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Identitätsklau in CH und I


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Aktuell grassiert ein Identitätsklau in CH und I.

 

Betrüger lassen sich "fast echte" Nummernschilder machen. Damit können Sie nun sorglos mit der Geschwindigkeit und dem Parkieren umgehen.

 

Der rechtmässige Besitzer hat das Nachsehen, erste Bussen, dann Mahnungen, Betreibungen und am Schluss die Inkasso Firma. 

 

Der Besitzer kann nun in I versuchen die Sache zu klären ("Mein Auto ist ein Subaru und kein Dodge") erhält in der Regel keine Antwort. Damit wird eine Reise nach I langsam gefährlich.

 

Problem bei I ist auch, dass oft die Busse mit einer Riesen Verzögerung eintrifft und bereits Penalen fällig sind.

 

Die Inkasso Firmen haben den Sitz irgendwo anders, damit solltest Du schon nicht in zwei Länder reisen.

 

Ich gehe mal davon aus, das man beim Beispiel einer Ducati (äh Volkswagen) in Genève ein wenig kulanter war. Da vertraue ich doch den Jungs in der Calvin-Stadt. 

 

Ist aber einfach nur mühsam.

 

Gruss

 

Daniel

 

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Sehe ich entspannt, damit würde ich meinen Anwalt beauftragen, wofür habe ich denn eine Rechtschutzversicherung ;-)

LG

Walter

 

  • Thanks 1
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was muss man denn alles so dauernd an Rechtsproblemen und Streitfällen haben, wenn man einen eigenen Anwalt hat?:unsure:

.. denke ich mir immer mal, wenn ich so von "meinem Anwalt" lese :innocent:

  • Haha 1
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Hallo Wolfgang,

das dürfte falsch rüber gekommen sein. Ich hatte bis jetzt noch keine Rechtsfälle. Wenn aber ein Fall wie oben eintreffen sollte, dann suche ich mir eben einen, den die Rechtschutzversicherung zahlt.

Vielleicht hätte ich statt „meinen Anwalt“ „einen Anwalt“schreiben sollen. ;–)

 

LG

Walter

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...hallo Walter, ich dürfte falsch rüber gekommen sein, hab keinen Ironie Smiley gesetzt:_ironic:

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vor 21 Stunden schrieb WalterK:

Sehe ich entspannt, damit würde ich meinen Anwalt beauftragen, wofür habe ich denn eine Rechtschutzversicherung ;-)

...

 

 

Wenn Du in I wegen der offenen Busse angehalten wirst hilt Dir die Rechtsschutzversicherung vorerst wenig. Dann zahlst Du die Busse oder lässt das Auto zurück (das machen die noch gerne).

 

Ein Kollege (Italiener) hat mal ziemlich lange mit der Justiz in I rumgemacht. Da musst Du nicht meinen, dass Du auf einen Brief eine Antwort erhälst. Die schicken Dir nur Mahnungen und Betreibungen. Damit hast Du einfach langwierige Umtriebe und zusätzlich die Unsicherheit, ob Du wieder nach I fahren kannst. Das ist das Mühsame.

 

Gruss

 

Daniel

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Nur ein Hinweis zum Thema "Rechtsschutzversicherung" : bei den allermeisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen ist eine Kostendeckung bei einem (Ordungswidrigkeiten-)Vorwurf aus "dem ruhenden Verkehr", also Falschparken oder ohne Parkschein, ausgeschlossen.

Und: einen Rechtsanwalt für so einen Fall und dann noch mit Auslandsbezug zu finden...viel Erfolg.

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vor 3 Stunden schrieb tamna:

Nur ein Hinweis zum Thema "Rechtsschutzversicherung" : bei den allermeisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen ist eine Kostendeckung bei einem (Ordungswidrigkeiten-)Vorwurf aus "dem ruhenden Verkehr", also Falschparken oder ohne Parkschein, ausgeschlossen.

Und: einen Rechtsanwalt für so einen Fall und dann noch mit Auslandsbezug zu finden...viel Erfolg.

Wenn ich das Problem richtig verstanden habe geht es doch nur in zweiter Linie um die Ordnungswidrigkeit an sich. Das Hauptproblem ist doch, dass man beschuldigt wird eine solche begangen zu haben weil ein dritter Urkundenfälschung begangen hat. Dagegen würde ich mir auch besser einen Anwalt nehmen und dieser Fakt ist sicherlich durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt. Ganz wichtig wäre aus meiner Sicht, diese vermutete Urkundenfälschung bei der Polizei zur Anzeige zu bringen

 

Gruß Andreas.

Posted (edited)

Aktive Strafverfolgung z.b. durch Anzeigenerstattung seitens eines hierzu beauftragten Anwalts ist ebenfalls rechtsschutzmäßig nicht gedeckt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche gegen einen ggf. polizeilich ermittelten Schädiger schon. Allerdings: in Italien...:wacko:...ich würde da keine Lebenszeit investieren. Und auch keine vertragliche Selbstbeteiligung beim Rechtsanwalt.

Edited by tamna
rechtsschreibhng
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Wenn, wie im Ausgangsfall "Genf" eine Behörde eine Strafe (Penale) ausspricht und fordert und man möchte diese nicht zahlen, dann steckt man im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit (nach deutschem Recht).

Posted

Während dem Studium mussten wir Rechtslehre belegen. Ein anderer Student hat dann den Professor gefragt, ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn mache. Der Professor lachte und meinte man solle mindestens zwei Rechtsschutzversicherungen haben. Die zweite Versicherung sei zwingend nötig für die kommenden Streitigkeiten mit der ersten Versicherung :)

 

Gruss

 

Daniel

  • Confused 1

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