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Leatherman /Multitool und §42 WaffG


Spencer

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Moin zusammen, 

wie haltet ihr es mit Multitools mit einhändig zu bedienender Klinge?

Laut §42 WaffG scheint das mitführen nicht mehr „toleriert“ zu werden.

 

Habt ihr sie trotzdem mit?

Haltet ihr diese Tools überhaupt für sinnvoll?

 

Ich spiele mit dem Gedanken, mir das Leatherman Surge zu holen. 

Gerne höre ich mir an, welche Erfahrungen/Nutzen, Meinungen Ihr so zu dem Thema habt. Vielleicht Alternativen zu den teuren Nobel-Tools?

 

Grüße, Volker

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Hi Volker, ich würde eher zu einer Waffengesetz konformen Version raten.

Ein Waffenrechtsvergehen würde ich dafür nicht riskieren.

Hier gibt es einen Vergleich von legalen Varianten.

https://knife-blog.com/vergleichstest-multitools-paragraf-42a-konform/

Obwohl ich fast schon "Victorinox-Fan" bin, habe ich trotzdem (noch) kein Swisstool.

Aber die diversen Victorinox Taschenmesser sind alle zweihändig zu öffnen.

Gruß Hubi

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Ich habe mein Leatherman Wingman mit süßer 6,5cm-Klinge dann die letzten Jahre auf meinen Reisen illegal mitgeführt?!?

War immer im Tankrucksack verstaut, nie "am Mann".

Wird das legal, wenn ich es im Koffer verschlossen bei den Kochutensilien mitführe?

Nach dem Gesetz dürfte ich ja nichtmal nen Küchenmesser im Gepäck mitführen, oder doch?

 

Jetzt bin ich verwirrt. :huh:

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Das ist richtig. Wir haben in Deutschland zum Teil schon irrsinnige Gesetze.

Fast jeder hat schon mal im Supermarkt ein Küchenmesser gekauft und einfach im Einkaufskorb im Auto mit nach Hause genommen. Bei der falschen Kontrolle zur falschen Zeit, hätte also jeder schon ein Waffenrechtsvergehen am Hals.

Im Koffer verschlossen darf es meines Wissens mitgenommen werden.

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Man muss zwecks Definition auch die Anlage des WaffG lesen. Das Leatherman Surge ist demzufolge keine Waffe. Es ist weder einhändig zu bedienen, hat keine Klingenlänge von mehr als 12 cm und ist nicht beidseitig angeschliffen. 

Es ist für mich ein brauchbares Hilfsmittel. Die Qualität der Klingen ist nicht so gut, wie die der Schweizer Messer. 

Bei Bedarf kann ich die rechtliche Betrachtung fortsetzen (Begriff wie Besitzen oder Führen, Springmesser, seitliche Klinge usw.) 

Ach ja: Ein Küchenmesser ist qua Definition von vornherein keine Waffe.... Auch wenn es so eingesetzt werden kann. 

Fred 

bearbeitet von fredis-garage
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So wie ich es lese ist das Surge einhändig zu bedienen. Ich halte mich da an den Tipp von @Hubi und habe mir mal dass Victorinox Swisstool X Plus bestellt. Auf Diskussionen mit den Ordnungsgütern verzichte ich gerne. 

Neben dem Einsatz bei Mopedtouren und Camping hoffe ich darauf, mich noch von den ganzen kleinen mitgelieferten , immer schrottigen Werkzeugsets von Fahrrädern und Co trennen zu können. Qualität und Usability scheint ja zu passen.

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Das mit dem Küchenmesser und "von vornherein keine Waffe" kann man in unserem Bereich vergleichen mit "auf dem Lenker steht doch Triumph drauf" ;)

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Ich habe seit mindestens 10 Jahren ein Leatherman Tool und möchte es nicht mehr missen. Bei meinem kann die Klinge auch nur mit zwei Händen geöffnet werden, zumindest ist es mir bisher nicht gelungen, die Klinge einhändig zu öffnen. 
Wollte ich mir jetzt ein neues Tool kaufen, würde ich natürlich nur eines nehmen, das § 42a konform ist (mal ganz abgesehen davon, was ich von dieser „Einhand“-Regelung halte). Ich sehe auch absolut keine Notwendigkeit, warum bei einem Multitool die Klinge einhändig geöffnet werden sollte. 

Bei einem Neulauf würde es wahrscheinlich ein Victorinox werden.

Gruß

Wilfried

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ich habe die Tools bisher immer als Spielzeug angesehen, wahrscheinlich weil ich immer nur diesen China-Schrott in den Händen hatte, wo der Schraubendreher gleich bei der ersten Schraube abgegnibbelt ist und die Schere nur zum angucken gedacht war. Nach Euren Erfahrungen scheinen die Hochpreisigen Teile ja echt brauchbar zu sein. Feines Ding!

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Rechtliche Lage differiert anscheinend auch in Theorie und Praxis...und mit Zeit und Ort...

 

Wenn du ein Küchenmesser im Laden kaufst und dann damit in der Einkaufstüte nach Hause gehst, ist es kein "Führen". Hast du es nachts auf der Reeperbahn im Hosenbund wird auch aus dem Küchnmesser eine Waffe...

 

Aber was wurde nicht schon alles als "Waffe" sicher gestellt... Axtstiel, Baseballschläger oder ähnliches im Kofferraum zB. Grundsätzlich erstmal Arbeits- oder Sportgerät, aber am falschen Ort und/oder bei der falschen Person gerne mal als Waffe bezeichnet.

 

Leatherman und co wurden bei Kontrollen im Rockerbereich schon immer gerne eingezogen. Unabhängig ob einhändig oder nicht oder wie lang die Klinge war.

 

Ein Bekannter (von Beruf Maler) ist auf dem Heimweg in eine Kontrolle geraten. In dreckigen Arbeitsklamotten auf einem Roller. Mit Multitool und Cutter am (Werkzeug-)Gürtel. Ewig Diskussion gehabt und am Ende haben die Herrschaften von der Rennleitung tatsächlich Tool und Cutter eingezogen und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz geschrieben. Unterm Strich wurde der Quatsch zwar eingestellt und er hat sein Zeug zurück bekommen, aber erstmal Stress gehabt.

 

Ich bin zu meinen Harleyzeiten (jetzt brauch ich das ja nicht mehr...) mit einem Multitool von Walther (MTK3) am Gürtel rumgefahren und hatte Glück. Nicht einmal damit in eine Kontrolle geraten. Bei Partys im Bereich einiger gern kontrollierter MCs, bei Gericht (Schöffe ;)) oder bei Motorraddemos habe ich das Ding aber immer brav zu Hause gelassen. Man muss es ja nicht herausfordern.

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Das Letherman Surge liegt vor mir. Es kann nicht einhändig geöffnet werden.

Zu den hier genannten Problemen der bei Kontrollen:

Ein Polizeibeamter kann einen Gegenstand nicht einziehen. Er kann Gegenstände sicherstellen oder beschlagnamen, die der Einziehung unterliegen. Dabei muss zwischen der Maßnahme aus strafrechtlicher Sicht- und der Gefahrenabwehr unterschieden werden. Bei den hier genannten Beispielen dürfte es sich um Maßnahmen der Gefahrenabwehr handeln, die aus den Polizeigesetzen der Länder abgeleitet werden.

D.h., der kontrollierende Beamte erkennt aus den gesamten Umständen der Situation die Gefahr, die Person könne den Gegenstand (nicht nur die Waffe) einsetzen um andere zu verletzen oder Sachen zu beschädigen (z.B. Baseballschläger).

Dazu gehört ein Leathermann oder Schweizer Messer nach dem PolG in einer solchen Situation auch- nicht aber dann, wenn er normal von einem Motorradfahrer, Wanderer usw. mitgeführt wird, um ihn zweckgerichtet zu verwenden.

Fazit: Ohne meinen Leatherman fahre ich nicht los, ohne mein Schweizer Messer gehe ich nicht wandern.

fred

 

 

 

 

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vor 25 Minuten schrieb Baal74:

ist es kein "Führen".

Doch, es ist ein Führen, allerdings eine Sonderform des Führens. Ich darf zum Beispiel meine Waffe nicht führen, käme aber dadurch niemals zum Training oder Wettkampf. Deswegen gibt es dann unter gewissen Voraussetzungen (entladen, mit Schloss versehendes Behältnis etc.) eine Ausnahme im Gesetz, die dann als Sonderform des Führens doch statthaft ist.

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Hy 

kommt ja immer drauf an....?

 

bin mit PKW in Kontrolle geraten.....netter Polizist interessierte sich für meinen Klappspaten, prüfte ob die Seiten scharf geschliffen sind und erklärte mir, dass im WK1 Klappspaten die beliebeste Nahkampfwaffe gewesen wären.

Mein Langwaffenkoffer lag verschlossen nebendrann....intressierte ihn überhaupt nicht ?

 

Am Multitool hab ich den Messingknubbel (der das einhändige Öffnen ermöglicht) einfach entfernt.....hat aber noch nie jemand kontrolliert 

 

Gruß 

Tom

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@fred:

Ja, ich habe es nicht Juristenscharf formuliert...:rolleyes:;) Ob nun sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen, der Effekt war der selbe = weg.

Und eine "Gefahrenabwehr" kann ich bei einem Handwerker auf dem Heimweg auch nicht erkennen.

 

"Dazu gehört ein Leathermann oder Schweizer Messer nach dem PolG in einer solchen Situation auch- nicht aber dann, wenn er normal von einem Motorradfahrer, Wanderer usw. mitgeführt wird, um ihn zweckgerichtet zu verwenden." Da bin ich in der Theorie ganz bei dir. Aber wie gesagt schon anders erlebt.

 

@joe3l:

Hast Recht. Ich meinte nicht das juristische Führen, sondern das was der Laie unter Transportieren und Führen versteht.

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vor 34 Minuten schrieb fredis-garage:

Das Letherman Surge liegt vor mir. Es kann nicht einhändig geöffnet werden

Hier der Text zum Surge von der Leatherman Homepage:

"04

Mit einer Hand bedienbar

Alle Funktionen dieses Werkzeugs können mit einer Hand geöffnet und genutzt werden. Dadurch hast Du die andere Hand frei, wenn Du mehrere Dinge gleichzeitig machen musst oder eine freie Hand brauchst."

 

Gibt es verschiedene Surge-Modelle?

 

Sei's drum, die Diskussion der rechtlichen Auslegung spare ich mir. 

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Ja, offensichtlich habe ich ein altes Modell......Man kann es tatsächlich nicht mit einer Hand öffnen.

fred

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vor 2 Stunden schrieb TT900Rally:

Sind eigentlich noch lange Schraubendreher erlaubt?

Mensch Leute. Hat man keine Probleme dann macht man sich welche.

Jeder normale Vertreter der Staatsmacht wird sicher einen Unterschied bemerken, ob sich ein Leatherman in der Werkzeugbox am Moped befindet :rolleyes: oder ein Klappmesser in der Jackentasche eines halbstarken Jugentlichen. :nono1:

 

Auf Bild TV kommt sicher bald der Beitrag, "Spezialeinheiten machen jagt auf Leatherman-Tool-Besitzer". :horn:

Dann mal viel Spaß  bei einer wie oben angeführten Kontrolle im Bereich eines 1 Percenterclubs , oder am Wochenende in einer der vielen "Waffenverbotszonen" , oder wenn ein sehr eifriger Beamter sich profilieren will oder muss. 

Dann führe ich lieber mein fixed und hab unter 12cm bei normalen Kontrollen am Mopped keine bis wenig Probleme.  Denn auch ein Einhandmesser ist legal , solange die Klinge sich nicht arretiert.  Nur führt das wieder zu Diskussionen mit vielen Ordnungshütern.

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vor 3 Stunden schrieb TT900Rally:

Außer bei Outdoor Aktionen brauchte ich noch nie ein Messer mit mir führen.
Hatte auch nie das Bedürfnis danach und ich kannte auch nie Menschen die meinten das zu brauchen.

 

Wo treibst Du dich nur um sag mal. :mainzelpartyani:

Als Selbstverteidigung ist ein Messer das mieseste was man nehmen kann. Da gibt's echt besseres .

Ne im Ernst,  sei es Pakete aufmachen, Kabelbinder mal durchschneiden,den berühmten Apfel schneiden. Alles einfache Arbeiten. Also das ,wofür Messer gemacht wurden die nicht im taktischen Umfeld zu suchen sind.

 

 

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vor 21 Stunden schrieb TT900Rally:

Außer bei Outdoor Aktionen brauchte ich noch nie ein Messer mit mir führen.
Hatte auch nie das Bedürfnis danach und ich kannte auch nie Menschen die meinten das zu brauchen.

 

Wo treibst Du dich nur um sag mal. :mainzelpartyani:

Gibt nichts schöneres wie mit dem Motorrad unterwegs irgendwo eine Salami und einen Käse zu kaufen und diese unter einem Baum zu essen. Dafür brauch ich halt mein Messer.

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vor 12 Minuten schrieb Dani:

Gibt nichts schöneres wie mit dem Motorrad unterwegs irgendwo eine Salami und einen Käse zu kaufen und diese unter einem Baum zu essen. Dafür brauch ich halt mein Messer.

 

.....Kleine Picknickdecke ist immer unterm Sitz, n Taschenmesser ist immer im Tankrucksack (+n Multitool)

 

aber ganz ehrlich:

für die Salami oder den Käse nehm ich satt des Multitools lieber das gute, normale Taschenmesser (das fällt aber auch unter das Waffengesetz ?)

 

 

grade unter Coronabedingungen waren Gruppentouren mit Picknick besonders schön ?

 

IMG_20200521_131103_7(1).thumb.jpg.4c7594ecad6df10e4811eb929c468e9a.jpg

 

Gruß 

Tom

 

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Ich oute mich jetzt mal. Wenn ich auf Wandertouren unterwegs bin und mich in erster Linie von mitgeführtem Proviant ernähre, habe ich ein Sea Eagle von Real Steel dabei. Das ist ein Einhandmesser, aber das habe ich nicht gekauft, weil es ein Einhandmesser ist oder um den Gesetzgeber zu ärgern oder weil mir Regeln egal wären oder um jemanden abzustechen ?, sondern weil das Teil ein top verarbeitetes, qualitativ sehr hochwertiges Messer mit einem genialen Klingenstahl (Sandvik 14C28) zu einem fast unschlagbaren Preis war. Mit der Klinge kann man sich rasieren, so scharf ist die. 
Gruß

Wilfried

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@waxman, langsam bekomme ich Angst vor dir.

Ein Bär vor dem Herrn, ein Messer im Sack und südländisches Temperament... :wistle:

 

Das Waffengesetz hindert keinen Spitzbuben eine Waffe zu tragen und gängelt jeden normalen Bürger, der sich nicht überlegt, ob er einen Zahnstocher oder doch ein Klappmesserle einsteckt.

Letztlich geht das Ganze aber darum, dass ein Polizist eingreifen kann und seine Maßnahme abgesichert ist. Was dann wie abläuft hängt von der Menschlichkeit / Vernunft der Akteure ab.

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vor 45 Minuten schrieb TigerBengel:

@waxman, langsam bekomme ich Angst vor dir.

Ein Bär vor dem Herrn, ein Messer im Sack und südländisches Temperament... :wistle:

 


Und diese Aussage von einem Piloten, der wahrscheinlich, so vermute ich, (auch) in militärischem Auftrag unterwegs war. :D
 

Vor mir braucht wahrlich niemand Angst zu haben. Bin friedlich, gutmütig und unterdessen auch :oldguy2:     :lol:
 

Aber jetzt sind wir schon heftig off topic, Alex. ?

Gruß

Wilfried

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Schon schräge, das man sich bei einem Multitool mit fast 30 Funktionen nur über das Messer unterhalten muss.

Ich habe heute jedenfalls mein Swisstool X Plus bekommen. Macht ein echt professionellen, stabilen Eindruck. Ich freu mich über mehr Entscheidung.

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vor einer Stunde schrieb FirstTiger:

Keine Kontrolle, Schwein gehabt …

 

Ich hab von gewöhnlich gut unterrichten Kreisen gehört, dass die Kontrollen z.Zt. ausgesetzt wurden, weil die Gefängnisse überquellen von Leatherman-Besitzern

 

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vor 8 Stunden schrieb FirstTiger:

Und ich habe vorhin sechs Steakmesser aus der Packstation geholt. Keine Kontrolle, Schwein gehabt …

Die Steakmesser sind hoffentlich für das Schwein das du hattest. Für Grillkäse reicht auch ein gewöhnliches Messer. 

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Außer Mopedfahrer bin ich auch Wanderer und Opa.

Ein Messer habe ich immer dabei. Meist auch ein Multitool.

Ärger hatte ich noch nie.

Nicht einmal als ich Macheten im Rucksack hatte und die Griffe heraus schauten.

Liegt aber vielleicht auch an meinem freundlichen Wesen

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vor 35 Minuten schrieb TigerBengel:

Ich hätte gesagt, dass Polizisten tolleranter werden, wenn sie die Stadtgrenze von Heilbronxx überschreiten ;)

Wobei es auch mindestens eine Ausnahme gibt.

Der fährt hinter dir um im richtigen Moment die Kamera einzuschalten.

 

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  • 3 weeks later...

 

 

Zwischen FÜHREN und TRANSPORTIEREN liegen Welten. Führen heisst griffbereit am Mann oder mit sofortigem Zugriff. Transportieren ist in einer abgeschlossenen Kiste, auch abgeschlossenes Handschuhfachs, Kofferraum. Weil ich zum Camping fahre darf ich es nicht 500km lang führen.

 

Zugriffbereit im Tankrucksack ist sicherlich grenzwertig. Tankrucksäcke dienen ja dem sofortigem Zugriff (auf Geldbörse, Handy, Snacks, Strassenkarte, Lesebrille, Taschentuch, Ohrstöpsel, Fluppen). Ein Schloss kann das ganze ganz schnell legalisieren. Hinten im abgeschlossenen Koffer sieht das besser aus.

Notfalls eine abschliessbare Hülle fürs Messer / Tool - warum so tun, als bräuchte man permanenten sofortigen Zugriff.

 

 

 

 

 

§ 42a WaffG Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

Die WaffVWV sagt:

"42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So
wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser  für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen,
Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."

 

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