Thom Geschrieben Mai 10, 2021 Share Geschrieben Mai 10, 2021 Am 7.5.2021 um 12:10 schrieb fredis-garage: Es ist nicht vorgeschrieben, dass Kupplungshebel bis zu den Lenkergriffen durchgezogen werden können, um eine ABE zu bekommen. Kupplungshebel brauchen gar keine ABE. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fredis-garage Geschrieben Mai 10, 2021 Share Geschrieben Mai 10, 2021 (bearbeitet) Ich weiß nicht, wie du zu dieser Auffassung kommst. Serienmäßig gefertigte Fahrzeuge (Kfz.) aber auch serienmäßig zu fertigende Fahrzeugteile müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine Betiebserlaubnis haben, wenn man sich eine Einzelabnahme ersparen will. Die BE kann als Einzelbetriebserlaubnis- im Falle der Serienherstellung durch das KBA als ABE erteilt werden. Teilweise wird sie (nur bei besonderen, genau bezeichneten Teilen) auch als Bauartgenehmigung erteilt. Es ist ein sehr weites Feld, dass auch unter Experten in vielen Fällen umstritten war und ist. Ob genehmigungspflichtig oder nicht wird nach dem schwammigen Begriff "der Verkehrssicherheit dienlich" entschieden. Dabei geht es darum, dass das Teil- bzw. die Teilekombination in Verbindung mit ihrer Anbringung und Wirkungsweise zu betrachten ist. Es geht im Prinzip darum, dass das Teil (also hier der Kupplunghebel) als Fahrzeugteil anzusehen ist und in einem zweiten Schritt darum, ob es eine Gefahr verursachen kann, d.h. , dass die Gefahr etwas mehr als abstrakt vorhanden ist. Aus meiner Sicht z.B. ist bei fehlerhafter Materialbeschaffenheit oder Anbringung diese Voraussetzung gegeben. Die Teile ABE stellt sicher, dass die Gefahr möglichst nicht entsteht. Deshalb erlaubt die ABE meist auch die Anbringung nur an bestimmten Motorradtypen- bzw. Modellen, die katalogmäßig in der schriftlichen ABE aufgeführt sind. (Betriebserlaubnisse nach EG-Richtlinien erwähne ich nicht-sind z.B. E im Kreis mit Herstellungsland- ). Der gezeigte Hebel trägt die Einprägung KBA mit Nummer- ist also für sich genehmigt. Ob er an der 800er verwendet werden darf, muss ich offen lassen. Wenn er dort nicht verwendet werden darf, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Wie gesagt- meine Sichtweise in möglichst kurzer Form. fred www.fredis-garge.de bearbeitet Mai 10, 2021 von fredis-garage 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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