei frage ich aber erstmal nicht…😬 In diesem Sinne: Macht doch, was ihr wollt!😃 Quote
Silver Rider Posted Tuesday at 06:23 PM Posted Tuesday at 06:23 PM vor 5 Minuten schrieb Sitzriese: In diesem Sinne: Macht doch, was ihr wollt!😃 Wie sich das trifft ..... ich mache das schon immer 2 Quote
Dave1972 Posted Wednesday at 05:08 AM Author Posted Wednesday at 05:08 AM vor 10 Stunden schrieb Sitzriese: Ich hatte mir die Mail auch 2-3 Mal durchgelesen und ich muss auch sagen, dass die Antwort wohl nicht ganz die Frage trifft. Auch der fettgedruckte Teil sagt ja nur aus, dass dem gekauften Teil ein Abdruck oder Ablichtung beiliegen muss. Aber was das dann heißt…🤷🏼♂️Nervt irgendwie. Naja, die Polizei frage ich aber erstmal nicht…😬 In diesem Sinne: Macht doch, was ihr wollt!😃 Genau. Am Ende ist es ziemlich egal. Wenn das Teil eine Nummer hat und ich die Dokumente auf dem Handy habe, wird die Maschine sicherlich nicht vor Ort stillgelegt werden. Ich bekomme also maximal eine "Strafe", welche ich aber nicht vor Ort bezahlen muss. Dagegen kann man dann Einspruch einlegen und den Fall einem Anwalt, Rechtschutzversicherung hilft, übergeben. Und dann wird man sehen, was dabei rauskommt. Quote
DerChef Posted Friday at 02:03 PM Posted Friday at 02:03 PM Am 7.1.2025 um 18:59 schrieb fredis-garage: wenn sie auf einem anerkannten Fachkommentar oder einem OLG-Urteil beruht. Kommentare beispielsweise Conrads oder Becks. habe ich versucht, ergebnislos, wobei meine Datenbanken bei Beck eher Steuerrecht und Gesellschaftsrecht betreffen... Quote
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