BlackFly Posted October 25 Posted October 25 Ich habe es bei meiner Vorstellung schon geschrieben das ich Sportschütze bin und damit natürlich auch sehr an politischen Entwicklungen interessiert die das Waffenrecht betreffen. Diesbezüglich wurde vor einer Woche das "Sicherheitspaket der Ampel" beschlossen das einerseits den Namen nicht verdient und andererseits sowohl handwerklich als auch inhaltlich als sehr problematisch anzusehen ist. Ich glaube aber das generelle politische Diskussionen hier im Forum nicht gerne gesehen sind und möchte diese Diskussion an dieser Stelle auch ausdrücklich nicht anfangen. Ich spreche das Thema an weil es auch jeden hier im Forum und mit dem Hobby Motorrad betreffen kann und die allermeisten vermutlich denken werden: "Was interessiert mich das Waffengesetz, ich habe keine Waffen". Leider ist das aber nicht ganz korrekt, das Waffengesetzt beinhaltet auch Messer, sowohl den besitz als auch Erwerb und das führen und auch das sind jetzt wieder begriffe mit denen die meisten vermutlich nix anfangen können die sich nicht mit dem Waffengesetz befaßt haben... Also, um was geht es? In dem Sicherheitspaket sind Punkte enthalten die sofort nach Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung jeden betreffen! Hier einen Text des VDB der hoffentlich auch für Laien verständlich ist: Zitat Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und KontrollmöglichkeitenNeben dem Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist nun auch das Führen von Messern generell, also unabhängig jeder Klingenlänge, auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen verboten. Für dieses Messerverbot, sowie für Messerverbotszonen, die die Landesregierungen erlassen können, wurde ein einheitlicher Ausnahmekatalog geschaffen. Dies sorgt für gleiche Maßstäbe, doch bleiben zahlreiche Fragen zum genauen Anwendungsbereich und der Definition bestimmter Ausnahmetatbestände offen. Ausnahmen für das Führen von Messern bestehen aktuell für:1. Anlieferverkehr,2. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,4. Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,5. das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,6. Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,7. Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden,8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.Unklar ist hier beispielsweise, wie eng die Formulierung „im Zusammenhang mit“ in der Praxis umgesetzt werden wird. Und warum betrifft das jetzt auch die Motorradfahrer? Zuerst mal die Erklärung zu dem Begriff "Führen": Das WaffG sagt dazu das führen das ausüben der tatsächlichen Gewalt im öffentlichen raum ist und ist damit nicht viel verständlicher. Das ausüben der tatsächlichen Gewalt bedeutet das man die Möglichkeit hat den Gegenstand zu benutzen oder darüber zu verfügen. Oder mit ganz anderen Worten: Habt Ihr ein Messer dabei und könntet dieses im öffentlichen Raum benutzen, dann führt ihr das Messer. Da der Begriff "Messer" nicht weiter definiert ist betrifft dies wirklich jede Art von Messer! Also wenn Ihr ein Buttermesser dabei habt um Euch unterwegs ein Butterbrot zu schmieren, das ist darin genauso beinhaltet wie auch das Bundeswehr Essbesteck, sogar ein Plastikbesteck wäre nach der definition beinhaltet. Wenn Ihr ein Schweizer Taschenmesser dabei habt um in einer Pause ein Apfel zu schneiden, auch dieses ist darin beinhaltet. Wenn Ihr ein Multitool mit Messer unter der Sitzbank habt ist das auch beinhaltet (je nach Modell fällt das sogar bereits jetzt schon unter gewisse Verbote die kaum einer auf dem Schirm hat). Ein Teppichmesser oder anderes Werkzeug unter der Sitzbank kann ebenfalls darunter zählen. Und auch ein Motorradfahrer kann natürlich jederzeit in ein Bereich fahren der entweder eine "Waffenverbotszone" ist oder besucht auch gerne mal Märkte, Ausstellungen, Sportveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen und fällt damit dann auch unter diese Regelungen! Ich bitte Euch an dieser Stelle: Macht Euch ein paar Gedanken dazu was Ihr unter der Sitzbank habt oder was Ihr im Rucksack habt wenn Ihr auf Tour geht damit Ihr Euch nicht unwissentlich ärger einhandelt! Sollte jemand fragen dazu haben werde ich natürlich gerne versuchen diese zu beantworten. 3 2
Silver Rider Posted October 25 Posted October 25 Servus Also wenn ich das richtig verstehe. Ein Messer welches ich immer bei Motorradausflügen nicht am Mann sondern in der Maschine habe ist solange ohne Beanstandung .... solange ich mit mit meinem Motorrad/Messer in der freien Natur aufhalte bzw. keine Veranstaltungen o.Ä. besuche . Warum ich überhaupt ein Messer dabei habe ???? Um mal einen Lebkuchen mit meinen Kumpel zu teilen oder um für Petra ein Sonnenblümchen zu pflücken ... äh abzuschneiden u.u.u. Grüße gerhard
Credo Posted October 25 Posted October 25 Danke für den Hinweis. Ich habe ständig ein Multitool dabei und ja ich habe mitbekommen was das für mich bedeutet und finde es nur bescheuert das hier einfach mal verallgemeinert wird. Weil es Idioten gibt die nicht wissen wie man sich in der Gesellschaft zu verhalten hat. Nein es muß nicht weiter diskutiert werden!
Gummikuhfan Posted October 25 Posted October 25 vor einer Stunde schrieb BlackFly: ... Ich glaube aber das generelle politische Diskussionen hier im Forum nicht gerne gesehen sind. ... Genau das! Lese dir bitte die Forumsregeln durch. Deswegen mache ich hier jetzt auch zu! 1 5 3
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