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IGNORED

Tiger 800/// Blinker versetzen


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Hi,

hoffe es geht euch allen gut.

nach kurzer Suche sehe ich, dass dieses Thema noch nicht besprochen wurde.

Möchte meine LED-Blinker an die Scheinwerfer versetzen. Vorteil ist, dass sie bei einem Sturz keine Beschädigungen aufweisen. Es gibt dafür Kits. Leider finde ich keine. Habt ihr was gesehen?

So ein Kit sieht man hier ab 07:00 

 

Grüße

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vor 5 Stunden schrieb Kronos:

   ...   nach kurzer Suche sehe ich, dass dieses Thema noch nicht besprochen wurde.  ...  

 

Hallo Igor,

 

braucht auch nicht. Ich bin mal wieder der böse Spielverderber.  :oldguy2:  Diese Montageart und die zusätzlichen Blinker sind in Europa nicht erlaubt. Blinker vorne müssen mindestens 10 cm vom Scheinwerfer entfernt sein und es darf maximal vier insgesamt geben, zumal die aus dem Kit sicherlich keine Zulassung haben.   :nono1:

 

Schau mal HIER.

 

Da gehe runter auf "Fahrtrichtungsanzeiger".

  • Thanks 1
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Also vorher zum TÜV ?

 

danke für den Tipp. Ärger mit der Rennleitung brauchen wir nicht

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Hallo Werner,

 

in der Beschreibung von Kellermann steht zwar drin, dass die Blinker nur 20 mm vom Scheinwerfer entfernt sein dürfen. Aber ich finde nirgends, wo das belegt wird. Dieses ECE-R6 besagt eigentlich gar nichts. Folgendes habe ich dazu im Internet gefunden:

 

"Was bedeutet ECE R6?

 

Hierzu bedarf es zusätzlich der ECE-R65 Zulassung. Diese Prüfung beschreibt die lichttechnische Prüfung von Leuchtmitteln. Alle in Europa betriebenen Rundumkennleuchten, Lichtbalken, Front-/Heckblitzer und Heckwarnsysteme müssen die Prüfung nach ECE-R65 erfolgreich bestanden haben."
 
Sprich, das hat überhaupt nichts mit dem Abstand zu tun.  :nono1:
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Bei manchen neuen Motorrädern sind auch die hinteren Blinker im Rücklicht. Hilft dir nur nichts, da dies Einzel Freigaben sind, wie die gedimmten gelben Positionslichtern bei der Afrika Twin, darf man auch nicht nachrüsten.

Genauso könnten eigentlich die älteren Motorräder wegen fehlendem Spritzschutz einen Mängelbericht bekommen, auch wenn die Motorräder heute gar keinen mehr brauchen.

Deutscher Bürokratie Schwachsinn.

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Zu den Abmessungen gilt § 54 StVZO- hier das Wesentliche:

2.an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
 
Es gibt natürlich etliche Ausnahmen bezüglich der Farbe aber auch der Anbringung bei älteren Krafträdern (z.B. an den Lenkerenden )
 
Vielleicht hilft es .....
fredis-garage
Edited by fredis-garage
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Ich hatte bei meiner 800er die Blinker mit einem einfachen Alublech unter die Nebelscheinwerfer gehängt (die Kratzer unter dem Schriftzug geben Zeugnis weshalb...). Abstände dürften passen, habe ich aber nie gemessen. HU ohne Beanstandung oder Nachfrage.

 

maxbert :)

reflektor1.jpg

IMG_1261.JPG

Edited by maxbert
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@Thom:

Wenn ich den §54 richtig lese und Fred richtig verstanden habe, ist deine Zeichnung nicht richtig. Vom Außenrand des Scheinwerfers bis Innenrand des Blinkers müssen es mindestens 100 mm sein und nicht 0 bis75 mm. Wo hast du diese Angabe her?

 

@maxbert:

Auch wenn das nie beanstandet wurde, deine Blinker sind deutlich näher als 100 mm am Scheinwerfer. Meiner Meinung wird nicht die Luftlinie gemessen sondern Lote gefällt und dazwischen der Abstand gemessen.

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Nach

Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des
Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen:

 

image.thumb.png.93708be3062aa8a69de47bf7d3ffed46.png

 

maxbert

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Hallo maxbert,

 

danke für deine Info. Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch! Das, was du geschrieben, bzw. kopiert hast, verwirrt mich komplett, zumal sich diese Vorschrift in sich widerspricht. Da wird zuerst ein Mindestabstand zwischen den Blinkern von 240 mm gefordert, weiter unten sind Mindestabstände in Abhängigkeit von der Lichtstärke des Fahrtrichtungsanzeigers (woher soll man die wissen?) angegeben, die niedriger sind. Weiter steht noch der Mindestabstand von §54 StVZO von 100 mm im Raum.

 

Was muss man denn jetzt beachten? Vielleicht schreibt Fred ja noch etwas dazu!?

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Zum Verständnis:

Das Problem liegt darin, dass die Vorschriften aus den  EG-Rili sich häufiger mit denen der StVZO kreuzen.

Zitat:

Eine EG-Richtlinie ist ein Rechtsakt der EG beziehungsweise EAG, die für jeden Mitgliedsstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich ist. In welcher Form sowie mit welchen Mitteln eine Richtlinie umgesetzt wird, obliegt jedoch den Staaten selbst.

1: Krafträder älterer Bauart mit deutscher ABE unterliegen der StVZO - also hier § 54 StVZO

2: Krafträder aus Ländern der EU -also auch Deutschland- mit EU Typgenehmigung unterliegen den Richtlinien der EU. Das läßt sich daran erkennen, dass diese Fahrzeuge über ein COC-Paper verfügen, welches in Deutschland die Grundlage für die Zulassungsbescheinigung (ehemals Brief) ist.

3: Es kommt erschwerend hinzu, dass die EU-Richtlinien erst in nationales Recht überführt werden müssen, bevor sie z.B. in Deutschland rechtsverbindlich sind.

 

Ich verfüge über umfangreiche Ausarbeitungen zu dieser Thematik (Pdf Dateien, Gesetzes- und Verordnungstexte)) bin aber seit 13 Jahren nicht mehr täglich damit beschäftigt. Die umfangreichste Darstellung zur Beleuchtungsproblematik an Kfz. (also nicht nur Krafträder) ist ein gemeinsames Papier aller großen Prüforganisationen. Leider kommt es trotzdem immer wieder zu Ausreißern- zuletzt in Sachen Reifenproblematik an Krafträdern. Dazu gibt es nach wie vor keine konkrete Handlungsanweisung, nachdem sich der BMVI wieder einmal ungenau ausgedrückt hat.

Bitte daran denken, dass die STVZO nach wie vor für Krafträder gilt, die ca. vor 1988 gebaut und zugelassen worden sind.

Zu den Fahrtrichtungsanzeigern:

Ich stelle hier die m.E. beste Datei zu diesem Thema ein. Sie ist nicht aus der Bildzeitung oder anderen Medien, sondern mit kleinen Änderungen bis heute  Richtschnur der HU. :

 

2.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962
Bezeichnung:
(Kategorie)
vorn -> 1, 1a, 1b, 11
hinten -> 2a, 2b, 12
Anzahl: Nicht reglementiert (StVZO)
Vier; ( zwei vorn, zwei hinten;EWG)
in der Breite
(Mindestwerte):
nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm
nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;
Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen")
zueinander 560 mm
--> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges
in der Höhe: 350...1200 mm
Einschaltkontrolle: nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder
akustisch oder beides;
nach StVZO zulässig
Sonstiges:
"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen
angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In
Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ
vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit
solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn
wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA
Seite 20 von 87 AKE
verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §
54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau
Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht
damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen
bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der
Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.
der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.
2.5 Warnblinkanlage
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: Vorgeschrieben, ab EZ 17.06.2003
elektr. Schaltung: mittels eines besonderen Schalters zur
synchronen Funktion aller Fahrtrichtungsanzeiger
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; nach StVZO Kontrolleuchte für
rotes........................................................................

 

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Oh, Wow. Da habe ich was los getreten.

Ich schau einfach mal, dass ich beim TÜV vorbeischaue. Dann wird alles geregelt :)

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Hi,

 

ich wollte ja bei Kellermann nachfragen wegen dem verringerten Abstand.

Die meinten, dass dies aufgrund der ECE-Bescheinigung gegeben wäre und wenn ein TÜV Probleme macht, soll man sich melden, dann würden die nachfragen. Also Service können die.

 

ECE_microExtreme.pdf

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Ich habe mal interessehalber beim MFK in der Schweiz nachgefragt:

 

Zitat

Die Blinker dürfen Grundsätzlich versetzt werden wenn folgende Anbaumasse eingehalten werden. Zwischenraum zwischen den Leuchtflächen der Richtungsblinker von Motorrädern muss mindestens betragen:

Zwischen den vorderen Blinker 0.24 m

Zwischen den hinteren Blinker  0.18 m

Der Abstand des unteren Randes der Leuchtfläche vom Boden muss bei Richtungsblinker wenigstens 0.35 m betragen.

Der Abstand des oberen Randes der Leuchtfläche vom Boden darf höchstens 1.50 m betragen.

Die Sichtwinkel bei Motorräder: der vorderen und hinteren Blinker müssen nach innen Minimum 20 Grad und nach aussen Minimum 80 Grad betragen.

                                                

 

Seitlich wirkende Blinker sind bei Motorrädern nicht gestattet und dürfen auch nachträglich nicht montiert werden.

 

 

Die Abstände werden ja eingehalten, nur die seitlich wirkenden Blinker müssten deaktiviert werden.

Ich glaube ich bestelle mir einen Satz ;-)

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Wernerz schrieb:"Die meinten, dass dies aufgrund der ECE-Bescheinigung gegeben wäre"

Es ist, wie es immer ist

Wie schon z.B. bei Honda wird es immer wieder Veränderungen bei den eigentlichen EG-Regelungen geben. Sofern diese homologiert (in einem Land der EU geprüft) sind sind sie auch in Deutschland gültig. Lt. dem vorliegenden pdf war es sogar der TüV Rheinland, der die Prüfung in Luxemburg vorgenommen hat. Das gleiche gilt auch dann, wenn eine ABE für Fahrzeugteile aus Deutschland vorliegt.

Ich gehe deshalb davon aus, dass die "Kellermanns" so verwendet werden dürfen.

 

fredis-garage

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Zu dem Thema haben wir auch schon stundenlang diskutiert und auch die Spezis der Prüforganisationen mit einbezogen. Fakt ist leider, dass EU-Recht und STVZO immer nur schleppend harmonisiert werden. Regelmäßige Änderungen führen auch bei der Rennleitung zu üblen Verwirrungen.

Vor Ort bemängeln wir nur Unterschreitungen der Abstände zueinander und zur Mittelachse. Sollte ein Blinksignal auffällig schlecht erkennbar sein (subjektive Wahrnehmung) wird dann genauer nachgemessen und das vorliegende Paragraphenbüchlein gezückt. Letztlich bleibt ja immer der Gang zu einer höheren Instanz und es ist an jedem selbst, wie wichtig einem die Veränderung der originalen Beleuchtungseinrichtung ist.

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Wenn du die Blinker an der normalen Stelle nicht magst, vielleicht gefällt dir das und es ist auch erlaubt.

Ich habe von SW-Motech den Handschutz mit integrierten LED Blinker verbaut und bin sehr zufrieden, ich finde die Optik durch das Wegfallen der normalen Blinker viel schöner als vorher.

lg Michael

 

 

1D1E6B26-12B8-42EC-953C-703BD0B1899A.jpeg

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Edited by mlieder
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  • 2 months later...

Naja, nur das die halt bei einem Umfaller wahrscheinlich auch hinüber sind - und das ist ja der Hauptgrund für diesen Umbausatz! :P 

Ok - sie sind natürlich schon viel billiger als die originalen Blinker! Ein Set EUR 50,- ggü. zwei Triumph-Blinkern um EUR 240,-

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Am 15.2.2022 um 12:46 schrieb mlieder:

Wenn du die Blinker an der normalen Stelle nicht magst, vielleicht gefällt dir das und es ist auch erlaubt.

Ich habe von SW-Motech den Handschutz mit integrierten LED Blinker verbaut und bin sehr zufrieden, ich finde die Optik durch das Wegfallen der normalen Blinker viel schöner als vorher.

lg Michael

 

 

1D1E6B26-12B8-42EC-953C-703BD0B1899A.jpeg

598E3EA3-9688-45D4-A1FD-07760C8F5DDA.jpeg

Gibt's ein Foto wo man die Blinker leuchten sieht??? 

Die Idee ist ja Hammer! Könnte ich mir bei meiner auch gut vorstellen 

  • Haha 1
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  • 2 weeks later...

Ich habe die Blinker an unserer 800 an den oberen Schutzbügel montiert.

Meiner Frau ist die 800er umgefallen, der Blinker war ganz, dafür war die Verkleidung gebrochen.

Wurde auch noch nicht beim TÜV bemängelt (mittlerweile 3x)

 

big_55104564_0_200-300.jpg

Edited by Sensenmann
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  • 3 months later...
Am 23.4.2022 um 20:36 schrieb Tiggi:

Gibt's ein Foto wo man die Blinker leuchten sieht??? 

Die Idee ist ja Hammer! Könnte ich mir bei meiner auch gut vorstellen 

Sorry, ich war ein paar Monate im Sabbatical und in Thailand und Afrika unterwegs.
In meinem Reiseblog siehst Du die Blinker in Aktion:
Reiseblog24... Du bist Unterwegs, die Welt ist dabei! - Mein neuer Reisebegleiter eine Triumph Tiger 800

 

Gruß aus dem wilden Süden

Michael

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  • 5 months later...
Am 10.2.2022 um 18:54 schrieb maxbert:

Ich hatte bei meiner 800er die Blinker mit einem einfachen Alublech unter die Nebelscheinwerfer gehängt (die Kratzer unter dem Schriftzug geben Zeugnis weshalb...). Abstände dürften passen, habe ich aber nie gemessen. HU ohne Beanstandung oder Nachfrage.

 

maxbert :)

reflektor1.jpg

 

@Maxbert

Woher ist der Reflektor für die ursprüngliche Blinkerposition?

Gruß Thomas

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vor einer Stunde schrieb TommyZ:

@Maxbert

Woher ist der Reflektor für die ursprüngliche Blinkerposition?

Gruß Thomas

Von hier: Link und dann passend gemacht...

Kann man natürlich mit jedem Reflektor machen der das Oval größenmäßig abdeckt.

 

maxbert ;)

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