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Ersatzteile für T 800 XR


Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

 

hab mich nach Regi in Neuvorstellung vorgestellt; jetzt bräuchte ich mal paar Tips und Hilfe;

 

Leider hatte ich am WE einen unschönen kleinen Rempler,   war mit Sozia unterwegs am Ballon d Allsace .  Beim touchieren  ging die Halterung vom Instrument kaputt, sowie Lampenmaske mit Scheinwerfer und die li seitliche Tankzierleiste ; ärgerlich, aber zum Glück nicht mehr passiert, konnte noch heimfahren, allerdings das Instrument mit Kabelbinder vorne am "Geweih" festgemacht;

 

Hat jemand gebraucht was an Ersatzteilen oder wo bezieht ihr eure Ersatzteile und gibt's online eine part list ?

 

Vielen Dank mal für Infos;

 

VG......Ralph

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Hallo Ralph

schau mal weiter unten bei "Verkäufe".  Ersatzteillisten und Artikelnummern gibt's bei triumphworld.de . Bestellt habe ich dort noch nicht, kann dir also keine Erfahrung schildern, vielleicht wer anders hier im Forum. Ansonsten bekommst du alles beim Freundlichen T Händler. Bei eBay schauen lohnt auch immer mal.

 

Gruß Holger

 

 

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  • 3 weeks later...

Moin zusammen,

 

Teilehändler hatte ich Fowlers Parts/Bristol  in GB gefunden; trotz GBP = € Umrechnung wars vom Preis recht günstig ( gegenüber FTH) ; Versand innerhalb 4 tagen - top !!

 

VG...…..Ralph

 

bearbeitet von Ralph-800-T
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vor 3 Stunden schrieb fredis-garage:

Das führt u.a. zu dicken Problemen bei der HU/TÜV. 

Fredis garage 

 

 

....wieso ?

sind doch alles ganz normale Motorradteile mit e-Zeichen 

 

mein TüVer hat mit sowas eigentlich noch nie Probleme gemacht

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vor 4 Stunden schrieb fredis-garage:

Das führt u.a. zu dicken Problemen bei der HU/TÜV. 

 

Warum sollte es das? Der Scheinwerfer ist mit einer EG-BE versehen, den kannst du an jedes Motorrad anbauen, solange die weiteren Maße und Abstände passen.

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Die EG_Be genehmigt  die Bauweise des Scheinwerfes. So dürfen Zusatzscheinwerfer oder sonstige Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden. Hauptscheinwerfer jedoch nur in der für das Fahrzeug genehmigten Form. Also die, die zur Abnahme des Gesamtfahrzeuges geprüft wurden. 

Ausnahmen sind möglich (Abnahme durch Prüfer). 

Fredis garage 

bearbeitet von fredis-garage
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Dachte ich mir doch. Hier die wörtliche Aussage des örtlichen TÜV-Chefs:

Mit Korrekter Anbaulage und E-Prüfzeichen für den ersetzten Scheinwerfer und korrekter Einstellung alles ok

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Von Eintragung war nicht die Rede, anbauen in Korrekter Anbaulage ... und korrekter Einstellung

Keine Eintragung nötig.

Aber egal. In Bayern sieht das kein TÜVler so eng wie Privatleute in Velbert. ?

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Ich schrieb als ehemaliger Dozent für Verkehrs-und Zulassungsrecht. Privatmann bin ich auch. Die Betrachtungsweise ist bei den TÜV der Bundesländer durchaus unterschiedlich. 

Ich sehe meinen ehemaligen Beruf als Möglichkeit, auf Risiken hinzuweisen. Jeder mag selbst wissen, wie er damit umgeht. 

Fredis garage 

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.......  es geht hier nur um den Ersatz eines H4Scheinwerfers durch einen H4Scheinwerfer

technisch also keine Änderung 

 

wenn jetzt n H7 oder n LED Scheinwerfer als Ersatz genommen worden wäre.....dann...dann käme obige Anmerkung eventuell in Frage

 

und dies ist zum Glück nicht bundesländerabhängig sondern bundesweit einheitlich in der StvZo geregelt

....es gibt allerdings Bundesländer die dieses Gesetz auf die letzte Kommastelle ausquetschen

 

 

....ich bin froh nicht in Hessen zu leben........

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Hallo zusammen,

 

erstmal ein Danke an TMA + Kallebadscher - ich sehe dies genauso wie ihr ☺️ Dass  aus Velbert so ne negative Darstellung kommt, wundert mich in Bezug auf  unsere positive Einstellung  Mopedfahren - Oberlehrerhaftigkeit war noch nie gut angekommen..!!! 

Übrigens ….wie schon geschrieben ist das Licht der MT 03 bei weitem besser als das orig. Doppelgefunzel….habs heute abend grad bei der Heimfahrt von Heidelberg wieder gessehen..!

Ich fahre eh demnächst zum Tüv und berichte euch ob meine Tiger wegen falschen Scheinwerfers aus dem Verkehr gezogen wurde ….?

 

Allen anderen einen noch schönen Touren Herbst...

 

VG...…….Ralph

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...was lest ihr denn negatives aus Velbert?

Es ist doch ruhig, sachlich und mit dem direkten Hinweis auf die persönliche Verantwortung formuliert.

Möglicherweise ist gerade dieser Hinweis essenziell für das Gelingen des Projektes.

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Ich bitte doch um etwas mehr Respekt- schließlich bin oder war ich nicht einfach Oberlehrer, sondern sogar Prüfer! ? Da wollen die mir einfach nicht glauben.

Wenn es das wäre, was hier entscheidet, würde ich  mir sofort jeden sachlichen Ratschlag ersparen.

Die StVZO ist schon lange zweitrangiges nationales Recht, das durch EG-Regelungen (Richtlinien usw.) häufig ergänzt, bzw. nachgeordnet wird. Daneben stehen die FZV und die FeV (Zulassung von Fahrzeugen, Zulassung von Personen).

Der alles entscheidende Unterschied ist, ob das mit Prüfzeichen versehene Teil ein Zubehörteil (z.B. eine Beleuchtungseinrichtung die sein darf-jedoch nicht sein muss/Nebelscheinwerfer) oder

ein Fahrzeugteil ( für das Fahrzeug vorgeschriebenes Teil ist/Hauptscheinwerfer usw.) 

Selbst ein Lenker aus dem gleichen Haus aber für ein anderes Modell verwendet gehört zum Fall 2.

Deshalb sind in den allgemeinen Betriebserlaubnissen für Fahrzeugteile auch alle Motorradmodelle aufgeführt, für welche z.B. die Tourenscheibe oder die Armatur verwendet werden darf. Das ist die Möglichkeit, bei der in der Regel keine Abnahme oder Eintragung gefordert wird.

Um Zweifeln vorzubeugen: Ich fahre auch Motorrad, ich war auch mal Mechaniker- also Anschrauben kann ich den ganzen Mist auch noch?

 

fredis-garage

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Egal ob Zulässig oder nicht, Kostengünstiger und vielleicht auch bessere Sicht, rein Optisch ein No-Go. Das hat mit einem Tiger nichts mehr zu tun. Aber das ist nur meine ganze persönliche Meinung. Und Geschmack liegt bekanntlich immer im Auge des Betrachters.

bearbeitet von holger02
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vor 22 Stunden schrieb Ralph-800-T:

Übrigens ….wie schon geschrieben ist das Licht der MT 03 bei weitem besser als das orig. Doppelgefunzel….habs heute abend grad bei der Heimfahrt von Heidelberg wieder gessehen..!

Ich kenne zwar das Licht der MT 03 nicht aber das der Tiger sehr wohl und die hat meiner Meinung nach ein top Licht vorne dran! 

 

Naja und was das aussehen betrifft...Geschmäcker sind ja verschieden. Meins ist es nicht :unsure:

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Quote

Ich bitte doch um etwas mehr Respekt- .............

 

Ich habe inzwischen es aufgegeben mich den ewig Besserwissenden / Neunmalklugen / Bedenkenträgern zu streiten.

 

Ich hatte immer gedacht dass in so einen Forum im Technikpart da ist, um eben solche Fragen gestellt und beantwortet werden. Ich greife auch auf über 40 Jahre Schraubererfahrung zurück, und das heißt alles, bis zur kompletten Zerlegung des Motors.

 

Es ist leider nicht so - es gibt immer ein paar Besserwissende und solche, die grundsätzlich alles in Frage stellen. Anfangs habe ich mich damit noch auseinandergesetzt, es aber irgendwann aufgegeben. Noch schlimmer ist, dass wenn man Hilfestellung gibt und dafür angefeindet wird.

 

Daher habe ich mich schon längst aus solchen Diskussionen zurückgezogen - schade eigentlich, dass der ursprüngliche Gedanke eines Technik-Thread damit stirbt - aber das ist auch eine Sache der Moderation.

 

Inzwischen ist nach 7 Jahren auch meine Tiger 800 Zeit Geschichte und wird es auch bleiben - lese nur noch ab und zu mal mit.

 

Gruss

 

Peter

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Hmmm, ich habe eigentlich nirgends eine

Zitat

Klugscheißerhafte Oberlehrerei

bzw Belehrungen von

Zitat

ewig Besserwissenden / Neunmalklugen / Bedenkenträgern

gelesen, sondern sachlich vorgetragene Information zur Rechtslage (Deutschland/EU).

 

Ob man diese Info nun verwendet oder nicht, ist jedem selber freigestellt.

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Ein Forum egal welches Thema lebt ja von den Beiträgen der User ?? das die Meinung nicht jeden passt is wohl klar da wir hier alle Individuen sind!!

 

Ich find es top wenn jemand mal die rechtliche Seite aufzeigt. Und das hat Nichts mit Besserwisserei oder sonst was zu tun!! 

 

Wer er ein Thema eröffnet sollte auch mit Gegenwind leben können!

 

sooo...genug vom Thema abgewichen ?

 

ich wünsche allen einen schönen Feiertag!!

 

Gruß Björn 

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