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ABE immer mitführen?


trendskater

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Unter meinem Fahrersitz hat sich eine ganze Menge angesammelt – darunter eine Klarsichtfolie mit meinen ABE-Unterlagen für die Scheibe, etc.

Muss man die ABE eigentlich zwingend mitführen oder reicht es, die bei einer evtl. Polizeikontrolle nachzureichen?

 

Ich weiß, man kann sich die Teile auch vom TÜV in die Papiere eintragen lassen ... aber wer weiß, ob ich die Scheibe in zwei Jahren noch fahre ...

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Du musst da gar nichts mitführen und eintragen musst du auch nichts lassen. Die Scheibe (um beim Beispiel zu bleiben) hat ein Prüfzeichen und mit diesem kann die Exekutive eine Abfrage beim KBA machen, ob diese Scheibe zu diesem Motorrad passt und zugelassen ist. Das ist alles, mehr ist nicht nötig.

Das bezieht sich jedoch nicht auf Teile, die nur ein TÜV-Gutachten haben, die müßen abgenommen und eingetragen werden.

bearbeitet von TMA
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Hi Thomas,

 

also mit der Aussage stehst du aber ziemlich alleine da. ich denke du verwechselst hier was mit der E-Kennzeichnung.

Das mitführen der ABE ist Pflicht! Gibt sogar einen Bußgeldtatbestand dafür:

https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/19-stvzo/

http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp

 

Bei der E-Kennzeichnung handelt es sich um eine europaweite Regelung (im Gegensatz zur deutschen ABE), und daher gibt es hier keine ABE mehr und damit auch keine Pflicht solche Unterlagen mit zu führen.

http://www.felgenabc.de/auto-raeder-wissen-infos/felgen-raeder/ece-pruefzeichen-betriebabe/

 

Wobei ich seit über 30 Jahren auch ohne das Zeug in der Gegend rum fahre und es noch nie eine Sau interessiert hat. Aber darum ging es ja bei der Frage nicht.

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Ich gebe dir vollkommen Recht, ich ging stillschweigend davon aus, dass bei dem Beispiel der Scheibe keine ABE sondern eine EG-BE erteilt wurde. Hier ist tatsächlich nichts mehr an Papieren vorhanden und es muss auch nichts mitgeführt werden (was auch). Die allermeisten Zubehörteile haben mittlerweile (seit vielen Jahren) eine EG-BE oder ein KBA-Prüfzeichen. Teile mit ABE sind mittlerweile echt selten geworden. Teilegutachten hingegen sind immer noch sehr gebräuchlich.

 

Bei dem von dir genannten Link

vor 9 Minuten schrieb wernerz:

habe ich aber auch so meine Bedenken. In meiner Wahrnehmung ist diese Aussage z.B. falsch:

Zitat
Claudius sagt:

Ich Besitzer einen 50 Roller ,für den es viele passenden Auspuffe gibt jedoch kein Papier auf meinem rollertyp die auspuffe habe jedoch alle e Prüfzeichen eingestürzt.Darf ich so eigenen Auspuff montieren oder erlischt dann die Aber samt Versicherungsschutz.In etlichen Foren heißt es man braucht keine Papiere was stimmt nun.Vielen Dank.

  • bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo Claudius,

    Sie benötigen zwingend eine ABE bzw. ein Teilegutachten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Wenn der Auspuff eine E-Nummer hat, dann hat er eine EG-BE und damit ist die Antwort nicht korrekt.

 

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Hi Thomas,

 

ja ich gebe da auch nicht 100% auf diese Aussagen, habe die Links nur mal auf die Schnelle beigefügt.

Aber ich hatte darüber mal ein Gespräch mit einem befreundeten TÜV-Prüfer und war mir daher sehr sicher, dass diese alte deutsche ABE-Regelung noch existiert.

 

Wobei wie ich schon geschrieben habe, es wohl außer ein paar Korinthenkacker keinen Mensch mehr wirklich interessiert.

Die jüngeren Beamten und TÜV-Prüfer sind aus der Thematik eh irgendwie raus, so habe ich den Eindruck.

Und die, die noch Mofa-Frieserer gejagt haben und die Krümmerlänge bei ner Sachs, Herkules oder Zündapp gemessen haben, sind alle schon in Rente. :totlach:

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Öhm, danke für die Antworten. War mir nicht sicher, ob ich die Frage hier im Forum stellen soll – aber die Google-Suche hat ganz Ähnliches gebracht: Der eine sagt dies, der andere das ... 

Ich habe gelernt: Wenn nur ABE, dann auf jeden Fall mitführen. Wenn E-Kennung, gibt es im Normalfall keinen Zettelkram, ergo muss auch nichts mitgeführt werden. Eintragspflichtig ist dann nochmal wieder ne andere Baustelle, da ist mir schon klar, dass man die Unterlagen benötigt.

 

Vielleicht reicht es ja aus, die ABE-Unterlagen im Normalfall digital dabei zu haben, also gespeichert auf dem Handy beispielsweise. Zum TÜV dann halt in Papierform ... 

Ach, was weiß ich. Nerviges Thema anyway :rolleyes:

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Moin,

die gesetzliche Regelung ist ja jetzt ganz klar, aber wie Werner schon schrieb, sieht die Realität auf der Straße anders aus. Da hat sich in den vergangenen 14 Jahren kein Huhn (nicht mal der TÜV) für meine gesammelten ABEs interessiert. Dabei hatte ich eigentlich immer genug zum Gucken am Mopped. Teile mit ABE, EG-BE, E-Nummer (paßte nur nicht zum Fahrzeug) und Teile ohne irgendwelche Dokumentation..... Irgendwann war es mir dann egal.

 

Schöne Grüße

Jens

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Kleine Anekdote zu dem Thema am Rande. Ich mit meiner etwas umgebauten Z750 unterwegs.  BOS ohne db-eater, Miniblinker, Heckumbau, Stahlflex, anderes Federbein, anderer Lenker, etc.

Bin in eine Motororradkontrolle gekommen. Alle Mopeds wurden raus gewunken und technisch überprüft. Mir schwante schon Böses. Mein "Prüfer" kramte auf einmal einen Zollstock raus und fing an den in den Auspuff zu stecken.

Ich: "Das ist ein Absorptionsdämpfer", er:"Ja, ich weiß." Da fing ich an mir so meine Gedanken zu machen. :totlach:

 

Er ums Moped rum teilweise auf den Knien für die Reifen und aufgeschrieben wie ein Wilder. Dann meine Papiere geschnappt und im Bus verschwunden. (Ich hatte zu Nichts eine ABE oder TÜV-Gutachten) Lediglich der BOS hatte ne E-Nummer, aber ohne db-eater ...

Ich steh also da und warte auf das Unheil, da komme ich mit einem Honda-Fahrer ins quatschen. ST1100 Pan European. Sah aus als käme er und das Moped gerade nach 6 Monaten aus der Sahara. Er: Na das wird aber teuer bei dir. Ich: Jo befürchte ich auch. Und bei dir"? Er: "Ich habe so eine kleine Erhöhung auf der Scheibe um die Windgeräusche zu reduzieren, dafür habe ich kein Gutachten, die muss ich jetzt abschrauben, dann darf ich erst weiter fahren :angry:".

 

2 Minuten später kommt mein Prüfer aus dem Bus: "Alles in Ordnung Sie können weiter fahren." Der Blick des Honda Fahrers unbezahlbar. Weit bin ich aber nicht gekommen, nach der nächsten Kurve musste ich in einen Waldweg einbiegen und eine Pause machen, da ich vor lauten Tränen in den Augen vom Lachen die Straße kaum noch sehen konnte. Seit der Zeit sehe ich das Thema ABE und Eintragungen ganz relaxt. :totlach:

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vor 1 Stunde schrieb trendskater:

Ich habe gelernt: Wenn nur ABE, dann auf jeden Fall mitführen. Wenn E-Kennung, gibt es im Normalfall keinen Zettelkram, ergo muss auch nichts mitgeführt werden. Eintragspflichtig ist dann nochmal wieder ne andere Baustelle, da ist mir schon klar, dass man die Unterlagen benötigt.

 

Ja, so würde ich das auch zusammenfassen.

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vor 6 Stunden schrieb wernerz:

Wobei ich seit über 30 Jahren auch ohne das Zeug in der Gegend rum fahre und es noch nie eine Sau interessiert hat.

 

Bei mir genauso.

Bei der Bandit damals noch die Fahrt zur KÜS, alles schön im Ordner mit dabei gehabt.

Guckt der Prüfer mich an und fragt: "Na, alles dabei?"

Ich: "Jau, ich glaube nix vergessen."

Er: "Dann ist ja alles gut, pack weg den Scheiß."

 

Der war sowieso cool. Als die Hinterradbremse sich nach der Bremsprobe nicht mehr löste (habe bei der Bandit eigentlich nie hinten gebremst, einfach fest gegammelt) hat er Werkzeug geholt und mit mir zusammen die Bremse wieder gängig gemacht.

Dann noch die Plakette dran und fertig. :bang:

 

Gruß Holger

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  • 3 years later...

Auch wenn der letzte Beitrag schon älter ist. Bin gestern am Vogelsberg in eine Motorradkontrolle geraten. Es wurden 30€ fällig,wegen nicht mitgeführt ABE der SW-Mote h Lenkererhöhung. Habe erst überlegt das auszudiskutieren. :oldguy2: Aber bevor der Beamte auch noch die anderen Hebeleien und die Hinterradabdeckung  bemerkt, habe ich lieber gezahlt. Und das, obwohl der Ordnungshüter sich nebenbei als Triumphfahrer geoutet hat. :angry:

bearbeitet von shorty
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vor 2 Minuten schrieb shorty:

Auch wenn der letzte Beitrag schon älter ist. Bin gestern am Vogelsberg in eine Motorradkontrolle geraten. Es wurden 30€ fällig,wegen nicht mitgeführt ABE der SW-Mote h Lenkererhöhung. Habe erst überlegt das auszudiskutieren. :oldguy2: Aber bevor der Beamte auch noch die anderen Hebeleien und die Hinterradabdeckung  bemerkt, habe ich lieber gezahlt. Und das, obwohl der Ordnungshüter sich nebenbei als Triumphfahrer geortet hat. :angry:

Ich habe die ganzen ABEs auf dem Handy.

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vor 11 Minuten schrieb shorty:

Auch wenn der letzte Beitrag schon älter ist. Bin gestern am Vogelsberg in eine Motorradkontrolle geraten. Es wurden 30€ fällig,wegen nicht mitgeführt ABE der SW-Mote h Lenkererhöhung. Habe erst überlegt das auszudiskutieren. :oldguy2: Aber bevor der Beamte auch noch die anderen Hebeleien und die Hinterradabdeckung  bemerkt, habe ich lieber gezahlt. Und das, obwohl der Ordnungshüter sich nebenbei als Triumphfahrer geortet hat. :angry:

Da wird ne Beschwerde fällig ! Das geht nicht ! Kohle zurück, normal besser erst gar nicht sofort zahlen. Glaub blos nicht die wussten nicht, dass du diese nicht mitführen musst, dafür gibt es schließlich die eingeprägte Nr. ! Frechheit sowas !

Griaßle, Frank :bang:

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vor 31 Minuten schrieb growaebbl:

Da wird ne Beschwerde fällig ! Das geht nicht ! Kohle zurück, normal besser erst gar nicht sofort zahlen. Glaub blos nicht die wussten nicht, dass du diese nicht mitführen musst, dafür gibt es schließlich die eingeprägte Nr. ! Frechheit sowas !

Griaßle, Frank :bang:

Hast du da ne belastbare Quelle für? Ich habe jetzt im Nachhinein gelesen, daß eigentlich nur 10€ fällig wären. Da er zwei weitere Sachen nicht gesehen hat, wollte ich nicht groß diskutieren. Sonst hätte er womöglich nochmal gesucht. Ich muss dazu sagen,die gesamte Kontrolle fand in freundlichem und entspannten Ton statt. Zumal er sich als SpeedTwin Fahrer zu erkennen gab und die Erhöhungen von SW-Motech waren ihm auch bekannt. Umso erstaunte war ich,als ich am Schluss zu Kasse  gebeten wurde. Meine Frage nach Ermessensspielraum und ob eine mündliche Verwarnung nicht reiche,wurde verneint.

bearbeitet von shorty
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vor 43 Minuten schrieb SW-Tiger:

Ich habe die ganzen ABEs auf dem Handy.

 

Soweit ich weiß, kann das akzeptiert werden, muss aber nicht.

 

Zur Lenkererhöhung: Auf meiner von Motech ist eine KBA-Nummer eingeprägt. Irgendwelche Papiere habe ich dazu nicht bekommen. Die hätten auch gar nicht in die kleine Schachtel gepasst!

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vor 52 Minuten schrieb shorty:

Hast du da ne belastbare Quelle für? Ich habe jetzt im Nachhinein gelesen, daß eigentlich nur 10€ fällig wären. Da er zwei weitere Sachen nicht gesehen hat, wollte ich nicht groß diskutieren. Sonst hätte er womöglich nochmal gesucht. Ich muss dazu sagen,die gesamte Kontrolle fand in freundlichem und entspannten Ton statt. Zumal er sich als SpeedTwin Fahrer zu erkennen gab und die Erhöhungen von SW-Motech waren ihm auch bekannt. Umso erstaunte war ich,als ich am Schluss zu Kasse  gebeten wurde. Meine Frage nach Ermessensspielraum und ob eine mündliche Verwarnung nicht reiche,wurde verneint.

Also irgendwie ist da nach wie vor alles ziemlich schleierhaft. Ich dachte eigentlich das wäre zwischenzeitlich klar, wenn ein Tuningteil eine KBA Nr. besitzt ist das Mitfahren der ABE überflüssig. Ich hab jetzt mal eine zeitlang im Netz gestöbert, hat jetzt aber bei mir mehr Verwirrung gestiftet als weitergeholfen. Dann telefonierte ich mit drei Mopedhändlern, die waren alle der Meinung, daß die Papiere dazu nicht mitgeführt werden müssen. Aber offensichtlich machten sie jetzt meine Berichte stutzig, aber vorallem regten sie sich über diesen ewigen HäckMäck auf. Jeder holt sich jetzt aber mal die neuesten Infos von GÜS, TÜV und Dekra um dieses ewige Gezeder zu beenden. Ich werde berichten sobald ich die Infos dann weitergereicht bekomme. Jetzt bin ich auch gespannt ! Ich kann mir aber gut vorstellen, dass da wieder unterschiedliche Ergebnis zustandekommen.

Griaßle, Frank :bang:

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Also lt. GÜS ist es wohl tatsächlich so, dass dies in der Vergangenheit leger gehandhabt wurde. Es war einfach einzusehen, dass die ganzen extra Papiere bei manchen schon eine Tragtasche gefüllt haben und sich viele ABEs unter Sitzbank aufgeweicht haben. Deshalb wurde dies nicht so genau genommen, denn es konnte ja anhand der Nr. kontrolliert werden. Aber zwischenzeitlich sind da soviele gefälschten Nr. unterwegs, dass das jetzt wohl allgemein strenger gecheckt wird. Sry, da war ich eingangs doch fehlinformiert.

Griaßle, Frank :bang:

bearbeitet von growaebbl
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vor 2 Stunden schrieb Gummikuhfan:

 

Soweit ich weiß, kann das akzeptiert werden, muss aber nicht.

 

Zur Lenkererhöhung: Auf meiner von Motech ist eine KBA-Nummer eingeprägt. Irgendwelche Papiere habe ich dazu nicht bekommen. Die hätten auch gar nicht in die kleine Schachtel gepasst!

Verstehe ich nicht. Die meisten ABEs gibt heute als Download, wo liegt hier der Sinn, diese Ausdrucken zu müssen.

 

Ich habe da auch nie einen Hinweis zu gefunden.

 

So einen Firlefanz findet man aber auch nur in Deutschland. Das ist wie der Progressionsvorbehalt, sowas kann sich außer einem Deutschen keiner ausdenken....

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vor 21 Minuten schrieb SW-Tiger:

....

 

So einen Firlefanz findet man aber auch nur in Deutschland. Das ist wie der Progressionsvorbehalt, sowas kann sich außer einem Deutschen keiner ausdenken....

 

So geht das nicht. Wenn es einfach und verständlich wäre, könnte es ja jeder verstehen. Die deutsche Verwaltung braucht aber die Grauzonen damit sich der kurz gebundene Amtsschimmel auch mal austoben kann... :lol:.

 

Ich für meinen Teil trage keine ABEs mehr durch die Gegend. Wenn der Fachmann Zweifel hat, kann er mit seinen Mitteln die KBA-Nummern prüfen. Da ich keine "Chinaklone" verwende, sollte das auch für die dienstbeflissene "Heißdüse" möglich sein.

 

Schöne Grüße

Jens

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Leider dürfen sie dich aber dafür verdonnern, obwohl nachweislich alles korrekt ist. Flüchtlinge, Corona usw. kostet einfach sehr viiiiiiiiiiiel !

bearbeitet von growaebbl
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Das Einzige, an dem sie sich aufhängen können, sind die montierten V-Trec Hebel mit KBA-Gravur (Laser). Sollte damit nicht so umfangreich werden.... Und die häufig gewünschte Reifenfreigabe gibt es bei mir nicht, in meinen Papieren steht nix von "Reifen nur nach Betriebserlaubnis" oder so ähnlich :P. Sorgt zwar für Verwirrung beim TÜV, aber Alles legal.

 

Schöne Grüße

Jens

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Nachdem der Polizist sagte, ABE auf dem Handy wäre OK, hätte ich diese anhand der KBA Nummer runterladen können. Ist mir gestern leider nicht eingefallen. Hätte natürlich auch die Polizei machen können. Muss sie aber wohl nicht. Habe ein bischen recherchiert und tatsächlich ist wohl der Fahrer in der Beweispflicht das alles OK ist, durch mitführen der ABE. Die KBA Nummer sagt ja erst mal nur aus,das das Teil irgendwie zugelassen ist. Aber nur in der ABE steht, für welches Fahrzeug und evtl unter welchen Auflagen.

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Meine Güte macht Ihr einen Stress.

Wie viele Wagenladungen Anbauteile habt Ihr denn am Moped? 
Bei mir sind es die Riser und die Puig Scheibe die eine ABE benötigen. Bei beiden Teilen war eine schöne verkleinerte Kopie der ABE, kleiner als eine Postkarte, dabei. Die beiden kleinen Papierchen liegen in einem ZipBeutel unter der Sitzbank. Dazu sogar noch die Freigabe für die aktuell aufgezogenen Reifen. Dann gibts im Falle des Falles nie Stress, egal ob nun Mitführungspflicht oder nicht oder Beamter mit Ahnung oder nicht. 
Vorzeigen musste ich sie jedoch bisher weder beim TÜV noch bei der Rennleitung. 
Amen ?

Gruß

Wilfried

 

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vor 10 Minuten schrieb waxman:

Meine Güte macht Ihr einen Stress.

Wie viele Wagenladungen Anbauteile habt Ihr denn am Moped? 
Bei mir sind es die Riser und die Puig Scheibe die eine ABE benötigen. Bei beiden Teilen war eine schöne verkleinerte Kopie der ABE, kleiner als eine Postkarte, dabei. Die beiden kleinen Papierchen liegen in einem ZipBeutel unter der Sitzbank. Dazu sogar noch die Freigabe für die aktuell aufgezogenen Reifen. Dann gibts im Falle des Falles nie Stress, egal ob nun Mitführungspflicht oder nicht oder Beamter mit Ahnung oder nicht. 
Vorzeigen musste ich sie jedoch bisher weder beim TÜV noch bei der Rennleitung. 
Amen ?

Gruß

Wilfried

 

Ich bin da im Grunde voll bei dir. Und die ABE liegt seit heute unter der Sitzbank. Zusammen mit der grünen Versicherungskarte. Die liegt da, seit sie mich an der Grenze zu Montenegro nicht rein gelassen haben. :wistle: Ich wollte auch nur meine aktuellen Erfahrungen schildern, nachdemxhier imForum mehrfach zu lesen war das ABE grundsätzlich nicht mehr mitgeführt werden müssen. Ich ärgere mich halt nur etwas über den wohl fehlenden "good will" der Polizei. 

bearbeitet von shorty
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Ich betrachte die Dinge hier nur von der sachlichen Seite. Unter welchen Vorraussetzungen eine ABE für Fahrzeugteile erteilt werden kann (macht das KBA) regelt § 22 StVZO. Eine Mitführpflicht des Nachweises gibt es lt. § 22 StVZO nicht. Das war dereinst auch geltendes Recht- aber die Erde dreht sich.

Das ist denn auch nur die halbe Wahrheit. Der aktuelle Bußgeldkatalog des Jahres 2021 sieht vor, dass ein Verwarngeld in Höhe von 10,-€ erhoben werden kann, wenn der Nachweis der ABE nicht erbracht werden kann. "Können oder wollen" die ABE nicht vorzeigen heißt es. Das heißt, die ABE, bzw. auch deren Nachweis ist zwar vorhanden- aber eben nicht vor Ort. Experten streiten sich jetzt weiter darüber, was denn nun "vorzeigen" heißt. Da hilft der Blick in die Rechtsprechung, die im Falle des Führerscheins eindeutig festlegt, dass dieser ausgehändigt werden muss. Es ist durch die Rechtsprechung auch festgelegt, dass es keine Kopie sein darf. Analog gilt das auch für den Nachweis der ABE.

Steinigt mich bitte nicht, denn ich bin nicht der Amtsschimmel. Ich halte es für noch extremer, dass es die ABE gibt, in der dennoch die Abnahme durch den Sachverständigen verlangt wird. Bevor jemand auf falsche  Gedanken kommt- ich meine keinesfalls das Teilgutachten. Auch zur Bauartgenehmigung oder zu den Regelungen nach eurpäischem Recht nehme ich keine Stellung- da wird es noch sinnfreier. Das Fach, in dem diese Dinge gelehrt werden, heißt nicht umsonst spaßeshalber "Schräubchenkunde"

Fred

Schräubchenkundler

 

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Du musst alles lesen.......Ich schrieb: Das ist nur die halbe Wahrheit, weil es den neuen Bußgeldkatalog (2021) gibt. Wenn du 10,-€ sparen willst, zeigst du den Nachweis der ABE vor- dazu musst du sie ja mitnehmen. Ganz schön bekl.-stimmt schon.

fred

bearbeitet von fredis-garage
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Dann hat der Uniformierte jetzt letzendlich 20 € zuviel gezogen. Hoffentlich kommt jetzt keine Korrektur, dass diesbezüglich ein Druckfehler im neuen Busgeldkatalog vorhanden ist. :shoot:

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Und jetzt komme ich und sage einfach, die ABE ist teils nicht das Papier wert, auf der sie gedruckt ist.

Wenn das alles so geprüft und abgenommen wurde, dann sollen die mir bitteschön vorführen, wie ich teils an der Explorer einen Adapter mit Kupplungszug verbauen soll oder an der Rally Pro einen Adapter für die Brembo-Bremspumpe, der nicht passt weil eine andere verbaut ist.

Hatte mir die Tage schicke Hebel von LSL für die Rally bestellt und bekam den Bremshebel nicht montiert.

Als ich dann alles mal durchgeguckt hatte fiel mir auf, dass der Adapter der gleiche wie für die Brembo Radialpumpen an den KTM und auch sportlichen Triumph-Modellen ist.

Die Pumpe der Tiger 900 sieht zwar ähnlich aus, ist aber einmal nicht von Brembo und halt in Details anders, das kann einfach nicht passen.

Als ich dann bei LSL das reklamierte kam das große Erstaunen, für die Tiger 900 gibt es ja gar keine Anbauabnahme und warum ist die denn in der ABE aufgeführt?!?

Ja weiß ich doch nicht, ich schreibe die heiligen Papiere nicht....

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Moin Stefan,

 

daß einige ABEs fehlerhaft sind, ist nicht erstaunlich bei den Zahlenwüsten..... da kommt man leicht durcheinander.

Kleines Beispiel:

Meine V-Trec Hebel haben die KBA 91299 graviert. In der 91299 ist der Explorer V201 nicht aufgeführt, weil diese aus dem Frühjahr 2016 stammt, es ist nur die V13VG (?) drinnen. Die Nachfolge ABE 91663 von 2020 nennt alle Explorer/Tiger 1200 Typen, aber es ist bei der V201 ein falscher Adapter am Kupplungshebel genannt. Für V13VG und V301 ist alles richtig. Da die die Kupplungsarmatur über die Bauzeit nicht geändert wurde, hat die Tigerfamilie nur einen Adapter, der paßt.

Jetzt gebt mir mal einen Tip, wie ich das der Rennleitung erklären soll.

 

Schöne Grüße

Jens

 

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Mal so für mein Verständnis: ABE und KBA-Zulassung waren für mich eigentlich unterschiedliche Dinge. Die Sache mit dem E-Prüfzeichen noch eine dritte.

Ich war immer der Meinung, dass eine ABE grundsätzlich mitführungspflichtig ist. In dieser ABE ist eine Kennung enthalten, die auch auf dem Bauteil zu erkennen ist. Ein Nachweis des Zubehör-Herstellers, dass das Teil geprüft und legal ist und nicht eingetragen werden muss.

Ein Teil mit KBA Nummer muss weder eingetragen werden noch sonst etwas, es hat eine deutsche Zulassung. Dazu gibt es auch nur Dokumenten beim KBA. Zum Beispiel nenne ich hier Bremsbeläge und Bremsscheiben. Es muss nichts eingetragen werden und es müssen auch keine Papiere mitgeführt werden. Im Zweifel ist die Exekutive nachweispflichtig, dass die Teile nicht zulässig sind bzw. nicht zu diesem Fahrzeug passen.

Das Ganze dann im internationalen Rahmen mit dem E-Prüfzeichen. Das ist dann genauso zu behandeln wie bei der KBA Nummer. Die Exekutive muss im Zweifel nachweise, dass dieses Teil mit dieser Nummer nicht zu diesem Fahrzeug passt.

Grundsätzlich anders ist die Sache mit den Teilen mit Gutachten, aber ohne ABE. Die sind dann eintragungspflichtig, das mitführen des Gutachtens reicht nicht aus.

 

Ich hoffe dass ist immer noch so...

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vor 1 Stunde schrieb Hasberger Tiger:

Ich hoffe dass ist immer noch so...

 

Das tun wir glaube ich alle, abbe nix Genaues wees ma ned...:wistle:

 

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Mein Arrow Topf für die Sport hat ne E-Nummer aber selbst der Händler hat mir erzählt, ich soll lieber die Anbauanleitung mitnehmen (das Einzige was es von Triumph dazu gibt) weil manche Sherriffs die E-Nummer so nicht akzeptieren.....

 

Bin auch schon mal kontrolliert worden und musste dem ...... erklären, dass es bei E-Nummer keine ABE gibt. Der fand das gar nicht lustig und ich konnte froh sein dass er sonst nix gefunden hat...

 

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Zitat aus § 22 StVZO:

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.

Zitatende

Der entscheidende Passus "kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen........ Über die Art und Weise entscheidet das KBA (Vorarbeit dazu leisten bestimmte Prüfinstitutionen, wie z.B. bei Messungen lichttechnischer Einrichtungen das physikalisch technische Institut Braunscheig ( -PTB). Das KBA bestimmt nach Prüfung, in welcher Form die ABE erteilt wird. Ein Beispiel aus dem Kraftradbereich: Tieferlegungssätze, ABE meist ohne zusätzliche Abnahmepflicht.

Es geht bei § 22 StVZO auch nur um Fahrzeugteile, nicht um Zubehör. Fahrzeugteile sind nur solche, die der Gesetzgeber vorschreibt, nicht solche, die am Fahrzeug sein dürfen. Wird gegenüber der Serie an Fahrzeugteilen etwas verändert, beantragt der Hersteller dieses Verfahren.

 

Davon sind wieder die Teile zu unterscheiden, die grundsätzlich eine Bauartgenehmigung benötigen. Diese Teile werden in § 22a StVZO (deutsches Recht) genannt. Bei diesen Teilen wird die dauerhaft eingeprägte Prüf-Nr., ggf. mit Prüfzeichen, verlangt. Art und Form des Zeichens sind vorgeschrieben. Altes deutsches Muster: die Wellenlinie in 3 Perioden bei Sicherheitsglas (Verbundglas/Windschutzscheiben/Scheinwerfer). Bei Bremsbelägen (/sog. Bremsklötze) KBA auf der Rückseite mit Prüf-Nr. Eine papierene Bescheinigung ist in diesen Fällen -§ 22a StVZO- nicht vorgesehen.

Wer das bis hier lesen konnte, wird nun vollends der Verwirrung anheim fallen, sofern er sich mit den EG-Rili befassen will. Das deutsche Recht wird durch diese Richtlinien weitgehend ersetzt. Wird in einem der Mitgliedstaaten ein Fahrzeugteil zugelassen, trägt es ein großes oder kleines E mit einer Länderkennung (E4=Niederlande), wieder gefolgt von einer Prüf-Nr. Auch hier ein Beispiel passend für Triumph: Bei den Arrows-Auspuffanlagen ist auf deren Innenseite eingeprägt, für z.B. welche Tiger Explorertypen die Anlagen zugelassen sind. Die Prägung beginnt mit dem e.

 

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem §§ Dschungel, der sich Zulassungsrecht für Fahrzeuge nennt. Dazu kommt noch das Zulassungsrecht für Personen (z.B. Fahrerlaubnisverordnung) und das Verhaltensrecht (z.B. die StVO). Wer soll sich da noch auskennen? Vermutlich Andy Scheuer- oder?

 

fred

www.fredis-garage.de

 

 

 

 

 

 

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Uff guat schwäbisch fällt do dor blos no ois ei : "Denne hen se doch ens Hirn gschissa ond vorgessa romzrihra ! "

Griaßle, Frank :bang:

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