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vor 9 Minuten schrieb Dani:

In der Schweiz gibt es aber die Möglichkeit des Referendums. Heisst bei uns kann ein Gesetz vor das Volk kommen. Was in Tat und Wahrheit auch regelmässig geschieht. So zum Beispiel grad letztes Wochenende wo über zwei Initiativen und ein Referendum abgestimmt wurden.

Das kann wohl auch funktionieren, wenn das Volk die langfristige Tragweite der eigenen Entscheidung auch abschätzen kann, was wohl in der Schweiz, durch die langjährige Übung der Fall zu sein scheint.

 

Was geschieht, wenn ein Volk darauf nicht vorbereitet ist, sieht man am Brexit. Sonntags abstimmen und Montags googeln was Brexit eigentlich genau bedeutet.

 

Etwas ähnliches würde bei uns in D wohl momentan auch geschehen, erst mal aus der Hüfte schießen und anschließend überlegen, was man da eben getan hat....

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vor 36 Minuten schrieb Dani:

In der Schweiz gibt es aber die Möglichkeit des Referendums. Heisst bei uns kann ein Gesetz vor das Volk kommen. Was in Tat und Wahrheit auch regelmässig geschieht. So zum Beispiel grad letztes Wochenende wo über zwei Initiativen und ein Referendum abgestimmt wurden.


Hallo Dani,

Du meinst sicher Kein Gesetz vor das Volk kommen? Oder?
Zumindest versteh ich Dich so, dass Deiner Auffassung nach in der Schweiz kein Gesetz gegen den Willen der Mehrheit des Volkes verabschiedet werden kann. 

 

Aber noch mal zur Sache selbst: Nicht dass ich missverstanden werde, ich will hier die Schweiz in der Ausgestaltung ihres Gemeinwesens auf keinen Fall kritisieren. Die Eidgenossenschaft hat ja, wie ich schon geschrieben hatte, eine ganz andere, spezielle, demokratie- und rechtshistorische Tradition.
Parlamentarische Demokratie und Direkte Demokratie haben jeweils spezifische Vor- und Nachteile, auch und insbesondere im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der jeweiligen Gesellschaft.
Aber ich will das Thema hier nicht ausufern lassen und um eine solche Diskussion geht es hier ja auch nicht. 
Gruß

Wilfried

bearbeitet von waxman
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vor 14 Minuten schrieb waxman:

Du meinst sicher Kein Gesetz vor das Volk kommen?

Dani hat das schon richtig geschrieben. In der Schweiz kann ein Referendum gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz ergriffen werden, dann kommt das Gesetz für vor das Volk zur Abstimmung. Zur ERgreifung des Referendums müssen zuerst 50'000 Untreschriften von stimmberechtigten Einwohnern der Schweiz eingeholt werden, liegen diese vor, wird dann vom Volk über das Gesetz abgestimmt. Am letzten Sonntag stimmten wir so über die neuen Artikel des Covid-Gesetzes ab.

Ob das Volk immer die Konsequenzen überblicken kann, das lasse ich offen, auch bei uns in der Schweiz stimmen viele mittels Hüftschuss ab, leider!

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Aah, so war das zu verstehen, alles klar!

Gruß

Wilfried

bearbeitet von waxman
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Zum Post von "Waxmann" -Polizei:

Der Vollständigkeit halber darf ich feststellen, dass ich nicht nur einmal sog. Vorermitlungsführer war und von daher zu Wissen glaube, was einem Beamten -erst Recht einem Polizeibeamten- inner- wie außerdienstlich erlaubt ist und was nicht. Da Polizei -wie schon erklärt- Ländersache ist, beziehe ich mich ausschließlich auf das Landesbeamtengesetz und die Disziplinarordnung des Landes NRW (weitestgehend aber deckungsgleich mit den Vorschriften anderer Länder).

Die AFD steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes . "Beobachtung" ist ein festgelegter Terminus- quasi eine erste Stufe zur Feststellung von verfassungsfeindlichen Tendenzen. Die Klage der AFD gegen die Beobachtung soll erst im ersten Quartal 2022 entschieden werden. Grund: Keine vorweggenommene Entscheidung bei der Bundestagswahl.

Soweit die Basis meines Kommentars.

Damit dürfte klar sein, dass damit innerdienstlich der Grundsatz der Neutralität durch Mitgliedschaft in der AFD verletzt wird- man denke hier auch an den Einsatz bei Demonstrationen.

Außerdienstlich ist die Disziplinarordnung anwendbar, wenn der Beamte gegen die sog. "Wohlverhaltenspflicht" verstößt und damit eine Ansehensschädigung der Polizei herbeiführt. Das könnte und müsste kritisch hinterfragt werden.

Die Disziplinarordnung ist nur dann nicht anwendbar, wenn eine Bestrafung aus anderen Gesetzen (z.B. StGB) erfolgte und kein disziplinarrechtlicher Überhang erkennbar ist. Hier nicht anwendbar.

 Zurzeit laufen leider auch in NRW disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit Demonstrationen der AFD.

Zu Corona: Ein nicht geimpfter Polizeibeamter ist bei der derzeitigen Coronalage bei Überprüfungen und anderen Gelegenheiten nicht voll einsatzbereit. Was für normale Arbeitnehmer gilt, die mit anderen zusammenarbeiten, gilt erst recht für Polizeibeamte, deren Pflicht es unter anderem ist, anderen zu helfen.

Ich hoffe, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

 

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vor 25 Minuten schrieb fredis-garage:

Zum Post von "Waxmann" -Polizei:

 

Der Vollständigkeit halber darf ich feststellen, dass ich nicht nur einmal sog. Vorermitlungsführer war und von daher zu Wissen glaube, was einem Beamten -erst Recht einem Polizeibeamten- inner- wie außerdienstlich erlaubt ist und was nicht. Da Polizei -wie schon erklärt- Ländersache ist, beziehe ich mich ausschließlich auf das Landesbeamtengesetz und die Disziplinarordnung des Landes NRW (weitestgehend aber deckungsgleich mit den Vorschriften anderer Länder).

 

Die AFD steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes . "Beobachtung" ist ein festgelegter Terminus- quasi eine erste Stufe zur Feststellung von verfassungsfeindlichen Tendenzen. Die Klage der AFD gegen die Beobachtung soll erst im ersten Quartal 2022 entschieden werden. Grund: Keine vorweggenommene Entscheidung bei der Bundestagswahl.

 

Soweit die Basis meines Kommentars.

 

Damit dürfte klar sein, dass damit innerdienstlich der Grundsatz der Neutralität durch Mitgliedschaft in der AFD verletzt wird- man denke hier auch an den Einsatz bei Demonstrationen.

 

Außerdienstlich ist die Disziplinarordnung anwendbar, wenn der Beamte gegen die sog. "Wohlverhaltenspflicht" verstößt und damit eine Ansehensschädigung der Polizei herbeiführt. Das könnte und müsste kritisch hinterfragt werden.

 

Die Disziplinarordnung ist nur dann nicht anwendbar, wenn eine Bestrafung aus anderen Gesetzen (z.B. StGB) erfolgte und kein disziplinarrechtlicher Überhang erkennbar ist. Hier nicht anwendbar.

 

 Zurzeit laufen leider auch in NRW disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit Demonstrationen der AFD.

 

Zu Corona: Ein nicht geimpfter Polizeibeamter ist bei der derzeitigen Coronalage bei Überprüfungen und anderen Gelegenheiten nicht voll einsatzbereit. Was für normale Arbeitnehmer gilt, die mit anderen zusammenarbeiten, gilt erst recht für Polizeibeamte, deren Pflicht es unter anderem ist, anderen zu helfen.

 

Ich hoffe, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

 

 


Kannst du mit zwei, drei Fragen beantworten?*

(Ich warte die Antwort auf diese Frage nicht ab)

1. Ist die „innerdienstliche Neutralität“ dann auch durch Mitgliedschaft in jedweder Partei verletzt, richtig?
2. Wenn ein Polizist „nicht voll einsatzbereit“ ist, spielt es dann eine Rolle, wo er eingesetzt ist?
Oder anders gefragt: Die im Artikel genannten 20% können doch dann nicht alle in den Innendienst versetzt sein/werden, wenn sie nicht alle vorher im Innendienst waren. Wäre dann nicht der Innendienst nicht voll einsatzbereit?

 

*Die Fragen haben keinen „Hintergrund“. Ich möchte das nur besser verstehen und einordnen. 

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Zu 1: nein, ich war selbst Mitglied einer demokratischen Partei. Ein Polizeibeamter könnte selbstverständlich auch Mitglied eines Parlaments sein- und müsste ggf. freigestellt werden.

Zu 2: Bis zum 27 ten Lebensjahr gibt es Abstufungen -"zur Anstellung", " auf Widerruf", ab dann "Lebenszeit".

Die dienstrechtlichen Folgen richten sich nach dem Status. In den ersten beiden Fällen reichen kleinere Verstöße, um von Gehaltseinbussen bis zur Entlassung zu kommen. Bei Polizeibeamten auf Lebenszeit ist z.B. eine Entlassung aus dem Dienst vorgeschrieben, wenn eine Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) von einem Jahr ausgesprochen wird. So zuletzt bei 2 Polizeibeamtinnen wegen unterlassener Hilfeleistung (Waren bei einem Schusswechsel nicht eingeschritten, sondern sind zunächst weitergefahren....) Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen.

"Nicht voll einsatzfähig " bedeutet auch, dass wegen einer Krankheit, Verletzung usw. die volle Dienstfähigkeit nicht gegeben ist. Es würde versucht, den Beamten anderweitig zu verwenden- nötigenfalls auch bei einer anderen Behörde.

Das gilt natürlich nicht, wenn die fehlende Einsatzfähigkeit selbst herbei geführt wurde.

Es gab vor Jahren auch die Vorgabe, dass Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zur sofortigen Entlassung führte. Das ist durch die Rechtsprechung bei einmaligem Vorfall  kassiert worden.

Wir bewegen uns aber hier nicht im allgemeinen Dickicht beamtenrechtlicher Vorschriften- sondern nur partiell bei der Fragestellung, wie ein Polizeibeamter zu sehen ist, der sich nicht impfen lassen will. Die von mir vertretene Ansicht findet ihre Grundlage in Abschnitt II, Art. 33 Abs. 3 und 4 des GG (Grundgesetz=Verfassung) im Besonderen des öffentlich-rechtlichen Dienst und Treuverhältnisses. Der Polizeibeamte leistet einen Eid auf die Verfassung- dafür geniest er einerseits Fürsorge, hat aber andererseits auch besondere Pflichten.

Ich habe gerne geantwortet- soll aber jetzt auch reichen. Da sind mir manchmal Antworten aus meinem ehemaligen technischen Beruf lieber- sie sind nicht so "hochtrabend" angesiedelt.

 

fred

 

 

bearbeitet von fredis-garage
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Vielen Dank fred, für deine geduldigen Antworten!

Da bei mir der Unterricht zum Disziplinarrecht schon eine Weile her ist, hab ich dadurch sogar wieder etwas aufgefrischt...ich hatte irgendwie noch im Kopf, dass die Freiheitsstrafe bei einem Jahr plus ein Tag liegen müsste, um entlassen zu werden...

 

Auf jeden Fall wünsche ich Dir einen schönen Nikolaustag!!

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Habe ich heute gefunden. Ein Artikel der Frankfurter Allgemeine über eine Studie des Göttinger Max-Planck-Instituts, die die Wirksamkeit von FFP2 Masken untersucht hat.

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/ffp2-masken-bieten-sehr-hohen-schutz-vor-corona-laut-studie-17667506.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Scheint doch beim Eigenschutz bedeutend wirksamer zu sein, als bisher verbreitet (und auch von mir) angenommen wurde. Allerdings nur, wenn sie vollkommen korrekt getragen wird.

bearbeitet von Hasberger Tiger
Letzten Satz ergänzt
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Am 3.12.2021 um 14:02 schrieb SW-Tiger:

Und zum Thema Blutgerinsel, meine Tochter hat mir neulich, unterlegt mit Fakten erklärt, dass ihr Risiko eine Hirnvenenthrombose zu erleiden, durch die Einnahme der Pille 10 mal höher ist als durch eine Impfung.

Seit dem halte ich angestrengt Ausschau nach einer Demonstration gegen die Pille, finde aber nix....

 

Das ist ja auch etwas völlig anderes...Das Thema kam endlich auch mal in der Öffentlichkeit, im Zusammenhang mit einer Impfung mit AstraZeneka...

"Jeder" nimmt bei Schmerzen auch gern mal Iboprofen. Seit dem ich mir mal den Beipackzettel durchgelesen habe, lass ich das...

Die Nebenwirkungen der notwendigen Medikamente bei einer ECMO- Behandlung aufzulisten, würde hier zu lange dauern...

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vor 21 Stunden schrieb SW-Tiger:

Und wenn man dann den Wald vor Bäumen nicht mehr sieht, passiert so etwas wie in Königs Wusterhausen.

 

Ein trauriges Beispiel wohin Radikalisierung führen kann.

 

Die armen Kinder.

 

Wobei ich Dich gern so verstehen möchte, dass die Redikalisierung selbst vorgenommen wurde.

 

Sehr traurig und absolut nicht nachvollziehbar. Denn was wäre passiert, der Typ hätte eine Geldstrafe bekommen und wäre ganz sicher nicht in den Knast gewandert.

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vor einer Stunde schrieb larsausbernau:

Denn was wäre passiert, der Typ hätte eine Geldstrafe bekommen und wäre ganz sicher nicht in den Knast gewandert.

Na er hat ja wohl im größeren Stil gefälscht. Da wäre er womöglich doch eingefahren. Und natürlich tragen auch die anderen Lügner in der Leugnerblase Mitverantwortung für die fünf Toten.

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Auch wenn es tragisch ist, insbesondere weil Kinder dabei sind, es sind 5 Personen von 83 Mio. Und meine persönliche Meinung: Bestimmte Verluste hält eine Gesellschaft aus (oder muss sie aushalten).

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vor 4 Minuten schrieb joe3l:

Bestimmte Verluste hält eine Gesellschaft aus (oder muss sie aushalten).

Wenn dadurch wenigsten einige Schwurbler zur Besinnung kämen könnte man das so sagen, aber ein derart absurde Tat ist in Wirklichkeit kaum auszuhalten.

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