Oldi Geschrieben am Mai 11, 2021 Share Geschrieben am Mai 11, 2021 Die Saison ist ja noch jung, aber ich war bis 27.04.2021 schon fleißig unterwegs. An diesem Tag wurde ich von einem Postzusteller unsanft vom Bike geholt! Sachschaden ganz ordentlich! Blessuren auch nicht ohne, aber wird wieder. Nachdem ich am Unfall vollkommen Unschuldig bin, wird mein Tiger auf Kosten der Versicherung in Stand gesetzt. Wie ich erfahren habe, wird dabei nur ein Gabelrohr ersetzt!!! Hat jemand von Euch da Erfahrung, wie sich das auswirkt, wenn auf der einen Seite ein neues Gabelrohr mit neuer Füllung und auf der anderen eines mit bereits ca. 23 tsd Km werkt??? Müsste da nicht zumindest auf der Gegenseite das Öl gewechselt und das Innenleben serviciert werden????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gummikuhfan Geschrieben Mai 11, 2021 Share Geschrieben Mai 11, 2021 Hallo Robert, da solltest du dir einen Rechtsanwalt incl. Gutachter leisten. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ralph Geschrieben Mai 11, 2021 Share Geschrieben Mai 11, 2021 vor 36 Minuten schrieb Gummikuhfan: Hallo Robert, da solltest du dir einen Rechtsanwalt incl. Gutachter leisten. Volle Zustimmung! Wer hat den Schaden denn aufgenommen? "Versicherungsfachmann" oder Werkstatt oder ....? Wenn die Gabel auf der einen Seite eine abbekommen hat, dann muss die andere Seite auch überprüft werden, dazu muss das Standrohr raus und "auf die Spitzen" genommen werden. Zusammenbau dann wieder mit neuem Öl etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Mai 12, 2021 Share Geschrieben Mai 12, 2021 Ich kann nur nach deutschem Recht Ratschläge geben: - hier gibt es eine Schadenminderungspflicht, d.h. bei der Instandsetzung darfst du keine unnötigen Kosten verursachen und müßtest dich ggf. auf einen Sachverständigen der Versicherung einlassen. In deinem Fall hättest du nach meiner Ansicht das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen; in D z.B. bei der DEKRA. - Selbstverständlich muss nach dem Schadensbild die komplette Gabel mit allen Teilen- z.B. auch die Bremsscheiben- ausgebaut und geprüft werden Mit dem Ergebnis wendest du dich an die gegnerische Versicherung, die dir den Schaden ersetzen muss. Oft ist es so, dass dir die Versicherung einen unter der Gutachterberechnung liegenden Preis anbietet, auf den du nicht eingehen mußt....... Du könntest ggf. aber auch über die Werkstatt abrechnen. Viel Erfolg fred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rheinweiss Geschrieben Mai 12, 2021 Share Geschrieben Mai 12, 2021 vor 14 Minuten schrieb fredis-garage: Schadenminderungspflicht Schadensminderungspflicht, also keinen Schaden fahrlässig zu provozieren oder auch: Nicht einfach auf das Löschen eines Brandes zu verzichten obwohl es möglich wäre. Ob das wohl hier rein passt? ***** Ich denke, solange es technisch keine Einheit bildet, wie zB. Kupplungsscheiben oder eingeschliffene Ventilsitze etc., wirst du da nichts fordern können. Nach meiner Erfahrung empfehle ich dir eher ein "orientierendes" Gespräch mit der Werkstatt aber keinen "Streitanwalt". Gruß Rheinweiss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Mai 12, 2021 Share Geschrieben Mai 12, 2021 (bearbeitet) Im versicherungsrechtlichen (Kfz.-Haftpflicht u.a.) Sinn (siehe dazu Pflichtversicherungsgesetz und VVG sowie Allgemeine Bedingungen für die Kfz.-Haftpflicht/AKB) trifft die Schadenminderungspflicht den Geschädigten. Er hat die Pflicht, die Schadenersatzforderung nicht zu überhöhen. Beispiel: Sachverständigen bei geringfügigem Schaden beauftragen; normale Seriendämpfer durch Wilbers oder Serienauspuff durch Arrows-Anlage ersetzen und vieles mehr. Andererseits muss niemand eine Hinterhofwerkstatt wählen. Also es paßt. in diesem Sinne fred bearbeitet Mai 12, 2021 von fredis-garage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oldi Geschrieben Mai 12, 2021 Autor Share Geschrieben Mai 12, 2021 Danke für die rechtlichen Tipps! Was ich eigentlich wissen wollte ist, die technische Relevanz bzw. die möglichen Folgen im Fahrwerk, wenn ein Gabelrohr neu und das andere 3 Jahre und ca. 23 tsd Km alt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silver Rider Geschrieben Mai 12, 2021 Share Geschrieben Mai 12, 2021 vor 2 Stunden schrieb Oldi: Danke für die rechtlichen Tipps! Was ich eigentlich wissen wollte ist, die technische Relevanz bzw. die möglichen Folgen im Fahrwerk, wenn ein Gabelrohr neu und das andere 3 Jahre und ca. 23 tsd Km alt ist. Servus Oldi Diese Sitation wäre für mich nicht befriedigend. Ich würde zur Not auch auf eigene Kosten , den gebrauchten Gabelbein wenigstens einen kompletten Service angedeien lassen. Das kostet nicht die Welt . Grüße gerhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
volcano Geschrieben Mai 13, 2021 Share Geschrieben Mai 13, 2021 Moin, ich kann Gerhard nur zustimmen. Ein Gabelservice soll man alle 40 tkm machen. Dein Gabelöl ist bereit 23 tkm alt. Ob Du beim Fahren direkt was merken wirst wenn Du kein Service machen lässt, die frage wird Dir wohl niemand beantworten können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kleener Geschrieben Mai 13, 2021 Share Geschrieben Mai 13, 2021 vor 10 Stunden schrieb Silver Rider: Servus Oldi Diese Sitation wäre für mich nicht befriedigend. Ich würde zur Not auch auf eigene Kosten , den gebrauchten Gabelbein wenigstens einen kompletten Service angedeien lassen. Das kostet nicht die Welt . Grüße gerhard Wenn es gemacht wird, dann nur auf eigene Kosten. Beim PKW ist es ähnlich, wird hier zum Beispiel ein Stoßdämpfer beim Unfall beschädigt, kann der andere auch im Rahmen der Reparatur erneuert werden wenn die Laufleistung es begründet. Allerdings trägt man hier einen zumindest Eigenanteil "alt gegen neu" in Abhängigkeit von erwarteter Lebensdauer und aktuellem Tachostand. Die Begründung ist, man darf aus dem Schaden keinen Vorteil erlangen wie durch Austausch von unbeschädigten Verschleißbauteilen. Lasse am unbeschädigten Gabelbein einfach einen Service machen, das kostet nicht die Welt. Es ist ja alles bereits zerlegt, was die Werkstatt bei der Kalkulation fairerweise berücksichtigen sollte, und dann startest du auf beiden Seiten mit neuen Dichtungen und Öl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Diesel Geschrieben Mai 13, 2021 Share Geschrieben Mai 13, 2021 Vielleicht kannst ja das bei der Werkstatt mit raushandeln, das sie das Öl und die Dichtinge mitwechseln. Eventuell übernimmst die Teilekosten und sie die Arbeit. Zum Thema Gabelöl. Ich wechsle inzwischen alle 20 tkm das öl. Wer schon mal gesehen hat was sich da alles an Schmoder und Dreck sammelt ist zumeist der selben meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gummikuhfan Geschrieben Mai 15, 2021 Share Geschrieben Mai 15, 2021 Hallo, bin doch etwas überrascht. Ich sehe die Telegabel als eine Einheit. Wenn da eine mechanische Einwirkung drauf erfolgt, die zum Teilewechsel zwingt, wer sagt denn, dass durch den seitlichen Stoß nicht die andere Seite oder die Lenkerbrücken in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Meiner Meinung nach muss die ganze Gabel als Einheit überprüft werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Mai 15, 2021 Share Geschrieben Mai 15, 2021 Bei einem ähnlichen Anstoß der bei relativ geringer Geschwindigkeit(Kreisverkehr) an der Telegabel meiner damaligen Yamaha XJ 900 Diversion erfolgte,habe ich den Schaden bei der DEKRA begutachten lassen. Ich habe als Fachmann geahnt,was kommen könnte, auch mit einem Schaden am Lenkkopf gerechnet. Die Vermessung der Gabel ergab geringen Verzug, Lenkkopf unbeschädigt, dafür eine Bremsscheibe hinüber. In meiner vorherigen Antwort habe ich nur rechtlichen Bezug genommen, weil der Fragesteller nicht in Deutschland zu Hause ist. Hier wurde mir auf der Basis des Gutachtens der gesamte Schaden anstandslos durch die Allianz ersetzt- Arbeits- und Gutachterkosten, Gabelholme, 1 Bremsscheibe. Auf eigene Kosten habe ich sicherheitshalber die Lenkkopflager ersetzt. Es ist mein Leben- davon habe ich nur eins. fred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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