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Ausgeblendet

Tiger GT Pro mit Nebelscheinwerfer sollen bei TFL leuchten


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Hallo,

 

ich habe die 900 GT Pro mit serienmäßigen LED-Nebelscheinwerfern. Die werden über einen serienmäßigen Schalter an der linken Armatur eingeschaltet. Aber nur bei eingeschaltetem Abblendlicht. Ich hätte die Nebler gerne mit dem serienmäßigen TFL zusammen leuchten, um meine Silhouette zu vergrößern und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Hat jemand eine Idee, wie man da am Besten vorgeht?

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Vielleicht ist es ja programmierbar, aber grundsätzlich müsste dann, um die Zulassungsfähigkeit herzustellen, beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.

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Das hätte ich auch gerne. Nur Legal lässt sich das nicht verwirklichen. Nebelscheinwerfer dürfen nur mit Abblendlicht leuchten. 

Bei den BMW GS Modellen sehe ich diese Kombination am laufenden Band. Ich weiß jetzt nicht ob BMW Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer verbaut.

 

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Ich meine das ich hier schon mal was gelesen hab wie es gehen sollte.

Hab es selber aber noch nicht getestet.

Motorstarten dann das Licht einschalten und die Zusatzscheinwerfer dazu einschalten.

Anschließend das Licht ausschalten und den Lichthupenschalter betätigen damit würde man die Zusatzscheinwerfer einschalten.

Aber wie ich schon schrieb ohne Gewähr. 

Wenn es funktioniert bitte hier Bescheid geben.

Gruß Peter 

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vor 21 Stunden schrieb TMA:

Vielleicht ist es ja programmierbar, aber grundsätzlich müsste dann, um die Zulassungsfähigkeit herzustellen, beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.

Macht ja nichts. Erhöht die Sicherheit. Ich fahre bei meiner Fazer längliche Auto-TFL mit Abdimmfunktion, die bei Tag mit ABL in voller Leuchtstärke leuchten. Nachts dimme ich die dann ab.

 

vor 19 Stunden schrieb tiger1kaetzchen:

Hab es selber aber noch nicht getestet.

Warum nicht? Dann hätte man es gleich gewusst.

Ist aber noch komplizierter, als bei Abblendlicht einfach die Nebler einzuschalten...

 

Eine Idee war, über Dioden eine abschaltbare Spannung auf die Nebler zu geben.

bearbeitet von Thom
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@thom

endlich mal jemand der sich auch nicht um sinnlose gesetzliche Regelungen kümmert.

 

Die Leute die das scheinbar immer beachten wollen konterkarieren sich selbst wenn Sie diese Zusatznebelscheinwerfer einschalten wenn gar kein Nebel ist, das ist auch nicht gesetzlich.:totlach:

 

So what ? :rolleyes:

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vor einer Stunde schrieb Edi:

endlich mal jemand der sich auch nicht um sinnlose gesetzliche Regelungen kümmert.

 

Mache ich auch nicht, wenn mir ein Egozentriker nachts blendend mit nicht abgedimmten TFL entgegenkommt.

Dann zeige ich dem gerne die Leuchtkraft meiner LED-Haupt und Zusatzfernscheinwerfer, ICH will ja dann was sehen.

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vor einer Stunde schrieb Edi:

um sinnlose gesetzliche Regelungen

Ich halte das für absolut nicht sinnlos und empfehle dazu auch die Lektüre dieses Faltblattes.

Es geht ja nicht nur um dich, der so was betreiben möchte, sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer. Und wenn jeder aufrüstet, wie er will, dann sind wir irgendwann auf einem für alle völlig indiskutablen Niveau. Jeder wie er will, das geht halt nicht in allen Bereichen.

 

Und überhaupt verstehe ich diesen angedachten Aufwand nicht. Nebelscheinwerfer und Abblendlicht an, fertig. Und die Sichtbarkeit ist vermutlich auch noch höher als bei der Kombi TFL und Nebelscheinwerfer.

 

 

 

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wenn Du annimmst dass gesetzliche Regelungen immer auch sinnvoll sind, dann erinnere Dich doch z.B. an die frühere Längenregelung der Hinterradabdeckung.

 

Es gab Zeiten da musste man 80 DM Strafe zahlen und bekam einen Punkt wenn die vorgegebene Länge nicht stimmte :cry2:

Heute ist das alles Makulatur, war also nicht wichtig, wie auch die frühere Bindung an die Reifenmarke im Schein.

 

Aber bleibe ruhig bei Deinem Glauben an die Richtigkeit und dem Sinn aller gemachten Vorgaben.

 

Hoffentlich hälst Du das auch in Deinem gesamten Leben korrekt ein :bang:

bearbeitet von Edi
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Gesetze hin Gesetze her, hat jetzt einer eine Lösung des Problems ohne die Elektrik zu verändern?

Ich finde das TFL mit der Kombination der Nebelleuchten auch vom Design her schöner.

Das TFL hat ne super Optik von vorne...................:rolleyes::bang:

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vor 45 Minuten schrieb Edi:

wenn Du annimmst dass gesetzliche Regelungen immer auch sinnvoll sind, dann erinnere Dich doch z.B. an die frühere Längenregelung der Hinterradabdeckung.

 

Es gab Zeiten da musste man 80 DM Strafe zahlen und bekam einen Punkt wenn die vorgegebene Länge nicht stimmte :cry2:

Heute ist das alles Makulatur, war also nicht wichtig, wie auch die frühere Bindung an die Reifenmarke im Schein.

 

Aber bleibe ruhig bei Deinem Glauben an die Richtigkeit und dem Sinn aller gemachten Vorgaben.

 

Hoffentlich hälst Du das auch in Deinem gesamten Leben korrekt ein :bang:

 

Grundgütiger.... das liest ja bald wie bei den Querdenkern....

 

Bin raus.

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vor 11 Stunden schrieb Thom:

Macht ja nichts. Erhöht die Sicherheit. Ich fahre bei meiner Fazer längliche Auto-TFL mit Abdimmfunktion, die bei Tag mit ABL in voller Leuchtstärke leuchten. Nachts dimme ich die dann ab.

 

Warum nicht? Dann hätte man es gleich gewusst.

Ist aber noch komplizierter, als bei Abblendlicht einfach die Nebler einzuschalten...

 

Eine Idee war, über Dioden eine abschaltbare Spannung auf die Nebler zu geben.

Thom ich hab meine Tiger nicht bei mir die steht im Winterquartier sonst hätte ich es schon getestet.

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  • 6 months later...

Wie man in diesem Video sehen kann, scheint es irgendwie eine Möglichkeit zu geben.

Da fahren die Jungs mit TFL und Nebler rum, Kennzeichen sind von der Insel.

Wenn extra für das Promovideo keine spezielle Software geschrieben wurde, bräuchte man die Software "nur" mit der UK-Version neuladen.

Ob das geht und was der :D dafür haben möchte, steht auf einem anderen Blatt.

 

In der englischen Betriebsanleitung steht allerdings auch, dass die Nebler nur bei eingeschaltetem Abblendlicht zuschaltbar sind.

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  • 4 months later...

Hallo,

hat jemand mal ein Bild der Anschlussstecker zu den Nebelleuchten , Molex? Typ? Nummer ?

und wo sitzen diese.

Bevor ich alles zerlege und wieder zusammenbaue um an die Nummern zu kommen ...

 

ich baue mir gerade, für die GT, eigene Scheinwerfer dran und möchte den Schalter am Lenker nutzen.

Mit Relais etc. 385 Euro für die Funzeln waren mir zu viel. Bis jetzt liege ich bei 80 Euro für 6000 Lumen.

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vor 21 Stunden schrieb FJGuenther:

Hallo,

hat jemand mal ein Bild der Anschlussstecker zu den Nebelleuchten , Molex? Typ? Nummer ?

und wo sitzen diese.

Bevor ich alles zerlege und wieder zusammenbaue um an die Nummern zu kommen ...

 

ich baue mir gerade, für die GT, eigene Scheinwerfer dran und möchte den Schalter am Lenker nutzen.

Mit Relais etc. 385 Euro für die Funzeln waren mir zu viel. Bis jetzt liege ich bei 80 Euro für 6000 Lumen.

was sind das für Scheinwerfer die du da hast

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Warum macht ihr es euch nicht einfach und tauscht die serienmäßigen Nebelscheinwerfer gegen Zusatzscheinwerfer aus. Die dürfen mit dem TFL zusammen leuchten, um es regelkonform zu machen. Und ganz ehrlich: Für Nebler sind die Originalen sowieso viel zu hoch angebracht.

 

Gruß aus dem Harz

Jens

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Zu Wolfixc : könnte sein , danke.

Zu Harzer : die GT hat keine Scheinwerfer, die Leistungsaufnahme der neuen LED-Scheinwerfer wird höher sein.

Vielleicht passen sie an die originale Halterung. Es gibt auch Angebote zu Halterungen, siehe Video

139961310_T-Klemme25mm.thumb.png.09e07c43e35dd2a45cafe3c50e495f67.png

Ich habe 2 Sturzbügel und werde diese vor dem Motorkühler mit einem Rohr verbinden.

Außen kommen dann die Scheinwerfer dran.

Es gibt von dem Hersteller natürlich auch andere Scheinwerfer.

1x Sicherung, 1x Relais mit Schutzdiode !, ev. gesteuert über die originale Nebeltaste. Ansonsten separat

(leorx Motorrad Lenker montieren Hazard Light ON/Off Schalter  Amazon)

Kairiyard LED-Scheinwerfer Square Moto 4-Zoll-LED-Rampenscheinwerfer.png

Stecker2.png

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Um die leidige Diskussion zu erleichtern stelle ich ein, was rechtlich korrekt ist und von Menschen aus dem Fach erarbeitet wurde. Wer (wie dieser oder jener) glaubt, er stehe über den Regeln, möge tun, was er will. Auch TMA hat weiter oben eingestellt, was der TüV oder andere Prüforganistationen für eine Anbringungs- und Schaltweise sehen möchten. Ferner habe ich eingestellt und gegengeprüft, welche Zeichen sich auf den jeweiligen Leuchteinheiten befinden müssen. Ich hinterfrage hier nicht den Sinn dieser Vorgaben:

Scheinwerfer für Abblendlicht

 

Anzahl: einer, nach EG-Rili auch zwei


 

dass im kurzen Abstand

eine Lichtquelle erscheint


 

elektr. Schaltung: beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle

Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten

 

 

2.3 Scheinwerfer für Fernlicht

 

Anzahl: ein oder zwei

Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; blaue Kontrolleuchte, nach

StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung

2.4 Fahrtrichtungsanzeiger

 

Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen")

zueinander 560 mm

--> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges

in der Höhe: 350...1200 mm

Einschaltkontrolle: . nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder

akustisch oder beides;

. nach StVZO zulässig

Sonstiges:

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

 

Prüfzeichen, die auf den Leuchteinrichtungen- meist auf dem Scheinwerferglas- zu finden sein müssen:

Scheinwerfer für Abblendlicht

E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz

Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...

Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht (nach EG Rili auch F3 für LED-Nebelschw.)
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte

 

 

bearbeitet von fredis-garage
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vor 59 Minuten schrieb fredis-garage:

Um die leidige Diskussion zu erleichtern stelle ich ein, was rechtlich korrekt ist und von Menschen aus dem Fach erarbeitet wurde. Wer (wie dieser oder jener) glaubt, er stehe über den Regeln, möge tun, was er will. Auch TMA hat weiter oben eingestellt, was der TüV oder andere Prüforganistationen für eine Anbringungs- und Schaltweise sehen möchten. Ferner habe ich eingestellt und gegengeprüft, welche Zeichen sich auf den jeweiligen Leuchteinheiten befinden müssen. Ich hinterfrage hier nicht den Sinn dieser Vorgaben:

Scheinwerfer für Abblendlicht

 

 

vielen Dank für Deine Genehmigung dass weiter beide Leuchten parallel an sein dürfen wenn man das will, ca. 50% der Motorradfahrer werden es Dir auch danken.

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Diese -  Edis - Anerkennung habe ich mir schon immer gewünscht. Endlich schmore ich nicht mehr in meinem eigenen Saft. Die heute gültigen Prüfzeichen für lichttechnische Einrichtungen reiche ich nach.

und Edi- nicht erwischen lassen, sei lieber brav- ist preiswerter

 

fred

 

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vor 53 Minuten schrieb TDM-Fan:

ausser, dass das hier doppelt ist

zusammen mit TFL darf garnichts leuchten!

Nebel- und andere Zusatzscheinwerfer leuchten immer nur zusammen mit Abblendlicht

Habe ich korrigiert. Sonst bitte genau nachlesen. Fernlicht darf gesondert (nur mit rückwärtiger Beleuchtung, ohne Abblendlicht) geschaltet werden- beim Umschalten auf Abblendlicht muss der Fernlichtscheinwerfer (auch zusätzlich) allerdings automatisch erlöschen. Beim Einschalten des Fernlichts darf- muss nicht -  ein Ablendlicht weiter mit in Betrieb sein. So ist es zu verstehen.

Wie an anderer Stelle schon einmal bemerkt- es ist Schräubchenkunde.

fred

 

 

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Tatsache ist, dass ca. 50 % der Motorräder mit Zusatzscheinwerfern ausgerüstet sind und ich habe noch kaum welche fahren gesehen bei denen die nicht auch parallel dauernd an waren, da hilft die ganze Gesetzespredigt nicht.

 

Es ist eben ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt um besser gesehen zu werden und deshalb sehr wichtig.

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Hier wird ja viel geschrieben, was die meisten, bis auf die Schreiber, gar nicht interessiert und mit der eigentlichen Eröffnungsfrage ja rein gar nichts zu tun hat. Aber immer schön weiter Paragraphen reiten...

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Das ist ein Forum, das viele verschiedene Interessen bedient und in welchem m.E. Meinungsvielfalt herrscht. Vom eigenen Interesse oder der eigenen Meinung darauf zu schließen, dass alle anderen gleich "ticken" halte ich für unklug.

Aus technischer Sicht können die Nebelscheinwerfer nicht ohne tieferen Eingriff in die Steuerelektronik mit dem TFL geschaltet werden....es sei denn, man umgeht die Elektronik...Sie sind serienmäßig aber so geschaltet, dass sie sowohl mit dem Abblend- als auch dem Fernlicht in Betrieb sein können.

 

 

fred

 

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So, habe fertig ....

Die Scheinwerfer haben original einen spottigen Lichtkegel. Ich wollte aber einen ovalen gestreuten Lichtkegel.

Dazu habe ich das Plexiglas innen senkrecht ( nur !!! ) mit 80er Holzschmirgel bearbeitet. Jou. Wem das an Breite nicht reicht, kann natürlich 40er Schmirgel nehmen.

Der Bereich 0 bis 20m ist schön breit ausgeleuchtet. Er blendet nicht. Die Elektronik der Tiger misst den Strom am Stecker. 40 Ohm hier reicht. Ab 50 Ohm zeigt sie einen Fehler im Display an, auch dann funktioniert es.

Mein Relais hatte 90 Ohm , parallel dazu habe ich 2x47 Ohm in Reihe ( 2x 2,5W) gelötet. Bei niedriger Batteriespannung kommt das Fehlersymbol, lässt sich wegdrücken.

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Im beigelegtem Operating Manual ist auch ein CE Certifikat, allerdings sehr sehr klein zum lesen.

Und was darin steht ? Selbst mit Lupe. Egal.

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vor einer Stunde schrieb FJGuenther:

Die Scheinwerfer haben original einen spottigen Lichtkegel. Ich wollte aber einen ovalen gestreuten Lichtkegel.

Dazu habe ich das Plexiglas innen senkrecht ( nur !!! ) mit 80er Holzschmirgel bearbeitet. Jou. Wem das an Breite nicht reicht, kann natürlich 40er Schmirgel nehmen.

Danke für deinen konstruktiven Beitrag. Das mit dem Schmirgeln habe ich nicht ganz verstanden. Kannst du das noch genauer erläutern?

Danke.

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@Günther. Das CE-Zeichen hat aber keine Bedeutung im Straßenverkehr, dass ist dir klar?

Dass die Dinger keine Zulassung haben und du damit im Normalfall nicht über den TÜV kommst auch?

 

Ich bin ja jetzt auch nicht der Paragraphenreiter, aber die immer zum TÜV-Termin abbauen zu müssen, würde mich nerven.

Besonders wenn du bei ner Kontrolle auf freiem Feld im worst case auch schrauben oder laufen darfst.

 

Da gibt es doch für ein paar Euro mehr genug China Kracher die wenigstens so machen als ob Sie eine korrekte E-Kennzeichnung haben. Warum die?

 

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zu Wernez : klar. Alle Scheinwerfer, die ich gesehen habe und eine Zulassung haben, sind dick und klobig ... keine LED ... Oder ?

Die 2 Scheinwerfer haben 58 Euro gekostet, wenn ich passende finde, kann ich diese ruhig wechseln. .... Vielleicht kennst du ja welche ?
Scheinwerfer abbauen : 5 Minuten, tja, laut Bußgeldkatalog 15 Euro (?), wenn die überhaupt jemand bemerkt.

zum Tom :

Wenn du die Scheibe nur von "Norden" nach "Süden" schmirgelst, dann bilden sich senkrechte Riefen, an denen sich das Licht zur Seite streut, wie eine "Linse".

Bitte beachte die Polarität des Tiger-Steckers, kannste ja messen und denke an die Schutzdiode parallel zur Relaisspule : Kathode(  = Strich) nach Stecker 12V ( 1N4001 ... 1N4007 reicht) Stecker ist JST JWPF 2pol stifte

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