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Aktuelle Rechtslage Reifen


Oberon

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Hallo zusammen,

 

ich mache mich gerade schlau weil meine T400 neue Reifen benötigt.

Ich habe die Lage wie folgt verstanden, lasse mich aber gerne Berichtigen

 

Die T400 hat eine Betriebserlaubnis, KEINE EU Zulassung. Daher gilt das folgende...

-im Fahrzeugschein steht der Satz: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis"

-Die zugelassenen Reifen stehen in der Bedienungsanleitung, bei mir sind es:

MIchelin T66X

Bridgestone Trailwing 101 bzw 152 hinten

-alles andere muss eingetragen werden

 

Triumph hat noch ein auf seine Seite ein bemerkenswertes Dokument, das weitere Reifenpaarungen bietet. Ich habe aber bisher nur die Dunlop Trailmax gefunden, die es noch gibt.

https://www.triumphmotorcycles.de/service/tyre-selector

 

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

 

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Moin.

Deine Sicht der Dinge ist korrekt.

 

Die bisherige Reifenbindung entfällt nur für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung. Die haben unsere Moppeds nicht, sondern lediglich eine deutsche Betriebserlaubnis. Es gilt also letztendlich der Reifen als zugelassen, der in den Papieren aufgeführt ist. 

 

Für alle Reifen ab DOT 2020 sind bisherige "Freigaben" oder "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" der Hersteller für unsere Moppeds hinfällig. Diese gelten lediglich für Reifen mit DOT 2019 oder älter bis zum Ablauf einer Übergangsfrist, die am 31.12.2024 endet. 

 

Die neuen Reifen müssen also schon jetzt ab DOT 2020 eingetragen werden! 

Eine bestehende Freigabe (die dann zwar keine unmittelbare rechtliche Bedeutung mehr hat) kann aber die Eintragung deutlich vereinfachen. 

Bevor du dich für einen Reifen entscheidest, einfach mal beim TÜV deines geringsten Misstrauens nachfragen.

 

Derzeit wird von den TÜV-Prüfstellen nach einer internen Arbeitsanweisung gearbeitet; diese gibt, entgegen der gesetzlichen Regelung, vor, Fahrzeuge mit deutscher BE bei der Hauptuntersuchung genauso zu behandeln wie Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung.

 

Diese interne Arbeitsanweisung gilt jedoch nur für die HU. 

 

Was due Rennleitung im Zweifel bei einer Kontrolle dazu sagt, ist wieder was anderes. 

 

Gruß 

Nils

 

bearbeitet von NichtLardo
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Ist schon ägerlich, dass man bei älteren Baujahren im Prinzip jetzt jeden Reifen eintragen lassen muss, weil die ehemals eigetragenen kaum noch hergestellt werden.

Andererseits hatte ich mittlerweile zwei HUs, bei denen das nicht interessiert hat. Die Reifendimensionen stimmten, die Profiltiefe ohnehin, weil es sich ja um Neureifen handelte.

Das bestätigt Nils' Aussage hinsichtlich der Arbeitsanweisung und scheint auch bei der DEKRA so gehandhabt zu werden.

 

Für meine '97er "Neuanschaffung" habe ich mir jetzt jedenfalls einen Satz Mitas E08 bestellt, für den es eine Herstellerfreigabe für die T400 gibt.

Da ich die Maschine mit frischer HU übernehme, das Reifenprofil zwar in Ordnung ist, aber das Herstellungsdatum auf das vorletzte Jahrzehnt verweist, fahre ich lieber mit frischen und nicht eingetragenen Reifen durch die Gegend, als mit legalen Antiquitäten.

Bei der nächsten HU werde ich ja sehen und vertraue darauf, dass ich nach über dreissig Jahren Motorradfahrens auch weiterhin nicht kontrolliert werde, bzw. dem Hauptwachtmeister die Herstellerbescheinigung reicht.

bearbeitet von Pere
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On 6/4/2021 at 7:45 PM, Oberon said:

-im Fahrzeugschein steht der Satz: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis"

-Die zugelassenen Reifen stehen in der Bedienungsanleitung, bei mir sind es:

MIchelin T66X

Bridgestone Trailwing 101 bzw 152 hinten

Frag das mal bei einer HU Prüfstelle nach, ob das noch aktuell ist. Die können das im System sehen.

 

Der Hinweis im Schein verweist nur auf die ABE und die kann auch noch verändert worden sein nachdem Deine Bedienungsanleitung gedrückt wurde (zumal Bedienungsanleitungen für den Fall auch kein rechtlich bindendes Dokument darstellen). Wenn in der ABE dann nichts steht, verweist der Satz im Schein auf 'nichts' und man kann sich alles drauf machen, was den Originaldimensionen entspricht.

 

Das gleiche Argument gilt bei einer Kontrolle. Und die Kontrolleure müssen nachweisen, dass etwas nicht stimmt. Nicht umgekehrt. ;-) 

bearbeitet von SiRoBo
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