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Ausgeblendet

Kulanz bei Triumph


Groucho

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Dies ist die Fortsetzung meines Beitrags zum abgebrochenen Kolbenhemd:

"Sehr geehrter Herr Bonsels,

ich schreibe an Sie, weil mir eine andere eMail-Adresse in Ihrem Hause nicht bekannt ist. Darum bitte ich Sie, dieses eMail entsprechend weiterzuleiten. Dafür vielen Dank.

Worum es geht: Nach gut 43.000 km mit meiner Triumph Tiger (Fahrzeugnr.

TTG730WT3173020) stellte ich ein auffälliges Geräusch im Motorbereich fest. Mangels weiterer Kenntnis habe ich meine Werkstatt (Fa. Weil,

Solingen) auf diese Auffälligkeit hingewiesen. Die darauf folgende Diagnose war einigermaßen erschütternd: Ein Stück vom Kolbenhemd war vom Kolben (Zylinder 2) ausgebrochen. Ein Foto habe ich beigefügt.

Meine Frage ist nun, ob Triumph sich an meinen Aufwendungen von rund 950 EUR (siehe Rechnung) beteiligen kann. Nach gut 4 Jahren (EZ 5/03) ist solch ein Schaden, der zu Schlimmerem hätte führen können, sicherlich ungewöhnlich. Ich könnte ihnen den Kolben zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen.

Es grüßt Sie freundlich

Guido Mengelberg"

"Sehr geehrter Herr Mengelberg,

für Ihr Schreiben möchten wir uns herzlich bedanken und wir bedauern den Defekt Ihres Fahrzeugs.

Eine eventuelle Kulanzregelung kann grundsätzlich nur gefunden werden, wenn alle Inspektionen und

Reparaturen bei einer Triumph-Vertragswerkstatt durchgeführt werden und wurden.

Die Fa. Weil ist seit geraumer Zeit kein Triumph-Vertragspartner mehr, weshalb eine Kulanzregelung in

Ihrem Falle leider nicht möglich ist.

Wir bedauern, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können und bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Bonsels"

Ich schätze eine solch klare Aussage ungemein. Daran kann ich mein Handeln ausrichten. Was will mensch mehr?

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Hallo Scotty,es gab Zeiten da war Triumph nicht so nobel wie heute und hatte keine 1050er im Angebot :o Zu dieser Zeit trug es sich zu, das kleine Mohren den Namen auf den Markt verhilfen.Nun ausgedient, da das Image nicht mehr passt, und der Herrn groß gemacht ist dürften sie gehen, die Mohren.Kleine Geschichtskunde zum Abend.

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Hi Guido und die, die an seinem Leid teilhaben :( Es ist alles etwas unglücklich gelaufen.Garantieansprüche entfallen nicht, wenn man die anfallenden Inspektionen nicht bei einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen lässt. Dies ist ein sich hartnäckig haltender Irrglaube. Wichtig ist, dass dies ein qualifizierter KFZ-Meisterbetrieb, ggf. auch ein "Freier" oder markenfremder nach Herstellervorschriften vornimmt. Die Garantieleistung selber muss allerdings von der Vertragswerkstatt vorgenommen werden, weil nur die die anfallenden Arbeiten beim Hersteller/Importeuer abrechnen kann. Deine Werkstatt hätte den Schaden zwar diagnostizieren dürfen, aber das Instandsetzen einer Triumph-Vertragswerkstatt überlassen müssen. In Deinem Fall handelt es sich aber eh "nur" um einen Kulanzfall, und Kulanz ist eine freiwillige Leistung, auf die kannst Du nicht bestehen. So wie Triumph nicht drauf bestehen kann, dass Du Deinen Tiger im eigenen Händlernetz warten lässt und dass Dein nächstes Motorrad wieder eine Triumph ist. ;) Du wirst es überleben. :trost: Gruß Andi

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@ Frank:Mir war bekannt, daß Fa. Weil den Status eines "Servicepartners" o. ä. hat - falls es so etwas überhaupt offiziell gibt. Jedenfalls haben sie - wohl auch als ehemaliger Vertragshändler - das Equipment, um die Inspektionen durchführen zu können.Neben dem Schillerschen Mohr-der-seine-Schuldigkeit-getan-hat-Thema ist es natürlich schon bezeichnend, mir erst als Kunden den Vertragshändler "vor der Nase" wegzunehmen und dann Kulanzregelungen an die Inanspruchnahme eines solchen zu knüpfen.But that's marketing!

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@ AndiDu hast völlig Recht. Ich hatte allerdings nicht im Entferntesten damit gerechnet, jemals eine Kulanzleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Aber ein abgebröseltes Kolbenhemd scheint ja nicht gerade zu Fassungslosigkeit zu führen.Ich finde die Klarheit der Aussage lobenswert, kein Marketingblabla. Da kann ich als Kunde klare Konsequenzen ziehen:1. Ich bleibe bei der Werkstatt meines Vertrauens.2. Wenn der Tiger endgültig die Pranken streckt - was erst in vielen, vielen Jahren der Fall sein möge - ist Triumph für mich aus dem Spiel.3. Jeder Kunde sollte diese wichtige Information zum Thema Kulanz kennen. Zu ihrer Verbreitung werde ich beitragen.Wir sehen uns beim SAT, Dein Grüner wird mir helfen! :D

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Hallo zusammen.

Hier mal etwas zum Thema Garantie.

Grundsätzlich muß man Garantie und Sachmängelhaftung voneinander unterscheiden.

Die Garantie des Herstellers ist immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt und im Vertrag vereinbart werden. Sobald man also ein neues Motorrad kauft akzeptiert man auch die Garantiebestimmungen des Herstellers. Räumt der Hersteller eine Garantie ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile. Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung.

Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei einem Kfz Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).

Und das ist genau der Punkt: Vertragswerkstatt ist das Zauberwort.

Es ist also kein Irrglaube sonder Fakt.

Keine Vertragswerkstatt = keine Garantie

Das hat aber nichts mit der gesetzlich festgelegten Sachmängelhaftung zu tun.

Die greift immer!!

Die Kulanz eines Herstellers wird in der Regel immer auf die Garantiebestimmungen bezogen.

Vertragswerstatt = mögliche Kulanz des Herstellers aber hier kein Anspruch.

Viele Grüße

Thorsten

:wink3:

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Das hat aber nichts mit der gesetzlich festgelegten Sachmängelhaftung zu tun.Die greift immer!!

Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren solche Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer allerdings nach zwei Jahren.
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Hallo zusammen.

Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei einem Kfz Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).

Und das ist genau der Punkt: Vertragswerkstatt ist das Zauberwort.

Es ist also kein Irrglaube sonder Fakt.

Keine Vertragswerkstatt = keine Garantie

Das hat aber nichts mit der gesetzlich festgelegten Sachmängelhaftung zu tun.

Die greift immer!!

Einspruch Euer Ehren!

Dies ist eine Wunschvorstellung vieler Hersteller, wird aber vom Gesetzgeber nicht (mehr) unterstützt. Es ist Sache des Kunden, wo er sein Eigentum warten lässt. Asschlaggebend ist die Qualifikation (zugegebener maßen ein dehnbarer Begriff)des KFZ-Betriebes und die Einhaltung der Wartungsvorschirften. VW/Audi ist es schon seit längerem schnuppe, wer die Wartung durchführt, wichtig ist nur der Stempel im Servieceheft.

So greift auch die Sachmängelhaftung nur, wenn die Wartungen nach Herstellervorschrift duchgeführt werden und die Ansprüche in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehen. Geht mein Motor nach 23 Monaten mangels Schmierung fest, kann ich auf Sachmängelhaftung bzw. Garantie pochen, wie ich will. Keine Wartung = kein Anspruch. Der Gesetzeber unterstellt mir damit eine fahrlässige Herbeiführung des Mangels.

Meines Wissens haftet für Sachmängel auch der Verkäufer und nicht der Hersteller.

Aber dieses Sachgebiet ist eine Grauzone, wo selbst Juristen oftmals nicht durchblicken. Und ich bin nur Laie ... :blink: und so sind meine Aussagen zu bewerten.

@Guido: Ich glaube, die anderen Hersteller hätten ebenso oder ähnlich reagiert. Du hast Triumph halt mit Deinem Weggang zur freien Werkstatt eine Steilvorlage gegeben. :sh:

Sicher ist halt nur, dass beim SAT ein Grüner zu Deiner wundersamen mentalen Genesung beitragen wird. :prost1:

In diesem Sinne.

Bis dahin

Andi

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Hallo zusammen,ich hatte ein ähnliches Thema mit einem Pfuschteil österreichischer Produktion und wurde dabei im Laufe der Diskussionen auf einen Aspekt aufmerksam gemacht den man leider nicht von der Hand weisen kann.Es gibt eine menge schwarzer Schafe auf dieser Welt und es bedarf nur wenig Aufwand um aus einem billigen Alt-Teil ein möglicherweise kostbares Kulanz-Teil zu machen, praktisch moderes rerstaurieren: aus-alt-mach-neuDer Gesetzgeber zwingt die Hersteller sich im Zeitraum der Garantie diesbezüglich mit mehr Partnern auseinander zu setzen als ihnen eigentlich recht ist (selbst bei Herstellern, die nicht beabsichtigen ihre Kunden über's Ohr zu hauen). Bei der Kulanz suchen sich die Hersteller nach festen und bekannten Regeln die Partner aus, über die solche Themen abgewickelt werden. Das hat zur Folge, daß Kunden sehr wohl ein Weg offen gehalten wird um in den Genuß von Kulanz zu kommen gleichzeitig die Freiheitsgrade für Gaunereinen aber erheblich eingeschränkt werden.Im individuellen Fall tut das natürlich weh, wenn man nicht diesem Schema gefolgt ist und noch nicht mal versucht hat jemanden zu betrügen aber ich kann verstehen, daß Triumph (oder auch andere Hersteller) die Umsetzung diese Regelung nicht von der Integrität der einzelnen Betroffen abhängig machen kann.so long :bang:Burkhard

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@Guido: Ich glaube, die anderen Hersteller hätten ebenso oder ähnlich reagiert. Du hast Triumph halt mit Deinem Weggang zur freien Werkstatt eine Steilvorlage gegeben. :sh:

Wenn ich das mal getan hätte! Triumph hat doch mir den Vertragshändler weggekündigt. So sieht's aus.Und dieser Umstand ist in Bezug auf die Aussage zur Kulanz ja auch nicht mehr heilbar, selbst wenn ich fortan zu einem Vertragshändler ginge.Wie dem auch sei, ich bin jedenfalls auch in diesem Lebensbereich sehr dankbar für klare Ansagen. Zwar ein bißchen teuer, aber wie heißt es so schön: Das Geld ist ja nicht weg, nur bei jemand anderem... :wacko:
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Bei der Kulanz suchen sich die Hersteller nach festen und bekannten Regeln die Partner aus, über die solche Themen abgewickelt werden. Das hat zur Folge, daß Kunden sehr wohl ein Weg offen gehalten wird um in den Genuß von Kulanz zu kommen gleichzeitig die Freiheitsgrade für Gaunereinen aber erheblich eingeschränkt werden.

Diese Klarheit ist seitens Triumph für mich nun da. Ich kann die Beweggründe auch nachvollziehen. Konsequenz ist daraus für mich, daß ein nächstes Motorrad von einem Händler in meiner näheren Umgebung stammen wird. Und dazu gehört nicht Triumph.Frei nach dem pädagogischen Prinzip aus dem Film "Die Kinder des Monsieur Mathieu": Aktion - Reaktion.
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Hallo zusammen.

Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei einem Kfz Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).

Und das ist genau der Punkt: Vertragswerkstatt ist das Zauberwort.

Es ist also kein Irrglaube sonder Fakt.

Keine Vertragswerkstatt = keine Garantie

Das hat aber nichts mit der gesetzlich festgelegten Sachmängelhaftung zu tun.

Die greift immer!!

Einspruch Euer Ehren!

Dies ist eine Wunschvorstellung vieler Hersteller, wird aber vom Gesetzgeber nicht (mehr) unterstützt. Es ist Sache des Kunden, wo er sein Eigentum warten lässt. Asschlaggebend ist die Qualifikation (zugegebener maßen ein dehnbarer Begriff)des KFZ-Betriebes und die Einhaltung der Wartungsvorschirften. VW/Audi ist es schon seit längerem schnuppe, wer die Wartung durchführt, wichtig ist nur der Stempel im Servieceheft.

So greift auch die Sachmängelhaftung nur, wenn die Wartungen nach Herstellervorschrift duchgeführt werden und die Ansprüche in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehen. Geht mein Motor nach 23 Monaten mangels Schmierung fest, kann ich auf Sachmängelhaftung bzw. Garantie pochen, wie ich will. Keine Wartung = kein Anspruch. Der Gesetzeber unterstellt mir damit eine fahrlässige Herbeiführung des Mangels.

Meines Wissens haftet für Sachmängel auch der Verkäufer und nicht der Hersteller.

Aber dieses Sachgebiet ist eine Grauzone, wo selbst Juristen oftmals nicht durchblicken. Und ich bin nur Laie ... :blink: und so sind meine Aussagen zu bewerten.

In diesem Sinne.

Bis dahin

Andi

Nochmal. Wir unterscheiden zwischen drei Dingen:

Garantie

Gewährleistung

Sachmangelhaftung

Der Hersteller legt in seinen Bestimmungen zum Thema Garantie/Wartung eindeutig fest das die Wartungen in einem "autorisierten" Betrieb zu erfolgen hat.

Das steht auch so im Serviceheft.

Da es auch freie Werkstätten gibt die eine Herstellerautorisierung haben, muß diese im Schadensfall vom Kunden / der Werkstatt nachgewiesen werden.

Eine nicht autorisierte Werkstatt führt erstmal zum Erlöschen des Garantieanspruchs. Die Sachmangelhaftung bleibt davon unberührt.

Es gibt aber immer Einzelfälle in denen ein Hersteller, je nach Schadensbild, auch mal eine Ausnahme macht. Das hängt aber vom Schadensbild und dem Zusammenhang von Wartung und Schaden ab.

Diese Ausnahmen sind mittlerweile bei den Herstellern üblich aber trotzdem freiwillig und ohne gesetzliche Anspruch. :thumbup:

Der Kunde akzeptiert bei der Bestellung die AGB´s und die Garanteibestimmungen des Herstellers durch seine Unterschrift.

Die Unterschrift ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil jeder Fahrzeugbestellung.

Dann muß ich mich als Kunde auch mit den Vorgaben und Bestimmungen abfinden.

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Hallo Scotty,es gab Zeiten da war Triumph nicht so nobel wie heute und hatte keine 1050er im Angebot :o Zu dieser Zeit trug es sich zu, das kleine Mohren den Namen auf den Markt verhilfen.Nun ausgedient, da das Image nicht mehr passt, und der Herrn groß gemacht ist dürften sie gehen, die Mohren.Kleine Geschichtskunde zum Abend.

ich brauch keine Geschichtskunde, egal ob morgens oder abends. Fakt ist, dass das Mopped in einer - nicht mehr - autorisierten Werkstatt repariert und gewartet wurde und da kann man eben Pech mit Kulanz haben. Ist mir mit meinem Bürgerkäfig von Volkswagen auch passiert. Shit happens
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Hallo,Garantie, Kulanz oder sonstwas hin oder her:für mich stellt sich da aber eine andere Frage.Hätte denn eine "vertragshändlerische" Reparatur den Schaden verhindert?Was wird denn bei Inpektionen gemacht?Öl wechseln, vielleicht Ventile einstellen.Dass sind keine Sachen, die ein Kolben zerstören sollten.Also kann es sich doch nur um Materialfehler handeln, wenn nicht Vorsatz vorliegt.Ist logisch, dass sich die Hersteller auf ihre Klauseln beziehen, aber wenn ein Schaden ohne Schuld des Kunden eintritt, der nicht normal ist,sollte man doch auf Kulanz hoffen können, wenn die Km-Leistung noch nicht an der Verschleißgrenze des Motors liegt.Ist vielleicht ein bisschen einfach formuliert, aber so denken ja die meisten von uns.Und in der Autobranche gab es durchaus schon Urteile zu ähnlichen Themen, bei denen die Hersteller mit ihren Argumenten abgeschmettert sind.Ob andere Hersteller in der gleichen Situation auch so gehandelt hätten, ist schwer zu sagen, aber die kochen auch nur mit Wasser.Gruß Düse

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Ob andere Hersteller in der gleichen Situation auch so gehandelt hätten, ist schwer zu sagen, aber die kochen auch nur mit Wasser.

Suzuki handelt genauso. Bei meiner V-Strom ist nach 4 Jahren und 32000km der Kupplungsnehmerzylinder undicht geworden (ein bekanntes Problem übrigens) und nur weil ich nach Ablauf der Garantie die Inspektionen selber mache wurde jegliche Kulanzregelung abgelehnt. Das ist doch nur ein Mittel damit die Kunden ihr Geld zu den Händlerbetrieben bringen. Da die Margen beim Neufahrzeugverkauf nicht zu steigern sind, muß das Geld halt in der Werkstätte verdient werden. :angry:
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Ich würde das ganze mal aus Sicht der Hersteller betrachten. :mellow: Ein Kunde (wir) kaufen ein neues Motorrad. Da wir ja alle Sparfüchse sind kaufen wir da wo es das Motorrad zum günstigsten Preis gibt. Geiz ist geil. :D Nun lassen wir die lukrativen Arbeiten in einer freien Werkstatt zu günstigeren Preisen durchführen, als der Vertragshändler es kann...... Geiz ist immer noch geil. :D Dann kommt die Reklamation. :huh: Und nun soll der Hersteller (den wir ja bisher ignorieren) bezahlen.....???? :blink: Erst geben wir ihm keine Möglichkeit was zu verdienen, und dann wollen wir auch noch sein Geld.Aus diesem Blickwinkel betrachtet würden wir nicht anders verfahren...Denkt mal drüber nach!!! :biken2:

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Man könnte aber auch sagen, dass der Hersteller mit einer geringen Investition einen Bestandskunden weiter an sich hätte binden können. So hat er eher dafür gesorgt, dass besagter Kunde sich primär bei anderen Herstellern umsehen wird, wenn die Anschaffung eines neuen Moppeds ansteht. GrußPatrick(Der selbst bei einem Dienstleister arbeitet, der für seinen Geschmack manchmal zu viel auf die Kosten und zu wenig auf die Kundenzufriedenheit achtet.)

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Bei einem Bestandskunde (ich denke du meinst einen Kunden der beim Vertragshändler seine Arbeiten ausführen lässt) wäre sicher auch Kulanz gezeigt worden. :rolleyes: Das liegt dann ja auch im Interesse des Herstellers. Da gebe ich dir recht!! :thumbup: Dies ist dann eine Investition in die "eigene" Kundschaft.Bei einen "Fremdgängerkunden" hat der Hersteller / Vertragshändler den Kunden doch eh schon verloren.....Ich habe da volles Verständnis und werde mein Motorrad bei einem Vertragshändler wartern und instandsetzen lassen.Dann kann ich im Schadensfall auch Forderungen an den Hersteller stellen.Viele Grüße Thorsten(der bei einem Fahrzeughersteller arbeitet der die Fremdgängerkunden auch so behandelt....)Das begrüße ich ausdrücklich, da ich meinen Arbeitsplatz so gesichert sehe!!!!

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Wer nach dem Geiz-ist-geil-Schema handelt, darf auf Kulanz nicht hoffen. Ich stimme ThorstenS voll und ganz zu!Nur trifft dies in meinem Fall - und der ist Aufhänger dieses Themas - gar nicht zu. Ich bin vom Kauf über alle Wartungen bis zu sämtlichen übrigen Arbeiten immer in der gleichen Werkstatt geblieben. :attention: Triumph hat - sozusagen zu Lasten Dritter, nämlich meinereiner - den Vertrag mit der Werkstatt gekündigt. :attention: Muß ich dann folgen, sprich den Händler wechseln, um auf eventuelle Kulanz zu hoffen? :blink: Offenbar ja!Gut zu wissen...

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Und da muß ich jetzt Groucho zustimmen !!!! Dieser Art der Händlerbehandlung und somit auch der Kundenbehandlung ist nicht okay. :nono1: Gab´s denn ein kleines Entgegenkommen deiner Werkstatt?Ein so treuer Kunde hat doch bestimmt einen Sonderpreis bekommen... :rolleyes:

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