Gummikuhfan Geschrieben Januar 31, 2022 Share Geschrieben Januar 31, 2022 Hallo Holger, die 228 kg stehen bei mir auch in der COC-Bescheinigung. Allerdings steht dabei "mass of the vehicle in running order". Heißt das nicht fahrfertig? Leider bin ich nie zum Wiegen gekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silver Rider Geschrieben Januar 31, 2022 Share Geschrieben Januar 31, 2022 vor 2 Stunden schrieb Gummikuhfan: Hallo Holger, die 228 kg stehen bei mir auch in der COC-Bescheinigung. Allerdings steht dabei "mass of the vehicle in running order". Heißt das nicht fahrfertig? Leider bin ich nie zum Wiegen gekommen. Fahrfertig hat Triumph eine Tiger Sport von 2014 auch mit nur 235 kilo angegeben . Ab 2016 dann mit 241 kilo . Aber nicht nur das reine Fz. Gewicht ist entscheidend für das Wohlfühl - Programm in Sachen Gewicht, sondern die Höhe des maschinellen Schwerpunktes. ....... und genau da lag die alte Sport sehr ungünstig ......... und die neue Sport liegt da vermutlich wesentlich günstiger. Grüße gerhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DannyOcean Geschrieben Februar 1, 2022 Share Geschrieben Februar 1, 2022 ...und jetzt startet auch noch das Jahr des Tigers Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasberger Tiger Geschrieben Februar 1, 2022 Share Geschrieben Februar 1, 2022 Hallo Jürgen, ich meinte mich zu erinnern, dass "Fahrfertig" bedeutet dass der Tank zu ca. 20% gefüllt ist. Scheint falsch zu sein. Habe gerade mal etwas gesucht und das hier gefunden: https://motorrad.fandom.com/wiki/Leergewicht Demnach wird auch noch unter Leergewicht und Leermasse unterschieden (was auch immer das soll). Leergewicht ist mit zu 90 % gefülltem Tank und steht so in den Papieren. Leermasse ist ohne Tankinhalt und ohne Werkszubehör. Da zähle ich mal Hauptständer und Gepäckträger und sowas zu. Also liegst du mit den gut 20 kg Unterschied wohl doch richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Februar 1, 2022 Share Geschrieben Februar 1, 2022 Definition lt. § 42 Abs. 3 StVZO- geändert in 2004: (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile. Im Grundsatz auch für Krafträder gültig- allerdings ohne Fahrer Merke: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung Spruch aus meiner Studienzeit 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DannyOcean Geschrieben Februar 2, 2022 Share Geschrieben Februar 2, 2022 Am 31.1.2022 um 07:20 schrieb wernerz: Die Rubrik für die 660er ist jetzt auch online. Die Integration des Typs bei den Motorrad-Bildern fehlt aktuell noch, wenn ich das richtig sehe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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