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Fragen Motorcharakteristik...erledigt


Empfohlene Beiträge

Habe 2 Gt pro mit jeweils ca. 2500 km am Start. Bin gerade im Trentino unterwegs. Bis auf die ungewohnten Vibrationen alles super. 

Fredis garage 

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Ehrlich gesagt, ich würde nicht warten oder aber den Händler vorher mit Video und schriftlich per Mail drüber informieren. Für mich klingt das eher nach Steuerkette, also Steuerkettenspanner hängt. Damit würde ich nicht weiterfahren wollen. Zumindest nicht ohne Absegnung durch den Händler, damit Dir niemand hinterher die Garantie abstreitet.

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Echt ärgerlich bei einem neuen Moped, und noch vor der Urlaubszeit.

Ich würde keinen Meter mehr fahren und drauf drängen das der Händler sie mit Hänger oder so abholt. Alles andere wäre unverantwortlich.

 

Grüße Holger

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Mensch der Tiger ist doch so gut wie neu, erst ein paar hundert Kilometer.  

Ich würde da ein Ersatzmotorrad erwarten.  Die können doch nicht mitten in der Saison den Tiger auf unbestimmte Zeit in die Werkstatt stellen. Erst recht wenn du weiter weg wohnst und immer Urlaub nehmen musst. Ich hoffe du hast Glück und es ist nur eine Kleinigkeit. 

 

Holger 

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vor 4 Stunden schrieb Butze:

Habe halben Tag Urlaub genommen und verfrachte sie zum Händler. ..... Wann ich sie dann zurück bekomme steht dann in den Sternen.

 

Im Garantie- bzw. Nachbesserungsfall muss das Fahrzeug abgeholt, zurückgebracht und dir kostenlos ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

 

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Da würde ich ein paar Euros für eine vernünftige Rechtsberatung bei einem fachkundigen Anwalt investieren, um die tatsächlichen Ansprüche im Rahmen der Sachmängelhaftung abzuklären. Der Ansprechpartner und Leistungspflichtige für Schadensersatz ist auch der Händler als Verkäufer.

Der VERKÄUFER ist zur Lieferung eines mangelfreien Produktes verpflichtet. Ist dies nicht der Fall, hat er alle Aufwendungen zu ersetzen, die dir durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes entstehen, zu ersetzen. Es empfiehlt sich dringend ein Blick ins BGB bzw. die Nachfrage bei einem fachkundigen Anwalt.

Die GARANTIEBEDINGUNGEN sind AGBs und müssen mit der tatsächlichen Rechtslage nicht unbedingt übereinstimmen. MEINE Meinung und ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.

 

bearbeitet von speety
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Ein Motorrad wird rechtlich nicht wie ein PKW, sondern eher wie eine Waschmaschine behandelt.

Hab ich bei KTM gerade durch, es gibt maximal drei Tage eine Ersatzmaschine, wenn der Hobel in die Werkstatt per Assistance geschleppt wurde.

Dauert die Reparatur länger, hat man Pech gehabt.

Kommt man selbst noch zur Werkstatt ebenso, nix mit Ersatzmaschine.

 

Hat Triumph auch sowas wie eine Assistance?

Dann würde ich die einfach rufen, der Motor macht komische Geräusche und die sollen das Ding zum Händler schleppen.

So hat man immerhin das zum Händler bringen erledigt, abholen muss man sie dann immer noch selbst.

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Was heisst hier Assistance???? Wenn der Motor tatsächlich deutlich "komische" Geräusche verursacht, liegt ein Mangel vor.

Der TE hat ein neues Motorrad gekauft und hat Anspruch auf ein mangelfreies Motorrad. Ist dies nicht der Fall, haftet der Verkäufer (im Rahmen der Fristen) für alle Aufwendungen, die dem Käufer durch das mangelhafte Produkt entstehen.

Alles andere entspricht nicht der Rechtslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung und es ist vollkommen egal, ob es sich um eine Waschmaschine oder um ein Motorrad handelt.

Bei einem Mangel an einer neuen Waschmaschine kommt innerhalb (der gesetzlichen Fristen) der Kundendienst ins Haus. Ist das nicht möglich, muss der Verkäufer für alle Kosten (z.B. Transportkosten) aufkommen, die dem Käufer entstehen. Ist eine Reparatur nicht möglich, ist ein anderes, mangelfreies, Produkt zu liefern oder der Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsgebühr) zurückzuerstatten. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schafft Klarheit. Dort ist alles geregelt.

 

bearbeitet von speety
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Am 1.7.2020 um 09:55 schrieb speety:

Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schafft Klarheit. Dort ist alles geregelt.

 

Mutige Aussage von einem juristischen Laien und so auch nicht richtig. Durch vertragliche Vereinbarung und gerade durch AGBs lässt sich im Rahmen der Zulässigkeit auch gegenüber dem Verbraucher einiges abweichend regeln. Ferndiagnosen ohne Kenntnis der Vertragslage sind gefährlich, ich bin seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und würde solche Aussagen ins Blaue hinein nie machen. 

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Was ist an der Aussage falsch oder gewagt?

 

Habe ich nicht folgendes empfohlen?

"Es empfiehlt sich dringend ein Blick ins BGB bzw. die Nachfrage bei einem fachkundigen Anwalt."

 

 

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Weil du sagst es stünde alles im BGB und genau das ist so falsch, alles was du bisher an rechtlicher Bewertung hier vom Stapel gelassen hast, ist mindestens fragwürdig wenn nicht falsch. Du suggerierst mit Halbwissen den Foristen Ansprüche, die so nicht bestehen. 

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Butze,

 

mache deinem Händler unmissverständlich klar, dass du mit dem Laufverhalten nicht einverstanden bist.

Wende dich an einen Anwalt und setze dem Händler einen fixen Termin, bis zu dem der Schaden behoben sein muss.

Lasse dem Anwalt unter Beteiligung eines technischen Sachverständigen nach der Ursache für das störende Laufverhalten

deines Motors forschen und Abhilfevorschläge entwickeln.

Begib dich aus der Opferrolle in die des Handlers.

Das Verhalten deines Händler empfinde ich als sehr fragwürdig.

 

Gruß Eugen

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@Butze

Wenn du eh schon Urlaub nehmen musst, fahr doch eine große Schleife und bei einem oder zwei anderen Händler/n vorbei und lass dort mal anhören.

Hast du denn niemand in deinem Bekanntenkreis, der/die/das sich die Tiger mal anhören kann? So als 2., 3., 4. Meinung?

 

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